Unverzichtbar für Pflegekräfte aus dem Ausland: Das A1-Formular

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen haben, wollen Sie ihn im Idealfall natürlich im häuslichen Umfeld selbst betreuen, um sicherzustellen, dass es ihm so gut wie möglich geht. Oft lässt sich das aber nicht mit Beruf und Familie unter einen Hut bringen.

Immer beliebter werden in solchen Fällen Pflegekräfte aus Osteuropa, die direkt im Haushalt bei der zu betreuenden Person wohnen und sich bei Bedarf auch nachts um Ihre Angehörigen kümmern können.

Viele Agenturen vermitteln dieses Fachpersonal. Sie können sich aber auch direkt an Arbeitgeber im Ausland wenden, um eine Pflegerin selbst anzustellen.

Um jedoch die Gefahr eines illegalen Arbeitsverhältnisses zu umgehen, empfehle ich Ihnen, sich unbedingt eine A1-Bescheinigung vorlegen zu lassen.

Was ist das Formular A1?

So erhalten Sie Pflegehilfsmittel monatlich im Wert von 40 Euro

Das Modell der Entsendung von 24h-Pflegekräfte aus Osteuropa steht häufig unter dem Verdacht der Schwarzarbeit. Doch mit einem A1-Formular (früher E 101) kann diesen illegalen Arbeitsverhältnissen vorgebeugt werden und Sie vor empfindlichen Strafen schützen.

Das A1-Formular bestätigt, dass die osteuropäische Haushaltshilfe in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Es regelt die Zahlung von Sozialabgaben.

Die Pflegekraft bleibt während ihres Aufenthalts in Deutschland weiterhin in ihrer Heimat angestellt. Sie wird lediglich für eine bestimmte Dauer entsandt, um ihrem Beruf im Ausland nachzugehen.

Mit dem Formular A1 wird diese Anstellung bestätigt, und damit auch, dass die fälligen Sozialabgaben im Heimatland entrichtet werden.

Würde dieses Formular bei einer Überprüfung fehlen, so müsste der Arbeitgeber in Deutschland (also die Agentur oder Sie als Privathaushalt) die entsprechenden Gebühren rückwirkend bezahlen.

Lese-TiPP: Aufgaben einer osteuropäischen Pflegehilfe.


Anzeige
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift sind u.a. abhängig:
1. Von der Anzahl der zu überwindenden Stockwerke.
2. Ob die Treppe gerade oder gewendelt ist
Hier kostenlos 3 Vergleichsangebote anfordern und richtig Geld sparen!

Daneben bietet es auch dem Arbeitnehmer einen gewissen Schutz. Es garantiert die Einhaltung von Standards wie Mindestlohn, Höchstarbeitsdauer und Urlaubsanspruch.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie das A1-Formular daraufhin prüfen, wie lange es gültig ist. In der Regel werden die Bescheinigung jeweils für 1 Jahr ausgestellt.

Beispiel:

Frau Müller beschäftigt für ihren pflegebedürftigen Mann seit geraumer Zeit Anna, eine 24h-Pflegekraft, die ihr über eine Vermittlungsagentur hier in Deutschland vermittelt wurde.

Da Anna ihren Hauptwohnsitz in Polen hat, zeitweise aber in Deutschland arbeitet, muss sie über ihren Arbeitgeber (der Vermittlungsagentur) in Polen sozialversichert werden. Denn Anna ist bei einem in Polen ansässigen Unternehmen angestellt und wird von diesem zum Arbeiten nach Deutschland entsendet.

Da Frau Müller ihre 24h-Pflegekraft nicht illegal beschäftigt haben will, verlangt sie einen Nachweis von der Vermittlungsagentur, dass für Anna die Sozialabgaben auch bezahlt werden. Dafür gibt es das A1-Formular, welches im Herkunftsland der Pflegekraft ausgestellt wird. Das Formular ist meist in 2 Sprachen ausgefertigt, so dass es die Pflegebedürftigen hier in Deutschland lesen können, als auch die 24h-Pflegekräfte selbst in ihrer Muttersprache.

Wo bekommt man das A1-Formular?

Ausgestellt wird das A1-Formular von der zuständigen Behörde im jeweils entsendenden Land.

Der dortige Arbeitgeber der Pflegekraft beantragt es, wenn er plant, seine Angestellte ins Ausland zu schicken. Es muss allerdings nicht direkt zu Beginn der Entsendung vorliegen, sondern kann nachgereicht werden.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Pflegekraft privat einzustellen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der eigentliche Arbeitgeber das A1-Formular beantragt. Jede seriöse Institution wird das auch tun.


 icon-hand-o-right  Ihr Bad ist nicht barrierearm?
Jetzt 4.000 Euro Zuschuss sichern!

Sollte es dabei allerdings zu Unstimmigkeiten kommen, sollten Sie von dieser Einrichtung lieber die Finger lassen. Es drohen, wie bereits angesprochen, empfindliche finanzielle Konsequenzen.

Die einfachste Lösung

Es empfiehlt sich nicht nur deswegen, eine 24-Stunden-Pflegekraft  für die häusliche Pflege über eine darauf spezialisierte Agentur anzuheuern. Zum Service dieser Dienstleister gehört es selbstverständlich, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden – also auch das Anfordern des Formulars A1.

Neben langjähriger Erfahrung im Umgang mit all den Paragraphen und Verordnungen, durch die Sie sich sonst mühsam kämpfen müssten, verfügen diese Institutionen auch über hervorragende Kontakte zu Einrichtungen im Ausland. Sie haben einen hohen Qualitätsanspruch an diese Partnerunternehmen und sorgen so dafür, dass nur geschultes Personal eingesetzt wird.

Fazit:

Ohne A1-Formular besteht kein Nachweis, ob die Pflegekraft tatsächlich auch sozialversichert ist. Ohne Sozialversicherung ist das Arbeitsverhältnis illegal.

Wer illegal Personen beschäftigt, kann hoch bestraft werden. Dies trifft zum einen die Vermittlungsagentur als auch Privatpersonen, die die Haushaltshilfen bei sich beschäftigt haben.
 

Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:


Anzeige | Produktvorstellung
Seniorenmobil für mehr Unabhängigkeit und Sicherheit

Anzeige

Kostenloser Newsletter.

Beste Insider-Tipps!

Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat.

Quelle Bildmaterial: Fotolia #115600655  © Jacob Lund