Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen – So geht’s

Antrag Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel usw.
Antrag Zuzahlungsbefreiung – Chronisch Kranke zahlen nur 1 %

Haben Sie schon einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt? Chronisch kranke Menschen haben in der Regel einen wesentlich höheren Bedarf an Medikamente, Therapien, Heil- und Hilfsmittel usw. Deshalb macht es Sinn, daß hier eine finanzielle Entlastung, in Form der Befreiung von der Medikamenten-Zuzahlung geschaffen wurde.

In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen für schwerwiegend chronisch Erkrankte (“Chroniker-Richtlinie”) sind die Definitionen über “schwerwiegend chronisch krank” verankert.

Welche finanzielle Entlastung haben chronisch Kranke bei den Zuzahlungen?

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Die Zuzahlungen betragen bei gesetzlich Krankenversicherten maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens der Familie, bzw. bei chronisch kranken Menschen maximal 1 %.

Mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner können Sie sich schnell und einfach ausrechnen, wann Ihre Belastungsgrenze erreicht ist.

ExtraTipp

Wer gilt als chronisch krank?

Die Krankenkassen gehen von einer schwerwiegenden chronischen Krankheit aus, wenn folgende Kriterien vorhanden sind:

  • Wenn der Patient innerhalb eines Jahres wegen dieser Krankheit mindestens einmal im Quartal in ärztlicher Behandlung ist UND zusätzlich
  • mindestens ein Pflegegrad 3 oder höher genehmigt ist, oder
  • ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 % vorliegt, oder
  • eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig ist, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund derselben schwerwiegenden Erkrankung verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

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Wer entscheidet, ob eine chronische Krankheit vorliegt

Zuerst müssen die oben genannten Kriterien zutreffen. Dann entscheidet die Krankenkasse individuell darüber, ob eine schwerwiegende chronische Krankheit vorliegt.

Muss ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden?

Die Krankenkassen haben ihre eigenen Vordrucke für die Anerkennung einer schwerwiegend chronischen Erkrankung.

  • Der Antrag auf verminderte Medikamentenzuzahlung muss bei der Krankenkasse angefordert werden
  • Der behandelnde Arzt (oder Hausarzt) füllt den Antrag aus
  • Die Krankenkasse entscheidet, ob der Antrag befürwortet oder abgelehnt wird

Was müssen Sie jetzt tun?

Wenn Sie noch keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen Sie auf alle Fälle

  • sämtliche Belege und Rechnungen über Ihre Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel usw. sammeln.
  • Ihre Bruttoeinnahmen berechnen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Freibeträge abzuziehen. Der Zuzahlungsrechner hilft Ihnen dabei.
  • bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, sobald Sie die Höchstgrenze von 1 bzw. 2 % erreicht haben.
  • nach der Befreiung immer die Befreiungskarte vorlegen, wenn Sie eine Zuzahlung zu leisten haben. Denn ab sofort müssen Sie für das laufende Jahre keine Zuzahlungen mehr leisten. Vergessen Sie, die Karte vorzulegen, können Sie den Beleg auch noch nachträglich bei der Krankenkasse einreichen.

Geld sparen bei Medikamentenkosten: So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung!

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss prozentuale Zuzahlungen zu den Gesundheitskosten wie z.B. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Therapien, Rehamaßnahmen/Kuren usw. leisten. Damit aber die Belastungen für die Zuzahlungen nicht zu hoch werden, sind diese begrenzt. Allerdings müssen Sie die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente beantragen.

Wer glaubt, daß er die jährliche Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung sowieso nicht erreicht, sollte trotzdem alle Belege eines Jahres sammeln und aufheben. Denn die Kosten summieren sich schneller als man denkt und es wäre schade, diese Möglichkeit Geld einzusparen, verfallen zu lassen. Mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner können Sie sich schnell ausrechnen lassen, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt.

Was sind zuzahlungspflichtige Krankenkosten?

Für nachfolgend aufgeführte Leistungen müssen Zuzahlungen erbracht werden:

ArzneimittelHeilmittel (Massagen usw.)VerbandsmittelHilfsmittelZuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 €uro und max. 10 €uro pro Medikament / Verordnung / Hilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte HilfsmittelZuzahlung von 10 % je Einheit, max. 10 €uro pro Monat
HaushaltshilfeSoziotherapie Zuzahlung von 10 % der täglichen Kosten, max. 10 €uro und mindestens 5 €uro

Häusliche Krankenpflege
 Zuzahlung von 10 % der Kosten, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Zuzügl. 10 €uro pro Verordnung
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation Mutter-Kind-Kuren Zuzahlung von 10 €uro pro Tag

Wie hoch sind die Zuzahlungen zu den Krankheitskosten?

Die Zuzahlungen betragen maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens der Familie, bzw. bei chronisch kranken Menschen maximal 1 %.

Wie wird das Jahresbruttoeinkommen der Familie berechnet?

Das Jahresbruttoeinkommen errechnet sich

  • aus den Einnahmen der Familie (Familienbruttoeinkommen). Sind die Kinder selbst versichert (als Student, Auszubildender usw.), werden deren Einkommen nicht zum Familieneinkommen hinzugerechnet.
  • ./. Freibetrag für Ehepartner von 5.607 €uro
  • ./. Freibetrag für Kinder von 7.620 €uro pro Kind

(Stand Juli 2019)

Ausnahmen:

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe werden nach § 28 SGB XII bzw. § 20 Abs. 2 SGB II jährlich 5.088 €uro als Bruttoeinnahme veranschlagt und jeweils 2% bzw. 1 % bei chronisch kranken Menschen angerechnet.

Im Klartext liegt somit die Selbstbeteiligung

  • mit 2 % bei 101,76 €uro bzw.
  • mit 1 % bei chronisch Kranken bei 50,88 €uro

Außerdem sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Zuzahlung für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie ambulanten bzw. stationären Behandlungen befreit.

Was zählt zu den Einnahmen der Familie?

Zu den Einnahmen zählen nicht nur Gehälter, Löhne oder Rentenzahlungen. Bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung müssen folgende Einnahmen berücksichtigt werden.

  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Lohn/Gehalt
  • Einmalzahlungen wie Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
  • Renten und Pensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, privaten Lebensversicherungen, aus Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen sowie Betriebsrenten, von ausländischen Versicherungsträgern, Renten nach dem BVG, Ruhegehalt, Pensionen, Vorruhestandsgelder
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinsen aus Kapitalvermögen
  • Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld
  • Arbeitslosengeld I und II
  • Kurzarbeitergeld, Witerausfallgeld, Konkursausfallgeld
  • Mutterschaftsgeld / Elterngeld
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Kostenübernahme der Heimunterbringung bzw. Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten durch andere
  • Sachbezüge (Unterkunft, Wohnung, Verpflegung)
  • Unterhalt und Unterhaltsleistungen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter)
  • Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit

Rechenbeispiel

Eine Familie mit 3 Kindern hat ein Brutto-Jahreseinkommen aus Gehältern von 43.000 €uro sowie Mieteinnahmen von 7.000 €uro im Jahr. Daraus würde sich folgende Aufstellung ergeben:

Jahresgehälter43.000 €uro
Mieteinnahmen7.000 €uro
Gesamteinnahmen im Jahr50.000 €uro
Freibetrag für Ehepartner./.   5.607 €uro
Freibetrag pro Kind 7.620 €uro./. 22.860 €uro
Anrechenbares Familieneinkommen21.533 €uro
  • Bei 2 % müßten Zuzahlungen für Medikamentenanteile usw. bis maximal 430,66 €uro pro Jahr selbst bezahlt werden.
  • Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % und somit bei 215,33 €uro im Jahr.
  • Danach werden keine Zuzahlungen mehr fällig, vorausgesetzt es wird eine Zuzahlungsbefreiung beantragt. Hier geht es zum Zuzahlungsrechner.

Wer kann sich von Medikamentenzuzahlungen befreien lassen?

Wer das Limit der individuellen Belastungsgrenze für das Kalenderjahr erreicht hat, muss eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, denn von alleine geht gar nichts. Das heißt im Klartext: Wer sich bei seiner Krankenkasse nicht befreien lässt, zahlt munter weiter.

Das beruht einfach auf der Tatsache, dass es für die Krankenkassen unmöglich ist nachzuvollziehen, wer sein Limit erreicht hat und wer nicht.

Wie wird der Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt?

Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse stellen. Jede Krankenkasse hat ihr eigenes Formular.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie diese die Einnahmen und Rechnungen für Medikamente, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel usw. nachgewiesen haben möchte. Bei einigen Krankenkassen reicht es nicht aus, nur die Rechnungen vorzulegen. Es werden dann zusätzlich Kontoauszüge, auf denen die Überweisungen belegt werden, verlangt.



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  • Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege über Ihre Zuzahlungen, bis Sie die Belastungsgrenze erreicht haben
  • Legen Sie der Krankenkasse Ihre Einkommensnachweise (Gehalt, Mieten, Mietvertrag, usw.) vor
  • Legen Sie alle Barrechnungen/Belege vor
  • Legen Sie alle Rechnungen, welche überwiesen wurden, samt Kontoauszügen vor
  • Reichen Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung mit allen Belegen und Kontoauszügen bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Wurden zu viele Zuzahlungen geleistet, erstattet die Krankenkasse nach Prüfung und Genehmigung der Zuzahlungsbefreiung diese Kosten zurück.
  • Die Erstattung gilt rückwirkend für das laufende Kalenderjahr.
  • Nach der Genehmigung der Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung (Befreiungsausweis) darüber, dass Sie für das laufende Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit sind. Dieser Befreiungsausweis ist überall vorzulegen, wo Sie eine Zuzahlung leisten müßten.

Welche Kosten werden nicht erstattet?

Alle Kosten und Leistungen die privat bezahlt werden müssen. Auch Eigenanteile zählen nicht zu den Aufwendungen der Zuzahlung. Nachfolgend eine kurze Übersicht, über die Kosten, die nicht zu den Zuzahlungen gerechnet werden.

  • Eigenanteile für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz
  • Arzneimittel, welche privat bezahlt werden müssen
  • Kosten für Zusatzleistungen bei Medizinern (IGeL – also Individuelle GesundheitsLeistungen)
  • Mit dem Lieferanten (Apotheke, Sanitätshaus usw.) separat vereinbarte Wirtschaftlichkeitszuschläge für Hilfsmittel.

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17 Antworten auf „Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen – So geht’s“

Die Befreiung müssen Sie bei der Kasse beantragen, wir können Ihnen leider keinen Antrag zukommen lassen.

Bitte senden sie mir einen Befreiungsausweis für die letzten 4 Jahre.
Angelique G.

Hallo,
ja, tatsächlich müssen Sie einen gewissen Betrag bezahlen. Der Betrag entspricht bei chronisch kranken 1% des Jahreseinkommens. Das hängt damit zusammen, dass 1% bei chronisch kranken Menschen als Belastungsgrenze gilt, alles was darüber hinausgeht wird von der Zuzahlung befreit. Sie können entweder den Betrag, in Ihrem Fall 165 € im Voraus bezahlen oder Sie reichen am Jahresende alle Zuzahlungsbelege bei der Kasse ein und bekommen die Differenz, die über in dem all diese 165 € hinausgehen wieder zurück erstattet. 1% muss leider immer bezahlt werden, ob Sie den Betrag im Voraus bezahlen oder im Nachgang mit der Kasse abrechnen bzw. gegenrechnen.

Hallo, (ich bin chronisch krank). Ich habe einen Antrag für ein Befreiungskarte gestellt, mein Krankenkasse verlangt ein Gebühr von 165.- Euro. Erst dann wollen Sie mir die Befreiungskarte zu senden. Muss ich für ein Befreiungskarte eine Jahresgebühr zahlen? Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,
wenn Sie die Befreiung rückwirkend gestellt haben, können Sie die Rechnungen bzw. Quittungen einreichen. Das beste wird vermutlich sein, wenn Sie die Rechnungen erstmal bezahlen und sich hinterher das Geld erstatten lassen.

Frage soll ich meine Rechnungen bezahlen obwohl mein Antrag auf zuzahlungsbefreiung noch nicht bestätigt ist ….bekomm ich die zahlungen rückwikend erstattet oder soll ich die rechnungen nerstmal nicht bezahlen.Der Antrag ging mit sämmtlichen geforderten Unterlagen und einer Bezahlten Krankenhausrechnung von 150€ vor ca 3 wochen an meine Krankenkasse!

Hallo,
die Befreiung macht die Krankenkasse, Sie müssten bei der Krankenkasse also nachfragen. Es kann durchaus sein, dass die Kasse aktuell lange Bearbeitungszeiten hat. Sprechen Sie aber am Besten direkt mit der Kasse, die können Ihnen dann genau sagen, wie lange die Bearbeitung noch dauert oder ob Unterlagen fehlen.

Ich habe mehr Mals um Befreiung gebeten, bis jetzt gar keine Antwort?
Woran liegt das? Meine Frau – Wir beide sind Rentner – Meine Rente um die 200 € – meine Frau nicht mehr als ich. Bitte um Antwort.

Hallo,

Sie müssen prüfen, ob die Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind um die Befreiung zu beantragen. Bei chronisch Kranken Menschen liegt die Grenze bei 1% des Jahresbruttoeinkommens.
Lesen Sie auch gerne unseren zweiten Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung, auch hilfreich ist der Zuzahlungsrechner um herauszufinden, ob eine Befreiung möglich ist.

Hallo ich bin arbeitslos, meine Frau hat kein Einkommen, wir haben beide chronische Krankheiten, unser Einkommen um 20.200 Euro netto im Jahr. Meine Frage steht uns eine Befreiung zu?
Dankeschön für Ihre nette Antwort
Mit freundlichen Grüßen.

Ich möchte einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Shabbir Ahmed naz Rajput

Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse Ihres Vaters. Dort wird man Ihnen den entsprechenden Antrag geben und Ihnen auch sicherlich beim Ausfüllen helfen, falls notwendig.

Hi, ich habe eine Frage: und zwar mein Vater ist bei der DAK versichert und hat eine Bescheinigung vom Arzt für schwerwiegende, chronische Erkrankungen bekommen. Wie kann er einen Zuzahlungsbefreiung für Medikamente bekommen?
Es wäre sehr nett wenn sie das beantworten.
Vielen Dank im Voraus

Vielleicht noch ein interessanter Hinweis:
Wer rückwirkend die Zuzahlungsbefreiung beantragt, hat oft keine Belege. Ich empfehle die Registrierung online bei der Krankenkasse. Dann kann man sich dort die Patientenquittungen der letzten 4 Jahre ausdrucken. Dort sind alle geleisteten Zuzahlungen hinterlegt für das Kalenderjahr. Diese dann mit dem Antragsformular, dem “Chronikerformular” des Arztes und den Einkommensnachweisen einreichen.

Zweiter Tipp: Vorher bei der Krankenkasse kurz anrufen und fragen, ob die vollständigen Einkommensbezüge schon vorliegen, dann kann man sich die Arbeit meist auch sparen.

Das kann man leider so pauschal überhaupt nicht beantworten. Aber schauen Sie doch mal in meinem kostenlosen Pflegegradrechner nach. Dort können Sie Ihre Daten eingeben. Es wird dann berechnet, welcher Pflegegrad Ihnen zustehen könnte. Hier geht es jedoch nur um Anhaltswerte. Die endgültige Entscheidung trifft der MDK und die Pflegekasse. Trotzdem sollten Sie es versuchen.

Hallo,
Ich bin chronisch krank, habe im letzten Jahr eine Versteifung der LWS gehabt, laufen oder Hausarbeit ohne Unterstützung geht gar nicht mehr, sollte ich ein Antrag auf Pflege stellen
Danke für die Antwort
MfG

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