Reha für pflegende Angehörige: Das sind Ihre Rechte

Reha für pflegende Angehörige: Nur wer selbst gesund ist, kann auch auf Dauer pflegen.

Wer einen Angehörigen längere Zeit pflegt, kann mit der Zeit an seine physischen und psychischen Grenzen kommen. Für eine Auszeit ist oft keine Zeit. Viele der Pflegenden werden selbst krank. Burnout und schwere Erschöpfungszustände, chronische Schmerzen oder Depressionen sind Krankheiten von denen pflegenden Angehörige häufig betroffen sind.

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Leider wissen die wenigsten, dass sie als pflegender Angehöriger ein Anrecht auf eine stationäre Reha haben! Wer nun glaubt, nicht einfach mal so für ein paar Wochen in Reha gehen zu können, weil dann die Pflege des Angehörigen nicht sichergestellt ist, der täuscht sich. Mittlerweile gibt es ganz unterschiedliche Modelle für eine Rehabilitationsmaßnahme für Pflegende UND Ihre Angehörige.

Ob Sie nun alleine oder mit dem Angehörigen in Reha gehen oder ob Ihr Angehöriger in eine Kurzzeitpflege geht – alles ist möglich, Sie müssen sich nur entscheiden und prüfen was für Sie in Frage kommt und welche Rehaeinrichtung welche Möglichkeiten anbietet.

Hier sind alle Fragen zur medizinischen Rehabilitation / Kur zusammengefaßt.

Warum sollte überhaupt eine Reha beantragt werden

Gerade pflegende Angehörige sind durch die Pflege doppelt beansprucht. Zum einen kann die Pflegetätigkeit körperlich sehr anstrengend sein. Meistens fehlen die Routine und das fachliche Wissen bei den Pflegehandlungen und es wird oft mehr mit Kraft als mit Technik gearbeitet. Das geht auf die Knochen. Aber auch die psychische Belastung darf nicht unterschätzt werden. Durch den eingetretenen Pflegefall ist nichts mehr wie es einmal war.

Pflege erfordert ein großes Maß an Verpflichtung, Verantwortung aber auch an Verzicht. War man vor der Pflegebedürftigkeit noch frei und flexibel, läuft jetzt oftmals alles in einem starren Zeitfenster ab. Häufig kommen auch Ängste und Geldsorgen hinzu. All das belastet die Psyche.

Als Pflegeperson müssen Sie ständig funktionieren. In einer Reha dagegen können Sie einfach mal abschalten, können sich auch mal verwöhnen lassen und werden auch lernen, auf sich selbst zu achten. Es ist wichtig, dem Alltag mal für ein paar Wochen entfliehen zu können, denn nicht selten werden pflegende Angehörige selbst zum Pflegefall.

In der Reha für pflegende Angehörige geht es rein nur um SIE als Pflegeperson. Ihre Krankheiten und Beschwerden werden behandelt. Zuhause werden Sie sicherlich nicht immer die Zeit haben zum Arzt zu gehen und nach sich schauen zu lassen. Entsprechend Ihrer Beschwerden werden Sie untersucht und erhalten ein auf Sie abgestimmtes Therapieprogramm.

Eine Kur soll jedoch nicht nur die akuten gesundheitlichen Probleme behandeln. Ihnen soll gezeigt werden, wie Sie Probleme im Vorfeld erkennen und wie Sie damit umgehen können.

Reha mit dem Pflegebedürftigen in der gleichen Einrichtung

Es gibt mittlerweile – wenn auch noch nicht viele – Rehaeinrichtungen, die die pflegebedürftige Person mit aufnehmen. Und zwar gemeinsam im gleichen Zimmer mit der Pflegeperson oder in einem separaten Zimmer.

Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Rehamaßnahme über die gesetzliche Krankenkasse (nach § 40 SGB V) in Anspruch nehmen,

  • dann haben sie Anspruch auf eine stationäre Reha.
  • Das heißt, Sie müssen nicht in eine ambulante Reha.
  • Sie können die Reha alleine antreten.
  • Und auch das ist gesetzlich geregelt: Sie können gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person in Reha gehen. Der Hilfebedürftige wird dann mit Ihnen in der gleichen Rehabilitationsreinrichtung untergebracht.

Die gemeinsame Reha macht es natürlich der Pflegeperson deutlich leichter, eine Auszeit zu nehmen, wieder Kräfte auftanken zu können und auch einen gewissen Abstand zur Pflege zu bekommen. Die Pflege ist gesichert und im Notfall sind Sie immer vor Ort.

Zum 01.07.2024 tritt der neue § 42a SGB XI in Kraft. Bislang ist die Mitnahme des Pflegebedürftigen nicht immer so einfach. Dieser Paragraf soll die Mitaufnahme des pflegebedürftigen Angehörigen erleichtern. Der Pflegebedürftige kann in der gleichen Einrichtung untergebracht werden wie die Pflegeperson, oder auch alternativ in einer ambulanten oder vollstationären Pflegeeinrichtung betreut werden.

Voraussetzungen für eine Reha, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen

Um eine gemeinsame Reha genehmigt zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüll werden:

  • Der Kostenträger der Pflegeperson muss die gesetzliche Krankenkasse sein. Die pflegebedürftige Person kann daher NICHT mitgenommen werden, wenn die Reha z.B. von der Renten- oder Unfallversicherung bezahlt wird.
  • Der Mitnahme dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Das heißt, die Aufnahme des Pflegebedürftigen darf den medizinischen Erfolg nicht negativ beeinflussen.
  • Falls es sich um eine Anschlussheilbehandlung handelt, darf der Beginn der Reha nicht durch die Mitnahme des Pflegebedürftigen verzögert werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass die Klinik den Pflegebedürftigen auch mitversorgen kann.
  • Letztendlich entscheidet die Klinik, ob der hilfebedürftige Angehörige mit aufgenommen werden kann oder nicht.

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Welche Unterlagen werden für den Pflegebedürftigen benötigt?

Die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen in der Reha-Einrichtung muss natürlich gewährleistet sein. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen an die Reha-Einrichtung schicken. Dazu gehören z.B.:

  • Arztbriefe, Krankenhausentlassungsdokumente, Therapieanweisungen, Medikamentenplan usw., aus denen der Versorgungsbedarf des Pflegebedürftigen hervorgeht.
  • Eine Kopie des letzten Pflegegutachtens ist sinnvoll, damit die behandelnden Ärzte in der Rehaklinik den Umfang der notwendigen Hilfe ersehen können.
  • Bericht des Pflegedienstes, aus dem hervorgeht, welche Behandlungen der Pflegebedürftige benötigt.

Wer übernimmt die Kosten für den pflegebedürftigen Angehörigen?

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 SGB V, müssen für die pflegebedürftige Person folgende Kosten von der Krankenkasse des pflegenden Angehörigen übernommen werden:

  • Unterkunft und Verpflegung.
  • Notwendige pflegerische Maßnahmen aus den Bereichen der Grund- und Behandlungspflege.
  • Zusätzliche Transport- und Reisekosten, welche durch die Mitnahme des Pflegebedürftigen entstehen. Z.B. Krankenwagentransport.

Wird die Reha mit der Kurzzeitpflege verrechnet?

Die gemeinsame Reha ist keine Kurzzeitpflege-Maßnahme. Eine Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse bezahlt, die gemeinsame Reha mit der Pflegeperson hingegen von der Krankenkasse der Pflegeperson.

Die Mitaufnahme der pflegebedürftigen Person wurde abgelehnt. Was tun?

Bei einer starken Pflegebedürftigkeit und einem hohen Pflegegrad ist die Mitnahme des Pflegebedürftigen in die Rehaklinik oftmals nicht möglich. Dann sollten Sie trotzdem nicht auf die dringend erforderliche Auszeit verzichten.

Sie haben dann die Möglichkeit, die zu pflegende Person in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe der Rehaklinik unterzubringen. Trotz der räumlichen Trennung haben Sie als Pflegepersonen dann die Möglichkeit, Ihren Angehörigen täglich zu besuchen und tagsüber bei Ihren eigenen Anwendungen neue Kraft zu tanken.

Wenn die Rehaklinik die Mitaufnahme der pflegebedürftigen Person ablehnt oder die Versorgung in der Reha nicht gewährleistet werden kann, muss die Krankenkasse bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz behilflich sein. Das gilt auch, wenn der Pflegebedürftige in einer privaten Pflegeversicherung versichert ist.

Informieren Sie als Pflegeperson unbedingt ihre Krankenkasse darüber, dass bei der Organisation der zeitgleichen Kurzzeitpflege während der Rehabilitationsmaßnahme, Unterstützung erforderlich ist. Die Krankenkasse ist dann dazu verpflichtet, gemeinsam mit der Pflegekasse die erforderliche Kurzzeitpflege zu koordinieren.

Quelle: Walhalla Beraterbrief

Reha für Pflegeperson und gleichzeitige Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Person

Sie haben sich dafür entschieden, eine Rehamaßnahme zu beantragen, weil Sie eine gewisse Auszeit und auch physiotherapeutische oder psychotherapeutische Anwendungen benötigen. Aber was tun mit dem pflegebedürftigen Angehörigen?

In erster Linie geht es bei der Reha für pflegende Angehörige um Ihre Person. Sie müssen wissen, was für Sie am besten ist. Sie haben jetzt die Möglichkeit zu sagen,

  • dass sie alleine in die Reha gehen, oder
  • den Pflegebedürftigen in die eigene Reha mitnehmen (vorausgesetzt, die Pflege kann von der Rehaklinik geleistet werden) oder aber
  • die pflegebedürftige Person mitnehmen und in einer nahen Kurzzeitpflege unterbringen.

Wenn Sie die Unterbringung Ihres Angehörigen in einer Kurzzeitpflege wünschen, sollten Sie

  • prüfen, ob Sie während Ihres Rehaaufenthaltes auch tatsächlich gleichzeitig einen Pflegeplatz in einer nahegelegenen Kurzzeitpflegeeinrichtung erhalten,
  • rechtzeitig bei der Pflegekasse die Kurzzeitpflege für die pflegebedürftige Person beantragen. Die Krankenkasse muss Ihnen bei der Koordination Ihrer Reha und der gleichzeitigen Unterbringung der Pflegeperson in einer Kurzzeitpflege behilflich sein.
  • Ihre eigene Rehamaßnahme bei dem entsprechenden Kostenträger beantragen.

Wenn Sie die Reha ohne den pflegebedürftigen Angehörigen antreten, müssen Sie für die betreuungsbedürftige Person einen adäquaten Pflegeersatz besorgen. Das kann eine örtliche Kurzzeitpflegeeinrichtung bei Ihnen zu Hause sein. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Verwandte oder Bekannte eine Verhinderungspflege bei Ihnen zu Hause durchführen.


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Mutter/Vater-Kind-Kur mit pflegebedürftigem Kind oder Kind mit Behinderung

Eine sehr große Verantwortung lastet auf Eltern, deren Kinder eine Behinderung haben und/oder pflegebedürftig sind. Während gesunde Kinder im Laufe der Zeit selbständiger werden und die Eltern sich wieder mehr um die eigenen Bedürfnisse kümmern können, ist das bei Eltern von besonderen Kindern oftmals nicht der Fall.

Sie brauchen über viele Jahre die Zuwendung und Pflege der Eltern.

Die Versorgung eines pflegebedürftigen oder behinderten Kindes bedeutet für die Eltern oft körperliche und seelische Höchstbelastung. Zunehmende Erschöpfung und notwendige Auszeiten werden häufig verdrängt.

Jeder der selbst Kinder hat weiß, dass man alles für seine Kinder tun würde und wie schwer es ist, sie allein zu lassen oder gar in fremde Hände zu geben. Auch die Unterbringung in einer Kurzzeitpflege ist dabei keine Option. Denn selbst wenn das Kind bereits das Erwachsenenalter erreicht hat, kann sich kaum jemand vorstellen, dass sich die Liebsten zwischen älteren oder gar demenzerkrankten Menschen wohlfühlen und die erforderliche Zuwendung bekommen.

Eine gute Alternative ist in diesem Fall eine Mutter/Vater-Kind-Kureinrichtung für Eltern, deren Kinder eine Behinderung haben.

Die Vorteile für Eltern und Kinder:

  • Die Eltern bekommen die benötigte Auszeit vom Alltag.
  • Therapie-Angebote wie z.B. Stressbewältigungsstrategien, Entspannungstraining, Vorträge zu Depressionen/Burnout, Bewegungsprogramme usw.
  • Die Eltern haben die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
  • Die Kinder werden während der Anwendungen von geschultem Personal betreut und sind trotzdem in der Nähe ihrer Eltern.
  • Die Rehaeinrichtungen sind auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen ausgerichtet, d.h. sie sind barrierereduziert oder auch barrierefrei.
  • Ein weiterer Unterschied zur regulären Mutter/Vater-Kind-Kur ist, dass der Anspruch nicht mit der Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes endet, sondern dass es auch Einrichtungen gibt, die Kinder (in wenigen Fällen), sogar bis zum 60. Lebensjahr betreuen.

Hier finden Sie eine Auflistung über geeignete Rehaeinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kur.

Fazit

„Nur wer selbst gesund ist, kann auch pflegen.“ Bei der aufopferungsvollen Pflege Ihres Kindes sollten Sie sich selbst nicht vergessen. Denn Ihnen wird tagtäglich sehr viel abverlangt und irgendwann sind die Akkus einfach leer. Durch eine Auszeit in einer Mutter/Vater-Kind-Kur können Sie wieder Kraft tanken, die Akkus aufladen, ohne dass Sie dabei von Ihrem Kind getrennt sein müssen.

Wie wird eine Reha für pflegende Angehörige beantragt

Wenn die Voraussetzungen für eine stationäre Reha – oftmals auch Kur genannt – für pflegende Angehörige erfüllt sind, muss diese beantragt werden. Wer privat krankenversichert ist, muss sich mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen und prüfen, ob eine Reha möglich ist. Oftmals beinhaltet der Krankenversicherungsvertrag keine Rehabilitationsmaßnahmen.

Gesetzlich Krankenversicherte beantragen die Reha am besten über den Hausarzt. Wenn der Arzt Ihnen nicht schon selbst den Vorschlag unterbreitet hat, eine Reha zu beantragen, dann bitten Sie ihn darum, dass Sie als pflegender Angehöriger eine Reha bekommen. Sie haben als Pflegender ein Recht auf eine stationäre Rehamaßnahme!

Selbstverständlich können Sie sich auch aus dem Internet ein Antragsformular downloaden und den Antrag selbst ausfüllen.

Oftmals helfen Ihnen aber auch die Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse weiter und füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf eine Rehamaßnahme aus. Dafür sollten Sie auch gleich – wenn vorhanden – medizinische Befundberichte mitbringen und dem Antrag beilegen. Wenn Sie Ihren Antrag bei der Krankenkasse eingereicht haben, in Wirklichkeit aber die Rentenversicherung als Leistungsträger in Frage kommt, wird die Krankenkasse den Antrag entsprechend weiterleiten.

Wurde die stationäre Reha genehmigt, erhalten Sie vom Leistungsträger einen Genehmigungsbescheid. Wurde die Reha abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid gegen den Sie Widerspruch einlegen können.

In der Regel ist es so, dass der Versicherungsträger eine Reha-Einrichtung auswählt. Sie erhalten dann direkt von der Rehaeinrichtung einen Termin für die Reha. Sie können aber auch selbst beim Antrag schon eine Wunschklinik angeben. Wurde diese vom Leistungsträger nicht berücksichtigt, können Sie auch hier wieder mit der Versicherung in Kontakt treten und im Normalfall auf Ihre Wunschklinik „umbuchen“.

Gut zu wissen:

Sie können mittlerweile einen Reha-Antrag auch über eine Videosprechstunde bei Ihrem Arzt beantragen. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber “Kur und Reha“.

Was ist bei der Antragstellung für eine Reha zu beachten

Wie immer entscheidet das, was im Antrag steht, zum Großteil über die Genehmigung bzw. Ablehnung des Rehaverfahrens. Deshalb sollten Sie folgende Punkte beachten:


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  • Keiner jammert gerne über seine Krankheiten. Keiner will auch dastehen und sagen, dass er mit der Pflege von Zeit zu Zeit überlastet ist. TROTZDEM müssen Sie dem Arzt genau sagen, welche gesundheitlichen Probleme Sie haben und wie sich diese auf Ihr tägliches Leben auswirken, damit er diese in den Rehaantrag mit aufnehmen kann. Wenn Sie leicht gereizt sind oder nachts nicht mehr richtig schlafen können, dann sind das ernsthafte Probleme, die Sie auf Dauer sehr krank machen können. Bitte sehen Sie diese Symptome nicht als Bagatelle an.
  • Es ist wichtig, dass die medizinische Notwendigkeit für die Kur oder Reha vom Arzt gut begründet wird. Denn einfach mal so auf Kur gehen anstatt eines Urlaubs, das funktioniert nicht. Deshalb muss also begründet werden WARUM die Kur notwendig ist (Krankheitsbilder und Beschwerden), WELCHEN Belastungen Sie durch die Pflege ausgesetzt sind, WIE sich diese Beschwerden auf IHREN Alltag und die Pflege auswirken, WELCHE Erwartungen Sie an die Reha haben und WELCHE Ziele mit der Reha erreicht werden sollen.
  • Beachten Sie, dass zwischen dem Beantragen der Reha und der Genehmigung einige Zeit verstreichen kann. Warten Sie deshalb mit dem Beantragen einer Reha nicht so lange, bis es nicht mehr geht.

Mein Lese-Tipp für eine weitere Beratung und Hilfe: Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige.

Was tun, wenn die Reha abgelehnt wurde

Leider kann es sein, dass Sie Ihre Reha beim ersten Antrag abgelehnt bekommen. Das sollten Sie aber auf keinen Fall hinnehmen. Auf dem Ablehnungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, innerhalb welcher Frist Sie einen Widerspruch einlegen können. Machen Sie dies auf alle Fälle und begründen Sie den Widerspruch.

Auch hier kann Ihnen wieder der behandelnde Arzt helfen. Unter anderem können Ihnen aber auch die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes bei der Formulierung des Widerspruchs helfen. Eine weitere Anlaufstelle wäre der Deutsche Heilbäderverband, der Betroffenen hilft, einen entsprechenden Widerspruch zu formulieren.

Erfahrungsgemäß ist es so, dass nach einem Widerspruch die Rehamaßnahme genehmigt wird. Wird Ihnen auch beim Widerspruch die Rehamaßnahme abgelehnt, können Sie die Bewilligung der Reha letztendlich über das Sozialgericht einklagen.

Sie sehen, auch diese Verzögerungszeit muss mit eingeplant werden.

Wie lange dauert eine Rehamaßnahme

In der Regel werden Kuren für 3 Wochen genehmigt. Wenn es medizinisch erforderlich ist, kann auch eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung der Verlängerung läuft über den behandelnden Arzt in der Rehaeinrichtung. Sie haben mit diesem Antragsverfahren nichts zu tun, das läuft alles automatisch.

Was ist, wenn der genehmigte Termin für die Reha unpassend ist

Natürlich kann es immer wieder einmal vorkommen, dass der bestätigte Termin für die Rehamaßnahme von Ihnen nicht eingehalten werden kann. Immerhin handelt es sich bei einer Rehabilitationsmaßnahme um einen Zeitraum von mindestens 3 Wochen. In diesem Fall rufen Sie bei der Rehabilitationseinrichtung an und verschieben den Termin. Das ist in der Regel kein Problem.

Ziel einer Reha für pflegende Angehörige

Vor ein paar Jahrzehnten war eine Kur oftmals noch eine Art Erholungsurlaub. Heute ist das anders. Mit einer Reha sind Ziele verbunden. Mit diesen Zielsetzungen soll erfasst werden, wo Ihre gesundheitlichen Probleme liegen und wie diese therapeutisch behandelt werden können. Ziele bei einer Reha für pflegende Angehörige könnten zum Beispiel sein:

  • Abstand gewinnen zur täglichen Pflegesituation.
  • Die physische und psychische Stabilisierung durch Bewegungs- und Gesprächstherapien.
  • Werkzeuge an die Hand geben, um Stresssituationen zu erkennen, mit ihnen umzugehen und zu bewältigen (zum Beispiel Erlernen von autogenem Training).
  • Entwickeln von Methoden, um aus depressiven Phasen heraus zu kommen.
  • Mehr Achtsamkeit für die eigene Person erbringen.
  • Suchen von Möglichkeiten zur Entlastung der eigenen Person (zum Beispiel Inanspruchnahme von Tagespflege).
  • Stärkung des Selbstwertgefühls und Reduzierung von schlechtem Gewissen.

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Die richtige Klinik

Es gibt unterschiedliche Rehakliniken. Manche Kliniken sind nur auf einen Bereich – wie zum Beispiel die Orthopädie, andere hingegen sind auf mehrere Bereiche spezialisiert. Als erstes müssen Sie also wissen, welche Fachrichtung für Sie in Frage kommt. Wenn Sie zum Beispiel Schmerzen und orthopädische Probleme haben, aber auch psychisch angeschlagen sind, kann zum Beispiel eine Fachklinik für Orthopädie und Psychosomatik geeignet sein. Klären Sie das aber unbedingt mit Ihrem Arzt. Er kann Ihnen die Fachrichtung vorgeben und vielleicht auch eine Empfehlung für eine gute Klinik aussprechen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Dort kann man Ihnen bei der Auswahl der Rehaeinrichtung auch behilflich sein. Auch das Internet bietet einige gute Portale, wo Sie sich über die einzelnen Rehaeinrichtungen informieren können. Rufen Sie auch einfach mal in einer Klinik Ihrer Wahl an und informieren Sie sich telefonisch, welche Möglichkeiten Ihnen geboten werden für die Rehamaßnahme.

Wenn Sie sich für eine Rehaklinik entschieden haben, sollten Sie dies dem Leistungsträger gleich bei der Antragstellung als Wunschklinik mitteilen.

Gut zu wissen:

Sie müssen nicht in die Rehabilitationsklinik gehen, die Ihnen die Versicherung vorgibt. Sie können sich eine Wunschklinik aussuchen. Allerdings muss Ihre Wunschklinik mit der medizinischen Indikation übereinstimmen. Der Leistungsträger wird natürlich nicht ein Rehazentrum mit Schwerpunkt Kardiologie genehmigen, wenn Sie orthopädisch/psychosomatische Probleme haben.

Welche Kosten entstehen bei einer medizinischen Reha

In der Regel werden die Kosten für die medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) übernommen. Es entstehen Ihnen also als gesetzlich Versicherter keine Kosten.

Allerdings müssen Sie eine tägliche Zuzahlung von 10 Euro leisten. Es gibt gewisse Regelungen, wieviele Tage längstens zugezahlt werden müssen, bzw. gibt es Befreiungen von den Zuzahlungen. Dazu kann Ihnen aber Ihre Krankenkasse genaue Auskünfte erteilen.

Wer bezahlt die Fahrtkosten zur Rehaklinik

Selbstverständlich werden Ihnen auch Fahrtkosten zur Rehaklinik und wieder zurück entstehen. Diese Fahrtkosten übernimmt in der Regel der Leistungsträger. Sie können sowohl mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, als auch mit der Bahn oder einem Omnibus. Manche Versicherungsträger lassen die Rehateilnehmer auch mit eigenen Fahrzeugen oder Bussen direkt von zu Hause abholen. Klären Sie auch dies mit Ihrem Kostenträger.

Planung einer Reha für pflegende Angehörige

Wie sie oben schon gesehen haben, muss viel geplant und koordiniert werden. Warten Sie deshalb mit dem Beantragen Ihrer Rehamaßnahme nicht bis es zu spät ist und Sie aus lauter Erschöpfung selbst krank werden und die Pflege nicht mehr ausüben können. Bei der Planung Ihrer Rehamaßnahme sollten Sie deshalb folgende Aspekte nicht aus den Augen verlieren:

  • Sie sollten sich schon im Vorfeld erkundigen, welche Vorsorge- und Rehaeinrichtung geeignet ist und Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Nicht nur IHRE Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme muss beantragt und genehmigt werden, sondern auch die Unterbringung und professionelle Verpflegung und Betreuung des Pflegebedürftigen muss koordiniert werden. Das alles erfordert einen gewissen Vorlauf und Planungszeit.
  • Wenn der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitmaßnahme kommt, muss auch diese zeitmäßig mit Ihrem Rehatermin übereinstimmen. Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben manchmal längere Wartezeiten.
  • Unter Umständen wird Ihre Rehamaßnahme nicht gleich beim ersten Antrag genehmigt und es muss ein Widerspruch eingelegt werden. Auch das dauert und geht nicht von heute auf morgen.
  • Die Kostenübernahme für Ihre Rehabilitation und die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege für die pflegebedürftige Person müssen geklärt werden. Auch hier sind vermutlich mehrere Stellen zuständig.

Rehasport – Eine zusätzliche Alternative

Ich möchte hier noch auf die Alternative des Rehasports hinweisen, die z.B. auch nach einer Reha ambulant durchgeführt werden kann. Rehasport ist bei vielen Krankheitsbildern angesagt und kann vom Arzt verordnet werden. Diese Maßnahme ist nicht nur für pflegende Angehörige sondern auch für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad geeignet. Lesen Sie dazu meinen Beitrag über den Rehasport, wie dieser beantragt wird, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen usw.

Wie geht es nach der Reha weiter

Während der Reha haben Sie vielleicht erkannt, was zu Überlastungen in der Pflege führen kann. Damit Sie nicht so schnell wieder in den „alten Trott“ verfallen, sollten Sie sich überlegen, welche Möglichkeiten Sie haben, sich selbst etwas mehr zu entlasten. Akzeptieren Sie, dass Sie eigene Bedürfnisse haben und diese auch Berücksichtigung im täglichen Leben finden sollten. Lassen Sie das schlechte Gewissen, das die meisten Pflegenden begleitet, nicht über sich herrschen.


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Ich möchte Ihnen hier einige Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich entlasten können:

1. Verhinderungspflege und stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege verschafft Ihnen persönliche Auszeiten. Damit haben Sie auch wieder Zeit, zum Arzt zu gehen wenn Sie Beschwerden haben. Nutzen Sie die stundenweise Verhinderungspflege um Freunde und Bekannte zu besuchen oder einfach mal ins Theater zu gehen. Wenn Sie länger als 8 Stunden unterwegs sind, haben Sie die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Mehr zur stundenweise Verhinderungspflege erfahren Sie in diesem Beitrag “Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt.

2. Kurzzeitpflege

Nehmen Sie sich ein Wochenende oder ein paar Tage Zeit für sich ganz alleine. Dafür können Sie die Kurzzeitpflege nutzen.

3. Tages- und Nachtpflege

Gerade wenn Sie einen demenziell veränderten Menschen betreuen, kann Ihnen die Tagespflege gute Dienste leisten. Der Mensch mit Demenz wird nicht nur betreut sondern auch entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert und beschäftigt. Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie sich ein paar Stunden Auszeit gönnen können.

Ist der demente Mensch nachtaktiv, schafft die Nachtpflege Entlastung. Sie können den Angehörigen an bestimmten Tagen in der Woche in die Nachtpflege geben und können dann wieder einmal durchschlafen. Das gibt Ihnen wieder mehr Ruhe und Ausgeglichenheit. Mehr über die Tages-/Nachtpflege lesen Sie bitte hier Was ist Tagespflege und welche Änderungen kommen.

4. Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter und Alltagsbetreuer können zum einen den pflegebedürftigen Menschen beschäftigen oder aber auch Sie bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten entlasten. Wie Sie Unterstützung durch Alltagsbegleiter erhalten, lesen Sie bitte hier: Alltagsbegleiter – die große Hilfe für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

5. Gemeinsamer Urlaub in einem Pflegehotel

Wenn Sie gemeinsam Urlaub mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen machen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, in ein Pflegehotel zu gehen. Während Sie tagsüber Ausflüge unternehmen, kann Ihr Angehöriger im Hotel betreut werden.

Mein Lese-Tipp: Urlaub von der Pflege: Für Pflegebedürftige und Angehörige

6. Andere Angehörige in die Pflege mit einbinden

Haben Sie Kinder, Geschwister oder Freunde die Sie besser in die Pflege mit einbinden könnten? Fragen Sie doch mal nach, wer Ihnen immer wieder zur Seite stehen würde und bei der Pflege behilflich sein könnte.

Die Pflege Ihres Angehörigen ist wichtig! SIE aber auch! Erinnern Sie sich wieder daran, dass auch Sie Hobbies und Freunde haben, die gepflegt werden möchten. Wo Sie sonst noch Unterstützung erhalten, erfahren Sie hier: Diese Unterstützungen erhalten Sie bei häuslicher Pflege.

Steuerliche Behandlung der Kosten für die Reha

So wie alle Kosten für Medikamente und Pflege können Sie auch die Kosten für die Zuzahlung zu der Rehamaßnahme steuerlich geltend machen.

Rechtliches

Das Recht auf Reha für pflegende Angehörige ist im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) geregelt und verankert. Die Reha als medizinische Vorsorgeleistung ist geregelt im § 23 SGB V sowie § 40 SGB V. Mehr dazu finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
 

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15 Antworten auf „Reha für pflegende Angehörige: Das sind Ihre Rechte“

Meine Frau, wir sind seit 57 Jahre verheiratet, hat seit 5 Jahren Demenz. Betreue
und pflege meine Frau seit diesen 5 Jahren zu Hause. Bin schon 80 Jahr und möchte
jetzt eine Vorsorgekur oder Reha antreten. Aber alleine wo nur pflegende Angehörige
sind um einmal Abstand von der Demenz zu bekommen. Die Genehmigung der
Krankenkasse und Pflegekasse liegt mir vor. Wo gibt es solche Kliniken ?

Hallo,
es gibt verschiedene Arten der Reha, die auf spezielle Bedürfnisse abgestimmt sind. Sie sollten sich in Ihrem Fall mit Ihrem Hausarzt über das Thema Reha unterhalten. Der Arzt kann Ihnen dann bei der Beantragung helfen. Es ist natürlich schwer zu sagen, wie die Erfolgsaussichten sind. Versuchen sollten Sie es. Ich habe Ihnen noch einen Hilfreichen Link für die Beantragung von einer Reha beigefügt.

Guten Tag,
es geht um eine Reha. Zum Vorgang: Meine Frau wurde von mir über einen längeren Zeitraum zu Hause gepflegt. Seit einem Jahr Pflegestufe 5. Vorher Pflegestufe 4. Vor ca. 2 Monaten ist sie verstorben. Meine gesundheitlichen Probleme: nächtliche Unruhe – leicht reizbar – fehlende soziale Bindung – vorher sehr ausgeprägt -Auf gut Deutsch: Ich hänge in den Seilen. Würde ein Reha-Antrag Aussicht auf Erfolg haben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Hierfür brauchen Sie eine umfassende und individuelle Beratung. Das hat folgende gründe: Evtl. sind die körperlichen Schäden durch die Pflege eingetreten. Dann muss das evtl. nachgewiesen werden. Hier könnte unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung in Frage kommen.
Evtl. muss ein Pflegegrad für Sie beantragt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen hier aus rechtlichen Gründen nicht weiterhelfen kann. Für solche Belange habe ich jedoch eine Kooperation mit einer Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf. Ich bin davon überzeugt, dass man Ihnen umfangreich helfen kann.

Ich grüße Sie, und stelle die folgende Frage: Die Pflege durch Angehörige (Tochter) kann nun nach acht Jahren nicht mehr geleistet werden wegen zwei Bandscheibenschäden plus Neuroschäden. Bisher wurden Rentenbeiträge für die Tochter bezahlt, aber welche Geldleistungen pp. können nun nach dieser schlimmen Erkrankung der eigenen Tochter evtl. wo und wie beantragt werden?

Sie sollten sich professionelle Hilfe für die Antragstellung bzw. den Widerspruch nehmen. Der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe kann Ihnen in solch einem Fall weiterhelfen. Ich habe auch eine Kooperation mit einer Pflegeberatung, die Sie kostenlos beraten darf. Mehr dazu in meinem Beitrag Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige.
Eine weitere Möglichkeit wäre Ihr zuständiger Pflegedienst. Wenn Sie alleine pflegen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen den Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst absolvieren. Auch bei solchen Angelegenheiten kann der Sozialdienst des Pflegedienstes helfen.

Ich pflege meinen Mann seit Oktober 2014 rund um die Uhr. 2018 wollte ich mit meinen Mann in Reha, Antrag abgelehnt. Widerspruch abgelehnt. 2019 habe ich den 2. Antrag auf mich für pflegende Angehörige gestellt. Auch abgelehnt. Widerspuch abgelehnt. Wie kann man das richtig angehen?

Bitte setzen Sie sich mit der Pflegekasse Ihres Freundes in Verbindung und erklären Sie die Situation. Über die Genehmigung einer Reha kann nur der Kostenträger entscheiden.

Ich pflege seit 8 Jahren einen lieben Freund. Steht mir von seiner Krankenkasse eine gemeinsame Rehabilitation zu. Ich danke im voraus für die Hilfe. Allianz standard versichert.

Beantragen Sie die stationäre Reha. Wird diese abgelehnt, Widerspruch einlegen. Sie müssen bei Ihrem Antrag unbedingt die Situation ausführlich erklären. Ansonsten kann Ihnen auch unsere kostenlose Pflegeberatung weiterhelfen.
Es ist von unserer Politik jedoch geplant, dass ab diesem Jahr die stationären Rehamaßahmen für Pflegende ausgebaut werden soll.

Ich hab gerade mal mit TK gesprochen im Grundsatz ja, aber erst mal alles ambulant erledigen, soweit wie möglich, also Psychologe, bei denen man keine Termine bekommt, Physiotherapie inclusive. Dann kann man mit Hilfe der Ärzte an einen Antrag denken. Nur mal so hingeworfen ich bin jetzt 71 habe 10 Jahre meine hochgradig demenzkranke Mutter gepflegt, sie verstarb 2010. Nicht mal ein Jahr später erkrankte meine Frau sie hat noch Pflegegrad drei und schon wieder sind wir im 7. Jahr der Pflege meiner Frau. Mal ganz bescheiden gefragt, die 17 Jahre sind an mir wahrscheinlich so vorbeigegangen weil ich der Größte bin oder was, da muss ambulant was passieren? Was denken sich die Leute bloß, die solche Sachen ohne Ausnahmen beschließen und festsetzen.

Eine gemeinsame Rehe ist prinzipiell möglich. Aber beides – Krankentransport UND gemeinsame Reha muß vom Versicherungsträger genehmigt werden.

Meine Mutter pflegt seit einiger Zeit unseren Vater. Dieser Artikel wird sie hoffentlich darin bestärken, an eine Reha für sich selbst zu denken. Wäre denn auch eine gemeinsame Reha möglich? Und würde dann auch ein Krankentransport übernommen? Danke und viele Grüße

Zum ersten Mal bin ich auf diesen interessanten Beitrag gestoßen. Ich pflege meinen Mann seit 1999 – 1. Schlaganfall. Im Jahr 2000 folgte der 2. Schlaganfall. 2005 kam der Herzinfarkt. Wir haben alles durchgestanden und keinerlei Pflegehilfe erhalten. Dann kam die Alzheimer/Demenz ab 2015 schleichend. Der Hausarzt konnte diese nicht bestätigen: Mein Mann hatte eine Uhr aufgemalt. Antrag auf Pflegegrad wurde 2015 abgelehnt. Widerspruch abgelehnt. Erst im Mai 1016 bekam ich einen Termin beim Psychologen: eine fortschreitende Alzheimer/Demenz verbunden mit Inkontinenz. Diese Prozedur brachte mir Bluthochdruck und Diabetis 2 ein. Ich war am Ende, obwohl der Antrag auf Pflegestufe 1+ im August 2016 bewilligt worden war. Zu spät! (seit 1.1.2017 Pflegegrad 3). Als Schwerbehinderten-Rentner habe ich überhaupt keine Kraft mehr, eine Reha als pflegende Angehörige zu beantragen. Wie schön, dass es diese Möglichkeit gibt. Aber für mich wohl nicht mehr. Mein Mann ist jetzt 2 Monate im Heim und ich kämpfe immer noch gegen Bürokratie. Heute bezahlte ich den 3. Monat (insgesamt 5400 Euro). Es wird der letzte Monat sein – ich hole meinen Mann nach Hause, da das Heim auf Demenzkranke nicht gut vorbereitet ist. Er ist dort sehr einsam und ich hole ihn aus Mitleid wieder nach Hause. Reha, ade! Hinzu kommt, dass für mich kein Geld mehr bleibt. Armes Land trotz Pflegestärkungsgesetz II!

Ich finde es sehr interessant und ausführlich beschrieben. Ich vermisse aber die Information, ob es Hilfen gibt, die die Bürokratie abnehmen könnten. Zum Beispiel: Wenn man seinen Beruf aufgegeben hat, es dem Arbeitsamt sofort mitgeteilt hat, dann aber immer wieder vorstellig werden soll, obwohl im Haus die 24-Stunden-Pflege geleistet werden soll. Das bisschen Freizeit und dann diese beim Arbeitsamt und Jobcenter zu verbringen ist ohne schlechtem Gewissen kaum zu ertragen. Das Ergebnis dort ist dann immer wieder erfolglos.
Wie ist es mit der Krankenversicherung?
Probleme gibt es auch mit der Beschaffung des Rollstuhls über das Sanitätshaus. Ach, und so viele Probleme noch mit den anderen Dingen. Alle lassen sich unendlich viel Zeit, was dem Patienten und den Angehörigen auch nicht gut tut.

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