
Häufig herrscht Unklarheit darüber, welche Aufgaben einer osteuropäische Pflegehilfe übertragen werden können. Wenn Sie beabsichtigen, eine polnische/osteuropäische Pflegehilfe bei sich zu beschäftigen, haben Sie sicherlich schon unsere ausführliche Checkliste über Pflegehilfen aus Osteuropa gelesen.
Es gibt genaue Regelungen, welche Aufgaben nur von einem Pflegedienst ausgeführt werden dürfen und welche Bereiche von osteuropäischen Pflegekräften abgedeckt werden können. Nachfolgend eine detaillierte Auflistung.
Vorweg muss gesagt werden, dass die sogenannten Pflegekräfte oder Pflegehilfen aus Osteuropa meist keine gelernten Krankenschwestern oder AltenpflegerInnen sind, sondern eher als Haushaltshilfen bezeichnet werden können, die jedoch gewisse pflegerische Tätigkeiten in der häuslichen Pflege übernehmen können.
Mehr über die Finanzierung von einer Pflegekraft aus Osteuropa lesen Sie bitte in meinem Beitrag Finanzierung einer Pflegekraft aus Osteuropa.
Das Wichtigste im Überblick
Hauswirtschaftliche Aufgaben
- Putzen der Wohnung oder des Hauses
- Wäsche waschen und bügeln
- Einkaufen
- Kochen und zubereiten aller Nahrungen
- Verrichten von Gartenarbeiten
- Versorgen von Pflanzen
- Versorgen von Haustieren
Übrigens: Es ist auch möglich, männliche Pflegekräfte/Haushaltshilfen aus Osteuropa zu bekommen.
Allgemeine Aufgaben für eine osteuropäische Pflegehilfe
- Begleitung bei allen nötigen Erledigungen und Besorgungen. Eventuell auch alleine ohne den Pflegebedürftigen
- Begleitung des Pflegebedürftigen zu Behörden und Ämtern
- Begleitung zu Ärzten, Therapeuten oder ins Krankenhaus
- Begleitung zu Besuchen von Freunden oder Verwandten
- Begleitung bei Freizeitaktivitäten, kulturellen Veranstaltungen, Spaziergängen, Ausflügen usw.
- Dem Pflegebedürftigen vorlesen, ihn unterhalten oder mit ihm spielen
- Unterstützung bei Hobbys, die noch ausgeführt werden können
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Pflegerische Aufgaben
- Unterstützung bei der Körperpflege, dem Zähne (oder Zahnprothesen) putzen, Haare kämmen, waschen, schminken, rasieren, eincremen
- Unterstützung beim Duschen oder Baden
- Hilfe beim Aufstehen oder zu Bett gehen
- Unterstützung und Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei Toilettengängen
- Inkontinenzversorgung
- Schneiden von Fuß- und Fingernägeln
- Dem Patienten beim Aufstehen und zu Bett gehen helfen
- Mundgerechtes Zubereiten der Speisen
- Hilfe und Unterstützung bei alltäglichen Dingen
- Hilfe und Unterstützung auch bei Nacht
- Hilfe beim überwinden von Treppen und Unterstützung beim Gehen, Fahren des Rollstuhls
- Sterbebegleitung
Die Pflegehilfe darf selbstverständlich in keiner Weise medizinisch tätig werden. Sämtliche Aufgaben und Verabreichungen die verschreibungs- oder verordnungspflichtig (nach SGB 5) sind, dürfen nur von einem Pflegedienst übernommen werden. Dazu gehört zum Beispiel auch das Richten und Verabreichen von Medikamenten. Näheres dazu wird Ihnen aber auch gerne Ihre Vermittlungsagentur sagen können.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #94084338 © Robert Kneschke
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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