Anlaufstellen & Ansprechpartner für Pflegebedürftige und Angehörige

Anlaufstellen für Pflegebedürftige
Die richtigen Anlaufstellen für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen ist wichtig

Bei längerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit treten häufig viele Fragen auf. Da ist es wichtig zu wissen: Wo finde ich die richtigen Anlaufstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Wieviel Pflegegeld steht mir zu? Das Bad ist nicht barrierefrei – gibt es Zuschüsse? Müssen wir die pflegebedürftigen Eltern finanziell unterstützen? Wer kann mir rechtliche Fragen beantworten?

Jeden Tag tauchen neue Fragen auf, doch wer hilft den pflegenden Angehörigen eigentlich weiter?

Das Thema „Pflege“ und auch die häusliche Pflege ist so umfangreich, dass es schwer ist, den Überblick zu behalten. Die pflegenden Angehörigen sind schon mit der Pflege sehr gefordert, da ist es kaum verwunderlich, dass sie nicht noch viel Zeit für die Recherche von Ansprechpartnern und Anlaufstellen für Pflegebedürftige zur Verfügung haben.


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In meinem Beitrag habe ich für Sie eine Liste der wichtigsten Ansprechpartner und Anlaufstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen – alphabetisch aufgelistet.

Unsere Pflegelotsen beraten zu allen Anlaufstellen für Pflegebedürftige

Unsere Pflegelotsen helfen Ihnen kostenlos zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege. Selbstverständlich nennen wir Ihnen auch entsprechende Ansprechpartner und Anlaufstellen, wo Sie dann weiterführende Hilfe erhalten können.

Mehr erfahren über die kostenlose Beratung durch unsere Pflegelotsen.

24h-Haushaltshilfen aus Osteuropa

Sogenannte Haushaltshilfen aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern können eine Hilfe sein, wenn der eigene Haushalt nicht mehr geführt werden kann. Doch den Haushaltshilfen können auch andere Aufgaben zugewiesen werden, so können sie auch teilweise bei der Pflege unterstützend mitwirken und können so den Umzug in ein Pflegeheim vermeiden. Hier finden Sie verschiedene Anbieter von 24h-Pflegevermittlungen und Bewertungen.

Leider erhalten Sie (mit genehmigtem Pflegegrad) für die Finanzierung der Pflegekräfte aus Osteuropa keine Pflegesachleistung, lediglich das Pflegegeld steht Ihnen zu.


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Ärzte

Der Hausarzt, Facharzt und evtl. die behandelnde Klinik sind die Anlaufstellen, wenn es um medizinische Fragen geht. Die behandelnden Ärzte, Kliniken und Apotheken sollten sich untereinander abstimmen um eine gut koordinierte Patientenversorgung zu gewährleisten.

Barrierefreier Wohnungsumbau

Wer seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht oder barrierefrei umbauen lassen muss, kann sich an Architekten oder Wohnraumberater/Wohnberater wenden. Pflegestützpunkte beraten kostenlos bei der Wohnraumanpassung. Auch Handwerker, die den Umbau ausführen sollen, können sehr gute Berater sein.

Die meisten Bundesländer und auch Kreisverwaltungen haben Wohnberatungsstellen und bieten Unterstützung an.

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es ganz unterschiedliche Arten von Zuschüsse und Unterstützungen.


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Behindertenbeauftragte / Behindertenbeiräte

Die Kommunen, Landkreise und Städte, Bundesländer und der Bund selbst haben Behindertenbeauftragte, an die sich die Bürger wenden können. Zu den Aufgaben der Behindertenbeauftragten gehört unter anderem auch die Vermittlung behinderter Menschen in Arbeit, Vertretung der Interessen behinderter Menschen in der Politik, Umsetzung von barrierefreien Zugängen öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel, Beratung von behinderten Menschen uvm.

Beschwerde über Krankenkasse

Es kann immer wieder zu Problemen mit der Krankenkasse kommen, wenn benötigte Hilfsmittel, Krankengeld, Pflegegrad usw. nicht genehmigt werden. Wenn Sie Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, gibt es einige offizielle Anlaufstellen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag: Was tun bei Ärger mit der Krankenkasse?

Besuchsdienste

Einige Wohlfahrtsverbände bieten sogenannte Besuchsdienste an. Ehrenamtliche Mitarbeiter besuchen regelmäßig ältere oder kranke Menschen um ihnen Gesellschaft zu leisten.

Betreuer, gesetzliche

Wer pflegebedürftig bzw. nicht mehr handlungsfähig ist und keinen gesetzlichen Betreuer hat, kann diesen auf Antrag vom Amtsgericht zugewiesen bekommen.

Das Gericht muss bei der Auswahl des Betreuers die Wünsche des Betroffenen berücksichtigen. Es wird dann entschieden, ob ein Angehöriger als Betreuer eingesetzt wird oder ein ehrenamtlicher bzw. hauptberuflicher Betreuer.

Auch wenn ein Betreuer eingesetzt ist, bleibt die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen voll erhalten. Das bedeutet, dass alle seine Vertragsabschlüsse und Rechtsgeschäfte volle Gültigkeit haben.


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Betreuungsvereine

Immer mehr Menschen bestimmen mit einer Vorsorge- und Generalvollmacht eine Person ihres Vertrauens, die sie in allen Angelegenheiten vertreten kann, wenn sie dies selbst nicht mehr können.

Doch manchmal sind die betreuenden Personen überfordert und wissen nicht welche Rechte und Pflichten sie haben. Dann gibt es die Möglichkeit, sich an einen Betreuungsverein zu wenden.

Die meisten Betreuungsvereine gehören einem Wohlfahrtsverband an. Die Aufgabe der Vereine ist es, die Angehörigen in ihrer Betreuungsarbeit zu beraten und zu begleiten. Sie informieren aber auch über Vorsorgemöglichkeiten wie Betreuungsverfügungen oder Vorsorge- und Generalvollmachten.

In der Regel sind die Dienstleistungen der Betreuungsvereine kostenlos

Gibt es keine Angehörigen, die diese Aufgabe übernehmen, kann auch ein fremder Betreuer vom Gericht beauftragt werden.


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Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit

Das Bürgertelefon ist eine telefonische Auskunftsstelle zu den Leistungen der Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen. Außerdem erhalten die Bürger Auskunft zu Fragen der gesundheitlichen Prävention.

Erbangelegenheiten

Essen auf Rädern – die richtige Anlaufstelle für Pflegebedürftige

Viele ältere Menschen können nicht mehr einkaufen oder kochen. Um möglichst lange zu Hause wohnen zu können, ist die Alternative Essen auf Rädern. Je nach persönlichem Wunsch wird das Essen täglich heiß mit einem Menüservice angeliefert oder als Tiefkühlkost, das dann zum Beispiel in einer Mikrowelle aufgetaut werden kann.

Mittlerweile gibt es auch für Menschen mit Schluckbeschwerden spezielle Püreemenüs, und für Personen mit Mangelernährung sogar Menüs, welche mit Vitalstoffen angereichert sind.

Hier können Sie prüfen, welcher Menüservice Sie an Ihrem Wohnort beliefern könnte.

Finanzierung für behindertengerechten Umbau

  • Wer seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht umbauen muss, kann unter Umständen gewisse finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen.
  • Ebenso können Sie bei der KfW-Bank zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse beantragen.
  • Zuschüsse auf Länderebene können Sie der Förderdatenbank entnehmen.
  • Eine kostenlose Beratung zum behindertengerechten Umbau erhalten Sie auch bei unseren Pflegelotsen.

GEZ-Gebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen zu können. Hierzu muss ein Antrag auf Befreiung GEZ-Gebühren gestellt werden. Auch Menschen die in einem Pflegeheim leben, müssen keine GEZ-Gebühren bezahlen.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wer zur Pflege auch noch berufstätig ist, kann sich teilweise oder ganz von der Arbeit freistellen lassen und Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen.

Häusliche Krankenpflege

Wer häusliche Krankenpflege benötigt, muss sich diese von seinem Arzt verordnen lassen.

Haushaltshilfe

Wer sich nicht selbst versorgen kann und krank ist, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Kasse die Kosten. Die Haushaltshilfe übernimmt dann das Einkaufen, Kochen, Putzen usw.

Heimaufsicht, Anlaufstelle bei Beschwerden

Wer Ärger mit einem Pflegeheim hat, kann sich an die Heimaufsicht wenden. Es ist jedoch sinnvoll, sich zuerst mit den Pflegern oder der Heimleitung in persönlichen Gesprächen auseinander zu setzen und die Beschwerden vorzubringen.

Die Adressen von Heimaufsichten können bei den örtlichen Sozialämtern angefragt werden.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen

Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Rollator, Pflegebett oder Hausnotruf werden über die Krankenkasse beantragt. Die verordnungsfähigen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet.

Mein Lese-Tipp: So werden Hilfsmittel beantragt.


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Übrigens: Auch ein Elektromobil ist ein verordnungsfähiges Hilfsmittel, sofern die Notwendigkeit besteht. Zusätzlich werden auch die Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel übernommen.

Pflegehilfsmittel (Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen usw.) werden bis zu 40 Euro im Monat von der Krankenkasse bezahlt. Pflegehilfsmittel können bequem per Abo bestellt werden.

Hilfsmittelberatung

Einige gängige Hilfsmittel stellen wir Ihnen in unserer Hilfsmittelberatung vor. Aber auch hierzu können Sie gerne den kostenlosen Service unserer Pflegelotsen in Anspruch nehmen.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Integrationsämter

Integrationsämter sichern und fördern die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie sind die zentrale Anlaufstelle bei der beruflichen Eingliederung und Teilhabe.

Hospize, Hospizvereine und Hospizstationen in Krankenhäusern

Schwerstkranke und Sterbende die nicht zu Hause gepflegt werden können, haben die Möglichkeit, sich in ein Hospiz einweisen zu lassen. Mittlerweile bieten auch schon einige Krankenhäuser Hospizstationen/Palliativstationen an.

In den Hospizen wird versucht, den Patienten ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Sterbebegleitung erhalten hier sowohl die Patienten als auch die Angehörigen.

Die Betreuung kann – je nach Einrichtung – ambulant oder stationär erfolgen.

Hospizdienste, ambulante

Ambulante Hospizdienste betreuen Sterbende und deren Angehörigen im häuslichen Umfeld als auch im Krankenhaus oder einer Hospizstation. Die ambulanten Hospizdienste werden von hauptamtlichen Mitarbeitern koordiniert.

Die Mitarbeiter vor Ort arbeiten ehrenamtlich, sind aber entsprechend geschult. Sie betreuen die Schwerstkranken/Sterbenden und deren Angehörigen auf dem letzten Weg, führen Gespräche unter anderem über das Leben, den Tod, Krankheiten, das Abschied nehmen, die letzten Wünsche, Trauer und übernehmen aber auch Sitzwachen.

Auch nach dem Tod können die Angehörigen in ihrer Trauerarbeit von den Mitarbeitern betreut und begleitet werden.

Hospizdienste bauen oft Netzwerke zwischen Pallitaivstationen / Hospizen den Pflegediensten, dem Krankenhaus und den Angehörigen auf.

Die Einsätze der Hospizbegleiter sind kostenlos.

Kommunale Beratungsstellen

Siehe Seniorenberatung

Krankenkassen / Pflegekassen

Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind die Anlaufstellen für Krankenleistungen und Pflegeleistungen wie zum Beispiel Krankengeld, Pflegegeld, die Genehmigung von Pflegegraden und Hilfsmitteln und vieles mehr. Die Pflegekasse ist auch verpflichtet, Sie in allen Fragen rund um das Thema Pflege kostenlos zu beraten.


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Es empfiehlt sich, mit der Krankenversicherung in gutem Kontakt zu bleiben, denn die Versicherungen entscheiden letztendlich über die Genehmigung oder Ablehnung von Leistungen. In persönlichen Gesprächen oder Telefonaten sollte die Gelegenheit genutzt werden, die individuelle Situation des Pflegebedürftigen darzulegen, denn die Mitarbeiter der Versicherung kennen den Patienten meist nur als Aktennummer und nicht persönlich.

Nachbarschaftshilfe

Vielerorts gibt es Nachbarschaftshilfe-Angebote. Diese wenden sich an Menschen die krank, behindert oder alt sind und Unterstützung und Versorgung im täglichen Leben benötigen. Menschen mit Pflegestufe / Pflegegrad können unter Umständen die Kosten eines anerkannten Nachbarschaftshilfe-Dienstes mit der Pflegekasse verrechnen. Informieren Sie sich über den Umfang der Ihnen zustehenden Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung/Krankenversicherung.

Die Nachbarschaftsdienste unterstützen im Haushalt, bei der Beschäftigung von Demenzpatienten, bei der Entlastung der pflegenden Angehörigen oder bei Einkäufen und Arztbesuchen.

Pflegeberater

Wer sich von der Krankenversicherung/Pflegeversicherung, den Pflegestützpunkten oder anderen Institutionen rund um das Thema Pflege schlecht beraten fühlt, kann einen Pflegeberater beauftragen. Manche Pflegeberater rechnen über einen Beratungsgutschein ab. In der Regel sind die Leistungen der Pflegeberater jedoch kostenpflichtig.

Gerne können Sie aber auch hier unsere Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Erstberatung ist kostenlos.

Pflegeberatung, kostenlose

Kostenlose Hilfe mit unseren Pflegelotsen. Rufen Sie uns an.

Pflegebedürftige und ihre Angehörige haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Diese wird meistens über die Krankenkassen durchgeführt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Beratungsgutschein zu erhalten.

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss zusätzlich noch Beratungseinsätze in Anspruch nehmen. Mehr dazu lesen Sie bitte hier: “Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger

Pflegedienste

Die häusliche Pflege ist oftmals nicht alleine von den pflegenden Angehörigen zu stemmen. Pflegedienste haben in der Regel erfahrenes Fachpersonal, das unterstützend die Pflege begleiten kann. Auch hier halten die Krankenversicherungen und Pflegestützpunkte Listen über die Pflegedienste in der näheren Umgebung bereit.

Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe? Kostenlose Pflegedienst-Suche

Pflegegrad / Pflegegradrechner

Viele Menschen scheuen sich, einen Pflegegrad zu beantragen, da sie glauben, noch nicht so pflegebedürftig zu sein. Doch das ist falsch. Wer einen Pflegegrad hat, erhält auch entsprechende finanzielle Leistungen, mit denen er wiederum die Kosten für seine Pflegebedürftigkeit finanzieren kann. Mit meinem kostenlosen Pflegegradrechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, ob Ihnen ein Pflegegrad genehmigt werden könnte.


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Pflegeheime

Wer zu Hause nicht mehr gepflegt werden kann und in ein Seniorenheim umzieht, kann sich über seine Krankenkasse oder die Pflegestützpunkte eine Liste aller Pflegeheime in der Umgebung aushändigen lassen.

Mein Lese-Tipp:
1. Woran erkennt man ein gutes Pflegeheim
2. Probewohnen im Pflegeheim

Pflegekurse

Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt, kann sich in Pflegekursen viel Wissen über Pflegetechniken und dem Umgang mit Patienten aneignen. Krankenkassen bieten zum Teil kostenlose Pflegekurse an. Aber auch der Pflegedienst gibt gerne Anleitung zur Pflege. Die Pflegestützpunkte können ebenfalls Auskunft über Anbieter von Pflegekursen geben.

Pflegegeldrechner

Wie viel Pflegegeld steht mir zu, wenn ich noch einen Pflegedienst in Anspruch nehme? Mit meinem kostenlosen Pflegegeldrechner können Sie sich genau ausrechnen lassen, wieviel Pflegegeld Sie noch erhalten, nachdem die Kosten für den Pflegedienst bezahlt wurden.


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Pflegegrad beantragen

Den Antrag für einen Pflegegrad müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen. Falls der Pflegegrad abgelehnt wurde und Sie einen Widerspruch gegen die Pflegegradeinstufung einlegen, muss auch dieser bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte gelten als wichtige Anlaufstelle für Pflegebedürftige. Sie beraten kostenlos rund um das Thema „Pflege von Angehörigen“.

Leider sind nicht in allen Bundesländern die Pflegestützpunkte flächendeckend vorhanden. Wer keinen Pflegestützpunkt „vor der Haustüre“ hat, kann sich auch telefonisch informieren.

Pflegezusatzversicherung

Pflege ist teuer und die gesetzliche Pflegeversicherung deckt meist nur einen Teil der Kosten ab. Ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll wäre, läßt sich leicht über meinen kostenlosen Pflegelückenrechner ersehen.

Reha für Pflegebedürftige UND Pflegende

Ältere pflegebedürftige Menschen profitieren häufig auch von einer guten geriatrischen Rehamaßnahme. Diese dient zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes.

Aber nicht nur für Pflegebedürftige gibt es Rehamaßnahmen, sondern auch Pflegende haben einen Anspruch auf eine Reha. Dies sollte auch in Anspruch genommen werden, da Pflege sehr die physische und psychische Gesundheit belasten kann. Nur wer gesund ist, kann auch pflegen.

Meine Lese-Empfehlungen:

Rentenzahlung für Angehörige

Wer Angehörige pflegt, hat unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch darauf, dass für ihn die Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden. Die Beiträge sind zwar sehr gering, aber die Beitragszahlung trägt zumindest dazu bei, dass die Beitragsjahre angerechnet werden.

Wer mehrere Angehörige pflegt, kann eine Additionspflege beantragen. Die Anträge sind über die Krankenkasse zu stellen.

Seit 01.07.2017 werden für pflegende Rentner ebenfalls Rentenbeiträge bezahlt. Damit kann die eigene Rente aufgebessert werden. Dazu mehr in meinem Beitrag So wirkt sich die flexible Teilrente auch für pflegende Rentner aus.


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Rentenberatung

Rentenberatung erhalten Sie zum einen bei Ihrer Rentenversicherung. Dort können Sie kostenlos prüfen lassen, ob Ihre Rentenbescheide in Ordnung sind. Unabhängige, fachrechtliche Prüfungen erhalten Sie bei freien Rentenberatern. Beim Dachverband der Rentenberater können Sie nach einem kostenpflichtigen Rentenberater in Ihrer Nähe suchen.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur Ansprechpartner für die Rente, sondern auch für die Kostenübernahme von beruflichen Rehamaßnahmen. Außerdem kann die Rentenversicherung die Kosten für Hilfsmittel übernehmen, um den Beruf weiterhin ausüben zu können.

Schuldnerberatung

Pflege kostet viel Geld und schnell kommt mancher in eine finanzielle Schieflage. Wohlfahrtsverbände und caritative Einrichtungen sowie Kommunen und Landratsämter bieten allesamt Schuldnerberatungen an. Beim zuständigen Amtsgericht können Beratungshilfescheine beantragt werden.


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Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweise können bei den Kommunalverwaltungen oder den Versorgungsämtern beantragt werden. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Selbsthilfegruppen

Nahezu für jede Krankheit gibt es Selbsthilfegruppen. Das Internet bietet eine gute Plattform, um die richtige Selbsthilfegruppe zu finden. Auch für Angehörige von Kranken gibt es Selbsthilfegruppen. So gibt es vielerorts Selbsthilfegruppen für Angehörige von Demenzpatienten, um sich über das Krankheitsbild und den täglichen Umgang mit den Patienten austauschen zu können.

Seniorenberatungen

Viele Kommunen und Städte, aber auch Caritative Einrichtungen bieten kostenlose Seniorenberatungen an. Das Spektrum umfaßt Themen wie Wohnmöglichkeiten für Senioren, Leistungen von Pflege- und Krankenkassen, Fahrdienste, Begleitdienste, häusliche Pflege usw.

Die kommunalen Angebote sind je Ort/Stadt ganz unterschiedlich. So gehören auch diese Bereiche oft zu den Angeboten: Sozialstationen, Alten- und Seniorenbüros.

Sozialamt

Die Sozialämter sind unter anderem zuständig für die Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Haushaltsführung und Hilfe zu Bestattungskosten, Grundsicherung im Alter usw.

Wer ein zu geringes Einkommen hat, kann beim Sozialamt entsprechende Unterstützungen beantragen.

Extra-Tipps:

  1. Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen aus die erhöhten Kosten für Essen auf Rädern.
  2. Kinder sind zwar für ihre Eltern unterhaltspflichtig, aber es sollte unbedingt geprüft werden, in welche Höhe.

Sozialdienste

Sozialstationen von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen können beim Beantragen eines Pflegegrades, Schwerbehindertenantrag oder Reha-Maßnahmen helfen. Sie sind bei der Vermittlung von Pflegeheimplätzen und Pflegediensten, Essensdiensten, Haushaltsdiensten, Hausnotrufsystemen genauso behilflich wie bei Beratungen in Konfliktsituationen und finanziellen Leistungen.

Sozialverbände

Sowohl der Sozialverband VDK Deutschland als auch der Sozialverband Deutschland SOVD bieten mit ihren Orts- und Kreisverbänden Hilfe und Unterstützung zu rechtlichen Fragen im Bereich Pflege.

Gegen eine geringe jährliche Mitgliedsgebühr kann bei beiden Verbänden Rechtshilfe in Anspruch genommen werden.

Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege / Kurzzeitbetreuung

Wer einen pflegebedürftigen Menschen pflegt, benötigt auch einmal eine Auszeit. Die Urlaubsvertretung für Pflegende kann eine Kurzzeitbetreuung in einem Pflegeheim sein oder aber auch eine Verhinderungspflege. Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich.

Wie Sie Haushaltshilfen über Verhinderungspflege abrechnen können, lesen Sie in meinem Beitrag “Verhinderungspflege: Entlastung im Haushalt für pflegende Angehörige“.

Auch spannend ist ein Urlaub von der Pflege, der gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen oder auch alleine gemacht werden kann.

Widerspruch einlegen

Wenn Ihnen ein Pflegegrad, die Höherstufung eines Pflegegrades  oder ein Hilfsmittel abgelehnt wurde, haben Sie das Recht, innerhalb der angegebenen Frist einen Widerspruch einzulegen. Dazu können Sie Hilfe von einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen. Ob der Widerspruch erfolgreich ist, hängt maßgeblich auch von der Begründung des Widerspruchs ab.

Lassen Sie deshalb prüfen, ob sich ein Widerspruch lohnt. Professionelle Hilfe erhalten Sie auch bei unserer Pflegeberatung. Die Erstberatung ist kostenlos.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wer pflegebedürftig ist und eine Pflegestufe hat, muss unter Umständen viel Geld in die barrierefreie Anpassung seiner Wohnung oder seines Hauses investieren. Die Pflegekasse bezuschusst pro Baumaßnahme mit 4.000 Euro.

Zuschußfähige Umbaumaßnahmen sind unter anderem auch der Einbau eines Treppenlifts oder die behindertengerechte Renovierung eines Badezimmers.

Zuzahlung zu Medikamenten, Therapien usw.

Wer chronisch krank ist, kann seine Zuzahlung für Medikamente von 2 % auf 1 % reduzieren. Da in der Pflege sowieso meist sehr hohe kosten anfallen, macht es Sinn, sich entsprechend von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dazu muss jedoch ein Antrag gestellt werden, automatisch geht das nicht. Über meinen kostenlosen Zuzahlungsrechner können Sie sich ihre Kosten errechnen.

Letztendlich möchte ich hier noch auf eine Datenbank aufmerksam machen, über welche Sie sehr viele Ansprechpartner in Ihrer direkten Umgebung finden können. Angefangen von Pflegestützpunkten, Seniorenbüros, Demenzberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, Angebote für pflegende Angehörige usw. Hier geht es zur Datei

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #69686860  © fotohansel