Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.03.2025
747 mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Cannabis als Medizin verwendet, darf unter bestimmten Voraussetzungen Auto fahren.

  • Ein ärztliches Rezept und eine stabile Dosierung sind zwingend erforderlich.

  • Bei Fahrten unter Einfluss von Cannabis gelten strenge gesetzliche Vorgaben.

  • Verstöße gegen diese Regeln können den Führerschein gefährden.

So gehen Sie vor

  • Ärztliche Verschreibung prüfen:
    Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige ärztliche Verordnung für medizinisches Cannabis besitzen.

  • Stabile Dosierung einhalten:
    Beginnen Sie nicht zu fahren, solange die Dosierung noch angepasst wird oder Nebenwirkungen auftreten.

  • Fahrtauglichkeit beurteilen lassen:
    Lassen Sie sich von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen, dass Ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.

  • Medikamentenausweis mitführen:
    Tragen Sie immer Ihre ärztliche Verordnung und einen Medikationsnachweis mit sich, falls Sie kontrolliert werden.

  • Rechtliche Regelungen beachten:
    Informieren Sie sich über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Cannabis und Autofahren, um Verstöße zu vermeiden.

Cannabis auf Rezept: Wer darf noch Autofahren?

Bei Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, herrscht oft Unsicherheit, ob Sie noch Autofahren dürfen oder nicht. Die Rechtslage ist dazu leider auch etwas schwammig.

Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, können Ärzte seit 2017 Cannabis (Medizinalhanf) auf Rezept verordnen. Meist wird es zur Schmerzlinderung eingesetzt. Aber Cannabis lindert nicht nur Schmerzen sondern kann auch – je nach Dosis – Rauschzustände hervorrufen. Und diese Rauschzustände können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Da sind wir wieder beim Thema Medikamente und Fahrtüchtigkeit.

Und wie sieht das nun rechtlich aus, wenn man nach Cannabiskonsum Auto fährt? Ganz allgemein gilt: Mit Cannabis im Blut darf man laut Straßenverkehrsgesetz nicht mehr Autofahren. ABER: Für Menschen, die Cannabis als Medizin verordnet bekommen haben, gibt es Ausnahmen:

  • Für Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen und auf ärztliche Verordnung bestimmungsgemäß konsumieren, besteht kein generelles Fahrverbot.
  • ABER: Wie auch sonst bei Autofahren mit Medikamenten, gilt: Wer aufgrund der Cannabis-Einnahme nicht mehr fahrtüchtig ist, weil es z.B. zu physischen oder psychischen Ausfallerscheinungen kommt, muss das Fahrzeug stehen lassen. Im Schadensfall muss mit rechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
  • Um sich nicht strafbar zu machen, muss jeder Cannabiskonsument VOR Antritt der Fahrt kritisch prüfen, ob er fahrtauglich ist.
  • Wird Cannabis, welches zu medizinischen Zwecken legal vom Arzt verordnet wurde, missbräuchlich eingenommen, kann der Führerschein entzogen werden.
  • Der Arzt muss seinen Cannabis-Patienten über die Risiken und Gefahren aufklären.
  • NEU: Seit April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal.
  • NEU: Im August 2024 wurden THC-Grenzwerte bestimmt, anhand der die Fahrtüchtigkeit bestimmt wird, ähnlihc wie beim Konsum von Alkohol. Aktuell gilt als Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit 0,35 Nanogramm THC je Milliliter Blut.
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Wie reagiert die Polizei auf Cannabis-Patienten?

Es ist ganz streng zu unterscheiden, ob jemand aus Genusszwecken heraus Drogen konsumiert oder ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

  • Wer als Genusskonsument mit Drogen Auto fährt, dem droht ein Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg. In besonders schweren Fällen auch der Führerscheinentzug, Freiheitsentzug oder Geldstrafe.
  • Für Patienten, die Cannabis als Medizin konsumieren, gelten die o.g. Regelungen.

Natürlich ist es für die Polizei nicht immer ganz einfach festzustellen, ob jemand ein Freizeitkonsument ist oder ob er Cannabis aus medizinischen Gründen benötigt. Schließlich kann jeder behaupten, dass er so schwer krank ist und dass er auf ärztliches Rezept hin Cannabis konsumiert. Darum empfiehlt es sich:

  • Die ärztliche Verordnung als Kopie bei sich zu haben. Daraus kann jeder Polizist dann ersehen, dass es sich wirklich um ein medizinisches Cannabis handelt.
  • Außerdem wäre eine Bescheinigung vom Arzt oder ein Patientenausweis / Cannabisausweis hilfreich. Mit diesen Dokumenten kann ein legaler Cannabis-Konsum bestätigt werden.

Voraussetzung für eine Cannabistherapie ist laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dass diese „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ verspricht.

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Bei welchen Erkrankungen wird Cannabis verschrieben?

Bei vielen Erkrankungen ist man sich noch nicht einig, ob der Einsatz von Cannabis wirklich ratsam ist. Im Moment ist es noch so, dass per Gesetz nicht vorgeschrieben wird, für welche Krankheiten Cannabis verschrieben werden darf oder nicht. Es gibt somit keine Auflistung, die bestimmte Krankheiten ausschließt. Ob medizinisches Cannabis auf Rezept verordnet wird, hängt also vom Ermessen des behandelnden Arztes ab.

Voraussetzung für eine Therapie: Die Cannabisbehandlung soll nach Einschätzung des behandelnden Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen. Hier finden Sie eine gute Fragen-Antwort-Liste zu den neuen Regelungen zur Verordnung des Medizinalhanfs.

Häufig wird eine Cannabistherapie jedoch bei  folgenden Erkrankungen angewendet.

Die häufigsten Erkrankungen, bei denen medizinisches Cannabis eingesetzt wird:

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Weitere Erkrankungen, bei den Cannabis verordnet wird, sind zum Beispiel

  • ADHS
  • Appetitlosigkeit
  • Arthrose
  • Asthma
  • Borderline-Syndrom
  • Magersucht
  • Blasenkrämpfe
  • Borreliose
  • Epilepsie
  • Fibromyalgie
  • Morbus Crohn
  • HIV-Infektion
  • Migräne
  • Neurodermitis
  • Polyarthritis
  • Posttraumatisches Belastungssyndrom
  • Rheuma
  • Schlafapnoe und Schlafstörungen
  • Tinnitus

Rechtsgrundlage zu Cannabis auf Rezept

§ 24a, Satz 2 Straßenverkehrsgesetz

Ordnungswidrig handelt, wer unter berauschenden Mitteln im Straßenverkehr ein Fahrzeug fährt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz (Bei Cannabis wäre das THC) im Blut nachgewiesen werden kann und den Grenzwert von aktuell (Stand August 2024) 0,35 Nanogramm THC je Milliliter Blut übersteigt.

AUSNAHME: Berauschende Mittel dürfen dann konsumiert werden, „wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

Weitere Informationen

Weiterführende, aktuelle Informationen finden Sie auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Wer Cannabis auf Rezept konsumiert, darf zwar Autofahren, ist aber für sich selbst verantwortlich. Vor allem in der Eingewöhnungsphase kann es zu Schwindel und anderen gesundheitlichen Problemen kommen. Im Zweifelsfall ist es besser, das Auto stehen zu lassen, als ein Risiko einzugehen. Wer fahruntüchtig ist und trotzdem fährt macht sich strafbar.

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Häufige Fragen zu Cannabis auf Rezept

Darf ich mit einem Rezept für Cannabis Auto fahren?
Was bedeutet Fahrtüchtigkeit im Zusammenhang mit Cannabis auf Rezept?
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn ich unter Cannabis-Einfluss fahre?
Welche Nachweise sollte ich bei mir führen, wenn ich Cannabis auf Rezept nutze und Auto fahre?
Kann ich den Entzug meines Führerscheins verhindern, wenn ich Cannabis auf Rezept nutze?
Welche Rolle spielt der Arzt bei der Aufklärung über Cannabis und Autofahren?
Wie kann ich sicherstellen, dass ich nach der Einnahme von Cannabis fahrtüchtig bin?
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