
Sozialamt-Zuschüsse für „Essen auf Rädern“ – Finanzielle Entlastung bei der Verpflegung

Das Wichtigste in Kürze
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Das Sozialamt kann Zuschüsse für die Verpflegung durch „Essen auf Rädern“ gewähren, um finanziell schwächere Menschen zu unterstützen.
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Anspruch besteht in der Regel bei geringem Einkommen und Vermögen sowie einer bestehenden Pflegebedürftigkeit.
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Die Zuschüsse decken einen Teil der Kosten für die regelmäßige Lieferung warmer Mahlzeiten direkt nach Hause.
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Antragstellung erfolgt direkt beim zuständigen Sozialamt – die Voraussetzungen und benötigten Nachweise sind individuell zu prüfen.
So gehen Sie vor
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Bedarf prüfen: Überlegen Sie, ob „Essen auf Rädern“ eine sinnvolle Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen darstellt, und klären Sie, ob finanzielle Unterstützung nötig ist.
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Anspruch klären: Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialamt über die genauen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten.
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Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie Nachweise über Einkommen, Vermögen und gegebenenfalls Pflegegrad vor. Oft werden auch Nachweise über die Inanspruchnahme von „Essen auf Rädern“ benötigt.
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Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag beim Sozialamt ein und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten.
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Zuschuss nutzen: Nach Genehmigung des Antrags übernimmt das Sozialamt einen Teil der Kosten – Sie zahlen lediglich den Eigenanteil für die Mahlzeiten.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Vor- und Nachteile von Essen auf Rädern
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Menüservice: Eine praktische Lösung für die Verpflegung älterer und pflegebedürftiger Menschen
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Wer bekommt Zuschüsse für Verpflegung?
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Wo kann ich Essen auf Rädern bestellen?
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Sind die Mehrkosten für die Menüs steuerlich absetzbar?
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Häufige Fragen zu Zuschüsse für Verpflegung durch Essen auf Rädern
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Neueste Ratgeber
Vor- und Nachteile von Essen auf Rädern
Wer krank, alt, behindert oder pflegebedürftig ist, kann sich oftmals nicht mehr selbst mit Essen versorgen und hat Anspruch auf Zuschüsse für Verpflegung.
Zum einen können der Weg zum Einkaufscenter und das Tragen von Tüten sehr beschwerlich oder gar unmöglich sein.
Zum anderen ist diesem Personenkreis das Zubereiten der Speisen oft aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr möglich. Die Essensversorgung wird zum Problem.
Sich dann jedoch nur noch von dünnen Süppchen zu ernähren, führt schnell zu Mangelerscheinungen. Dabei ist eine warme, nährstoffreiche und ausgewogene Mahlzeit am Tag für den Körper sehr wichtig.
Um sich aber auch im Alter oder bei Krankheit abwechslungsreich zu ernähren, sind Menübringdienste wie zum Beispiel Essen auf Rädern eine gute Alternative. Die Mahlzeitendienste liefern das Essen wahlweise fertig gekocht und in heißem Zustand oder tiefgefroren an. Die Menüs sind für nahezu alle Personen geeignet, da viele Spezialmenüs für besondere Krankheitsbilder wie Diabetes, Glutenunverträglichkeit, Schluckstörungen usw. angeboten werden.
Für Menschen mit ausgeprägten Kau- und Schluckstörungen werden ansprechende Püreemenüs angeboten. Vereinzelt gibt es sogar Anbieter, die Püreemenüs herstellen, die den Originalspeisen von der Optik her nachempfunden sind.
Der Vorteil der Menüs ist, dass eine einseitige Ernährung vermieden und damit verbunden einer Mangelernährung durch ein Vitamin- und Nährstoffdefizit entgegengewirkt werden kann. Außerdem wird das Essen täglich heiß angeliefert und für den Patienten entfällt damit das Kochen. Vielen Menschen bleibt allein schon dadurch der Umzug in ein Pflegeheim erspart.
Der Nachteil ist, dass Fertigmenüs in der Regel teurer sind, als selbst zu kochen.
Wer sich diese Mehrkosten nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, beim zuständigen Seniorenbüro bzw. Sozialamt einen Zuschuss zu erhalten. Das bedeutet zwar nicht, dass die Kosten für die Fertigmenüs komplett bezahlt werden, sondern lediglich – je nach persönlicher finanzieller Situation – ein Teil davon übernommen wird.
Menüservice: Eine praktische Lösung für die Verpflegung älterer und pflegebedürftiger Menschen
Wenn ältere oder pflegebedürftige Menschen sich nicht mehr selbstständig versorgen können, ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung besonders wichtig. Doch Einkaufen, Kochen und die regelmäßige Nahrungsaufnahme stellen oft eine Herausforderung dar – sei es durch körperliche Einschränkungen, nachlassenden Appetit oder Krankheiten. Während Angehörige oder Pflegedienste nur begrenzt helfen können, bietet ein Menüservice eine praktische und zuverlässige Lösung.
Diese spezialisierten Anbieter liefern frisch zubereitete oder tiefgekühlte Mahlzeiten direkt nach Hause, sodass eine gesunde und schmackhafte Ernährung gewährleistet bleibt. Die Menüs sind auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt und berücksichtigen individuelle Vorlieben sowie spezielle Kostformen, etwa eiweißreiche oder vegetarische Speisen. Dadurch kann nicht nur der Appetit gefördert, sondern auch eine Mangelernährung vermieden werden.
Ein strukturierter Essensplan erleichtert zudem die Organisation der täglichen Mahlzeiten und reduziert den Betreuungsaufwand für Angehörige erheblich. Besonders für ältere Menschen, die sich schwer an neue Lebensumstände gewöhnen, kann die Möglichkeit, weiterhin zu Hause versorgt zu werden, das Wohlbefinden steigern und einen Umzug ins Pflegeheim verhindern. Dank der einfachen Handhabung des Menüservices bleibt die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten – und eine gesunde, abwechslungsreiche Ernährung ist jederzeit gesichert.
Wer bekommt Zuschüsse für Verpflegung?
Der Mehrbedarf/Sonderbedarf, unter anderem auch für Menüdienste wie Essen auf Rädern, ist im Sozialgesetzbuch § 30 SGB XII geregelt.
Die Zuschüsse für die Verpflegung für Essen auf Rädern werden in der Regel vom örtlichen Sozialamt (oder Seniorenbüro) geleistet und sind an folgende Voraussetzungen gebunden.
Zuschüsse erhalten Personen, die krank, genesend, behindert oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedroht sind und einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen und es sich finanziell nicht leisten können, die Mehrkosten für die Menüs zu bezahlen. Anbieter für Essen auf Rädern finden Sie hier.
Dies sind vorrangig Empfänger von Sozialhilfeleistungen. Aber auch Personen mit einem sehr niedrigen Einkommen, die keine Sozialhilfe erhalten oder beantragt haben, können unter Umständen einen Zuschuss erhalten.
Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet jede Kommune/Stadt selbst. Ebenso legt die Kommune fest, wer auch ohne Sozialhilfebezug einen Zuschuss für die Krankenkost bekommt. Es kann also keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, wer mit welchen Zuschüssen zu rechnen hat.
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Wo kann ich Essen auf Rädern bestellen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Essen auf Rädern zu beziehen.
Sehr umfangreich und abwechslungsreich sind auch die Anbieter aus dem Internet. Hier kann ich zum Beispiel die Firma Apetito empfehlen. Ich hatte selbst einmal die Möglichkeit, die Betriebsstätten vor Ort zu besichtigen und auch einige der Mahlzeiten zu probieren. Apetito arbeitet ohne Geschmacksverstärker und andere Zusatzstoffe. Ein weiterer Vorteil ist, dass Apetito auch Püreemenüs anbietet, die wirklich ganz hervorragend sind. Diese Püreemenüs sind geeignet für Menschen mit Schluckbeschwerden die nicht immer nur Kartoffelbrei essen möchten.
Bezugsquelle: Hier können Sie das Essen auf Rädern direkt aussuchen und bestellen.
Essen auf Rädern können Sie bei einem örtlichen Anbieter bestellen. Fragen Sie bei einem Pflegestützpunkt nach, welcher Mahlzeitendienst bei Ihnen vor Ort ist.
Sind die Mehrkosten für die Menüs steuerlich absetzbar?
Krankheitskosten sind vom Grund her als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Die Kosten für Diätlebensmittel und Spezialnahrung wegen Unverträglichkeiten usw. sind dagegen nicht steuerlich abzugsfähig. Das bedeutet leider, dass auch die Menüs von Lieferdiensten nicht steuerlich abzugsfähig sind.
Weitere Informationen bezüglich der Bezuschussung für Menü-Bringdienste
- Die Anbieter der mobilen Bringdienste beraten in der Regel umfassend, welche Behörde zuständig ist.
- Weiterhin können Ihnen die Pflegestützpunkte Auskunft geben
- Ausführliche Informationen erhalten Sie auch hier
Häufige Fragen zu Zuschüsse für Verpflegung durch Essen auf Rädern
Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig mit Nahrung zu versorgen, können Zuschüsse für Verpflegung durch Essen auf Rädern vom Sozialamt erhalten. Voraussetzung hierfür ist:
Pflegegrad oder Bedürftigkeit: In der Regel müssen Sie einen Pflegegrad haben oder als bedürftig eingestuft sein.
Finanzielle Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen dürfen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten.
Medizinische Notwendigkeit: Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie auf eine regelmäßige und ausgewogene Ernährung angewiesen sind.
Keine Selbstversorgung möglich: Sie müssen nachweisen, dass Sie sich aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation nicht selbst ausreichend ernähren können.
Auch Personen, die keine Sozialhilfeempfänger sind, aber ein sehr niedriges Einkommen haben, können unter Umständen Zuschüsse erhalten. Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, da die genauen Voraussetzungen je nach Kommune variieren können.
Der Antrag auf einen Zuschuss für Essen auf Rädern erfolgt in mehreren Schritten:
Bedarf feststellen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllen (Pflegegrad, finanzielle Bedürftigkeit, medizinische Notwendigkeit).
Ärztliche Bescheinigung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Bescheinigung ausstellen, die Ihren Bedarf an regelmäßigen Mahlzeiten bestätigt.
Antragsformular besorgen: Kontaktieren Sie Ihr örtliches Sozialamt oder Seniorenbüro, um das entsprechende Antragsformular zu erhalten.
Unterlagen einreichen: Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei, wie z.B. die ärztliche Bescheinigung, Einkommensnachweise und Mietverträge.
Abwarten und Rückfragen beantworten: Nach Einreichung des Antrags prüft das Sozialamt Ihre Unterlagen. Eventuell werden weitere Informationen oder Nachweise benötigt.
Entscheidung erhalten: Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags. Im Falle einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Insider-Tipp: Nutzen Sie die Unterstützung von Sozialarbeitern oder Pflegeberatern, um den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen. Fehlerhafte Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
Der Zuschuss für Essen auf Rädern deckt in der Regel die Kosten für die regelmäßige Lieferung von Mahlzeiten ab. Dazu gehören:
Kosten der Mahlzeitenlieferung: Dies umfasst die Zubereitung und den Transport der Speisen.
Spezialmenüs: Mahlzeiten, die auf spezielle Ernährungsbedürfnisse abgestimmt sind (z.B. Diabetiker, Allergiker, Schluckstörungen).
Höhe der Zuschüsse:
Individuelle Berechnung: Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Kommune und individueller Situation. Oft wird ein Teilbetrag der Kosten übernommen, abhängig von Ihrem Einkommen und Pflegegrad.
Maximalbeträge: Es gibt keine einheitlichen bundesweiten Obergrenzen, jedoch orientieren sich viele Kommunen an den tatsächlichen Mehrkosten, die durch den Bedarf an Essen auf Rädern entstehen.
Einige Kommunen bieten auch kombinierte Unterstützungsleistungen an, die neben Essen auf Rädern weitere hauswirtschaftliche Hilfen umfassen können.
Es gibt zahlreiche Anbieter von Essen auf Rädern, sowohl lokale als auch überregionale Unternehmen. Bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen:
Angebot an Spezialmenüs: Achten Sie darauf, dass der Anbieter Mahlzeiten anbietet, die auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Qualität der Speisen: Prüfen Sie, ob die Mahlzeiten frisch zubereitet werden und welchen Standards die Lebensmittelqualität entspricht.
Lieferzeiten und -frequenz: Stellen Sie sicher, dass die Lieferzeiten mit Ihrem Tagesablauf kompatibel sind und die Mahlzeiten regelmäßig ankommen.
Kosten und Zuschüsse: Informieren Sie sich, ob der Anbieter die Abrechnung mit dem Sozialamt direkt übernehmen kann oder ob Sie die Kosten selbst vorstrecken müssen.
Kundenbewertungen und Empfehlungen: Lesen Sie Erfahrungsberichte anderer Nutzer und holen Sie Empfehlungen von Ärzten oder Pflegeberatern ein.
Flexibilität und Service: Ein guter Anbieter sollte flexibel auf Änderungen in Ihrem Bedarf reagieren können und einen zuverlässigen Kundenservice bieten.
Leider sind die Mehrkosten für Essen auf Rädern in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Das liegt daran, dass:
Reguläre Ernährungskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Spezialnahrung aufgrund von spezifischen medizinischen Anforderungen möglicherweise als außergewöhnliche Belastung gelten könnte, allerdings ist dies selten der Fall und streng geregelt.
Ausnahmefälle:
Medizinische Notwendigkeit: In sehr speziellen Fällen, wenn die Ernährung medizinisch notwendig ist und vom Arzt entsprechend bescheinigt wurde, könnten Teile der Kosten eventuell absetzbar sein. Dies erfordert jedoch eine genaue Prüfung durch einen Steuerberater.
Obwohl die Kosten für Essen auf Rädern nicht absetzbar sind, können andere damit verbundene Kosten, wie z.B. die Nutzung eines Hausnotrufsystems oder bestimmte medizinische Hilfsmittel, eventuell steuerlich geltend gemacht werden. Es ist ratsam, sich hierzu individuell beraten zu lassen.
Insider-Tipp: Dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig und bewahren Sie alle Rechnungen auf. Auch wenn die Kosten aktuell nicht absetzbar sind, können sie für andere Fördermöglichkeiten oder zukünftige steuerliche Änderungen relevant sein.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Quelle Bildmaterial: Fotolia #139924256 © magele-picture
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