Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung für pflegende Angehörige?

Kostenlose Pflegeberatung - Das Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit aus. Erkundigen Sie sich, wo die Pflege Sinn macht.
Das Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit aus. Erkundigen Sie sich, wo die Pflege Sinn macht.

Kostenlose Pflegeberatung – Das Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit aus. Viele Fragen und wenig Antworten. Die wenigsten sind darauf vorbereitet, spontan eine Pflege zu übernehmen. Als erstes muss überhaupt geklärt werden, ob eine Pflege im häuslichen Umfeld aus gesundheitlicher oder beruflicher Sicht überhaupt durchführbar ist.

Die Organisation der Pflege und die Pflege selbst sind zwei äußerst umfangreiche Themen, in denen man sich quasi von heute auf morgen auskennen sollte. Da das unmöglich ist, brauchen pflegende Angehörige Informationen und Beratung.

Das weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb haben Pflegebedürftige und deren Angehörige einen gesetzlichen (§ 7b SGB XI) Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Nutzen Sie unbedingt diese Dienstleistung.

Wie ist die gesetzliche Regelung für eine kostenlose Pflegeberatungen

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Alle Versicherten die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung (private und gesetzliche Krankenversicherungen) erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Das gleiche gilt auch für Versicherte, die zwar noch keine Pflegeleistungen erhalten, aber diese beantragt haben.

Sobald ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wird, hat die Pflegeversicherung den Betroffenen einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anzubieten. Die Entscheidung, ob ein Pflegegutschein angeboten wird, liegt bei der Pflegekasse. Der Beratungstermin muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchgeführt werden.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Ich kann nur jedem empfehlen, die Pflegeberatungen auch wirklich in Anspruch zu nehmen. Mit einer Pflegeberatung kann man sich einen ersten Überblick darüber verschaffen, welche Leistungen einem überhaupt zustehen. Leider werden aus Unwissenheit viel zu viele Kosten selbst getragen, die eigentlich von den Pflegekassen/Krankenkassen übernommen worden wären.

Doch nicht nur die Pflegekassen können die Beratungen durchführen, sondern auch andere Einrichtungen. Mehr dazu weiter unten.

Welche Themen können bei der Pflegeberatung besprochen werden

Der Gesetzgeber gibt im § 7a SGB XI vor, welche Leistungen über eine Pflegeberatung abgedeckt werden sollen, wie z.B. das Erstellen und Umsetzen eines Versorgungsplanes für den Pflegebedürftigen usw.

Trotzdem können Sie aber alles was Ihnen rund um das Thema Pflege auf der Seele brennt, ansprechen.

Mein Lese-Tipp: Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige.

Hier einige Beispiele

Bitte beachten: Das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe erhalten Sie bei Bedarf auf ärztliche Verordnung.

Wer bietet Pflegeberatung an

Bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhalten Sie Pflegeberatungen. ACHTUNG. Nicht bei jedem Beratungsdienst ist die Beratung kostenlos. Zum Beispiel bei privaten Pflegeberatern oder Internet-Beratungsstellen sollten Sie sich vor Inanspruchnahme der Beratung nach den Kosten erkundigen.

  1. Private und gesetzliche Krankenkassen. Erste Anlaufstelle für ein Beratungsgespräch sollten die Krankenkassen/Pflegekassen sein. Stellen Sie einen ersten persönlichen Kontakt mit Ihrer Krankenkasse her. Es schadet nie zu wissen, wer der persönliche Ansprechpartner bei der Kasse ist.
  2. Pflegeberatungen, die für Krankenkassen arbeiten und von der Kasse auch bezahlt werden.
  3. Pflegestützpunkte
  4. Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
  5. Ambulante Pflegedienste und Pflegeheime
  6. Kommunale Senioren- und Pflegeberatungen
  7. Kirchliche Institutionen und Wohlfahrtsverbände
  8. Sozialdienste von Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen
  9. Selbsthilfegruppen
  10. Private Pflegeberater. Viele private Pflegeberater haben sich auf die Durchsetzung eines Pflegegrades spezialisiert.
  11. Internet-Beratungsstellen

Wo finden die Beratungsgespräche statt

Hier wird meist auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und der Pflegenden Rücksicht genommen. Deshalb können die Beratungen wie folgt durchgeführt werden:

  1. In der Beratungsstelle. Wenn Sie sich für eine Beratungsstelle in Ihrem näheren Umkreis entschieden haben, kann die Beratung direkt in der Beratungsstelle durchgeführt werden.
  2. Bei Ihnen zu Hause. Nicht jeder hat die Möglichkeit, persönlich die Beratungsstelle aufzusuchen. Gute Beratungsstellen bieten deshalb einen Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause an. Beratungsbesuche zu Hause haben den Vorteil, dass der Berater sich schon einen ersten Überblick über die häusliche Situation machen und Empfehlungen für eine behindertengerechte Wohnraumanpassung geben kann
  3. Manche Fragen können kurz und knapp am Telefon geklärt werden. Vor allem, wenn bereits eine umfassende Beratung stattgefunden hatte und nur noch ergänzende Beratung nötig ist.
  4. Im Internet. Mittlerweile gibt es Online-Beratungsstellen oder Internet-Beratungsstellen. Fragen Sie bitte nach, ob Ihnen für die Beratung Kosten entstehen

Ist das Beratungsgespräch freiwillig

Die Pflegeberatung ist für alle freiwillig, die bereits einen Pflegegrad haben oder beantragt haben und nicht nur Pflegegeld sondern auch Sachleistungen beziehen.

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Pflicht-Pflegeberatung nachweisen.

Worauf sollte bei einer Beratung geachtet werden

  • Es sollte die Möglichkeit bestehen, daß die Beratung bei Ihnen zu Hause durchgeführt wird.
  • Die Beratung und der Hilfeplan müssen individuell auf den Patienten zugeschnitten sein.
  • Sie sollten auch zusätzlich telefonische Informationen und Beratung erhalten.
  • Die Beratung sollte unabhängig und neutral durchgeführt werden (manche Berater bieten nur Pflegedienste oder Pflegeheime an, mit denen sie Vermittlungsverträge abgeschlossen haben).
  • Kosten. In der Regel erhalten Sie die Informationen die Sie benötigen kostenlos (Krankenkasse, Pflegestützpunkte, Pflegedienste usw.). Fragen Sie trotzdem nach, ob Ihnen für die Beratung Kosten entstehen (z.B. bei privaten Pflegeberatern).

Private Pflegeberater

Private Pflegeberater haben – wie alles im Leben – Vor- und Nachteile. Niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, ob Sie die Beratung bei der Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einem Pflegeberater in Anspruch nehmen.

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, möchte ich Ihnen ein paar Anhaltspunkte zu den privaten Pflegegutachtern geben.

  • Wenn Sie keinen Pflegegutschein haben oder von der Pflegekasse keine Zusicherung der vollen Kostenübernahme vorliegt, müssen Sie Pflegeberater wohl selbst bezahlen. Die Beauftragung eines Pflegeberaters ist also aus finanzieller Sicht zu prüfen. Lassen Sie sich vom Pflegeberater ein Angebot unterbreiten.
  • Pflegeberater sollten unabhängig sein. Es soll aber auch schwarze Schafe geben, die zum Beispiel nur Pflegedienste und Pflegeheime empfehlen, von denen der Berater eine Provision erhält. Das gleiche gilt auch für Hausnotrufsysteme usw.

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  • Wie gut oder schlecht ein privater Pflegeberater ist, stellt sich meist erst im Laufe der Zeit heraus. Genauso ist es aber auch mit allen anderen Beratern der Pflegekassen, Pflegediensten usw. Denn überall arbeiten Menschen und keine genormten Maschinen. Außerdem spielen hier auch noch persönliche Sympathien und Antipathien mit.
  • Sie sollten darauf achten, dass der Berater eine von der Pflegekasse anerkannte Beratungsstelle ist. Damit können eher Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Ein persönlicher Pflegeberater kann Sie über die ganze Pflegezeit hinweg betreuen und beraten. Das heißt, Sie haben den Vorteil, dass Sie nicht ständig wechselnde Ansprechpartner haben.
  • Gute Pflegeberater bereiten Sie auch auf den Besuch des MDKs vor bzw. helfen Ihnen bei der Durchsetzung eines Pflegegrades.

Welche Unterlagen werden beim Beratungsgespräch benötigt

Bei einem Erst-Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten

Ausnahmefall Beratungseinsatz

Anmerkung Im Gegensatz zu den hier behandelten Beratungsgesprächen gibt es auch noch sogenannte Beratungseinsätze. Bitte beachten Sie folgendes: Wer NUR Pflegegeld erhält und keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, ist – im Gegensatz zu den hier beschriebenen Pflegeberatungen – verpflichtet, turnusmäßig 2 oder 4 x jährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.

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Mehr dazu lesen Sie bitte in diesem Beitrag: Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger

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