Außerklinische Intensivpflege: Definition, Kosten, Neuerungen

Moderne Pflegebetten sich heute mit vielen Extras ausgestattet
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Sie haben einen Angehörigen, der nach dem Klinikaufenthalt als Beatmungspatient außerklinische Intensivpflege benötigt? Das stellt Sie vor große emotionale und organisatorische Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Halten Sie in der Klinik engen Kontakt zu den Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten. So erfahren Sie viel über den Verlauf der Behandlung. Eine Früh-Rehabilitation mit dem Versuch der Entwöhnung von der Beatmungsmaschine oder der Entfernung der Trachealkanüle sollte obligatorisch sein.

Vielen Ärzten ist es sehr unangenehm, über fehlende Fortschritte und negative Prognosen zu sprechen. Als Patient oder Angehöriger wollen Sie es auch am liebsten nicht hören, was verständlich ist. Fortschritte im Behandlungsverlauf können auch sehr klein sein und sind trotzdem wichtig. Auch nach einer Klinikentlassung sind sie möglich. Genauso gut kann es aber auch Rückschritte geben oder es kommen neue Komplikationen dazu. Oder der Verlauf ist je nach Diagnose ganz klar von einer stetigen Verschlechterung gezeichnet. Eine gute Aufklärung ist hier enorm wichtig.

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Was ist eine außerklinische Intensivpflege?

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Eine außerklinische Intensivpflege ist eine Krankenpflege für Personen die ständig medizinische und pflegerische Hilfe und Überwachung benötigen.

Diese Pflegeform kommt bei Patienten in Frage, die nicht mehr zwingend in einem Krankenhaus behandelt, aber trotzdem intensivmedizinisch versorgt werden müssen. Schwerstkranke Menschen erhalten im häuslichen Umfeld oder wahlweise in einer Intensivpflege-WG eine stundenweise oder Rund-um-die-Uhr-Intensivpflege.

Neuerungen zur außerklinischen Intensivpflege ab 2023

Im Laufe des Jahres 2023 kam es zu unterschiedlichen Änderungen im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege. Dazu gehören:

  • Die außerklinische Intensivpflege ist jetzt eine eigenständige Versorgungsform und wird nicht mehr im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet. Seit dem 31.10.2023 darf die außerklinische Intensivpflege nur noch nach § 37c SGB V „außerklinische Intensivpflege“ verordnet werden und nicht mehr nach § 37 SGB V „häusliche Krankenpflege.
  • Vor jeder Verordnung muss jetzt eine Potenzialerhebung stattfinden. Dabei soll geprüft werden, ob die Patienten von der Beatmung oder der Trachealkanüle entwöhnt werden können. Nähere Informationen finden Sie in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (zur Richtlinie. Sind keine qualifizierten Fachärzte vorhanden, gibt es ausnahmsweise noch eine Ausnahmeregelung bis Ende 2024. Damit kann auch ohne Prüfung des Entwöhnungspotenzials eine Außerklinische Intensivpflege (AKI) weiterverordnet werden.
  • Die Potenzialerhebung muss alle 6 Monate neu erhoben werden. Des Weiteren muss alle 12 Monate eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen. Eine Ausnahme gilt bei Personen, bei denen voraussichtlich langfristig kein Beatmungsentwöhnungs- / Dekanülierungspotenzial besteht.
  • Seit dem 01.11.23 muss die außerklinische Intensivpflege auf der Grundlage des § 37c SGB V verordnet werden. Siehe Begutachtungsanleitung außerklinische Intensivpflege (BGA AKI). Mit dieser Neuregelung sollen die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes a) prüfen, ob die Außerklinische Intensivbetreuung notwendig ist, b) wie die Begutachtung durchzuführen ist und c) wie die jährliche, verpflichtende Begutachtung zu erfolgen hat.

Ziel der Neuregelungen der Außerklinischen Intensivbetreuung

  • Die medizinische Versorgung der Betroffenen soll verbessert werden.
  • Potentiale ausschöpfen zur Reduzierung der Beatmungszeit oder zur vollständigen Beatmungsentwöhnung oder zum Entfernen der Trachealkanüle
  • Die Optimierung der Therapie.

Qualifikation der behandelnden Ärzte

Sowohl zur Verordnung als auch Potenzialerhebung ist eine besondere ärztliche Qualifikation erforderlich. Folgende Ärzte sind zur Potenzialerhebung berechtigt:

  • Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
  • Fachärzte für Anästhesiologie mit mindestens 6‐monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs‐Einheit
  • Fachärzte für Innere Medizin, Chirurgie, Neurochirurgie, Neurologie oder Kinder‐ und Jugendmedizin mit mindestens 12‐monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer Beatmungsentwöhnungs‐Einheit
  • weitere Fachärzte mit mindestens 18‐monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs‐Einheit.
  • Auch Hausärzte, die über bestimmte Kompetenzen im Umgang mit beatmeten und trachealkanülierten Patienten verfügen, dürfen eine Verordnung ausstellen. Sollten die Ärzte keinen Nachweis darüber haben, müssen sie innerhalb eines Jahres eine entsprechende Fortbildung nachweisen. Hierfür bietet die Kassenärztliche Vereinigung entsprechende Online-Fortbildungen an.

Alle oben genannten Personen benötigen zudem eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Bei welchen Krankheiten kommt die häusliche Intensivpflege in Frage?

In Abstimmung aller Beteiligten, wie zum Beispiel der Fachärzte, dem Krankenhaus, dem Pflegedienst, dem Patienten und seiner Familie ist eine Intensivpflege zu Hause unter anderem bei folgenden Krankheiten möglich:

  • ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
  • Angeborene Hirnschädigungen
  • COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
  • Erworbene Hirnschädigungen
  • Folgen einer Frühgeburt
  • Hoher Querschnitt (Halsmarklähmung)
  • Koma
  • Lungenerkrankungen
  • Mucoviszidose
  • Muskelatrophien
  • Muskeldystrophien
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Tumorerkrankungen
  • Wachkoma
  • Und andere Krankheitsbilder

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Versorgungsmöglichkeiten für Intensivpflegepatienten

Bei der Intensivpflege gibt es mehrere Versorgungsmöglichkeiten, die sich auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Je nach aktuellem politischem Willen werden unterschiedliche Möglichkeiten propagiert bzw. von der Krankenkasse favorisiert. Das klingt sehr hart, ist aber leider eine gesellschaftliche Realität. Der akute Personalmangel in der Pflege kommt erschwerend dazu.

Möglichkeiten der Intensivpflege
Nach dem Krankenhaus können Schwerstpflegepatienten in die außerklinische Intensivpflege übergeben werden. Aber auch eine WG oder ein Pflegeheim sind möglich.

Die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft nennt man außerklinische Intensivpflege, die beiden anderen Möglichkeiten zählen als stationäre Pflege.

Die ärztliche Versorgung kann problematisch sein. Viele Hausärzte kennen sich nicht aus und übernehmen die Versorgung nicht. Der Pflegedienst kann Ihnen bei der Suche nach einem Facharzt eventuell behilflich sein.

Je nach Diagnose und momentanem Zustand des Patienten sollten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Schauen Sie sich nach Möglichkeit verschiedene Pflegedienste bzw. Einrichtungen an und nehmen Sie sich ausreichend Zeit dafür.

Die Versorgung zu Hause hat auch massive Auswirkung auf die gesamte Familie. Hier muss man gemeinsam überlegen, was für alle Beteiligten machbar, tragbar und sinnvoll ist. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen.

Mein Lese-Tipp: Checkliste – Häusliche Pflege.

Außerklinische Intensivpflege durch einen Pflegedienst

Es empfiehlt sich, einen auf Intensivpflege spezialisierten Pflegedienst zu beauftragen. Zusätzlich können pflegende Angehörige speziell geschult werden, um ebenfalls mit in die Pflege involviert zu werden. Dies ist für manche Patienten angenehmer. Allerdings ist es keine Voraussetzung, dass die Angehörigen in der Pflege mitarbeiten.

Nicht jeder Pflegedienst ist in der Lage, eine Intensivpflege im häuslichen Umfeld anzubieten. Gute Intensivpflegedienste bieten die häusliche Intensivpflege nicht nur für Erwachsene sondern auch für Kinder an.


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Zu den Aufgaben des häuslichen Pflegedienstes gehört nicht nur die professionelle pflegerische und medizinische Betreuung der intensivpflegebedürftigen Patienten, sondern auch die Beratung der Angehörigen und des Patienten selbst.

Mein Lese-Tipp: Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige.

Pflegedienstsuche

Die Möglichkeiten der außerklinischen Intensivpflege sind regional sehr verschieden. Lassen Sie sich vom Sozialdienst beraten. Meistens haben sie eine Liste der regionalen Pflegedienste und Heime. Eine gemeinsame Recherche nach freien Kapazitäten ist ein Qualitätszeichen des Entlassmanagement. Sie sollten natürlich ergänzend dazu selbst recherchieren.

Kriterien bei der Auswahl sollten erstmal sein:

  • zuverlässige Ansprechpartner,
  • Qualifikation des Personals (z.B. Fachkraft für außerklinische Intensivpflege),
  • Transparenz und Hilfe bei der Kostenklärung,
  • persönliches Auftreten und Sympathie,
  • Bereitschaft zur Beantwortung Ihrer Fragen,
  • gutes Netzwerk,
  • Unterstützung der Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe des Patienten entsprechend seinen persönlichen Möglichkeiten.

Ein Hausbesuch bzw. WG-Besuch sind obligatorisch ebenso der Besuch in der Klinik mit dem Pflegedienst, um Ihren Angehörigen mit seinen medizinischen und pflegerischen bzw. auch persönlichen Bedürfnissen kennen zu lernen.

Falls für die häusliche Pflege vorerst kein Team zusammengestellt werden kann, ist ein Übergang in einer WG eine gute Alternative.

Das Pflegeheim als Übergang kann Probleme bei der Kostenklärung für die spätere häusliche Versorgung hervorrufen. Das liegt an der Verordnung „häusliche Pflege“ für 24 Stunden, die man im Pflegeheim nicht hat. Im Prinzip müsste sich der Zustand verschlechtert haben, so dass die Pflege im Heim nicht mehr möglich ist.

Das ist etwas kompliziert, aber sehr bedeutsam für die Finanzierung. Lassen Sie sich in der Klinik bzw. im Pflegeheim beraten.

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Mein Lese-Tipp: Die Wahl des richtigen Pflegedienstes.

Unterschied zwischen Intensivpflegedienst und klassischem Pflegedienst?

Prinzipiell kann der häusliche Intensivpflegedienst alles durchführen, was auch ein klassischer ambulanter Pflegedienst durchführt.

Darüber hinaus unterscheidet sich der Intensivpflegedienst noch in folgendem vom ambulanten Pflegedienst:

  • Das Pflegepersonal übernimmt zur klassischen Pflege auch intensivmedizinische Aufgaben.
  • Es ist eine intensivmedizinische Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Schichtbetrieb möglich.
  • Das Intensivpflegepersonal hat oftmals noch eine Zusatz-Ausbildung zum Beispiel für Beatmung oder Intensivpflege.
  • Das Pflegefachpersonal plant die Pflege und wertet sie auch aus.
  • Die Vitalfunktionen werden 24 Stunden am Tag überwacht.

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Anspruch auf Entlassmanagement

Sie haben über das Krankenhaus einen Anspruch auf Hilfe beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs.1a SGB V. Man nennt es Entlassmanagement. In den Kliniken sind damit der Sozialdienst oder sogenannte Überleitmanager oder Casemanager beauftragt. Oft arbeiten sie auch interdisziplinär zusammen.
Sie müssen über das Entlassmanagement informiert werden und haben die Wahl, ob Sie die Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Dazu ist Ihre Unterschrift notwendig. Damit Sie als Angehöriger unterschriftsberechtigt sind, benötigen Sie eine Vollmacht oder den Betreuungsbeschluss vom zuständigen Amtsgericht.

Das Krankenhaus kann im Entlassmanagement außerklinische Intensivpflege für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung verordnen. Die Krankenkassen sollen möglichst vor der Entlassung der Patientinnen und Patienten in die Organisation einer erforderlichen Anschlussversorgung einbezogen werden.

Vorbereitung auf Entlassung

Bei den ganzen Procedere verliert man leicht den Überblick. Ein gutes Entlassmanagement der Klinik leitet Sie durch den Prozess und erledigt auch alle Formalitäten mit Ihnen. Dafür sollten 4 Wochen Zeit eingeplant werden, damit alle Beteiligten ihre Arbeit mit Sorgfalt erledigen können.

Damit die Entlassung vom Krankenhaus in die private Pflege reibungslos abläuft und nichts vergessen wird, haben wir Ihnen hier eine Checkliste zusammengestellt.

Checkliste für Angehörige zur Entlassvorbereitung bei Intensivpflegebedarf

 

Entscheidung:                WG   ⃞      Ort:                          nach Hause   ⃞

Pflegedienst:

E geplant:                                                                                                      

Alles erledigt   ⃞

Was ist zu tun Notizen erledigt
Entlassgespräch mit Arzt
Termin Sozialdienst
Einwilligung zum Entlassmanagement
Info über Möglichkeiten erhalten
Info über Finanzierung erhalten
Kontaktadressen erhalten/Recherche
Termin mit Pflegedienst
Hausbesuch/WG-Besichtigung
Überleitungsbogen/ Verordnung „Häusliche Krankenpflege“ ist vom KH erstellt und weitergeleitet worden
Antrag Pflegeeinstufung ist gestellt, evtl. Schnelleinstufung über KH
Hilfsmittelberatung über Physio- und Ergotherapie, Termin
Hilfsmittelberatung Pflege
Hilfsmittelberatung Medizintechnik
Verordnungen erhalten, Info Sanitätshausauswahl ist erfolgt
Pflegevertrag mit Pflegedienst
Mietvertrag mit WG
Pflegezimmer vorbereiten
Antrag Zuzahlungsbefreiung bei KK gestellt
Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt
Genehmigung der KK erhalten
Arztbrief, Entlassplan, Medikamentenplan
Hausarzt ist informiert / Termin vereinbart

© Ursula Pabsch, LEBE – das Intensivpflegeportal, www.leben-mit-intensivpflege.de

Mit den Checklisten können Sie den Ablauf verfolgen und für sich abhaken. Gerne können Sie die Checkliste Entlassvorbereitung als PDF herunterladen. Außerdem finden Sie im Beatmung zu Hause weitere hilfreiche Tipps.

Vorbereitungen zu Hause für die außerklinische Intensivpflege

Bevor ein Patient vom Krankenhaus nach Hause übergeleitet werden kann, muss das Krankenzimmer und das häusliche Umfeld entsprechend der Erkrankung und der notwendigen Behandlung vorbereitet sein.

  • Zuerst sollte geprüft werden, ob eine häusliche Pflege überhaupt realisierbar ist. Lesen Sie dazu mehr in meinem Beitrag: Checkliste – Häusliche Pflege.
  • Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe Bettschutzeinlagen, Mundschutz usw. steht Ihnen eine Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von derzeit 40,00 Euro pro Monat zur Verfügung.
  • Falls bauliche Änderungen – sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – im häuslichen Umfeld vorgenommen werden müssen, erhalten Sie für Patienten mit Pflegestufe/Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hierunter fallen zum Beispiel der barrierefreie Umbau eines Badezimmers,  Abbau von Türschwellen, Verbreiterung von Türen usw.
  • Eine Beatmungstherapie ist mit einem hohen Einsatz von elektrischen Geräten und einem entsprechenden Stromverbrauch verbunden. Bitte beachten Sie, dass die Stromkosten von der Krankenkasse erstattet werden.
  • Wichtig bei einer außerklinischen Intensivpflege ist die perfekte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Krankenhaus, dem Beatmungszentrum, den mitbehandelnden Ärzten, den Therapeuten (Physiotherapeut, Logopäde usw.) dem Pflegedienst, der Apotheke und dem Sanitätshaus.

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Hilfsmittelversorgung für die häusliche Intensivpflege

Neben der Medizintechnik mit Beatmungsgerät, Absauggerät, Trachealkanüle und vielem Zubehör sind meistens Verordnungen für Sondennahrung und Inkontinenzversorgung notwendig.

Bei der außerklinischen Intensivpflege ist zudem eine umfangreiche Hilfsmittelversorgung für zu Hause/WG notwendig. Dazu zählen unter anderem je nach Verfassung des Patienten ein Rollstuhl, Pflegebett, Spezialmatratzen, Badehilfen wie z. B. ein Bettduschsystem, Lagerungskissen, Rampen, Patientenlifter und anderes mehr.

Die Verordnungen dafür erstellt die Klinik nach Beratung. Oft empfehlen die Kliniken Ihnen Sanitätshäuser. Ein Hausbesuch des Sanitätshauses kann dabei auch sinnvoll sein. Der normale Fachhandel liefert meistens die Medizintechnik nicht. Sie haben aber freie Sanitätshausauswahl, sollten aber Rücksprache mit der Krankenkasse halten.

Nach Möglichkeit erledigt das die Klinik rechtzeitig für Sie. Der Genehmigungsprozess dauert unter Umständen ein paar Wochen. Das beauftragte Sanitätshaus muss dazu erst eine Pool-Abfrage machen, um zu sehen, ob ein gebrauchtes Gerät zur Verfügung steht. Dann geht es weiter mit der Kasse und einem Kostenvoranschlag. Manche Hilfsmittel haben einen längeren Genehmigungsweg, andere können gleich geliefert werden. Es kommen auch Rückfragen, warum gerade dieses Hilfsmittel gebraucht wird. Lassen Sie sich nicht entmutigen.

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Checkliste für Hilfsmittelverordnung

Es sind doch einige Hilfsmittel nötig, wenn ein Intensivpflegepatient in die häusliche Pflege entlassen wird. Mit einer Checkliste haben Sie alles im Griff, und wissen genau, wer zu welchem Zeitpunkt welches Hilfsmittel liefert.

Checkliste Hilfsmittelbedarf nach der Entlassung
Verordnung Sanitätshaus Genehmigung Lieferung
Pflegebett inkl. Matratze
Rollstuhl
Badehilfe
Lagerungshilfen
Rampen
Dauerkatheder
Windeln
Beatmungsgerät
TK inkl. Zubehör
Absauggerät
Pulsoxymeter
Nahrung inkl. Zubehör
Sauerstoff
flüssig

© Ursula Pabsch, LEBE – das Intensivpflegeportal, www.leben-mit-intensivpflege.de

Hier erhalten Sie die PDF-Version der Checkliste Hilfsmittelbedarf.


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Weitere Begrifflichkeiten

Die außerklinische Intensivpflege wird auch häufiger als

  • häusliche Intensivpflege oder häusliche Intensivbetreuung,
  • ambulante Intensivpflege oder
  • Heimbeatmung

bezeichnet.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #110532017  © Sir_Oliver

Fachautorin

Website zu Ursula Pabsch

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