Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 17.03.2025
1168 mal angesehen
100% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt und gewährt verschiedene Vorteile, wie Steuererleichterungen und Vergünstigungen im öffentlichen Leben.

  • Die Beantragung erfolgt über das zuständige Versorgungsamt und ist für Personen mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen wichtig.

  • Der Antrag erfordert medizinische Unterlagen, die die Behinderung nachweisen und den Grad der Behinderung bestimmen.

  • Der Schwerbehindertenausweis kann verschiedene Merkmale wie Nachteilsausgleiche (beispielsweise „G“ für Gehbehinderung) enthalten, die weitere Rechte gewähren.

So gehen Sie vor

  • Medizinische Unterlagen sammeln
    Stellen Sie alle relevanten medizinischen Dokumente zusammen, die Ihre gesundheitliche Einschränkung belegen, z. B. Arztberichte, Diagnosen oder Gutachten.

  • Antragsformular ausfüllen
    Laden Sie das Antragsformular auf der Website Ihres zuständigen Versorgungsamtes herunter oder holen Sie es vor Ort ab. Füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie Informationen zur Behinderung an.

  • Antrag einreichen
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den medizinischen Unterlagen beim zuständigen Versorgungsamt ein. Dies kann oft auch online oder per Post erfolgen.

  • Warten auf Bescheid
    Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen den Schwerbehindertenausweis aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Wochen.

  • Ausweis erhalten und Vorteile nutzen
    Sobald Sie den Schwerbehindertenausweis erhalten, können Sie von verschiedenen Vorteilen profitieren, wie z. B. Steuererleichterungen oder Sondertarifen im öffentlichen Verkehr.

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Sie denken, dass ein Schwerbehindertenausweis eine Art Stigma ist? Aber nicht doch! Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragt, erhält in vielen Lebensbereichen Unterstützung – nutzen Sie die Vorteile, die damit verbunden sind. Ich erkläre Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt Ihren Schwerbehindertenausweis beantragen, wer Ihnen dabei hilft und wie Sie sich gegen eine Ablehnung wehren können.

Wer eine Behinderung hat, der besitzt meist gewisse Nachteile im täglichen Leben. Je nach Schwere der Behinderung können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ob Sie diesen tatsächlich erhalten oder nicht, darüber bestimmt die Schwerbehindertenskala, die von 10 bis 100 reicht.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für einen Schwerbehindertenausweis erfüllen:

  • Sie bringen einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr mit.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz in Deutschland.
  • Die Beeinträchtigung zeigt sich in allen Lebenslagen über mehr als 6 Monate hinweg.

Viele Menschen wissen gar nicht, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen können – das trifft oft auf Menschen mit einem Pflegegrad zu. Sollten Sie pflegebedürftig sein, rate ich Ihnen, prüfen zu lassen, ob Sie einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben.

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Gut zu wissen!

Behindertenausweis für Babys und Kinder
Bei einer angeborenen Behinderung oder schwerwiegenden chronischen Erkrankungen, kann bereits im Säuglingsalter ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden.

Hier Pflegegrad beantragen

Wo und wann wird der Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?

Die Antragstellung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Im Normalfall können Sie einen Antrag jedoch beim Landratsamt oder der Kreisverwaltung stellen. Informieren Sie sich am besten bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, wie das in Ihrem Kreis gehandhabt wird. Zögern Sie die Antragstellung nicht unnötig heraus: Sobald klar ist, dass Sie eine dauerhafte Behinderung, Erkrankung oder Beeinträchtigung haben, sollten Sie aktiv werden. Bei Unfällen ist meist relativ schnell klar, wie schwer das Ausmaß der Beeinträchtigung ausfällt. Die Mitarbeiter der Sozialstationen von Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen können Ihnen eine Einschätzung dazu geben, wie erfolgversprechend ein Antrag ist.

Meine Lese-Empfehlung: Für welche Krankheiten gibt es einen Behindertenausweis?

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Wie muss ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?

Das Wichtigste zuerst: Für die Feststellung einer Schwerbehinderung entstehen Ihnen keine Kosten. Der Antrag auf Schwerbehinderung kann auf verschiedene Arten gestellt werden.

  • Mit einem formlosen Schreiben
  • Über ein Antragsformular – das erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde
  • Bei manchen Ämtern kann der Antrag auch schon über das Internet gestellt werden – hier ein Link der deutschen Integrationsämter (Versorgungsämter) und den Anträgen, aufgeteilt nach Bundesländern.

Ich empfehle Ihnen, das „offizielle“ Antragsformular zu nutzen. Damit ist sichergestellt, dass alle notwendigen Fragen für Ihren Erstantrag gleich beantwortet sind und sich das Prozedere nicht unnötig verzögert. Wenn Sie alle Angaben wahrheitsgetreu und umfassend gemacht sowie notwendige Unterlagen beigelegt haben, schicken Sie den Antrag an die für Sie zuständige Behörde. Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der Behörde – ein GdB von 50 oder mehr führt automatisch zu einem Behindertenausweis.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Medizinische Unterlagen sammeln
    Stellen Sie alle relevanten medizinischen Dokumente zusammen, die Ihre gesundheitliche Einschränkung belegen, beispielsweise Arztberichte, Entlassungsbriefe vom Krankenhaus oder medizinische Gutachten.
  • Antragsformular ausfüllen
    Laden Sie das Antragsformular auf der Website Ihres zuständigen Versorgungsamtes herunter oder holen Sie es vor Ort ab. Füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie Informationen zur Behinderung an.
  • Antrag einreichen
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den medizinischen Unterlagen beim zuständigen Versorgungsamt ein. Dies kann oft auch online oder per Post erfolgen.
  • Warten auf Bescheid
    Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen den Schwerbehindertenausweis aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Wochen.
  • Ausweis erhalten und Vorteile nutzen
    Sobald Sie den Schwerbehindertenausweis erhalten, können Sie von verschiedenen Vorteilen profitieren, wie Steuererleichterungen oder Sondertarifen im öffentlichen Verkehr.

Wie lange das Beantragungsverfahren dauert, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Leider gibt es keine Vorschriften, innerhalb welcher Zeit der Antrag bearbeitet werden muss. Je besser jedoch Ihr Antrag ausgearbeitet ist und je weniger Unterlagen der Gutachter von Ärzten anfordern muss, umso schneller kann die Feststellung der Behinderung funktionieren.

Hier Pflegegrad beantragen

10 Tipps zum Beantragen eines Schwerbehindertenausweises

Die Feststellung einer Schwerbehinderung wird meist nach Aktenlage am Schreibtisch entschieden. Der Gutachter kennt weder die persönlichen Umstände noch die ausführliche Krankengeschichte und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Diese können bei jedem Patienten anders sein. Sie selbst wissen, wo Ihre Probleme liegen, der Gutachter nicht. Also müssen Sie ihm diese mitteilen.

  • Lassen Sie sich genügend Zeit zum Ausfüllen des Antrags. Versetzen Sie sich dabei in die Situation des Gutachters. Je gründlicher und umfassender der Antrag ausgefüllt ist, umso besser sind die Chancen auf eine richtige Einstufung des GdB.
  • Nennen Sie nicht nur die Grunderkrankung, sondern die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen ebenfalls. Wenn Sie zum Beispiel angeben, dass Sie Diabetes haben, ist es sinnvoll, auch Informationen zu Folgeerkrankungen oder Begleiterscheinungen zu geben. Das könnte zum Beispiel, wenn es bei Ihnen zutreffend ist, wie folgt aussehen: Diabetes mit Durchblutungsstörungen in den Beinen und diabetischem Fußsyndrom, diabetischer Neuropathie sowie Sehstörungen.
  • Geben Sie Ihrem Arzt Bescheid, dass Sie einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben. Sollten Rückfragen von der Behörde kommen, ist er vorbereitet und kann entsprechend Auskunft erteilen.
  • Bitten Sie Ihren Arzt, in seinen Befundberichten nicht nur Ihre Krankheiten und Behinderungen aufzuführen, sondern auch, welche Einschränkungen Sie im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Problemen haben. Diese Beschreibungen tragen maßgeblich zur Einstufung des GdB bei.
  • Nummerieren Sie die einzelnen Krankheiten durch. Sie können dann beim späteren Schriftwechsel die Ziffern aufführen und nicht mehr die einzelnen Krankheiten („Krankheit gemäß Ziffer 1“).
  • Sie können schon beim Antrag die von Ihnen gewünschten Merkzeichen eintragen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Gutachter.
  • Legen Sie ein Lichtbild bei. Wenn der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis genehmigt ist, müssen Sie das Foto dann nicht nachreichen.
  • Oftmals benötigt der Gutachter weitere medizinische Auskünfte. Geben Sie deshalb die Anschriften all Ihrer behandelnden Ärzte und Kliniken an. Sie müssen für die Ärzte eine Schweigepflichtsentbindung ausfüllen, damit diese dem Gutachter Auskunft erteilen dürfen.
  • Senden Sie keine Originale mit, sondern immer nur Kopien (Arztberichte usw.).
  • Erstellen Sie von Ihrem fertigen Antrag eine Kopie. Das hilft Ihnen weiter, wenn Sie während der Genehmigungsphase noch Fragen haben.
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Gut zu wissen!

Der Schwerbehindertenausweis ist nur in Deutschland gültig. Es ist zwar möglich, dass die zuständigen deutschen Behörden in einer fremden Sprache eine Bescheinigung über die Schwerbehinderung ausstellen, aber Vergünstigungen der einzelnen Länder sind dann rein freiwillig.

Kann eine Schwerbehinderung rückwirkend geltend gemacht werden?

Im Normalfall gilt der festgestellte Grad der Behinderung ab dem Datum der Antragstellung. In Ausnahmefällen kann das Feststellungsdatum für den Grad der Behinderung auch über das Antragsdatum hinaus, bis zu 4 Jahre rückwirkend, verlegt werden (§ 152 SGB IX).

Allerdings muss die rückwirkende Anerkennung einen finanziellen Vorteil für den Antragsteller haben. Dazu zählen beispielsweise:

  • Der Zugang zum Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Damit könnte der Antragsteller 2 Jahre vor dem Regelrentenalter, ohne Abzüge, in Rente gehen.
  • Ein Pauschbetrag, der bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann und eine steuerliche Entlastung nach sich zieht.
  • Kfz-Steuervergünstigungen

Sollten die Gründe anerkannt werden, kann das Landesamt für soziale Dienste (früher auch Versorgungsamt genannt), den Grad der Behinderung um bis zu 4 Jahre zurückdatieren.

Wer hilft beim Ausfüllen des Antrags?

Je konkreter der Antrag ausgefüllt ist und je mehr Unterlagen gleich vorab mit eingereicht werden, umso leichter fällt es der zuständigen Behörde, den Sachverhalt zu prüfen. Schließlich können zum Antrag auch erklärende Schreiben über die allgemeine Verfassung/Situation des Antragstellers beigefügt werden. Doch leichter gesagt als getan, denn viele Menschen fühlen sich mit der Antragstellung überfordert. Anstatt das Formular links liegen zu lassen, holen Sie sich am besten Unterstützung.

Beim Ausfüllen sind unter anderem behilflich:

  • Reha-Einrichtungen: Wer zur Reha ist, kann dort direkt von der Sozialstation den Antrag ausfüllen lassen. Die Sozialarbeiter legen dann meist auch gleich die Berichte der Rehaeinrichtung mit bei.
  • Kliniken: Auch Krankenhäuser haben eine Sozialstation, die beim Ausfüllen des Antrags behilflich ist.
  • Pflegestützpunkte: Die Pflegestützpunkte sind ebenfalls dafür zuständig, Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich zu sein.
  • Sozialverbände: Unter anderem der VdK oder der Sozialverband Deutschland steht Ihnen zur Seite.
  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Seriöse Internetauftritte: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Video für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises in Gebärdensprache veröffentlicht.
Hier Pflegegrad beantragen

"Früher war der Behindertenausweis aus einem festen länglichen Papier, seit 2013 gibt es den neuen Behindertenausweis im Scheckkartenformat. Alle Informationen des alten Ausweises befinden sich nun auf dem neuen Ausweis. Auch die farbliche Gestaltung von orange und grün wurde beibehalten. Im grünen Teil des Plastikausweises ist das Lichtbild des Ausweisinhabers integriert. Haben Sie Ihren Ausweis vor dem Jahr 2013 erhalten, können Sie beim Versorgungsamt einen formlosen Antrag zum Tausch des Papierstücks stellen – so passt der Ausweis künftig besser in den Geldbeutel."

Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort

Antrag Schwerbehindertenausweis: So legen Sie Widerspruch ein

Leider werden viele Menschen zu niedrig eingestuft und erhalten damit einen zu geringen GdB. Haben Sie das Gefühl, dass auch bei Ihnen zu niedrig angesetzt wurde, akzeptieren Sie das nicht einfach, sondern legen Sie innerhalb einer Frist (diese finden Sie auf Ihrem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid) Widerspruch ein. Dafür ist es sinnvoll, einen Anwalt für Sozialrecht zu beauftragen. Er wird prüfen, ob der Widerspruch erfolgversprechend ist und Ihnen den Widerspruch mit Begründung schreiben. Ist der Widerspruch erfolgreich, muss das zuständige Amt die Kosten für den Anwalt übernehmen. Allerdings gilt das nur für Kosten in angemessener Höhe. Außerdem kann Sie ein Sozialverband bei dem Widerspruch gegen Ihre Einstufung begleiten. Natürlich können Sie auch selbst widersprechen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie unbedingt die Frist einhalten und Ihr Schreiben Folgendes enthält: Name, Anschrift, Aktenzeichen, Begründung oder Ankündigung der Begründung (diese muss dann innerhalb eines Monats erfolgen). Im Internet gibt es Musterschreiben, die Sie bei Ihrem Widerspruch unterstützen.

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Tipp!

Parkausweis für Menschen mit Rollator und Ausnahmeregelungen

Menschen mit einer Behinderung erhalten einen Parkausweis, wenn das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis steht. Normalerweise bekommen das Personen, die überhaupt nicht mehr laufen können. Ältere oder pflegebedürftige Menschen dürfen den Behindertenparkplatz nicht benutzen, wenn sie keinen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen. Bei Arztbesuchen, Behördengängen, Einkäufen usw. kann der Weg vom Parkplatz dann fast unüberwindbar sein. Das Sozialgericht Bremen hat jedoch entschieden, dass auch Menschen, die ohne Rollator nicht laufen können, Anspruch auf das Merkzeichen aG erheben können. Und damit dann auch auf dem Behindertenparkplatz parken dürfen.

Otto Beier (Gründer von Pflege-durch-Angehörige): „Aus meiner eigenen Erfahrung: Mein Schwiegervater konnte auch nur noch unter aller Mühe wenige Schritte laufen. Auch ihm wurde das Merkzeichen aG nicht anerkannt. Wir haben dann telefonischen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufgenommen und die Situation erklärt. Daraufhin erhielt er das Merkzeichen aG.“

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es zudem Ausnahmeregelungen im Straßenverkehr. Wie Sie bestimmt wissen, haben viele Städte und Bezirke Umweltzonen eingerichtet, in denen nur noch Fahrzeuge mit gültiger Feinstaubplakette fahren dürfen. Bestimmte Personengruppen mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen aber auch ohne die vorgeschriebene Umweltplakette in der Umweltzone fahren. Dies betrifft: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die folgende Merkmale im Schwerbehindertenausweis haben: „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind).

Häufige Fragen zum Thema Schwerbehindertenausweis

Welche Krankheiten berechtigen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen?
Ab welchem Grad der Behinderung (GdB) wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt?
Wo und wie kann man den Schwerbehindertenausweis beantragen?
Welche Unterlagen sind für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis notwendig?
Kann die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt werden?
Was passiert, wenn der Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wird oder der GdB zu niedrig ist?
Wie wirkt sich ein Schwerbehindertenausweis auf die Rente aus?
Welche Vorteile bietet ein Schwerbehindertenausweis im Alltag?
Wie sieht der Schwerbehindertenausweis aus?
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Schwerbehinderung?
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24 Kommentare zu „Schwerbehindertenausweis beantragen ✔️ Schritt-für-Schritt zur Anerkennung und den Vorteilen“

  1. Hallo, ich bin seit 2009 in voller Erwerbsminderungsrente. Habe nie einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt… kann ich das Rückwirkend? Und könnte sich ein abgelehnter Antrag negativ (oder irgendwie) auf meine Erwerbsminderungsrente auswirken?

    1. Sofern Sie glaubhaft begründen können, warum Sie den Schwerbehindertenausweis früher benötigen, kann es sein, dass das Versorgungsamt auch einer rückwirkenden Beantragung von bis zu 4 Jahren zustimmt. In der Regel stellt man den Antrag rückwirkend zu Jahresbeginn, oder, wenn es um die Steuer geht auch rückwirkend für das Vorjahr, das macht das Versorgungsamt in der Regel auch mit, da ein glaubhafter Grund vorliegt. Wenn es allerdings weiter also bis zu 4 Jahren gehen soll, muss ein entsprechender Grund angeführt werden. Ob, im Falle einer Ablehnung, sich das negativ auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirkt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ihre Erwerbsminderungsrente hat letztlich einen Grund, das ist meinst eine Erkrankung oder Einschränkung. Diese müsste dann in irgendeiner Form einen GdB auch rechtfertigen, so gehe ich zumindest davon aus.

  2. Guten Tag,
    neben anerkannten Leistungserbringern für den Entlastungsbetrag soll es nun auch möglich sein, Nachbarn, Freunde und Bekannte über den Entlastungsbetrag zu vergüten, wenn sie zertifiziert sind. Wie können sich diese Helfer zertifizieren lassen? Wissen Sie da schon mehr?
    Beste Grüße
    Manfred Ziegel

    1. Grundsätzlich ist es tatsächlich möglich, dass auch Privatpersonen den Entlastungsbetrag nutzen können. Allerdings geht das nicht in allen Bundesländern. Aktuell geht das nur in wenigen Bundesländern. Sobald das Zertifikat, dass man meistens auch online machen kann, erteilt wurde, kann man als ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer aktiv werden. Am Besten fragen Sie bei der Pflegekasse nach, die haben teilweise auch Anbieter, bei denen man das Zertifikat machen kann.

  3. Hallo, aufgrund eines im Garten vorhandenen Außenaufganges von ca. 15 Außentreppen, benötige ich zur Erleichterung zum Außenaufgang (Treppe) ein Geländer. Hier meine Anfrage.
    Ist es möglich, dass für den Aufgang (dem Gelände angepasst) ein Geländer in ca. 70 cm Höhe eingebaut wird? Angebote von 3.500 bis 5.300 Euro sind vorhanden. Bilder könnten geschickt werden!
    Eine baldige Antwort wäre vorteilhaft.
    Besten Dank.

    1. Ob das Geländer genehmigt wird, ist von Ihrer Pflegekasse abhängig.
      Deshalb sollten Sie den Antrag auf Zuschüsse gut, aussagekräftig und ehrlich formulieren. Schreiben Sie in den Antrag, WARUM Sie die Treppe im jetzigen Zustand nicht begehen können. Welche körperlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die ein Begehen der Treppe nicht mehr ermöglichen.
      Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie immer noch die Möglichkeit, fristgerecht Widerspruch einzulegen.
      Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur sagen, dass es manchmal auch sehr hilfreich ist, mit dem zuständigen Mitarbeiter der Pflegekasse telefonisch oder persönlich zu sprechen.

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    meiner Frau musste Anfang der 90ziger Jahre eine Niere entfernt werden. Sie hat damals keinen Antrag auf eine Schwerbehindertenausweis gestellt. Sie wollte damals während ihrer Berufstätigkeit keine Vorteile und Sonderregeln in Anspruch nehmen. Nun ist sie schon lange Rentnerin. Das Leben wird nicht einfacher. Kann sie jetzt noch einen Antrag stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Linnecke

    1. Wer körperliche Beeinträchtigungen hat, kann immer einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bzw. auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Wenn die Beschwerden da sind, ist es unerheblich, dass der Antrag noch nicht früher gestellt wurde. Das ist jedem selbst überlassen, ob er einen Antrag stellt oder nicht.
      Selbst wenn ein GdB von 50 für einen Schwerbehindertenausweis nicht erreicht werden sondern weniger, gibt es doch gewisse Erleichterungen. Mehr dazu in den beiden folgenden Beiträgen:
      Behindertenpauschbetrag: Nie war es einfacher, den Steuerfreibetrag zu erhalten
      Feststellung einer Behinderung: Antrag, Tipps, Vorteile, Hilfe

  5. Ihr Newsletter ist immer sehr informativ. Ich lese ihn mit großem Interesse. Man bekommt allmählich ein sehr erweitertes Wissen zu vielen sehr komplizierten Themen bezüglich der Pflege und welche Rechte man beanspruchen kann.
    Vielen Dank!!!

  6. Hallo Herr Beier,
    ich kann hier nirgends etwas darüber finden, welchen Nutzen solch ein Ausweis hat. Ich fahre kein Auto, sondern nur Bus/Bahn, daher entfällt der Punkt bzgl Parkplatz. Was habe ich davon, wenn ich einen Ausweis hätte?? Kriegt man dann regelmäßig Geld, also eine Schwerbehindertenrente?
    Wäre schön, wenn Sie mal sämtliche Vorteile aufzählen könnten.
    Danke für Ihre wichtige Webseite!
    MfG.

    1. Hallo Frau Martens,
      Sie haben vollkommen Recht, ich muss unbedingt einmal eine Liste mit all den Nachteilsausgleichen hier veröffentlichen.
      Ganz kurz nur: Es gibt Nachteilsausgleiche im Berufsleben wie besserer Kündigungsschutz, früher in Rente (also so eine Art Schwerbehindertenrente) usw. Aber auch steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder Pauschbeträge usw. und auch noch einige andere wie z.B bei Bahnfahrten usw.
      Ich hoffe, so bald wie möglich die Liste veröffentlichen zu können.
      Ihnen noch einen guten Start in die neue Woche.
      Viele Grüße
      Otto Beier

  7. Ich habe 2017 und im Januar 2019 jeweils 2 komplette neue Kniegelenke eingesetzt bekommen . 2000 hatte ich wegen bei mir festgestellten Morbus Bechterew eine Behinderung von 16 Prozent anerkannt bekommen. 2016 hatte ich einen Schlaganfall . Ich bin seit 2009 im Ruhestand und verbeamtet. Frage : Lohnt sich für mich die erneute Stellung eines Antrages auf Schwerbehinderung ?

    1. Ob Sie einen höheren GDB erhalten, kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist von der genehigenden Stelle abhängig. Ich denke aber, dass Sie auf alle Fälle einen erneuten Antrag stellen sollten. Klären Sie das auch mit Ihrem behandelnden Arzt ab. Nehmen Sie sich auch Hilfe beim Beantragen der Höherstufung des GDB. Wenn die Höherstufung zu gering ist, denken Sie bitte daran, dass Sie dagegen auch Widerspruch einlegen können.

  8. Guten Tag,
    es ist eine sehr tolle und gut dargestellte Erklärung der verschiedenen Fälle und Schicksale die einem Menschen betreffen können.
    Durch diese Website bin ich erst aufmerksam wissbegierig geworden .
    Ich persönlich habe nach einer anderen Auskunft gesucht, aber vielleicht kann ich ja weitergeholfen werden.
    Ich habe eine kurze Frage, ich habe meine Motter ca. 5 Jahre gepflegt (Pflegestufe II) bis sie dann 2009 verstarb. Ich war schon in Erwerbsminderungsrente.
    Habe ich generell noch irgend welche Ansprüche , Geld, Rente oder ähnlichem
    da ich auch nicht auf Rosen gebettet bin. Meine Mutter lebte bei uns zu Hause wurde von uns Verpflegt behielt aber das Pflegegeld für sich.
    Falls es da etwas geben sollte oder Sie noch weitere Auskünfte benötigen , bitte eine kurze Mail. Vielen Dank im voraus
    Freundlichst
    Wiltrud Kautscher

    1. Guten Morgen,
      ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten.
      Am ehesten kann Ihnen aber die Pflegekasse Ihrer Mutter Auskunft geben, denn der Pflegekasse liegen alle Daten und Fakten vor.

  9. Wo muss ich einen Antrag für den Umbau meines Autos stellen, ich kann das linke Bein nicht mehr richtig bewegen und deshalb die Kupplung nicht richtig betätigen .

  10. Ihre Seite ist für mich sehr hilfreich mich im Dickicht de Bürokratie zurechtzufinden. Vielen Dank und liebe Grüße, Jana, Mutter eines schwerbehinderten, besonderen Jungen

  11. Marlis Kontek -Weber

    Guten morgen
    Meine Frage wäre, ich habe 40% auf Bandscheibenvorfälle, Bluthochdruck,Migräne und Asthma! Nun sagte mir jemand, heute wird das nicht mehr zusammen gezählt! Nur die schwerste Beeinträchtigung zählt! Wollte Verschlimmerungsantrag stellen! Mein Rücken und und Asthma ist schlimmer geworden! Dazu gekommen ist COPD
    LG

  12. Nach einem Herzinfarkt mit Schlaganfall brauche jede Unterstützung, gerade
    Finanziell weiß ich nicht wie es weitergehen kann. Diese Seite beinhaltet alle Informationen die ich brauche. Klar, Deutlich, Verständlich.

    1. Vielen Dank für Ihr Lob. Das freut mich sehr.
      Ich hoffe, daß Ihnen auch meine weiteren Beiträge Unterstützung geben.
      Ihnen alles Gute und vor allem gute Besserung.
      Viele Grüße / Otto Beier

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24 Kommentare zu „Schwerbehindertenausweis beantragen ✔️ Schritt-für-Schritt zur Anerkennung und den Vorteilen“

  1. Hallo, ich bin seit 2009 in voller Erwerbsminderungsrente. Habe nie einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt… kann ich das Rückwirkend? Und könnte sich ein abgelehnter Antrag negativ (oder irgendwie) auf meine Erwerbsminderungsrente auswirken?

    1. Sofern Sie glaubhaft begründen können, warum Sie den Schwerbehindertenausweis früher benötigen, kann es sein, dass das Versorgungsamt auch einer rückwirkenden Beantragung von bis zu 4 Jahren zustimmt. In der Regel stellt man den Antrag rückwirkend zu Jahresbeginn, oder, wenn es um die Steuer geht auch rückwirkend für das Vorjahr, das macht das Versorgungsamt in der Regel auch mit, da ein glaubhafter Grund vorliegt. Wenn es allerdings weiter also bis zu 4 Jahren gehen soll, muss ein entsprechender Grund angeführt werden. Ob, im Falle einer Ablehnung, sich das negativ auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirkt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ihre Erwerbsminderungsrente hat letztlich einen Grund, das ist meinst eine Erkrankung oder Einschränkung. Diese müsste dann in irgendeiner Form einen GdB auch rechtfertigen, so gehe ich zumindest davon aus.

  2. Guten Tag,
    neben anerkannten Leistungserbringern für den Entlastungsbetrag soll es nun auch möglich sein, Nachbarn, Freunde und Bekannte über den Entlastungsbetrag zu vergüten, wenn sie zertifiziert sind. Wie können sich diese Helfer zertifizieren lassen? Wissen Sie da schon mehr?
    Beste Grüße
    Manfred Ziegel

    1. Grundsätzlich ist es tatsächlich möglich, dass auch Privatpersonen den Entlastungsbetrag nutzen können. Allerdings geht das nicht in allen Bundesländern. Aktuell geht das nur in wenigen Bundesländern. Sobald das Zertifikat, dass man meistens auch online machen kann, erteilt wurde, kann man als ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer aktiv werden. Am Besten fragen Sie bei der Pflegekasse nach, die haben teilweise auch Anbieter, bei denen man das Zertifikat machen kann.

  3. Hallo, aufgrund eines im Garten vorhandenen Außenaufganges von ca. 15 Außentreppen, benötige ich zur Erleichterung zum Außenaufgang (Treppe) ein Geländer. Hier meine Anfrage.
    Ist es möglich, dass für den Aufgang (dem Gelände angepasst) ein Geländer in ca. 70 cm Höhe eingebaut wird? Angebote von 3.500 bis 5.300 Euro sind vorhanden. Bilder könnten geschickt werden!
    Eine baldige Antwort wäre vorteilhaft.
    Besten Dank.

    1. Ob das Geländer genehmigt wird, ist von Ihrer Pflegekasse abhängig.
      Deshalb sollten Sie den Antrag auf Zuschüsse gut, aussagekräftig und ehrlich formulieren. Schreiben Sie in den Antrag, WARUM Sie die Treppe im jetzigen Zustand nicht begehen können. Welche körperlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die ein Begehen der Treppe nicht mehr ermöglichen.
      Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie immer noch die Möglichkeit, fristgerecht Widerspruch einzulegen.
      Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur sagen, dass es manchmal auch sehr hilfreich ist, mit dem zuständigen Mitarbeiter der Pflegekasse telefonisch oder persönlich zu sprechen.

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    meiner Frau musste Anfang der 90ziger Jahre eine Niere entfernt werden. Sie hat damals keinen Antrag auf eine Schwerbehindertenausweis gestellt. Sie wollte damals während ihrer Berufstätigkeit keine Vorteile und Sonderregeln in Anspruch nehmen. Nun ist sie schon lange Rentnerin. Das Leben wird nicht einfacher. Kann sie jetzt noch einen Antrag stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Linnecke

    1. Wer körperliche Beeinträchtigungen hat, kann immer einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bzw. auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Wenn die Beschwerden da sind, ist es unerheblich, dass der Antrag noch nicht früher gestellt wurde. Das ist jedem selbst überlassen, ob er einen Antrag stellt oder nicht.
      Selbst wenn ein GdB von 50 für einen Schwerbehindertenausweis nicht erreicht werden sondern weniger, gibt es doch gewisse Erleichterungen. Mehr dazu in den beiden folgenden Beiträgen:
      Behindertenpauschbetrag: Nie war es einfacher, den Steuerfreibetrag zu erhalten
      Feststellung einer Behinderung: Antrag, Tipps, Vorteile, Hilfe

  5. Ihr Newsletter ist immer sehr informativ. Ich lese ihn mit großem Interesse. Man bekommt allmählich ein sehr erweitertes Wissen zu vielen sehr komplizierten Themen bezüglich der Pflege und welche Rechte man beanspruchen kann.
    Vielen Dank!!!

  6. Hallo Herr Beier,
    ich kann hier nirgends etwas darüber finden, welchen Nutzen solch ein Ausweis hat. Ich fahre kein Auto, sondern nur Bus/Bahn, daher entfällt der Punkt bzgl Parkplatz. Was habe ich davon, wenn ich einen Ausweis hätte?? Kriegt man dann regelmäßig Geld, also eine Schwerbehindertenrente?
    Wäre schön, wenn Sie mal sämtliche Vorteile aufzählen könnten.
    Danke für Ihre wichtige Webseite!
    MfG.

    1. Hallo Frau Martens,
      Sie haben vollkommen Recht, ich muss unbedingt einmal eine Liste mit all den Nachteilsausgleichen hier veröffentlichen.
      Ganz kurz nur: Es gibt Nachteilsausgleiche im Berufsleben wie besserer Kündigungsschutz, früher in Rente (also so eine Art Schwerbehindertenrente) usw. Aber auch steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder Pauschbeträge usw. und auch noch einige andere wie z.B bei Bahnfahrten usw.
      Ich hoffe, so bald wie möglich die Liste veröffentlichen zu können.
      Ihnen noch einen guten Start in die neue Woche.
      Viele Grüße
      Otto Beier

  7. Ich habe 2017 und im Januar 2019 jeweils 2 komplette neue Kniegelenke eingesetzt bekommen . 2000 hatte ich wegen bei mir festgestellten Morbus Bechterew eine Behinderung von 16 Prozent anerkannt bekommen. 2016 hatte ich einen Schlaganfall . Ich bin seit 2009 im Ruhestand und verbeamtet. Frage : Lohnt sich für mich die erneute Stellung eines Antrages auf Schwerbehinderung ?

    1. Ob Sie einen höheren GDB erhalten, kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist von der genehigenden Stelle abhängig. Ich denke aber, dass Sie auf alle Fälle einen erneuten Antrag stellen sollten. Klären Sie das auch mit Ihrem behandelnden Arzt ab. Nehmen Sie sich auch Hilfe beim Beantragen der Höherstufung des GDB. Wenn die Höherstufung zu gering ist, denken Sie bitte daran, dass Sie dagegen auch Widerspruch einlegen können.

  8. Guten Tag,
    es ist eine sehr tolle und gut dargestellte Erklärung der verschiedenen Fälle und Schicksale die einem Menschen betreffen können.
    Durch diese Website bin ich erst aufmerksam wissbegierig geworden .
    Ich persönlich habe nach einer anderen Auskunft gesucht, aber vielleicht kann ich ja weitergeholfen werden.
    Ich habe eine kurze Frage, ich habe meine Motter ca. 5 Jahre gepflegt (Pflegestufe II) bis sie dann 2009 verstarb. Ich war schon in Erwerbsminderungsrente.
    Habe ich generell noch irgend welche Ansprüche , Geld, Rente oder ähnlichem
    da ich auch nicht auf Rosen gebettet bin. Meine Mutter lebte bei uns zu Hause wurde von uns Verpflegt behielt aber das Pflegegeld für sich.
    Falls es da etwas geben sollte oder Sie noch weitere Auskünfte benötigen , bitte eine kurze Mail. Vielen Dank im voraus
    Freundlichst
    Wiltrud Kautscher

    1. Guten Morgen,
      ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten.
      Am ehesten kann Ihnen aber die Pflegekasse Ihrer Mutter Auskunft geben, denn der Pflegekasse liegen alle Daten und Fakten vor.

  9. Wo muss ich einen Antrag für den Umbau meines Autos stellen, ich kann das linke Bein nicht mehr richtig bewegen und deshalb die Kupplung nicht richtig betätigen .

  10. Ihre Seite ist für mich sehr hilfreich mich im Dickicht de Bürokratie zurechtzufinden. Vielen Dank und liebe Grüße, Jana, Mutter eines schwerbehinderten, besonderen Jungen

  11. Marlis Kontek -Weber

    Guten morgen
    Meine Frage wäre, ich habe 40% auf Bandscheibenvorfälle, Bluthochdruck,Migräne und Asthma! Nun sagte mir jemand, heute wird das nicht mehr zusammen gezählt! Nur die schwerste Beeinträchtigung zählt! Wollte Verschlimmerungsantrag stellen! Mein Rücken und und Asthma ist schlimmer geworden! Dazu gekommen ist COPD
    LG

  12. Nach einem Herzinfarkt mit Schlaganfall brauche jede Unterstützung, gerade
    Finanziell weiß ich nicht wie es weitergehen kann. Diese Seite beinhaltet alle Informationen die ich brauche. Klar, Deutlich, Verständlich.

    1. Vielen Dank für Ihr Lob. Das freut mich sehr.
      Ich hoffe, daß Ihnen auch meine weiteren Beiträge Unterstützung geben.
      Ihnen alles Gute und vor allem gute Besserung.
      Viele Grüße / Otto Beier

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