Elektrische Schiebehilfe für Rollstuhl erleichtert den Pflegealltag

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Elektrische Schiebehilfe für Rollstuhl
Elektrische Schiebehilfen gibt es beinahe für jede gängige Rollstuhlmarke

Einen Rollstuhl zu schieben ist für viele pflegenden Angehörigen nicht möglich, weshalb die elektrische Schiebehilfe für den Rollstuhl ein geeignetes Hilfsmittel sein kann, um die Pflegeperson zu entlasten und dem pflegebedürftigen Menschen wieder mehr Mobilität, Flexibilität und Freiheit zu geben.

Besonders auf langen Strecken kann das Schieben eines Rollstuhls sehr schwer für Pflegende sein. Fehlende Kraft oder Ausdauer führen nicht selten dazu, dass auf gemeinsame Ausflugsfahrten oder Spaziergänge verzichtet werden muss.

Was ist eine elektrische Schiebehilfe für Rollstühle?

Ein Rollstuhl samt Patient bringt einiges an Gewicht auf die Waage. Für ältere oder gehandicapte Menschen ist es schon schwer, den Rolli auf der Ebene zu schieben, ganz zu schweigen von leichten Anstiegen oder gar unwegsamerem Untergrund.

Faltbare Schiebehilfe für manuellen Rollstuhl

Faltbare Schiebe- und Bremshilfe für manuellen Rollstuhl
Faltbare Ausführung

Rollstuhlschiebehilfe für manuellen Rollstuhl

Nicht faltbare Ausführung

Die sogenannten Schiebe- und Bremshilfen sind elektrische Zusatzantriebe für Rollstühle, die nachträglich an einen manuellen Rollstuhl montiert werden. Der Rollstuhl wird über einen kleinen Motor angetrieben. Die Konstruktion besteht in der Regel aus motorisierten Rädern und einer Stange mit Schiebegriff, an der sich ein Hebel oder dergleichen befindet. Über diesen kann die Begleitperson den Antrieb regulieren.

Damit wird der Pflegeperson das Schieben des Rollstuhls extrem erleichtert, da nur noch das Lenken und die Einstellung der Geschwindigkeit übernommen werden muss.

Die Schiebehilfe unterstützt die Begleitperson nicht nur beim Schieben des Rollstuhls, sie dient gleichzeitig auch als Bremshilfe bei einem abschüssigen Gelände. Denn auch das Halten und Bremsen des Rollstuhls ist für viele Menschen nicht mehr möglich.

Da die elektrische Schiebehilfe meist nachträglich angebaut wird, ist mit dem Rollstuhllieferanten bzw. dem Lieferanten der Schiebehilfe unbedingt abzuklären, ob die Schiebehilfe für den vorhandenen Rollstuhl geeignet ist.

Die elektrische Schiebe- und Bremshilfe gibt es als faltbare Variante und als nicht faltbare Variante. Die Vorteile liegen hier klar auf der Hand. Die faltbare Variante ist nicht nur viel kleiner, sie wiegt auch wesentlich weniger und lässt sich viel besser verstauen.

Bezugsquelle für elektrische Schiebe-Bremshilfe

Die elektrischen Schiebehilfen können Sie auch bequem übers Internet bestellen. Bei einigen Online-Sanitätshäusern ist es nicht möglich, das Hilfsmittel auf Rezept zu erhalten. Deshalb haben wir uns für Sie umgeschaut.

Hier können Sie mit oder ohne Rezept bestellen:

  • Faltbare elektrische Schiebehilfe
  • Nicht faltbare elektrische Schiebehilfe

Vorteile der elektrischen Schiebehilfe

Ein solches Hilfsmittel erleichtert Angehörigen und pflegenden Personen die Fortbewegung auch auf langen Strecken oder bei Steigungen. Mittels weniger Handgriffe kann die Konstruktion hinter den manuellen Rollstuhl geklemmt werden. In der Regel ist ein solcher Zusatzantrieb so konzipiert, dass er sich schnell auseinanderbauen und somit auch unkompliziert im Auto verstauen lässt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schiebehilfe und einem elektrischen Rollstuhl?

►Ein elektrischer Rollstuhl wird vom Rollstuhlfahrer selbst bedient und gesteuert. Bei einem Elektrorollstuhl ist also keine Begleitperson notwendig. In der Regel ist der Akku meist fest mit dem Rollstuhl verbaut oder der Rollstuhl ohne ihn nicht effizient nutzbar.

►Eine elektrische Brems- und Schiebehilfe ist eine reine Unterstützung für die Begleitperson, wenn diese nicht in der Lage ist, den Rollstuhl eigenständig fortzubewegen. Normalerweise kann die elektrische Schiebehilfe mit wenigen Handgriffen an- und abgebaut werden. Der Rollstuhl kann somit weiterhin sowohl vom Fahrer manuell als auch von einer Begleitperson elektrisch fortbewegt werden.

Die Alternative: Elektrorollstuhl und Schiebehilfe in einem

Beim ergoflix® handelt es sich um einen faltbaren Elektrorollstuhl, der alle Vorzüge für Selbstfahrende und Schiebende miteinander vereint. Der von Grund auf leichte Rollstuhl wird mit Hilfe eines Joysticks fortbewegt. Dieser kann mit dem Adapter für Pflegepersonal und Begleiter unkompliziert am Schiebegriff angebracht und so als Schiebehilfe genutzt werden.

Das elektromagnetische Bremssystem sorgt dafür, dass der Rollstuhl augenblicklich zum Stehen kommt, sobald der Joystick losgelassen wird. Das macht ihn vor allem bergab besonders sicher. Fünf Geschwindigkeitsstufen helfen Schiebenden dabei, auch Steigungen von bis zu 21 % unkompliziert bewältigen zu können. Der ergoflix® L verfügt außerdem über eine Hilfsmittelnummer und kann somit von der Krankenkasse übernommen werden.

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Was kostet eine elektrische Schiebehilfe für den Rollstuhl?

Es gibt verschiedene Arten von Schiebe- und Bremshilfen. Die Kosten sind abhängig vom Hersteller, der Leistung und der Beschaffenheit. Die Preisspanne ist dabei sehr hoch. Sie erhalten Modelle für 1.500 Euro, aber auch welche, die weitaus mehr kosten.

Wer übernimmt die Kosten für die Schiebehilfe?

Die elektrische Schiebehilfe ist – ebenso wie ein elektrischer Rollstuhl – ein Hilfsmittel, das bei Notwendigkeit von der Krankenkasse bezahlt wird. Allerdings müssen auch hier wieder gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So muss z.B. die Notwendigkeit der elektrischen Schiebehilfe vom Arzt bescheinigt werden. Auf der von ihm ausgestellten Hilfsmittelverordnung sollte die Empfehlung eines geeigneten Modells vermerkt sein. Diese Unterlagen reichen Sie schließlich bei der Krankenkasse ein.

Die Krankenkasse entscheidet immer bezogen auf den speziellen Einzelfall. Es kann demnach nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Kostenübernahme genehmigt wird. Manchmal werden dringend benötigte Hilfsmittel von der Krankenkasse beim ersten Antrag auch abgelehnt.

Wichtig: Wurde die elektrische Schiebe- und Bremshilfe genehmigt, ist sie meist nur eine Leihgabe und muss an die Krankenkasse zurückgegeben werden, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

TiPP 1: Bei einem von der Krankenkasse bezahlten elektrischen Rollstuhlantrieb muss die Krankenkasse auch die laufenden Stromkosten für die Schiebehilfe übernehmen.  icon-book Lese-TiPP: Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen.

TiPP 2: Weitere nützliche Hilfsmittel finden Sie auch in unserer Hilfsmittelberatung.


icon-hand-o-rightNützliche Alltagshilfen:
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Wie wird eine Schiebe- und Bremshilfe beantragt?

Ein elektrisch betriebener Rollstuhlantrieb ist ein Rollstuhlzubehör und kann als Hilfsmittel beantragt werden.  icon-book  Lese-TiPP: So werden Hilfsmittel beantragt.

In kurzen Worten läuft die Beantragung der Schiebehilfe ungefähr so ab:

  1. Am besten erkundigen Sie sich bei einem Sanitätshaus, welche Schiebehilfe für Sie in Frage kommt. Das Sanitätshaus kann Ihnen dann auch mitteilen, was auf der ärztlichen Verordnung stehen muss, damit Sie das Hilfsmittel auch genehmigt bekommen.
  2. Danach beantragen Sie bei Ihrem Arzt eine Hilfsmittelverordnung für die Schiebe- und Bremshilfe. Legen Sie ihm die Formulierungshilfe des Sanitätshauses vor, damit er die entsprechende Begründung gleich mit in die Verordnung übernehmen kann.
  3. Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Der Antrag auf ein Hilfsmittel muss dann durch die Krankenkasse genehmigt werden.
  5. Unter Umständen wird die Krankenkasse den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) zu Ihnen nach Hause schicken um zu prüfen, ob überhaupt eine Notwendigkeit für die Schiebehilfe besteht.
  6. Nach Prüfung des Antrags kann die Krankenkasse die Schiebehilfe genehmigen oder auch ablehnen.
  7. Ob Sie ein Hilfsmittel genehmigt bekommen, hängt nicht davon ab, ob Sie einen Pflegegrad haben oder nicht. Auch Menschen ohne Pflegegrad benutzen Hilfsmittel.

Die Schiebehilfe wurde abgelehnt. Was ist zu tun?

Es ist durchaus möglich, dass Ihnen die Pflegekasse/Krankenkasse die Schiebehilfe ablehnt. Das kommt häufiger vor.

  • Wenn Sie aber einen berechtigten Anspruch haben, sollte Sie sich nicht entmutigen lassen und Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einlegen.
  • Wurde auch der Widerspruch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, ein Klageverfahren einzuleiten.
  • Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Dies kann zum Beispiel auch ein Sozialdienst eines Pflegedienstes sein. Gut ausgebildete Sozialdienstmitarbeiter helfen Ihnen bei der Antragstellung. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie sich mit dem Sanitätshaus in Verbindung setzen mit der Bitte, man möge Ihnen beim Widerspruch helfen.
  • Außerdem können Sie auch gerne unsere Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Faltbarer elektrischer Rollstuhl anstatt elektrische Schiebehilfe


Bezüglich der Ablehnung von Hilfsmitteln und der elektrischen Brems- und Schiebehilfe im Besonderen, möchte ich auf folgendes hinweisen:

Ist der Antrag auf die Schiebehilfe schlecht begründet, wird dieser unter Umständen abgelehnt, weil die Krankenversicherung keine Notwendigkeit für dieses Hilfsmittel sieht. Nun ist es aber so, dass die Mitarbeiter der Krankenkasse in der Regel weder den Patienten noch die Betreuungsperson noch die persönlichen Umstände kennen. Es wird also vielfach nach Aktenlage entschieden. Deshalb ist es ganz wichtig, dass der Antrag schon beim ersten Anlauf richtig formuliert wird. Es muss begründet werden, warum die BETREUUNGSPERSON den Rollstuhl nicht mehr selbst schieben kann!

Nachfolgend möchte ich Ihnen noch ein paar Tipps für die Antragstellung auf eine Schiebe- und Bremshilfe geben.

TiPP 1: Für die Genehmigung einer elektrischen Rollstuhlschiebehilfe wird meist ein Nachweis benötigt, dass die Pflegeperson körperlich nicht mehr in der Lage ist, den Rollstuhl zu schieben. „Körperlich nicht mehr in der Lage“ bedeutet aber auch, dass die Pflegeperson zwar selbst noch gehen kann, ihr aber das Schieben des Rollstuhls nur unter größten körperlichen Anstrengungen möglich ist. Dies wäre dann eine unzumutbare Belastung für die Begleitperson.

TiPP 2: Es ist wichtig, dass die Krankenkasse die körperliche Leistungsfähigkeit der KONKRETEN Pflegeperson und nicht IRGENDEINER Person beurteilt. Achten Sie also darauf, dass die Krankenkasse nicht von einer durchschnittlichen Betreuungsperson ausgeht, sondern von IHRER speziellen Situation. Mehr dazu im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 06.06.2013 (L 1 KR 149/12).

TiPP 3: Bei Personen, die im Pflegeheim wohnen, geht man allgemein davon aus, dass diese vom Pflegepersonal betreut und auch im Rollstuhl gefahren werden. Wird die pflegebedürftige Person aber regelmäßig von einem Angehörigen betreut und im Rollstuhl gefahren, kann auch hier eine Schiebehilfe beantragt werden, wenn die Betreuungsperson nicht in der Lage ist, den Rollstuhl zu schieben. Mehr dazu im Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17.10.2011, Aktenzeichen S18KR542/10. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim. 

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