So sparen Sie Pflegegeld: Medikamentengabe auf ärztliche Verordnung

Medikamentengabe auf Rezept
Sparen Sie Ihr Pflegegeld. Medikamentengabe auf Rezept anstatt über die Pflegesachleistungen

Die Medikamentengabe wird bei pflegebedürftigen Menschen häufig über die Pflegesachleistungen abgerechnet. Dabei ist das eine Leistung auf Rezept. Wird die Medikamentengabe über den Pflegedienst abgerechnet, geht Ihnen das vom Pflegegeld ab.

Wer regelmäßig Medikamente nimmt, muss darauf achten, dass er diese planmäßig einnimmt. Je mehr Medikamente eingenommen werden müssen und je länger der Medikamentenplan ist, umso schwieriger wird es, die Medikamente korrekt zusammenzustellen. Deshalb kann man die Medikamentengabe auf ärztliche Verordnung erhalten.

Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, sich die Medikamente selbst zu richten oder zusammenzustellen. Zu groß wäre die Gefahr, dass die verordneten Medikamente falsch und unregelmäßig eingenommen werden.

Deshalb gibt es in der häuslichen Krankenpflege die Möglichkeit der Medikamentengabe auf Rezept.


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Was versteht man unter Medikamentengabe?

Viele Menschen sind nicht mehr in der Lage, ihre Medikamente selbst zu richten oder alleine einzunehmen und sind deshalb auf Hilfe angewiesen. Um gesundheitliche Schäden durch eine falsche oder nicht regelmäßige Einnahme zu vermeiden, kann der Arzt über eine Verordnung die Medikamentenverabreichung verschreiben/anordnen.

Somit muss der Patient seine Medikamente nicht mehr selbst besorgen, zusammenstellen und darauf achten, daß er zur richtigen Zeit die richtigen Medikamente nimmt.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Hier ist jetzt allerdings zu beachten, dass es 2 unterschiedliche Verordnungen bezüglich der Medikamentengabe gibt, nämlich:

  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
  • Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten

Nachfolgend möchte ich auf beide Verordnungen eingehen:

Welche Leistungen umfasst das Richten von äzrtlich verordneten Medikamenten?

Die Verordnung sieht vor, dass

  • die Medikamente gemäß Medikamentenplan des behandelnden Arztes bereitgestellt und gerichtet werden. Soweit möglich, geschieht das Zusammenstellen der Medikamente einmal in der Woche und wird in Medikamenten-Dispensern vorgerichtet,
  • außerdem umfasst diese Leistung auch die Kontrolle, ob die Medikamente eingenommen wurden.

Welche Leistungen umfasst das Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten?

Die Verordnung sieht vor:

  • Das Verabreichen der Medikamente.
  • Hierzu zählen jedoch nicht nur das Verabreichen von Tabletten. Das Pflegedienstpersonal muss z.B. auch Salben auf die betroffenen Körperstellen einreiben, Augentropfen verabreichen, Heilbäder richten usw.

Abrechnung der Medikamentengabe

Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, die Medikamentengabe abzurechnen:

Abrechnung über die Krankenkasse: Sie haben eine Verordnung vom Arzt, dass der Pflegedienst Ihre Medikamente richten und verabreichen soll. Dann übernimmt die Krankenkasse diese Kosten, Sie müssen jedoch Ihre reguläre, minimale Zuzahlung leisten. Bei Menschen die ständig Zuzahlungen leisten müssen, empfiehlt es sich jedoch, hier eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Chronisch kranke Menschen müssen auf Antrag nur 1 % anstatt 2 % der Kosten bezahlen. Dafür wird aber das Pflegegeld nicht gekürzt. Außerdem kann diese Leistung auch ohne Pflegegrad verordnet werden.

Abrechnung über die Pflegekasse: Leider machen viele pflegebedürftige Menschen den Fehler, dass sie das Richten und Verabreichen der Medikamente über die Pflegesachleistungen abrechnen lassen. Das bedeutet, der Pflegedienst rechnet nicht nur das Waschen und die Körperpflege, sondern auch noch die Medikamentenverabreichung über die Pflegesachleistungen ab.

Der große Nachteil daran ist, dass Ihnen das Pflegegeld anteilig gekürzt wird. Und das können im Monat schnell mal über 100 Euro weniger Pflegegeld sein. Gerne können Sie über unseren kostenlosen Pflegegeldrechner ausrechnen lassen, wie viel Ersparnis es bringt, wenn Sie in Zukunft die Medikamentengabe über Rezept bekommen.


Deshalb ganz wichtig:
Das Richten und Verabreichen von Medikamenten immer auf Rezept und nicht als Pflegesachleistungen abrechnen lassen. Natürlich müssen die unten stehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der behandelnde Arzt muss eine Verordnung ausstellen.
  • Es muss eine Indikation vorliegen, die eine Verordnung berechtigt. Hier ein paar Beispiele: Menschen mit Demenz können oftmals ihre Medikamente nicht mehr selbst richten. Körperliche Gebrechen wie z.B. rheumatische Hände können die Ursache dafür sein, dass die Medikamentenverpackungen nicht mehr geöffnet werden können.
  • Der Patient ist nicht mehr in der Lage, die Medikamente selbst zusammenzustellen bzw. diese korrekt und regelmäßig einzunehmen.
  • Im Haushalt gibt es keine weitere Person, die diese Leistung übernehmen könnte.


Gut zu wissen
Sie sind als Angehöriger nicht prinzipiell verpflichtet, die Medikamente für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu richten, auch nicht, wenn Sie im gleichen Haushalt leben.
Das richtige Verabreichen der Medikamente ist eine große Verantwortung. Nicht jeder Angehörige möchte diese Verpflichtung übernehmen. Außerdem erfordert eine zeitlich korrekte Verabreichung der Medikamente, dass die Betreuungsperson zu diesen Zeiten vor Ort sein muss.

Wer übernimmt die Bereitstellung und Verabreichung der Medikamente?

Wenn eine durch die Krankenkasse genehmigte, ärztliche Verordnung vorliegt, werden diese Aufgaben im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in der Regel von einem Pflegedienst ausgeführt.

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Woher wissen die Pflegekräfte, welche Medikamente gegeben werden müssen?

Aufgrund des vom behandelnden Arztes (des zuständigen Krankenhauses usw.) erstellten Medikamentenplans werden die Medikamente zusammengestellt. Der Pflegedienst erhält diesen Medikamentenplan. Sollten sich Änderungen in der Medikamentenzusammenstellung ergeben, ist der Pflegedienst zu informieren.

Probleme und Herausforderungen für pflegende Angehörigen

In der Regel richten die Angehörigen, das heißt die Kinder oder der Partner, die Medikamente für die pflegebedürftige Person zusammen. Wenn Pflegebedürftige aber 3, 4 oder noch mehr Medikamente nehmen müssen, ist die Pflegeperson schnell überfordert und kann den Überblick verlieren.

Hinzu kommt, dass die Medikamente zu ganz unterschiedlichen Zeiten verabreicht werden müssen. Das eine Medikament muss 3 x täglich, das andere nur morgens und das dritte Medikament nur abends gegeben werden. Manche Medikamente müssen VOR dem Essen, die anderen NACH dem Essen eingenommen werden. Wer soll da – auch trotz Medikamentenplan – noch durchblicken?

Die Stiftung „ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege“ hat zu dieser Problematik eine Umfrage gestartet, mit folgenden – eigentlich recht erschreckenden – Ergebnissen:

  • 75 % der Befragten übernehmen in der Regel die Medikamentenversorgung.
  • 66 % empfinden diese Situation als belastend oder gar schwierig.
  • 77 % haben Probleme mit dem Medikationsprozess.

Mit folgenden Problemen sahen sich die Angehörigen konfrontiert:

  • 51 % hatten festgestellt, dass ein Medikament aufgebraucht war.
  • 36 % hatten zum falschen Zeitpunkt das Medikament angewendet.
  • 33 % hatten das Problem, dass sich der Hilfebedürftige weigerte, das Medikament zu nehmen.
  • 32 % hatten Zweifel, ob das Medikament überhaupt richtig oder notwendig war.

Immer noch haben 64 % der Befragten keine Pflegekraft, die sich um die Medikamentenversorgung kümmert.

Vorsicht: Eine falsche Verabreichung von Medikamenten ist lebensgefährlich. Bitte nehmen Sie hier unbedingt die Möglichkeit in Anspruch, dass die Medikamentenversorgung über einen Pflegedienst geregelt wird. Quelle: ZQP


Mein Tipp
Neben- und Wechselwirkungen: Oftmals wird eine Nebenwirkung nicht als solche erkannt, sondern als neu aufgetretene Erkrankung angesehen. Dabei bestünde vielleicht die Möglichkeit, das verordnete Präparat auszuwechseln oder es kann sogar ganz abgesetzt werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Lassen Sie vom Apotheker alle Medikamente, auch die nicht verschreibungspflichtigen, auf Neben- und Wechselwirkungen prüfen.

Alternative 1: Automatischer Tablettenspender

Wer seine Medikamente nicht durch den Pflegedienst richten lassen möchte, kann sich auch einen automatischen Tablettenspender vom Arzt verschreiben lassen.

Funktionsweise des Tablettenspenders: Ihr Apotheker stellt Ihnen die täglichen Medikamente zusammen und verblistert dieses. Und zwar für jede einzelne Einnahmezeit eine eigene Verpackung. Das bedeutet, wenn Sie 6 x täglich Medikamente einnehmen müssen, erhalten Sie 6 Einzelverpackungen. Diese Einzelverpackungen sind in einem digitalen, automatischen Tablettenspender hinterlegt. Der Tablettenspender wirft die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit aus. Werden die Medikamente nicht vom Spender genommen, werden automatisch die Angehörigen oder der Pflegedienst benachrichtigt.

Intelligente Tablettenspender sind deshalb die sicherste Form der Medikamentengabe.

  • Es kann keine Einnahme vergessen werden, da der Spender sowohl akustisch als auch optische Signale für die Medikamenteneinnahme gibt.
  • Die Medikamente werden immer in der richtigen Dosis zur richtigen Zeit verabreicht.
  • Die Medikamente werden vom Apotheker (Fachpersonal) zusammengestellt und auf Wechsel- und Nebenwirkungen geprüft.

Auch der Medikamentenspender ist auf Rezept erhältlich und für Sie dann kostenlos.


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Alternative 2: Tabletten nach Einnahmezeitpunkt verblistert

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rezepte bei unserer Partner-Apotheke einzureichen. Dort werden Ihre Medikamente auf Wechselwirkungen geprüft und die Tabletten entsprechend jedem Einnahmezeitpunkt gerichtet und anschließend verblistert. Sie erhalten automatisch Ihre Monatsration geliefert. Mehr dazu lesen Sie unter Nie wieder Tabletten selbst richten – Kostenloser Tabletten-Sortierservice.



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Ist für die Verordnung ein Pflegegrad / eine Pflegestufe notwendig?

Nein. Häusliche Krankenpflege – und somit die Verordnung zur Verabreichung von Medikamenten – ist unabhängig von einem Pflegegrad / einer Pflegestufe.

Extra-Tipp: Auch eine Leistung der häuslichen Krankenpflege ist das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Rechtliches

Die Kostenübernahme für die Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist im Sozialgesetzbuch § 37 SGB V geregelt.


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Quelle Bildmaterial: Fotolia#132704989  © Sandor Kacso