Betriebliche und private Altersvorsorge im Pflegefall?

Private und betriebliche Altersvorsorge. So greifen sie.
Private Pflegeversicherung – wie sie Angehörige unterstützen kann und worauf Sie achten müssen

Eigenständig gehen, essen oder sich anziehen – dass dies irgendwann nicht mehr möglich sein soll, können sich gesunde und fitte Menschen wohl kaum vorstellen. Doch irgendwann passiert es – plötzlich ist man ein Pflegefall. 2015 lebten laut Statistiken rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 2030 könnte diese Zahl auf 3,6 Millionen ansteigen. Wie können da die betriebliche oder private Altersvorsorge finanziell unterstützen?

Als wäre das nicht schon erschreckend genug, steht im Lauf der Pflege oftmals nicht mehr nur der Mensch im Mittelpunkt, sondern zusätzlich sein Geld, das er während seines Lebens für die Zukunft beiseite gelegt hat. Denn Pflege ist teuer. Im schlimmsten Fall müssen der Staat oder die eigene Familie einspringen.

Was können Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige also tun, um sich für das Alter ausreichend abzusichern und welche Form der Altersvorsorge greift im Pflegefall überhaupt?

Wenn der Chef bei der Altersvorsorge mithilft

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In Deutschland gibt es verschiedene Modelle, um finanziell für das Alter gewappnet zu sein. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die hierzulande jeder Arbeitnehmer Anspruch hat. Zur Einführung der bAV kann es auf Initiative des Chefs, der Angestellten oder aufgrund einer Tarifvertragsklausel kommen. Bei diesem Vorsorgemodell gibt es drei Varianten:

  1. Der Chef übernimmt einen Beitragsanteil: Dieser wandert zusammen mit einem Teil des Angestelltengehalts in eine entsprechende Rentenversicherung.
  2. Der Angestellte zahlt Teile seines Gehalts ein: Das Geld (häufig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) fließt hier in einen bAV-Vertrag, worauf Mitarbeiter seit 2002 Anspruch haben. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Entgeltumwandlung.
  3. Der Arbeitnehmer zahlt für die betriebliche Altersvorsorge: Zwar fällt für die zukünftige Rente noch die Einkommenssteuer an. Gesetzlich Krankenversicherte müssen (ab 01.01.2019*) zusätzlich noch 50 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge leisten. Am Ende winkt dafür eine Betriebsrente, für die Angestellte nichts einzahlen mussten. *Anmerkung: Bis Ende 2018 mussten die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu 100 % von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Ab 2019 werden diese jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Für Mitarbeiter eröffnen sich dadurch Vorteile wie wegfallende Steuern und Sozialversicherungsabgaben bei den Beitragszahlungen sowie die Überbrückung möglicher Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rentenversorgung. Vorgesetzte sparen sich zusätzlich Lohnnebenkosten.

Was passiert im Pflegefall?

Wird der Arbeitnehmer aus irgendeinem Grund pflegebedürftig, ist er auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wie der Name aber schon sagt, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) darauf ausgerichtet, später zusätzliche Rentenzahlungen zu garantieren. Extra-Leistungen wie zum Beispiel für Hinterbliebene oder im Fall der Berufsunfähigkeit können zwar auch von der bAV abgedeckt werden. Das ist jedoch vom Einzelvertrag abhängig. Bei der Entscheidung für die betriebliche Altersversorgung sollte man deshalb im Vorfeld prüfen, in welchen Fällen sie greift. Alternativ können sich Angestellte, je nach der gewählten Variante, das eingezahlte Geld zu Rentenbeginn vollständig auszahlen lassen, anstatt auf die monatliche Überweisung zu warten. Dieses Geld steht dann im Ernstfall für anfallende Pflegekosten zur Verfügung.

Die private Altersvorsorge

Angestellte aber auch Selbstständige können einiges für ihre Altersvorsorge tun. Klassisch steht „riestern“ hoch im Kurs. Benannt nach Walter Riester zeichnet sich diese Vorsorgemöglichkeit dadurch aus, dass jeder investierte Euro und alle erhaltenen Zulagen mit Renteneintritt garantiert sind. Zudem erhalten Riester-Sparer pro Jahr eine Grundzulage von maximal 175 Euro. Für Kinder, die vor 2008 auf die Welt gekommen sind, gibt es 185 Euro dazu. Der Staat legt für Nachwuchs, der später geboren wurde, noch einmal 300 Euro oben drauf.

Für Selbstständige oder Besserverdiener kann sich der Abschluss der Rürup-Rente rentieren. Anleger profitieren hier ebenfalls von steuerlichen Vorteilen, denn die Beiträge sind während der Ansparphase steuerfrei. Erst für die späteren Renten fallen Steuern an. Außerdem können die Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag (2018: 23.808 Euro, bei Ehepaaren sogar 47.616 Euro) als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.

Die eigenen vier Wände als Zukunftsinvestition

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinslage kann für Sparer zusätzlich der Hausbau oder –kauf interessant sein. Anstatt der monatlichen Miete wartet am Ende ein einzelner, großer Kredit. Nach dessen Tilgung müssen Eigenheimbesitzer im Grunde nur noch die monatlichen Nebenkosten bezahlen. Das lohnt sich aber nur, wenn die Rückzahlung des Baukredits zu attraktiven Konditionen erfolgt. Zudem spekulieren viele Hauseigentümer für später auf einen angemessenen Wiederverkaufswert ihres Hauses oder der Wohnung. Den bringt eine Immobilie jedoch nur ein, wenn die Mietpreise konstant bleiben und regelmäßig in die Renovierung investiert wird.

Gerade bei privaten Anlageformen kommt es zusätzlich darauf an, jederzeit genügend Geld beiseite zu legen, um für nötige Einzahlungen oder im Fall von finanziellen Engpässen liquide zu bleiben. Clevere Anleger, egal ob Angestellte oder Arbeitgeber, haben mit Blick in die Zukunft ihre Finanzen und somit potenzielle Einsparmöglichkeiten im Blick. Um zu sehen, wo zusätzliches Geld in die Altersvorsorge fließen kann, hilft Arbeitgebern bei der Finanzbuchhaltung eine Unternehmenssoftware. Mögliche Einsparpotenziale sind so mit ein paar Klicks identifiziert.

Der Pflegefall und seine Folgen

Dennoch ist es gerade aus Sicht der privaten Vorsorge ziemlich erschreckend, was nicht nur auf einen selbst, sondern zusätzlich auf die eigene Verwandtschaft zukommen kann, wenn man zum Pflegefall wird. Je nach Pflegegrad können für die Unterbringung im Heim schnell bis zu 3200 Euro und mehr monatlich fällig werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon aber nur einen kleinen Teil. Für den Rest haftet der zu Pflegende mit seinem gesamten Privatvermögen. Darunter zum Beispiel Miet-, Zins- und eben auch die Renteneinnahmen. Sind sie erschöpft, springt zunächst noch das Sozialamt in die Bresche, bevor die nächsten Angehörigen die Kosten tragen müssen.

Gerade im Fall der privaten Rentenvorsorge ist die letztendliche Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen im Pflegefall also kaum garantiert. Die einzige Möglichkeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige ist eine entsprechende Pflegeversicherung, um so gegen alle Eventualitäten des Älterwerdens abgesichert zu sein. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Pflegekostenversicherung: Die Versicherungsgesellschaft erstattet alle anfallenden Kosten. Deshalb immer alle Belege aufheben. Kleiner Haken: Die Gebühren sind hier recht hoch.
  • Pflegerentenversicherung: Bei dieser Variante erhält man jeden Monat im Rahmen einer festgelegten Laufzeit eine Rente. Wird der Versicherte nicht pflegebedürftig, erhält er am Ende sogar eine Teilrückzahlung.
  • Pflegetagegeldversicherung: Großer Vorteil ist, dass der Versicherte im Pflegefall selbst einen auszuzahlenden Tagessatz festlegt und eigenständig über sein Geld entscheiden kann. Tritt der Pflegefall nicht ein, gibt es leider kein Geld zurück.

Vorsorge ist unverzichtbar

Alt werden kann jeder, mit den Folgen des Alters kommen in vielen Fällen nur die wenigsten zurecht. Die eigene Altersvorsorge darf deshalb kein Tabuthema mehr sein. Gerade jüngere Menschen sollten sich rechtzeitig mit ihrer Zukunft auseinandersetzen und für den Ernstfall sowohl zeitnah als auch adäquat vorsorgen.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #24918057 © Florian Hiltmair