
Grad der Behinderung nach Bypass-OP: So stellen Sie den Antrag auf Schwerbehinderung

Das Wichtigste in Kürze
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Bei der Erteilung eines Grads der Behinderung (GdB) zählen nicht die Diagnose oder der operative Eingriff, sondern die nachfolgenden dauerhaften Einschränkungen.
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Je weitreichender die alltäglichen Einschränkungen sind, desto höher wird der zugeteilte GdB.
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Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis, der u. a. auch Vergünstigungen im Arbeitsleben bringt.
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Möchte man einen befristeten Schwerbehindertenausweis verlängern, muss man zum Ablaufzeitpunkt erneut ärztliche Befunde und Nachweise über den Gesundheitszustand einreichen.
So gehen Sie vor
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Antragsformular besorgen: Sie erhalten den Antrag auf einen GdB beim zuständigen Amt, oftmals steht er auch auf dessen Internetseite zum Download bereit.
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Antrag einreichen: Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag sollten Sie auch alle Dokumente beilegen, die die Einschränkungen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes belegen können, zum Beispiel ärztliche Befunde, Therapien oder Reha-Maßnahmen.
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Bescheid erwarten: Üblicherweise müssen Sie einige Wochen warten, bis Sie Ihren schriftlichen Bescheid erhalten. Diesem können Sie entnehmen, ob und welcher GdB Ihnen zugeteilt wurde.
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GdB einsetzen: Je nach Höhe Ihres GdB sollten Sie ihn bei den Institutionen vorlegen oder einreichen, bei denen Sie Nachteilsausgleiche erwarten dürfen, beispielsweise beim Finanzamt, dem Arbeitgeber oder dem öffentlichen Verkehrsverbund.
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Befristung beachten: Wenn Ihr GdB nur befristet erteilt wurde, sollten Sie das Ablaufdatum im Blick behalten und sich gegebenenfalls rechtzeitig um eine Verlängerung bemühen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Hat man nach einer Bypass-OP eine Behinderung?
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Behinderung nach Bypass-OP - Grad der Behinderung
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Inhalte auf dieser Seite
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Behinderung nach Bypass-OP - Vorteile und Leistungen
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Behinderung nach Bypass-OP - Voraussetzungen
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Behinderung nach einer Bypass-OP - Antrag
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Behinderung nach Bypass-OP - Dauer der Gültigkeit
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Behinderung nach Bypass-OP – Schwerbehinderung und Rente
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Häufige Fragen zu Grad der Behinderung nach Bypass-OP
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Neueste Ratgeber
Hat man nach einer Bypass-OP eine Behinderung?
Auch wenn die meisten Menschen bei einer Bypass-Operation sofort an einen Eingriff am Herzen denken (koronare Bypass-Operation) – auch an anderen Stellen im Körper können Bypässe gesetzt werden, etwa an den Beinarterien. Ziel eines solchen Eingriffs ist immer, verengte oder verstopfte Blutgefäße zu überbrücken, damit das Blut wieder ungehindert fließen kann. Dabei wird meist ein körpereigenes Gefäß (z. B. aus dem Bein oder der Brustwand) verwendet und um die Engstelle herumgeleitet.
Grundsätzlich kann eine solche Operation tatsächlich zu einem Grad der Behinderung führen, denn sie weist auf eine ernsthafte Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems hin. Entscheidend ist jedoch nicht nur der Eingriff selbst, sondern vor allem der Gesundheitszustand danach. Sind Sie noch in der Lage, Ihrem Beruf nachzugehen wie zuvor? Haben Sie bleibende Einschränkungen im Alltag? Gibt es anhaltende Folgeschäden? Diese Faktoren spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung des GdB.
Behinderung nach Bypass-OP - Grad der Behinderung
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Bypass-Operationen können Leben retten und sind daher für die Erkrankten in der Regel unumgänglich. Zwar sind die akuten Beschwerden danach oft deutlich gelindert, doch es können, vor allem aufgrund der zugrundeliegenden Herz-Kreislauf-Erkrankung, auch dauerhafte Einschränkungen zurückbleiben. Je höher das Alter der Patientin oder des Patienten, desto höher ist das Risiko für Folgeschäden nach einer Bypass-OP. Möglich sind unter anderem:
- Geringe körperliche Belastbarkeit: Schnell auftretende Erschöpfung oder Kurzatmigkeit bei körperlichen Aktivitäten wie Treppensteigen oder körperlicher Arbeit.
- Anhaltende Herz-Kreislauf-Beschwerden: Darunter Druck- oder Engegefühl in der Brust oder wiederkehrende Durchblutungsstörungen.
- Psychische Belastungen: Durch die Befürchtung eines erneuten Gefäßverschlusses und den bestehenden Einschränkungen kann es zu Depressionen, Angsterkrankungen und Anpassungsstörungen kommen.
- Nebenwirkungen durch Medikamente: Notwendige Arzneien wie Blutverdünner, Betablocker oder Cholesterinsenker können zu verschiedenen Nebenwirkungen führen, wie starker Müdigkeit und Konzentrationsschwäche.
- Narben und Wundheilungsstörungen: Sie kommen vor allem bei größeren operativen Eingriffen vor, zum Beispiel bei der Gefäßentnahme am Bein. Es können auch beeinträchtigende Narben oder Gefühlsstörungen in allen operierten Körperbereichen zurückbleiben.
Welchen GdB bekommt man nach einer Bypass-OP?
Es gibt kein festes Schema, welche Diagnose oder welcher operative Eingriff welchen Grad der Behinderung nach sich zieht. Es kommt auf die individuellen Einschränkungen in Ihrem Alltag an. Bei vielen Menschen sind die Beschwerden direkt nach der Operation noch stark, verbessern sich jedoch im Lauf der Monate. Nur wenn die Einschränkungen mindestens 6 Monate bestehen, hat der Antrag auf einen GdB Aussicht auf Erfolg. Die Grade reichen von 10 bis 100. Mit in die Berechnung fließen auch andere Erkrankungen, die auf den ersten Blick nichts mit der Bypass-Operation zu tun haben, etwa eine Schilddrüsenfehlfunktion, Migräne oder eine Sehbehinderung. Geben Sie daher alle vorliegenden gesundheitlichen Probleme im Antrag an.
GdB-Tabelle nach Bypass-OP
Eine Bypass-OP ist in der Regel die Folge einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, insbesondere der koronaren Herzkrankheit. Wird nach einer Bypass-Operation ein GdB erteilt, ist dieser meistens auf die Einschränkungen dieser weiterhin vorliegenden Erkrankung zurückzuführen und wird dementsprechend ermittelt. Als Grundlage zur Beurteilung der Belastungsfähigkeit dienen dafür üblicherweise Ergometerdaten, die in Ihrer behandelnden Praxis ermittelt werden.
Die Regelung der versorgungsmedizinischen Grundsätze zum Grad der Behinderung für Einschränkungen der Herzleistung gibt folgende Tabelle vor:
Einschränkungen | GdB |
Keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung (z. B. sehr schnelles Gehen [7-8 km/h], schwere körperliche Arbeit), keine Einschränkung der Solleistung bei Ergometerbelastung; bei Kindern und Säuglingen (je nach Alter) beim Strampeln, Krabbeln, Laufen, Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung, keine Tachypnoe, kein Schwitzen | 0 – 10 |
Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung (z. B. forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen Trinkschwierigkeiten, leichtes Schwitzen, leichte Tachy- und Dyspnoe, leichte Zyanose, keine Stauungsorgane, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 1 Watt/kg Körpergewicht | 20 – 40 |
Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen deutliche Trinkschwierigkeiten, deutliches Schwitzen, deutliche Tachy- und Dyspnoe, deutliche Zyanose, rezidivierende pulmonale Infekte, kardial bedingte Gedeihstörungen, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 0,75 Watt/kg Körpergewicht | 50 – 70 |
Mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen | 80 |
Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z. B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie); bei Kindern und Säuglingen auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie | 90 – 100 |
Merkzeichen bei Schwerbehinderung nach Bypass-OP
Wird nach einer Bypass-Operation ein GdB von mindestens 50 anerkannt, liegt offiziell eine Schwerbehinderung vor. In bestimmten Fällen können dann zusätzlich sogenannte Merkzeichen vergeben werden, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Durch sie können Sie weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Merkzeichen | Bedeutung | Einschränkung | Vorteile |
G | „erhebliche Gehbehinderung“ | Deutliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit, z. B. durch starke Kurzatmigkeit. | Unter anderem Anspruch auf Preisermäßigung im öffentlichen Nahverkehr |
aG | „außergewöhnliche Gehbehinderung“ | Gehfähigkeit ist nur noch wenig oder gar nicht mehr vorhanden. Möglich z. B. bei schwerer Herzinsuffizienz | Unter anderem Anspruch auf Behindertenparkplatz und Befreiung von der Kfz-Steuer |
B | „Begleitung erforderlich“ | Wenn das Bewegen im öffentlichen Raum nur noch mit Hilfe möglich ist, z. B. durch sehr schnelle Erschöpfung | Unter anderem Fahrkostenbefreiung der Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr. |
H | „hilflos“ | Wenn Tätigkeiten des Alltags auch zuhause nicht mehr alleine bewältigt werden können, z. B. bei schwerer Herzinsuffizienz | Unter anderem erhöhter Behindertenpauschbetrag und steuerliche Erleichterungen. |
Behinderung nach Bypass-OP - Vorteile und Leistungen
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Warum braucht man einen Behindertenausweis nach einer Bypass-OP?
Niemand ist verpflichtet, einen Grad der Behinderung zu beantragen oder sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen zu lassen. Sind bei Ihnen jedoch dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen vorhanden, die sich nach der Bypass-Operation nicht bessern oder sogar verschlechtern, sollten Sie darüber nachdenken. Denn ein Behindertenausweis berechtigt Sie dazu, verschiedene Ansprüche geltend zu machen, die Ihnen das Leben erleichtern können.
Was bringt ein Behindertenausweis nach einer Bypass-OP?
Je nach dem erteilten GdB und eventuell vergebenem Merkzeichen können u. a. folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden:
- Steuerliche Entlastungen
- Zusätzlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Vergünstigungen im ÖPNV
- Parkerleichterungen
- Früherer Renteneintritt
- Bevorzugung bei Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst
Gut zu wissen!
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, den Ausweis ohne berechtigten Anlass irgendwo vorzuzeigen. Nur wenn Sie in den Genuss bestimmter Ausgleiche und Vorteile kommen möchten, ist dieser Nachweis unerlässlich.
Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung nach einer Bypass-OP?
GdB | Vorteile |
20 | Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 384 Euro |
30 | Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 620 Euro |
40 | Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 860 Euro |
50 – Schwerbehinderung | -Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 1140 Euro Ab GdB 50: – Erleichterungen im Job, z. B. zusätzlicher Urlaubsanspruch, erhöhter Kündigungsschutz, Frühverrentung ab 62 -Ermäßigungen bei Freizeit, Kultur oder ÖPNV |
60 – Schwerbehinderung | -Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 1.440 Euro -Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag -ggf. Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten |
70 – Schwerbehinderung | -Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 1.780 Euro – ermäßigte Bahncard |
80 – Schwerbehinderung | -Steuerlich absetzbarer -Pauschbetrag in Höhe von 2.120 Euro -Weitere Steuererleichterungen wie ggf. Fahrkostenpauschale |
90 – Schwerbehinderung | -Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 2.460 Euro |
100 – Schwerbehinderung | -Steuerlich absetzbarer Pauschbetrag in Höhe von 2.840 Euro – Weitere Steuererleichterungen wie Freibetrag beim Wohngeld – In einigen Regionen Befreiung von der Hundesteuer |
Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis nach einer Bypass-OP?
So schön es ist, dass man durch einen Grad der Behinderung gewisse Ausgleiche für die Einschränkungen im Alltag erhält – ein paar wenige reale oder gefühlte Nachteile kann es dennoch geben:
- Offenlegung im Arbeitsleben. Sie müssen Ihre Schwerbehinderung bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen nicht bekanntgeben. Doch um in den Genuss eventueller Vorteile zu kommen, ist ein Nachweis über Ihren erteilten GdB nötig. Manche Menschen befürchten daraufhin eine Stigmatisierung im Unternehmen.
- Dem einen oder anderen ist es vielleicht unangenehm, in der Öffentlichkeit Ansprüche wie die Berechtigung zum Parken auf einem Behindertenparkplatz oder vergünstigte Eintrittskarten geltend zu machen. Das ist verständlich, doch Sie erhalten die Vorteile ja aus einem wichtigen Grund.
- Beim Abschluss von Versicherungen wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann es zu zusätzlichen Gesundheitsprüfungen oder Ablehnungen kommen.
- Auch der hohe bürokratische Aufwand lässt Sie vielleicht zurückschrecken. In diesem Fall können Sie sich Hilfe bei Sozialverbänden wie zum Beispiel dem VdK holen.
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Behinderung nach Bypass-OP – Voraussetzungen
Leiden Sie noch längere Zeit nach Ihrer Bypass-OP unter gesundheitlichen Einschränkungen, können Sie einen GdB beantragen. Dieser wird nicht allein auf Grundlage der Operation, sondern vor allem auf Basis der bleibenden Funktionsbeeinträchtigung festgestellt. Erst wenn ein entsprechender GdB von mindestens 50 vorliegt, kann ein Behindertenausweis ausgestellt werden.
Damit Sie nach einer Bypass-OP als behindert im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX) anerkannt werden, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauern seit mindestens 6 Monaten an.
- Sie können nicht mehr uneingeschränkt am Leben teilnehmen, sei es im Job, im Sozialleben oder bei der Fortbewegung.
- Sie sollten Ihre gesundheitlichen Probleme schriftlich nachweisen können, u. a. durch den OP-Bericht und eine nachfolgende Reha.
Wann kann man nach einer Bypass-OP einen Behindertenausweis beantragen?
Sie können den Antrag nicht sofort nach der Operation stellen, da die Beschwerden seit mindestens 6 Monaten bestehen müssen. Etwas anderes ist es, wenn bereits vorher eine Grunderkrankung für Einschränkungen sorgte. Einen (Schwer-)behindertenausweis erhält man, wenn ein GdB von mindestens 50 erteilt wurde.
Wann lohnt es sich, nach einer Bypass-OP einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Ein Schwerbehindertenausweis lohnt sich immer dann, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beschwerden im Alltag dementsprechend stark eingeschränkt sind. Im Fall einer Herz-Kreislauf-Erkrankung mit folgender Bypass-OP kann sich das vor allem in einer verminderten körperlichen Belastbarkeit zeigen. Durch einen Schwerbehindertenausweis können diese wenigstens teilweise ausgeglichen werden:
- Durch erhöhten Schutz und Anpassungen am Arbeitsplatz
- Durch steuerliche Vorteile
- Durch Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen und der öffentlichen Mobilität
- Bei zusätzlichen Merkzeichen beispielsweise durch die Erlaubnis zum Parken auf Behindertenparkplätzen
- Durch Reduzierung der Zuzahlung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten
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Behinderung nach einer Bypass-OP - Antrag
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Der Antrag auf die Erteilung eines GdB wird bei der zuständigen Versorgungsbehörde gestellt – das kann je nach Bundesland das Versorgungsamt, das Amt für soziale Angelegenheiten oder eine ähnliche Einrichtung sein. Den Antrag können Sie üblicherweise sowohl online als auch schriftlich oder persönlich einreichen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen, bis Sie über die Antragsentscheidung informiert werden.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis nach einer Bypass-OP?
Besorgen Sie sich als Erstes das Antragsformular, entweder persönlich oder zum Download auf der Internetseite der zuständigen Behörde. Damit gehen Sie keine Verpflichtung ein, Sie können sich immer noch entscheiden, den Antrag doch nicht einzureichen. Er ist für Sie auf jeden Fall kostenfrei, auch wenn kein GdB erteilt werden sollte.
Nehmen Sie sich Zeit für das Ausfüllen des Antragsformulars und geben Sie alle Daten wahrheitsgemäß an. Alle Angaben zum Gesundheitszustand müssen schriftlich belegt werden können. Dafür reichen Sie am besten gleich alle Unterlagen mit ein, die Auskunft über Ihre gesundheitliche Lage der letzten 6 Monate geben können. Mit einer dem Antrag beigefügten Einverständniserklärung befreien Sie Ihre behandelnden ärztlichen Praxen, Kliniken und Therapeuten von der Schweigepflicht. So kann die Behörde selbst nötige Auskünfte dort einholen.
Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis nach einer Bypass-OP zu beantragen?
Grundsätzlich müssen Sie nur das ausgefüllte Formular und die Kontaktdaten behandelnder Praxen einreichen. Dennoch empfiehlt es sich, folgende Unterlagen beizufügen, wenn vorhanden:
- Ärztliche Berichte nach der Bypass-OP, z. B. den Operationsbericht
- Kardiologische Gutachten oder Befunde zur Herzleistung, z. B. Belastungstests, EKG, Echokardiografie
- Reha-Entlassungsbericht
- Psychologische Gutachten oder Nachweis über Therapien
- Auflistung der Medikamente, insbesondere bei chronischer Einnahme
- Eine eigene Beschreibung der Beschwerden im Alltag
Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung nach einer Bypass-OP?
Die Feststellung erfolgt durch die zuständige Behörde nach dem sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsatzkatalog“. Hier sind viele mögliche Erkrankungen aufgeführt, zusammen mit der Empfehlung über die Höhe des GdB. Allerdings liegt die Entscheidung über den GdB schlussendlich im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeitung. Ihr liegen alle nötigen Unterlagen zur Beurteilung Ihrer individuellen Situation vor, die selten genau in die Verzeichniskategorien passt.
Entscheidend sind:
- Art und Schwere der Grunderkrankung, z. B. koronare Herzkrankheit
- Ausmaß der verbleibenden Leistungsfähigkeit nach der OP
- Mögliche Begleiterkrankungen, wie z. B. Diabetes, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen
- Dauerhafte Belastbarkeit im Alltag, wie z. B. Einschränkungen beim Gehen, Treppensteigen, Arbeiten
Gut zu wissen!
Auch nach einer Bypass-OP kann es vorkommen, dass der anerkannte GdB niedriger ausfällt als erwartet oder dass der Antrag sogar ganz abgelehnt wird. In vielen Fällen lohnt sich dann ein Widerspruch. Dieser muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Bei der Formulierung eines Widerspruchs helfen unter anderem Sozialverbände wie der VdK oder spezielle Beratungsstellen.
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Behinderung nach Bypass-OP - Dauer der Gültigkeit
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Ein anerkannter GdB und ein darauf basierender Schwerbehindertenausweis sind nicht automatisch dauerhaft gültig. Gerade nach medizinischen Eingriffen wie einer Bypass-OP prüfen die Behörden oft, ob sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit verbessert. Deshalb wird der GdB häufig zunächst befristet vergeben – insbesondere in den ersten Jahren nach der Operation.
Wie lange gilt die Schwerbehinderung nach einer Bypass-OP?
Die Gültigkeitsdauer hängt vom Einzelfall ab. Häufig wird der Schwerbehindertenausweis zunächst für 2 bis 5 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt eine Überprüfung, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen.
Kann der Grad der Behinderung nach einer Bypass-OP aberkannt werden?
Wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verbessert, kann der anerkannte GdB nach einer Überprüfung herabgesetzt oder ganz aberkannt werden. Das passiert insbesondere dann, wenn:
- Keine dauerhaften Einschränkungen mehr bestehen
- Der Alltag wieder vollständig belastbar gestaltet werden kann
- Neue medizinische Erkenntnisse vorliegen, z. B. durch Nachuntersuchungen
Sie können eine eventuelle Verbesserung selbst melden oder eine erneute Überprüfung im Rahmen der Befristung abwarten.
Welchen GdB hat man nach einer Bypass-OP nach der Heilungsbewährung?
Gerade nach größeren operativen Eingriffen gibt es häufig eine sogenannte Heilungsbewährung. Darunter versteht man einen Zeitraum, in dem die gesundheitliche Entwicklung beobachtet wird. Kommt es währenddessen zu einer Verbesserung der Erkrankung, wird der zuvor erteilte GdB angepasst oder sogar aberkannt. In der Regel handelt es sich um 2 Jahre, nach denen es eine erneute medizinische Bewertung gibt.
Wann bekommt man nach einer Bypass-OP einen Schwerbehindertenausweis unbefristet?
Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis wird meist dann vergeben, wenn:
- Dauerhafte Schäden oder chronische Grund- oder Folgeerkrankungen bestehen, z. B. eine Herzinsuffizienz
- Sich der Gesundheitszustand voraussichtlich nicht mehr wesentlich bessert
- Nach Ablauf mehrerer Jahre keine wesentliche Veränderung eingetreten ist.
Je nach Einschätzung der Behörde kann auch schon beim Erstantrag eine unbefristete Gültigkeit gewährt werden – etwa bei schweren Grunderkrankungen
(Wann) Muss man seinen Schwerbehindertenausweis nach einer Bypass-OP verteidigen?
Wenn der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt ist, prüft die Behörde nach Ablauf der Gültigkeit automatisch oder auf Antrag, ob die Einschränkungen weiterhin vorliegen. Dies ist kein „Verteidigen“ im eigentlichen Sinne, sondern es handelt sich um eine medizinische Überprüfung. Bestehen die einschränkenden Gesundheitsprobleme weiterhin oder haben sich eventuell sogar verschlimmert, wird der Schwerbehindertenausweis in der Regel verlängert bzw. manchmal sogar unbefristet ausgestellt.
Wie kann man die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises nach einer Bypass-OP sicherstellen?
Wichtig ist, dass alle relevanten Unterlagen termingerecht bei der Behörde eingereicht werden können. Machen Sie am besten schon vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises einen Termin bei Ihrer hausärztlichen und/oder kardiologischen Praxis aus. So können Sie schon vorab abklären, wie die Ärztin oder der Arzt Ihre aktuelle Situation beurteilen und was sie in die Befunde schreiben.
Wie kann man den Schwerbehindertenausweis nach einer Bypass-OP verlängern?
Die Verlängerung erfolgt bei der ausstellenden Behörde. Dafür sind in der Regel nötig:
- Der ausgefüllte Verlängerungsantrag, üblicherweise erhältlich online oder vor Ort
- Der bisherige Schwerbehindertenausweis in Kopie
- Ggf. aktuelle ärztliche Unterlagen, falls sich der Gesundheitszustand verändert hat.
Nach Prüfung entscheidet die Behörde, ob die Gültigkeit verlängert oder angepasst wird. Wird der GdB weiterhin mit mindestens 50 bestätigt, wird der Ausweis entsprechend verlängert – gegebenenfalls sogar unbefristet.
Behinderung nach Bypass-OP – Schwerbehinderung und Rente
Eine anerkannte Schwerbehinderung bringt nicht nur steuerliche und weitere Vorteile – sie kann sich auch auf die Rente und den Renteneintritt auswirken. Vor allem, wenn Sie bereits etwas älter sind oder unter weiteren zusätzlichen Erkrankungen leiden, lohnt sich ein genauerer Blick darauf. Neben einem früheren Renteneintritt kann auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen.
Häufige Fragen zu Grad der Behinderung nach Bypass-OP
Nein. Entscheidend ist nicht die Operation selbst, sondern die dauerhaften Einschränkungen, die nach dem Eingriff bestehen. Der GdB richtet sich nach der Beeinträchtigung Ihrer alltäglichen Lebensführung – zum Beispiel bei eingeschränkter körperlicher Belastbarkeit, chronischen Beschwerden oder psychischen Folgen.
Der GdB kann zwischen 10 und 100 liegen. Entscheidend ist, wie stark Ihre Leistungsfähigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Wenn Sie alltägliche Belastungen wie Treppensteigen oder Spazierengehen nicht mehr in üblicher Weise ausführen können, kann das bereits einen GdB ab 50 und somit eine Schwerbehinderung begründen.
Sie erhalten das Antragsformular bei der zuständigen Versorgungsbehörde, online oder vor Ort. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit allen medizinischen Unterlagen ein, die Ihnen vorliegen, z. B. dem OP-Bericht, kardiologischen Befunden oder dem Reha-Entlassungsbericht. Zudem hilft zur Beurteilung eine eigene schriftliche Schilderung über die vorliegenden Einschränkungen.
Ab einem GdB von 50 profitieren Sie u. a. von:
- Steuerlichen Entlastungen
- Zusatzurlaub und Kündigungsschutz
- Ermäßigungen im ÖPNV
- Frühverrentung (ab 62 Jahren)
- Mit bestimmten Merkzeichen kommen weitere Vergünstigungen hinzu, etwa Parkerleichterungen oder freie Mitnahme einer Begleitperson.
Ja, z. B. wenn eine erneute medizinische Überprüfung bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis ergibt, dass keine weitreichenden Einschränkungen mehr vorliegen.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
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