
Ich habe bereits zum Thema Coronavirus einen Beitrag veröffentlicht, der alles wissenswerte enthält, was pflegende Angehörige wissen müssen. In diesem Beitrag geht es jetzt um die finanziellen Soforthilfen für Privatpersonen und Firmen. Denn die wirtschaftlichen Schäden sowohl im privaten als auch bei Unternehmen sind zum Teil verheerend.
Ich möchte Ihnen deshalb zusammengefasst die Möglichkeiten zeigen, die Sie eventuell in Anspruch nehmen können. Dazu immer die entsprechenden Ansprechpartner.
Dieser Beitrag ist eine Ergänzung zu unserem Hauptbeitrag Coronavirus: Was Sie als pflegende Angehörige wissen sollten.
Das Wichtigste im Überblick
Allgemeine finanziellen Soforthilfen und Erleichterungen
Sowohl Privatpersonen als auch Solo- Klein-, Mittel und Großbetriebe erhalten die unterschiedlichsten Soforthilfen und finanzielle Unterstützungen. Damit soll vermieden werden, dass Familien und Firmen in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Stundung Darlehensverträge
Wenn Sie laufende Darlehen haben, weil Sie vielleicht ein Haus, Auto oder eine Küche usw. gekauft haben, können Sie mit dem Darlehen in Rückzahlungsschwierigkeiten kommen. Gerade durch das Coronavirus sind viele in Kurzarbeit, das Einkommen reicht hinten und vorne nicht. Und dann auch noch einen Kredit bedienen.
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Aus diesem Grund können Kreditrückzahlung, Tilgungsraten und Zinsen gestundet werden. Wie lange das gilt und was sonst noch zu beachten ist, lesen Sie bitte hier: Voraussetzungen für die Stundung.
Steuerliche Entlastungen
Auch hier gibt es unterschiedliche Entlastungsangebote vom Bund und den einzelnen Bundesländern. Es gibt Entlastungen für Privatpersonen als auch für Freiberufler und Firmen. Welche Entlastungen speziell für Sie in Frage kommen und welche Voraussetzungen dafür notwendig sein, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater..
- Anpassung der Vorauszahlungen
- Zinslose Stundung der ausstehenden Steuerzahlungen
- Erlass der Säumniszuschläge
- Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärung
Finanzielle Soforthilfen für Arbeitnehmer und Privatpersonen
Vom Coronavirus ist nahezu jeder betroffen. Wenn nicht gesundheitlich, dann doch finanziell. Das trifft auch häufig Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt werden. Die laufenden Kosten müssen gedeckt werden. Aber wer bezahlt was im Ernstfall.
Wer zahlt den Verdienstausfall bei Coronavirus
- Krankgeschrieben wegen Grippe: Wenn Verdacht auf eine Grippe oder Erkältung besteht, sollten Sie Ihren Arzt telefonisch kontaktieren. Er wird entscheiden, ob Sie in die Praxis kommen sollen. In der jetzigen Ausnahmesituation kann ein Arzt wegen Grippe krankschreiben, ohne den Patienten persönlich gesehen bzw. untersucht zu haben.
- Krankgeschrieben wegen Corona: Wer krank ist und der Verdacht auf Corona-Infektion besteht, wird sicherlich krankgeschrieben. Wie es weitergeht und ob bei Ihnen ein Test durchgeführt wird, entscheidet der Arzt. Ebenso, ob Sie in häusliche Quarantäne gehen müssen.
- Quarantäne Lohnfortzahlung: Wer krank ist und sich in Quarantäne begeben muss, erhält vom Arbeitgeber für 6 Wochen eine Lohn-/Gehaltsfortzahlung. Rechtsgrundlage: § 56 Infektionsschutzgesetz. Ab der 7. Woche wird von der Krankenkasse ein Krankengeld bezahlt.
- COVID-19 und Kurzarbeit: Ihr Arbeitgeber kann Kurzarbeit beantragen. Sie haben dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % Ihres Nettogehalts, bzw. 67 % für Arbeitnehmer mit mindestens 1 Kind.
Zahlungsaufschub für Strom, Gas und Telefon
Die privaten Strom, Telefon- und Gasrechnungen können im Moment gestundet werden. Die Stundung ist zeitlich befristet. Das bedeutet im Klartext: Sie müssen die Rechnung Ihres Energie- oder Telekommunikationsversorger nicht gleich bezahlen, sondern erst in 3 Monaten. Eine Stundung bedeutet, dass der Rechnungsbetrag zwar bezahlt werden muss, aber erst später.
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Finanzielle Soforthilfen für Firmen und Solo-Unternehmen
Viele Firmen sind von der Coronavirus-Krise existenziell bedroht. Beratungshilfen bieten jetzt ihren Mitgliedern z.B. die IHKs oder Handwerkskammern an, aber auch Berufsverbände usw. Sie sollten diese Hilfen in Anspruch nehmen, bevor Sie vorschnell Entscheidungen über Ihr Unternehmen treffen. Natürlich sollten sie auch Ihren Steuerberater zu Rate ziehen.
Außerdem können Sie sich beim Bundeswirtschaftsministerium direkt über die Hotline 030 / 186151515 (Mo-Fr von 9.00 bis 17.00 Uhr) informieren. Hier die Internetseite zu den Coronavirus-Hotlines.
Verdienstausfall bei Selbstständigen in Quarantäne
Wer als Selbstständiger offiziell in Quarantäne muss, bekommt gemäß Infektionsschutzgesetz § 56 IfSG Geld für den Verdienstausfall. Der Verdienstausfall wird vom Gesundheitsamt erstattet und muss auch dort direkt beantragt werden. Ohne Antrag kein Geld! Der Verdienstausfall wird nach den letzten Jahreseinnahmen berechnet. Als Basis dienen die dem Finanzamt gemeldeten Zahlen.
Hier finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Hilfspakete für Solo- und Kleinunternehmer vom Bund
Auch viele Kleinbetriebe oder Ein-Mann/Frau-Unternehmen kommen jetzt in finanzielle Schieflage. Einzel- und Kleinunternehmen, die durch die Corona-Krise in Existenz bedrohende Schwierigkeiten geraten sind, erhalten folgende Beträge als Corona-Soforthilfe:
9.000 Euro
für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter
15.000 Euro
für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter
Hier handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um einen echten Zuschuss, es muss nichts zurückbezahlt werden. Der Zuschuss muss allerdings in der Steuer angegeben werden. Mehr dazu unter Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“.
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Hilfspakete für Unternehmen von den Bundesländern
Auch die Länder haben Hilfspakete geschnürt und Schutzschirme aufgespannt. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Deshalb muss hier jeder schauen, welche Hilfen er in seinem Bundesland bekommt.
KfW-Bank Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Auch die Inanspruchnahme von Krediten ist in Corona-Zeiten einfacher geworden. Die KfW-Bank hat eine eigene Seite zu den Corona-Krediten.
Grundsicherung für Selbstständige
Cafes, Restaurants, Bekleidungsläden oder die Eisdiele. Viele Einzelhändler mussten ihr Geschäft schließen. Selbstständige, die seither von Ihrem Unternehmen leben konnten, können bedingt durch die Coronavirus-Krise so in Schwierigkeiten geraten, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.
Es gibt dann die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Die Grundsicherung ist auch bekannt als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV.
Damit die Leistungen schnell und unbürokratisch genehmigt werden können, werden für einen befristeten Zeitraum
- keine Vermögensprüfung durchgeführt. Das Vermögen wird auch nicht angetastet.
- die Angaben zu Unterkunft (Miete) und Heizung als angemessen betrachtet.
Weiterführende Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie beim Bundesarbeitsministeriums.
Warnung vor Corona-Betrügern
Leider schießen die Corona-Betrüger wie Pilze aus dem Boden. Es gibt Meldungen von der Kriminalpolizei, dass Firmen telefonisch kontaktiert werden und auf gefakte Internetseiten hingewiesen werden. Dort sollen die Firmen dann Soforthilfen für Unternehmen beantragen können.
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Wenn sie Anträge stellen, dann bitte nur auf offiziellen Internetseiten der Bundesregierung oder der Landesregierungen.
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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