Unfallversicherung: Pflegegrad oder Behinderung meist nicht versichert

Versicherungen gegen Unfälle sind wichtig
Was Sie bei der Unfallversicherung wissen sollten, wenn Sie pflegebedürftig werden oder eine Behinderung haben.

Viele schließen eine Unfallversicherung ab, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Eigentlich eine gute Sache. Doch wussten Sie, dass Sie bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung unter Umständen gar nicht versichert sind?

Was deckt die private Unfallversicherung ab?

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Eine private Unfallversicherung soll Menschen, die durch einen Unfall zu Schaden gekommen sind, finanziell entschädigen.

Darunter fällt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch diesen Unfall eine Behinderung erleidet oder pflegebedürftig wird.

Die Betonung liegt hier ausdrücklich auf „durch diesen Unfall“.

Ganz anders sieht es aus, wenn eine Person während der Versicherungszeit eine körperliche oder geistige Behinderung bekam oder zum Pflegefall wurde.

Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht oft kein Versicherungsschutz

Tritt während der Vertragslaufzeit eine Behinderung oder ein Pflegefall ein und der Betroffene ist dauerhaft geschädigt, ist dieser bei einem Versicherungsfall (Unfall) in den meisten Fällen nicht mehr unfallversichert. Sie werden ausgeschlossen.

Das bedeutet im Klartext:

Viele Menschen mit einer Behinderung oder mit Pflegebedürftigkeit zahlen munter ihre Unfallversicherungsbeiträge weiter, obwohl sie für zukünftige Unfälle überhaupt nicht mehr versichert sind.

Ein Beispiel:

Herr Bauer hat im Alter von 40 Jahren eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war er bei bester Gesundheit. Alles war in Ordnung.

Mit 60 Jahren wurde er pflegebedürftig und hat einen Pflegegrad 3 zugesprochen bekommen. Als er eines nachts aus dem Pflegebett fiel, verletzte er sich schwer, mit zum Teil dauerhaften Schäden.

Aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit ist davon auszugehen, dass Herr Bauer von seiner privaten Unfallversicherung keine oder nur entsprechend stark gekürzte Leistungen erhält.

Da Herr Bauer seinen veränderten Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit nicht seiner Unfallversicherung gemeldet hat, hat er unter Umständen jahrelang umsonst Beiträge bezahlt und ist somit nicht – wie von ihm gewünscht – finanziell abgesichert.

Was können Sie tun?

Wenn auch Sie eine Unfallversicherung haben und die oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen:

♦ Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Schauen Sie im Bedingungswerk nach, ob eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in Ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist. Bei ein paar wenigen Versicherungsgesellschaften sind die Behinderung und Pflegebedürftigkeit teilweise oder ganz mit eingeschlossen, in der Regel jedoch nicht.

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♦ Setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen oder Ihrem Versicherungsvertreter in Verbindung und klären Sie, was in Ihrem Vertrag mitversichert ist.
♦ Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch für körperlich eingeschränkte bzw. pflegebedürftige Personen eine Unfallversicherung an. Prüfen Sie, ob dies eine Alternative für Sie wäre.
♦ Sie müssen auf alle Fälle jede gesundheitliche Veränderung Ihrem Versicherungsträger melden, damit geprüft werden kann, ob der vorhandene Vertrag weitergeführt werden kann oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen. Selbst Diabetes kann zur Einschränkung der Versicherungsleistung führen.

Wie sind Menschen im Pflegeheim versichert?

Ist ein Familienmitglied von Ihnen im Altenheim?

Prüfen Sie auch hier, ob noch eine Unfallversicherung auf Ihren Angehörigen läuft. Denn auch im Seniorenheim lebende Pflegebedürftige sind meist nicht über die Unfallversicherung abgesichert. Doch leider vergisst man gerne, den Vertrag zu kündigen.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Gibt es Beitragsrückerstattungen?

Wurde die Versicherung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit/Behinderung nicht gekündigt, werden oft jahrelang Versicherungsbeiträge bezahlt, obwohl gar kein Versicherungsschutz mehr gegeben war.

Sprechen Sie auch hier Ihren Versicherungsagenten an. Unter Umständen können Sie eine Beitragsrückerstattung aushandeln.

Vertragswerk

Ich habe mir mal die Klausel in meinem Vertrag angeschaut. Hier heißt es:

„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen, sowie Geisteskranke. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.

Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Sinne oben genannten Punktes nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.“

Es gibt Versicherungsunternehmen, die sich bezüglich der Pflegebedürftigkeit genauer äußern, als es in meinem Vertrag festgehalten ist. Diese definieren die Pflegebedürftigkeit dann über die Pflegestufe/den Pflegegrad.

icon-info-circle Zur Beachtung: Diese Ausführungen beziehen sich nur auf die private Unfallversicherung. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gelten andere Bedingungen.

 

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