Treppenlift Kosten: So viel müssen Sie wirklich einplanen

Das Wichtigste in Kürze
-
Die Kosten für einen Treppenlift hängen von Treppenform, Modell und individuellen Anforderungen ab und bewegen sich meist zwischen 3.000 und 15.000 Euro.
-
Zuschüsse der Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro pro Person) sowie Förderungen durch KfW oder regionale Programme können die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.
-
Gebrauchte Treppenlifte oder Mietmodelle sind kostengünstige Alternativen.
-
Eine Investition in einen Treppenlift ermöglicht barrierefreien Zugang und erhöht die Selbstständigkeit im Alltag.
So gehen Sie vor
-
Bedarf und Kosten klären: Ermitteln Sie, welche Art von Treppenlift für Ihre Treppe (gerade, kurvig oder Wendeltreppe) geeignet ist und holen Sie Kostenvoranschläge ein.
-
Zuschüsse beantragen: Beantragen Sie finanzielle Unterstützung bei der Pflegekasse (mit Pflegegrad) oder Förderungen bei der KfW und informieren Sie sich über regionale Programme.
-
Vergleich durchführen: Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter, auch für gebrauchte oder mietbare Treppenlifte, um die beste Option für Ihr Budget zu finden.
-
Modell auswählen und Einbau planen: Wählen Sie das passende Modell und beauftragen Sie einen zertifizierten Fachbetrieb mit der Installation.
-
Nach der Installation: Lassen Sie den Lift fachgerecht einbauen und sich in dessen Nutzung einweisen. Bewahren Sie alle Unterlagen für Garantie- und Förderzwecke auf.
Treppenlift: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Ihr Angehöriger hat Mühe, die Treppen zu bewältigen? Sie machen sich Sorgen, dass Ihr Familienmitglied nicht mehr alle Räumlichkeiten in der Wohnumgebung nutzen oder sogar stürzen könnte? Dann kann ein Treppenlift eine gute Anschaffung sein – per Knopfdruck und völlig ohne Kraftaufwand wechseln Pflegebedürftige damit die Etage. Der zusätzliche Komfort hat natürlich seinen Preis.
Ich erkläre Ihnen heute, was ein Treppenlift kostet und wie eine finanzielle Unterstützung aussehen kann.
Mit dem Einbau eines Treppenlifts verändern Sie die Pflegeumgebung – dieser „Eingriff“ ist mit verschiedenen Kosten verbunden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, in welchen Kostenbereichen sich die verschiedenen Liftsysteme bewegen.
Inhalte dieses Themas
Was kostet ein Treppenlift?
Ein Treppenlift ist für viele alte Menschen eine gute Investition, die allerdings mit einigen Kosten verbunden ist. Die Preisspanne fällt hier sehr unterschiedlich aus: Sie reicht von etwa 4.000 bis zu 100.000 Euro. Keine Sorge: Sehr hohe Kosten entstehen nicht bei dem klassischen Sitzlift, sondern bei großen Umbaumaßnahmen, wie sie bei einem Außenaufzug oder Homelift üblich sind.
Folgendes beeinflusst die Kosten eines Treppenlifts:
- Art des Liftsystems: große Eingriffe in die Struktur sind stets teurer als kleine Umbaumaßnahmen
- Hersteller und Modell
- Streckenleitung: ein Lift auf einer geraden Treppe ist günstiger als auf einer kurvigen
- Anzahl der Etagen: ein Liftsystem für nur eine Etage geht mit weniger Kosten einher
- Ausstattung: Komfortausstattungen wie Spiegel oder eine Beleuchtung verursachen bei einem Außenaufzug Extrakosten
Damit Sie einen besseren Überblick über die Kosten erhalten, habe ich Ihnen eine Tabelle mit den verschiedenen Liftsystemen angelegt – wie viel der Treppenlift Ihren Angehörigen letztendlich kostet, rechnet Ihnen der Treppenliftanbieter vor.
Art des Lifts | Standort | Ungefährer Preis in € |
Sitzlift | Innenbereich | Gerade Treppe: 4.000 bis 9.500 Kurvige Treppe: 8.000 bis 15.000 |
Sitzlift | Außenbereich | 4.300 bis 7.500 |
Plattformlift | Innenbereich | Gerade Treppe: 9.000 bis 15.000 Kurvige Treppe: 12.000 bis 25.000 |
Plattformlift | Außenbereich | Gerade Treppe: 9.000 bis 15.000 Kurvige Treppe: 15.000 bis 25.000 |
Hublift | Innen- und Außenbereich | Je nach Höhe 6.000 bis 17.000 / im Schnitt 10.000 bis 15.000 |
Stehlift | Innen- und Außenbereich | Gerade Treppe: 4.000 bis 10.000 Kurvige Treppe: 8.000 bis 15.000 |
Außenaufzug | Außenbereich | 40.000 bis 100.000 |
Homelift | Innen- und Außenbereich | 15.000 bis 40.000 |
Wie bei vielen Seniorenprodukten gilt: Wer vergleicht, kann kräftig sparen. Sehen Sie sich vor der Kaufentscheidung also unbedingt verschiedene Dienstleister an – so gewinnen Sie einen Eindruck vom Service und den Kosten, die bei dem jeweiligen Anbieter entstehen.
Wie viel kosten der Einbau und die Wartung eines Treppenlifts?
Sie erhalten von dem Treppenliftanbieter einen Kostenvoranschlag, in dem die Einbaukosten in der Gesamtsumme bereits enthalten sind. Die in der obigen Tabelle stehenden Preise verstehen sich ebenfalls inklusive der Einbaukosten. Auf dem Angebot finden Sie den entsprechenden Posten extra ausgewiesen – damit können Sie auch die Einbaukosten verschiedener Dienstleister vergleichen. Wie viel der Einbau kostet, hängt maßgeblich vom Liftsystem und den baulichen Voraussetzungen im Wohnumfeld ab – je aufwendiger der Einbau, desto teurer. Für einen Hublift berechnen Anbieter beispielsweise meist zwischen 1.000 und 5.000 Euro, für einen Außenaufzug können 6.500 bis 12.000 Euro anfallen.
Folgendes beeinflusst die Kosten für den Einbau:
- Liftsystem
- Anzahl der Etagen
- Treppenführung (gerade oder kurvig)
- Bauliche Voraussetzungen: Müssen womöglich Fundamente oder eine Stromquelle geschaffen werden?
Während sich der Einbau als Kostenstelle direkt im Angebot befindet, entdecken Sie die Kosten für die Wartung hier meist nicht. Diese Extrakosten zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit liegen bei etwa 300 Euro jährlich, auch hier kommt es auf das Liftsystem an.
Wie viel kostet ein gebrauchter oder gemieteter Treppenlift?
Aus Kostengründen beschäftigen Sie sich vielleicht damit, ob ein gebrauchter oder gemieteter Treppenlift für Ihren Angehörigen infrage kommt. Lassen Sie uns entdecken, wie viel Sie damit tatsächlich sparen können und ob sich ein solches Anschaffungsmodell für Sie eignet.
Gebrauchter Treppenlift: Mit einem gebrauchten Treppenlift können Sie bis zu 50 % gegenüber dem Neukauf sparen. Ein Treppenlift, der zuvor 8.000 Euro gekostet hat, schlägt nun also nur noch mit 4.000 Euro zu Buche. Die Kosten für den Einbau bleiben in der Regel gleich. Doch Vorsicht: Womöglich können Sie nicht alle vorhandenen Teile für den Bedarf Ihres Familienmitglieds nutzen. Schließlich müssen die Schienen zu dem Treppenverlauf passen. Tun sie dies nicht, müssen Sie auf eigene Kosten neue anschaffen. Neben dem zusätzlichen Aufwand für die Anpassung, haben gebrauchte Treppenlifte noch einen weiteren Nachteil: Kaufen Sie das Hilfsmittel aus privater Hand, können Sie als Laie womöglich nicht beurteilen, ob sich der Treppenlift in einem guten Zustand befindet. Ich rate Ihnen deshalb, einen gebrauchten Treppenlift nur bei einem Händler zu kaufen – er bietet eine Garantie und kann Sie dazu beraten, wie Sie den Treppenlift am besten an die Wohnverhältnisse Ihres Angehörigen anpassen.
Gemieteter Treppenlift: Die monatlichen Mietkosten betragen meist zwischen 50 und 250 Euro. Hinzu kommen in der Regel einmalige Installationskosten. Wie tief Ihr Angehöriger für einen gemieteten Treppenlift jeden Monat in die Tasche greifen muss, hängt maßgeblich vom Liftsystem ab. Die Lösung mit der Miete bietet sich meist an, wenn Ihr Familienmitglied nur eine recht kurze Zeit überbrücken muss, zum Beispiel durch das Vorliegen einer Verletzung. Zahlen Sie über viele Monate oder sogar Jahre Monat für Monat Beiträge, übersteigt das meist den Neupreis.
Vorteile gemieteter Treppenlift | Nachteile gemieteter Treppenlift |
Keine Anschaffungsgebühren (außer Installationskosten)Flexibilität für kurze ZeiträumeWartung und Reparatur sind meist inklusiveKein Stress mit einem Verkauf nach Nutzung | bei längerer Nutzungszeit meist teurer als NeukaufBindung an einen VertragAnfallende InstallationskostenModellauswahl ist eingeschränkt |
Welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfahren Sie im nächsten Absatz „Treppenlift – Zuschüsse“.
Gibt es günstige Alternativen zum Treppenlift?
Wenn Sie sich mit den Kosten beschäftigen, stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob es wirklich ein Treppenlift sein muss oder ob noch eine günstigere Möglichkeit existiert. Tatsächlich gibt es weitere Produkte, die Ihren Angehörigen unterstützen können, wie gut sich diese eignen, hängt allerdings von der Ausgangssituation ab.
- Rampen: Mit einer Rampe kann Ihr Angehöriger Treppen mit einem Rollstuhl überwinden. Ist Ihr Familienmitglied zu Fuß unterwegs, bringt die Rampe aber meist keinen Mehrwert. Außerdem eignen sich Rampen nur zur Überbrückung weniger Stufen, und nicht für eine gesamte Etage.
- Treppensteighilfen: Hier gibt es eine große Auswahl. Eine Treppensteighilfe kann beispielsweise aus einem Handlauf und einem Haltegriff bestehen – Ihr Familienmitglied hält sich daran fest und bekommt so die nötige Sicherheit beim Treppenaufstieg. Außerdem gibt es manuelle oder motorisierte Treppensteighilfen, bei dem Ihr Angehöriger auf einem Sitz Platz nimmt – das Gerät befördert ihn dann über die Stufen hinweg. Manche Treppensteighilfen transportieren Menschen mitsamt Rollstuhl.
Viele Senioren erhalten durch eine Rampe nicht die richtige Unterstützung, da sie keinen Rollstuhl benötigen. Eine Treppensteighilfe hat den Nachteil, dass bei vielen Modellen eine zweite Person bei der Nutzung behilflich sein muss. Es gibt also Alternativen zum Treppenlift, sie unterstützen die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen aber oft weniger gut.
Newsletter
Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.
Treppenlift – Zuschüsse vereinfachen die Finanzierung
Ein Treppenlift bedeutet mehr Selbstständigkeit im Alltag, doch einige Menschen haben die Befürchtung, dass sie sich mit der Investition finanziell übernehmen. Diese Sorge können Zuschüsse ein Stück weit reduzieren – ich verrate Ihnen, an welche Stellen sich Ihr Angehöriger wenden kann.
Inhalte dieses Themas
Wird ein Treppenlift gefördert?
Die wichtigste Botschaft zuerst: Ja, ein Treppenlift wird gefördert – gleich mehrere Kostenträger können dafür auf den Plan gerufen werden.
Folgende Anlaufstellen gibt es für einen Zuschuss:
- Pflegekasse: Die Pflegekasse gewährt Versicherten dann einen Zuschuss, wenn sie einen Pflegegrad besitzen – wie hoch dieser ist, spielt keine Rolle für die Zuschusshöhe. Bereits ab Pflegegrad 1 ist eine Beanspruchung möglich.
- KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau setzt sich seit vielen Jahrzehnten dafür ein, dass Menschen eine eigene Immobilie bewohnen und/oder Barrieren im Wohnumfeld abbauen können. Das erreicht sie mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.
- Förderbanken der Bundesländer: Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme, die einen altersgerechten Umbau und eine Barrierefreiheit zum Ziel haben. Doch Achtung: Dabei handelt es sich nicht immer um einen Zuschuss, sondern oft auch um ein Darlehen, also um eine geliehene Geldsumme, wie beispielsweise bei der „NRW.BANK.Gebäudesanierung“.
- Berufsgenossenschaften: IstIhr Angehöriger künftig auf einen Treppenlift angewiesen, weil ein Arbeitsunfall zu Einschränkungen führte, ist die Berufsgenossenschaft ein geeigneter Ansprechpartner. Sie kann unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss bewilligen.
- Haftpflichtversicherung: Ist eine bestimmte Person oder ein Unternehmen für die körperlichen Beeinträchtigungen verantwortlich, ist eine Finanzspritze unter Umständen auch durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers möglich.
- Sozialamt / Arbeitsagentur: Die Nachfrage beim Sozialamt oder der Arbeitsagentur bietet sich ebenfalls an. Sie können sich im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der beruflichen Rehabilitation beteiligen.
- Stiftungen und gemeinnützige Organisationen: Einige Stiftungen und Organisationen bieten beeinträchtigten Menschen ihre Unterstützung beim Abbau von Barrieren im Wohnumfeld an. Das kann beispielsweise in Form eines Zuschusses klappen.
Die Zuschusshöhe fällt sehr unterschiedlich aus und ist stets an gewisse Voraussetzungen gebunden. Meine Tabelle gibt Ihnen dazu nähere Informationen.
Ansprechpartner | Zuschusshöhe | Voraussetzungen |
Pflegekassen | bis zu 4.180 Euro | Anerkannter Pflegegrad |
KfW | bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen (Zuschuss Nr. 455-B) | Antrag vor Beginn der Maßnahme, Umbauten müssen zur Barrierereduzierung dienen |
Landesförderprogramme | Variiert je nach Bundesland | Unterschiedlich, je nach Bundesland |
Unfallversicherung | Unterschiedlich | z.B. Arbeitsunfälle müssen zur Einschränkung geführt haben |
Haftpflichtversicherung | Unterschiedlich | Verschulden einer dritten Person |
Sozialamt | Unterschiedlich | Bedürftigkeit und medizinische Notwendigkeit eines Treppelifts |
Arbeitsagentur | Unterschiedlich | Treppenlift ist zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit wichtig |
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen | Unterschiedlich | Variiert, je nach Stiftung oder Organisation |
Der Betrag, der nach Abzug des Zuschusses übrig bleibt, ist der Eigenanteil für Ihren Angehörigen. An den künftigen Wartungskosten beteiligt sich in der Regel weder die Krankenkasse noch die Pflegekasse.
Übrigens:
Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4180 Euro pro Maßnahme und Person. Das bedeutet: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können sie bis zu 16.720 Euro für den Umbau beanspruchen. Ihr Angehöriger ist beihilfeberechtigt? Dann ist es für Sie sicherlich interessant, dass sich die Beihilfe der Entscheidung der privaten Pflegeversicherung anschließen und damit den Zuschuss mittragen kann.
Wo beantrage ich einen Treppenlift?
Unabhängig davon, um welchen Zuschuss es sich handelt und wer ihn genehmigt: Vor der Bewilligung ist stets eine gewisse Form der Beantragung wichtig. Das Antragsverfahren kann bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen wesentlich unbürokratischer ausfallen, als beispielsweise bei dem Sozialamt oder der Pflegekasse. Der vermeintliche Kostenträger muss aber erfahren, warum Ihr Angehöriger eine Bezuschussung benötigt und welche Voraussetzungen er mitbringt. Dazu wendet sich Ihr Familienmitglied stets an die Anlaufstelle, die den Treppenlift bezuschusst, also beispielsweise die Pflegekasse, die KfW oder die Unfallversicherung.
Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Treppenlift?
Die Beantragung eines Zuschusses läuft bei allen Kostenträgern ähnlich ab – meistens ist es sinnvoll, dass Ihr Angehöriger seinen Bedarf schriftlich äußert. Bei der Pflegekasse beantragt Ihr Familienmitglied einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um so eine Förderung in Höhe von bis zu 4.180 Euro für den Treppenlift zu erhalten. Ich stelle Ihnen die Schritte dafür nun einmal näher vor.
- Kontaktadresse heraussuchen: Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie den Antrag richten sollen, fragen Sie am besten bei der Krankenkasse Ihres Versicherten nach – hier erhalten Sie die Postadresse.
- Antrag online oder per Post übermitteln: Einige Pflegekassen bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen online zu stellen. Ihr Angehöriger kann den Zuschuss aber auch schriftlich beantragen, hierzu reicht ein formloses Schreiben aus, dass die Absichten erklärt. Neben den persönlichen Daten sollte Ihr Familienmitglied die baulichen Maßnahmen beschreiben und warum sie wichtig sind. Am besten fügen Sie den Kostenvoranschlag direkt bei.[3]
- Auf Antwort warten: Die Pflegekasse meldet sich nach Einreichen des Antrags meist innerhalb von drei Wochen mit einer Antwort zurück. Sie können den Bearbeitungsstand aber auch jederzeit bei den Mitarbeitern der Pflegekasse erfragen.
Wer verordnet einen Treppenlift?
Mediziner stellen keine ärztliche Verordnung für einen Treppenlift aus, da es sich dabei nicht um ein technisches Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelkatalogs handelt. Bei der Beantragung eines Zuschusses kann allerdings ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit eines Treppenlifts unterstreicht, sinnvoll sein. Schließlich entscheidet die Pflegekasse anhand der eingereichten Unterlagen über die Bewilligung von Leistungen, wie dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Es kann also nicht schaden, beispielsweise den Hausarzt, um seine Einschätzung zu bitten.
Kann man mit Treppenlift bei der Steuer sparen?
Bei großen Anschaffungen, insbesondere, wenn sie der Gesundheit oder Mobilität dienen, sollten Sie sich stets fragen, ob sie eine Steuerersparnis bedeuten. Im Falle des Treppenlifts gibt es hier tatsächlich einige Möglichkeiten.
Sind Kosten für Treppenlifte steuerlich absetzbar?
Egal, ob gebraucht oder neu: Ihr Familienmitglied kann die gesamten Kosten für den Treppenlift bei der Steuererklärung geltend machen, und zwar als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten dann mit Blick auf die zumutbare Belastung – wie hoch diese ist, hängt vor allem vom Einkommen, zum Beispiel der Rente, Ihres Angehörigen ab. Doch Achtung: Um die Kosten absetzen zu können, muss eine medizinische Notwendigkeit zur Einbauzeit bestehen – als Beweis erkennt das Finanzamt ein ärztliches Attest an.[1] Besitzt Ihr Familienmitglied eine Behinderung, ist auch der Behinderten-Pauschbetrag eine Option.
Um die Kosten möglichst gering zu halten, beschäftigten Sie sich am besten auch mit den möglichen Zuschüssen für Treppenlifte.
In welcher Höhe kann man Handwerkerleistungen für den Einbau eines Treppenlifts steuerlich absetzen?
Vielleicht wünscht sich Ihr Angehöriger einen Treppenlift, bringt aber keine medizinische Notwendigkeit dafür mit. In dem Fall kann er nicht die gesamten Kosten von der Steuer absetzen, sondern lediglich die Handwerkerkosten. Allerdings erkennt das Finanzamt nicht den gesamten Betrag für den Einbau an, sondern lediglich 20 % und das bis zu einem Maximalbetrag von 1200 Euro jährlich, der für diese Steuerersparnis vorgesehen ist. Um dem Finanzamt bei Bedarf den nötigen Beleg vorzuzeigen, sollte Ihr Familienmitglied unbedingt die Rechnung aufbewahren – hierauf sollten die Einbaukosten klar ersichtlich werden. Zum Absetzen trägt Ihr Angehöriger die Handwerkerkosten unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ ein.
Häufige Fragen zum Thema Treppenlift Kosten
Ein Treppenlift gehört nicht zu den bewilligungsfähigen Hilfsmitteln, die Krankenkasse beteiligt sich daher nicht an den Kosten. Allerdings sind Zuschüsse anderer potentieller Kostenträger möglich.
Die Pflegekasse bezahlt den Treppenlift nicht direkt, kann aber einen Zuschuss im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beisteuern, den Pflegebedürftige auch für einen Treppenlift nutzen können.
Die Pflegekasse beteiligt sich nur dann im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen an einem Treppenlift, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen seitens der Pflegekasse reicht es tatsächlich aus, dass irgendein Pflegegrad vorliegt. Sie kann den Zuschuss in Höhe von bis zu 4180 Euro ab Pflegegrad 1 gewähren.
Die Pflegekasse kann einen Treppenlift indirekt durch die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschussen, und zwar mit bis zu 4180 Euro. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann jeder von ihnen den Zuschuss beantragen (max.4 Personen).
Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, denn dabei kommt es maßgeblich auf das Liftsystem an. Pflegebedürftige können sich hier beispielsweise für einen Stehlift oder einen Plattformlift entscheiden. Während ein Stehlift bis zu 15.000 Euro kostet, kann ein Plattformlift mit bis zu 25.000 Euro zu Buche schlagen. Mehr lesen: Treppenlift-Kosten
Dabei sind das Liftsystem und der Streckenverlauf der Treppe entscheidend. Ein Treppenlift für eine Etage, auf dem Menschen sitzend die Treppen überwinden, kostet zwischen 4.000 und 9.500 Euro.
Möchten Pflegebedürftige mit dem Treppenlift zwei Stockwerke überwinden, müssen sie etwa 12.000 bis 17.000 Euro einplanen, hierbei kommt es aber natürlich auch auf das Liftsystem an. Genaue Auskünfte zu den Kosten für den Treppenlift geben Anbieter.
Ein Treppenlift für schmale Treppen muss nicht zwangsläufig mehr kosten als der für normale Treppenhäuser. Am besten lassen sich Interessierte von einem Anbieter für Treppenlifte beraten – er kann Alternativen zum klassischen Treppenlift vorschlagen, wie einen Außenaufzug.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
[1] Förderdatenbank – Förderprogramme – NRW.BANK.Gebäudesanierung (foerderdatenbank.de)
[2] vortrag_-_pflegebedingte_aufwendungen.pdf (nrw.de)
[3] wohnumfeldverbessernde_massnahmen_bevollmaechtigter.pdf (verbraucherzentrale.de)
[4] Treppenlift von der Steuer absetzen (vlh.de)
Neueste Ratgeber
Außenaufzug ▷ Liftsystem für den Außenbereich
Stehlift – Treppenlifte zum Stehen: Vorteile, Kosten & Modelle
Sitzlift ▷ Treppenlifte zum Sitzen