Angebote zur Unterstützung im Alltag: Infos + Anbieter

Angebote zur Unterstützung im Alltag
Mit diesen Angeboten können die pflegenden Angehörigen entlastet aber auch die Pflegebedürftigen gefördert werden

Pflegebedürftige Menschen haben ganz unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche. So kann es sein, dass zum Beispiel bei Menschen mit Demenz viel mehr Zeit für die Beaufsichtigung und Förderung benötigt wird, bei anderen Patienten dagegen mehr Zeit für die reine Pflege und Betreuung. Deshalb gibt es für pflegebedürftige Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf zur reinen häuslichen Pflege auch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote).

Anmerkung: Zum 01.01.2017 wurde aus dem Begriff “Betreuungs- und Entlastungsangebote” der neue Begriff “Angebote zur Unterstützung im Alltag”.

Mit diesen Angeboten können die pflegenden Angehörigen entlastet aber auch die Pflegebedürftigen gefördert, betreut oder beaufsichtigt werden. Selbstverständlich gibt es noch wesentlich mehr Unterstützungen für die häusliche Pflege.


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Den Gesetzestext zum Entlastungsbetrag (zusätzlicheBetreuungs- und Entlastungsangebote) finden Sie im § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag wird auch oft Betreuungsgeld genannt.

Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen Helfer und Helferinnen (geschulte Ehrenamtliche) unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen.

Die Leistungen werden in der Regel von Ehrenamtlichen (Laien) erbracht und sind kostengünstiger als ausgebildetes Pflegepersonal, zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst. Die Betreuung erfolgt stundenweise und nach Bedarf. Das Abschließen von umfangreichen Betreuungsverträgen ist bei diesen Angeboten nicht notwendig.

Welche Arten von „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gibt es

Es gibt sehr viele Formen von Betreuungsangeboten. Diese reichen von stundenweiser Betreuung zu Hause, über die Begleitung zu einem Konzert oder Arzt bis hin zum Erlernen von Entspannungstherapien oder Gedächtnistraining uvm.

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Die Betreuungsangebote können sehr vielfältig sein und sollen auch die Angehörigen entlasten.

Hier einige Beispiele:

  • Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen.
  • Stundenweise Betreuung von Demenzkranken.
  • Unterstützung des Hilfebedürftigen beim Pflegen von sozialen Kontakten.
  • Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit.
  • Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z. B. Begleitung beim Besuch des Friedhofs, in den Zoos oder ins Konzerts, zu öffentlichen Veranstaltungen, Ausflügen usw.
  • Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen.
  • Unterstützung der Pflegeperson im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen).
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen.
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags.
  • Beaufsichtigung von sturzgefährdeten Personen.
  • Beschäftigungstherapie mit Ergotherapeuten.
  • Entspannungstherapien, Förderung der Motorik.
  • Begleitung als Betreuungsperson im Urlaub, betreute Reisen und Unternehmungen.
  • Gedächtnistraining, Tanzen, Gymnastik.
  • Förderung von Hobbys und Beschäftigungen.
  • Musiktherapieanleitung.
  • Sitzwachen.
  • Lesen von Büchern, Zeitungen usw.


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Wer bietet zusätzliche Betreuungsangebote an

Krankenpflegedienste und ambulante Pflegedienste

  • Familien- und Seniorenservice
  • Vereine, HelferInnenkreise, Nachbarschaftsdienste usw.

WICHTIG bei all den Angeboten ist, dass der Anbieter eine gesetzliche Zulassung haben muss, denn nur dann werden die Kosten auch von den Krankenkassen/Pflegekassen bezahlt.

Leider habe ich bis jetzt noch keine Liste oder Suchmaschine für Deutschland gefunden, auf der alle Anbieter aufgelistet sind. Da aber immer neue Anbieter hinzukommen, ist es auch sehr schwer, stets eine aktuelle Auflistung zu erhalten. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, gezielt Adressen aus der nächsten Umgebung zu erhalten.


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Hier können Sie Anbieter und Adressen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erhalten:

  • Bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
  • Die regionalen Pflegestützpunkte können Ihnen in der Regel auch entsprechendes Adressenmaterial zur Verfügung stellen. Mehr über die Aufgabe von Pflegestützpunkten erfahren Sie hier. Ihren nächsten Pflegestützpunkt finden Sie in der Liste der deutschen Pflegestützpunkte.
  • Auch das Internet kann über Suchmaschinen gute Auskünfte geben.
  • Außerdem habe ich Ihnen noch Anlaufstellen für die Pflege bzw. eine Checkliste für den Pflegefall zusammengestellt.

Dürfen auch Privatpersonen Entlastungsangebote anbieten?

Es gibt sehr strenge Richtlinien darüber, wer die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ anbieten bzw. durchführen darf. Wer möchte, dass die Pflegekasse die Entlastungsleistungen bezahlt, muss sich an Vereine oder Einrichtungen wenden, die eine Zulassung zur Durchführung von Entlastungsangeboten haben.

Wenn also Ihr Nachbar immer wieder mit Ihrem pflegebedürftigen Vater spazieren geht und Sie dem freundlichen Herrn für seine Dienste Geld bezahlen, wird die Pflegekasse diese Kosten nicht übernehmen. Anders dagegen ist es, wenn der freundliche Nachbar zum Beispiel ehrenamtlich für einen anerkannten HelferInnen- oder Nachbarschaftsdienst arbeitet. Dann wird die Leistung mit dem Nachbarschaftsdienst abgerechnet.


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Welche Beiträge erstattet die Kasse

Ab 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat 125 Euro. Mehr dazu lesen Sie bitte in meinem Beitrag PSG II verstehen: Das bringt der Entlastungsbetrag ab 2017.

Alle Leistungen, die Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad / einer Pflegestufe zustehen, können Sie dem Beitrag zu den aktuellen Pflegeleistungen entnehmen.

Wo müssen die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“  beantragt werden

Wie und wo Sie einen Antrag stellen, lesen Sie bitten in meinem Beitrag Was Sie über „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ wissen sollten.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß die Krankenkassen das Procedere ganz unterschiedlich handhaben. Deshalb empfiehlt es sich, immer erst mit der Kasse Rücksprache zu halten.

Weitere Bezeichnungen

Für die Betreuungsangebote gibt es ganz unterschiedliche Bezeichnungen, die aber im Prinzip alle die gleiche Aufgabe erfüllen. Hier einige Beispiele:

  • zusätzliche, erweiterte oder niedrigschwellige Entlastungsangebote
  • zusätzliche, erweiterte oder niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • zusätzliche, erweiterte oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen
  • zusätzliche, erweiterte oder niedrigschwellige Hilfeangebote
  • zusätzliche, erweiterte oder niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • zusätzliche, erweiterte oder niedrigschwellige Unterstützungsleistungen
  • zusätzliche, erweiterte oder niedrigschwellige familienunterstützende Dienstleistungen im Betreuungsbereich

Alltagsbewältigung leicht gemacht: Wie Sie von Unterstützungsangeboten profitieren können

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag – sind wichtige Leistungen sowohl für den Pflegebedürftigen selbst als auch für die Pflegenden. Es handelt sich hierbei um einen zweckgebunden Geldbetrag, den sogenannten Entlastungsbetrag, der zum einen zum Beispiel für die zusätzliche Förderung der pflegebedürftigen Menschen eingesetzt werden kann, aber auch zur Entlastung der Pflegeperson.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie unter anderem folgende Leistungen bezahlen:

Mehr zur Verrechnung des Entlastungsbetrags mit anderen Leistungen erfahren Sie in meinen Beiträgen zum Entlastungsbetrag sowie Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag verrechnen.

Muss ein Antrag für den Entlastungsbetrag gestellt werden?

Um die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen zu können und den Betreuungsbetrag auch bezahlt zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden.

Damit Sie die Kosten erstattet bekommen, müssen die Rechnungen/Belege der anerkannten Leistungserbringer vorgelegt werden. Alternativ können die Leistungserbringer auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung, das heißt, die anerkannten Beträge werden nicht frei ausbezahlt sondern sind mit Rechnungen zu belegen. Nur die tatsächlich entstandenen und belegten Kosten werden erstattet.

Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse im Vorfeld, welche Leistungserbringer zugelassen sind, damit Sie dessen Kosten auch wirklich erstattet bekommen.

ExtraTipp: Was Sie über stundenweise Verhinderungspflege wissen sollten und was zu tun ist, damit Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird, lesen Sie bitte meinem Beitrag über die stundenweise Verhinderungspflege.

Müssen die zustehenden Beträge in einem Jahr verbraucht werden?

Nein. Es gibt die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Leistungen in das nächste Kalenderjahr zu übertragen. Allerdings müssen die dann spätestens bis Ende des Kalenderhalbjahres aufgebraucht sein.

Alle Kosten, die Sie nicht von Versicherungsträgern usw. erstattet bekommen, sollten Sie unbedingt bei der Jahressteuer als Außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetzes seit 2017

Viele kennen die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ noch mit anderen Begrifflichkeiten. Doch seit dem 01.01.2017 gibt es diverse Änderungen.

  • Seit 2017 erhalten alle Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5 einen Entlastungsbetrag von jeweils 125 Euro pro Monat.
  • Aus dem Begriff „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ wird der Begriff „Entlastungsbetrag“.
  • Der Begriff „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ wird ersetzt durch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.

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