Feststellung einer Behinderung – was bringt mir denn das? Und außerdem, eine Behinderung hat man doch erst, wenn man nicht mehr laufen kann!
Nein, das ist überhaupt nicht so. Wenn Sie sich noch nie mit dem Thema der Anerkennung einer Behinderung befasst haben, werden Sie staunen, welche körperlichen Beeinträchtigungen bereits dazu führen, einen Grad der Behinderung anerkannt zu bekommen.
Gerade pflegebedürftige Menschen sollten auf alle Fälle hier nachlesen und prüfen, ob es nicht Zeit ist, einen Erst-Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen. Je nach Höhe des GdB (Grad der Behinderung) haben Sie nicht nur steuerliche Entlastungen, verbesserten Kündigungsschutz usw.
Inhaltsverzeichnis
- Definition Behinderung – Ab wann hat man eine Behinderung?
- Wie wirkt sich der Grad der Behinderung auf den Pflegegrad aus?
- Wie wird die Feststellung einer Behinderung beantragt?
- Wie wird der GdB ermittelt?
- Was bedeuten die Merkzeichen im Feststellungsbescheid?
- Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid
- Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
- Nachteilsausgleich – Was bedeutet das für mich?
- Fazit zu: Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Rechtliche Regelungen
- Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Definition Behinderung – Ab wann hat man eine Behinderung?
Eine Behinderung liegt vor, wenn eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Voraussetzung dafür ist,
Die Schwere einer Behinderung hat nichts damit zu tun, ob diese sichtbar ist oder nicht. Auch Menschen mit einer schweren, chronischen Darmerkrankung können einen GdB zugewiesen bekommen, man sieht ihnen aber die Behinderung / Beeinträchtigung nicht sofort an.
Wie wirkt sich der Grad der Behinderung auf den Pflegegrad aus?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, sind Sie meist schon so beeinträchtigt, dass Sie vermutlich auch einen GdB von zumindest 20 erhalten können. Deshalb sollten Sie auf alle Fälle mit einem Pflegegrad auch einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, um die entsprechenden Nachteilsausgleiche nutzen zu können.
Andererseits kann es bei einigen Erkrankungen auch sein, dass Sie leichter einen Pflegegrad zuerkannt bekommen, wenn Sie bereits einen entsprechenden GdB nachweisen können.
Wie wird die Feststellung einer Behinderung beantragt?
Menschen mit einer Behinderung sind aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im täglichen Leben häufig benachteiligt. Um diese Benachteiligung auszugleichen, kann ein Grad der Behinderung beantragt werden.
Den Antrag müssen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt, einer kommunalen Behörde oder der Landessozialverwaltung einreichen. Das ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auf dieser Seite können Sie das für Sie zuständige Versorgungsamt abrufen. Geben Sie dazu einfach Ihre PLZ ein.
Um einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland arbeiten. Es ist nicht notwendig, dass Sie deutscher Staatsbürger sind.
☛ Meine Empfehlung:
Tipps zum Einreichen des Antrags auf Feststellung einer Behinderung.
Es liegt ja im Interesse eines jeden Einzelnen, dass der Antrag so schnell wie möglich bearbeitet und positiv genehmigt wird. Deshalb sollten Sie ein paar Dinge beherzigen. Hier eine Checkliste:
Wer hilft beim Ausfüllen des Antrags?
Als Laien kann man beim Ausfüllen des Antrags auf Feststellung einer Behinderung doch einiges falsch machen. Vielleicht, dass die Behinderungen und Einschränkungen nicht deutlich genug herausgearbeitet wurden oder wichtige Unterlagen fehlen. Das kann dazu führen, dass die Bearbeitung des Antrags unnötig lange dauert oder eine falsche Einstufung für den GdB erfolgt. Das muss nicht sein. Nehmen Sie sich deshalb eine qualifizierte Unterstützung, wie z.B.
Bescheid über die Feststellung einer Behinderung
Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung gestellt haben, wird dieser anhand der eingereichten Unterlagen von einem Arzt geprüft. Er entscheidet dann, welchen GdB Sie erhalten. In Ausnahmefällen kann es auch möglich sein, dass eine Untersuchung erfolgt.
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Danach erhalten Sie
Im Feststellungsbescheid wird Ihnen dann mitgeteilt, welchen Grad der Behinderung bzw. welche Merkzeichen Sie erhalten.
Wichtig:
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Das kann ganz unterschiedlich lange dauern. Zu den allgemeinen Verzögerungen wie z.B. hohes Antragsaufkommen oder Krankheitsfälle beim zuständigen Versorgungsamt kommt es natürlich auch noch darauf an, was noch an Unterlagen und Gutachten angefordert werden muss.
Wie wird der GdB ermittelt?
Eine Behinderung kann sich unterschiedlich schwer auf das tägliche Leben eines Menschen auswirken. Die Einstufung in einen GdB ist davon abhängig, wie schwer jemand durch die Behinderung beeinträchtigt ist. Dafür gibt es genaue Vorgaben, an die sich die Gutachter halten sollen. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100.
Die Erkrankungen und Beeinträchtigungen sind in der Versorgungsmedizinischen Verordnung aufgelistet. Dort können Sie auch nachlesen, welchen GdB Sie mit Ihrer Erkrankung erhalten können.
Die GdB-Tabelle wird in folgende Hauptbereiche unterteilt.
Wenn Sie nun einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, werden Ihre Einschränkungen der Schwere nach klassifiziert.
Am Beispiel „Krankheiten des Herzens“ hier spezifisch „Einschränkung der Herzleistung“ können folgende, ganz unterschiedliche GdB-Zuordnungen erfolgen:
GdB 0 – 10 | Keine wesentlichen Einschränkungen |
GdB 20 – 40 | Beeinträchtigungen bei mittelschwerer Belastung |
GdB 50 – 70 | Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter, alltäglicher Belastung wie z.B. kleinere Spaziergänge, Treppensteigen bis zu einem Stockwerk usw. |
GdB 80 | mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen |
GdB 90 – 100 | Leistungsbeeinschränkungen schon im Ruhezustand (Ruheinsuffizienz) |
Was Sie sonst noch zur Ermittlung des GdB wissen sollten:
Für die Bewertung des Grad der Behinderung werden herangezogen:
Was bedeuten die Merkzeichen im Feststellungsbescheid?
Mit einer Behinderung können Sie nicht nur eine Einstufung in einen GdB, sondern unter Umständen auch noch zusätzlich Merkzeichen erhalten. Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht nur Nachteilsausgleich auf Ihren GdB sondern auch entsprechende merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche erhalten.
Folgende Merkzeichen gibt es:
Sondermerkzeichen:
Mehr über die Merkzeichen und die Nachteilsausgleiche erfahren Sie in meinem Beitrag Nachteilsausgleich durch Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Achtung: Wenn Sie im Feststellungsbescheid ein Merkzeichen erhalten haben, heißt das nicht, dass Sie diese Vergünstigungen automatisch erhalten. Wenn Sie z.B. Anspruch auf Blindengeld haben, müssen Sie dieses beantragen. Steuerfreibeträge müssen in der Lohnsteuerkarte oder in der Steuererklärung eingetragen werden, Wohngeld muss ebenfalls von Ihnen selbst beantragt werden usw.
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Hier kostenlose Pflegeberatung beantragen Hilfsmittel abgelehnt: Unterstützung beim Einlegen des Widerspruchs
Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid
Widerspruch gegen falsche GdB Einstufung oder Ablehnung der Feststellung einer Behinderung.
Es ist für Laien schwierig zu beurteilen, ob der zugewiesene GdB richtig oder falsch ist. Wenn die Einstufung zu niedrig ist, entstehen Ihnen finanzielle und andere Nachteile. Wurde Ihnen NUR ein GdB von 40 zuerkannt, anstatt vielleicht korrekterweise ein GdB von 50, bekommen Sie auch keinen Schwerbehindertenausweis, der auch wieder gewisse Vorteile mit sich bringt.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Einstufung richtig ist, können Sie den Bescheid prüfen lassen. Z.B. bei einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, Sozialverbände, bei Behindertenverbänden usw.
So funktioniert das Widerspruchsverfahren:
TiPP An dieser Stelle möchte ich noch auf folgendes hinweisen: Wer sich keinen Anwalt oder sonstigen Berater leisten kann, hat unter Umständen die Möglichkeiten, dass er Beratungshilfe in Anspruch nimmt.
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie, wenn Sie mindestens einen GdB von 50 haben. Mit diesem Schwerbehindertenausweis sind auch wiederum entsprechende Nachteilsausgleiche verbunden.
Menschen die im Berufsleben stehen, aber nur einen GdB von 30 oder 40 haben, können eine Gleichstellung beantragen und sind somit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Wie kommt es dazu?
Bei manchen Menschen können sich die Behinderungen auch auf das Berufsleben auswirken. Vielleicht ist die allgemeine Leistungsfähigkeit nicht mehr so vorhanden wie vor der Behinderung, häufigere Arztbesuche führen zu vermehrten Fehlzeiten oder es wird von den Kollegen einfach mehr Unterstützung und Hilfe benötigt. Das kann einen Arbeitsplatz gefährden oder es kommt aufgrund der Einschränkungen erst gar nicht zu einem Arbeitsverhältnis.
Hier greift dann die Gleichstellung: Wenn aufgrund Ihrer Behinderung Ihr jetziger Arbeitsplatz gefährdet ist oder Sie überhaupt Probleme haben, einen Arbeitsplatz zu bekommen, können Sie eine Gleichstellung beantragen.
Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Was Sie dazu wissen sollten:
Nachteilsausgleich – Was bedeutet das für mich?
Durch eine Behinderung entstehen Nachteile. Sowohl finanzieller als auch beruflicher Art. Hinzu kommt, dass es für viele schwieriger ist, am Alltagsleben ungehindert teilzunehmen. Aus diesem Grund wurden die Nachteilsausgleiche geschaffen.
Die einzelnen Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen. Eine genaue Auflistung, sortiert nach Merkzeichen, finden Sie hier: Nachteilsausgleich durch Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Hier vorab ein grober Überblick:
Fazit zu: Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Prüfen Sie auf alle Fälle, ob Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen können. Vor allem wer einen Pflegegrad und entsprechende Einschränkungen hat, sollte auch eine Einstufung in einen GdB beantragen. Auch aufgrund der neuen Regelung für den Behindertenpauschbetrag ist das lohnend, denn seit 2021 bekommen Sie bereits am einem GdB von 20 den Behindertenpauschbetrag.
Rechtliche Regelungen
Die Feststellung der Behinderung ist im § 152 SGB IX geregelt.
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