Bei Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, herrscht oft Unsicherheit, ob Sie noch Autofahren dürfen oder nicht. Die Rechtslage ist dazu leider auch etwas schwammig.
Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, können Ärzte seit 2017 Cannabis (Medizinalhanf) auf Rezept verordnen. Meist wird es zur Schmerzlinderung eingesetzt. Aber Cannabis lindert nicht nur Schmerzen sondern kann auch – je nach Dosis – Rauschzustände hervorrufen. Und diese Rauschzustände können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Da sind wir wieder beim Thema Medikamente und Fahrtüchtigkeit.
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Cannabis auf Rezept: Wer darf noch Autofahren?
Und wie sieht das nun rechtlich aus, wenn man nach Cannabiskonsum Auto fährt? Ganz allgemein gilt: Mit Cannabis im Blut darf man laut Straßenverkehrsgesetz nicht mehr Autofahren. ABER: Für Menschen, die Cannabis als Medizin verordnet bekommen haben, gibt es Ausnahmen:
- Für Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen und auf ärztliche Verordnung bestimmungsgemäß konsumieren, besteht kein generelles Fahrverbot.
- ABER: Wie auch sonst bei Autofahren mit Medikamenten, gilt: Wer aufgrund der Cannabis-Einnahme nicht mehr fahrtüchtig ist, weil es z.B. zu physischen oder psychischen Ausfallerscheinungen kommt, muss das Fahrzeug stehen lassen. Im Schadensfall muss mit rechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
- Um sich nicht strafbar zu machen, muss jeder Cannabiskonsument VOR Antritt der Fahrt kritisch prüfen, ob er fahrtauglich ist.
- Wird Cannabis, welches zu medizinischen Zwecken legal vom Arzt verordnet wurde, missbräuchlich eingenommen, kann der Führerschein entzogen werden.
- Der Arzt muss seinen Cannabis-Patienten über die Risiken und Gefahren aufklären.
Führerschein weg: Bei diesen Krankheiten droht ein Führerscheinentzug
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Wie reagiert die Polizei auf Cannabis-Patienten?
Es ist ganz streng zu unterscheiden, ob jemand aus Genusszwecken heraus Drogen konsumiert oder ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
- Wer als Genusskonsument mit Drogen Auto fährt, dem droht ein Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg. In besonders schweren Fällen auch der Führerscheinentzug, Freiheitsentzug oder Geldstrafe.
- Für Patienten, die Cannabis als Medizin konsumieren, gelten die o.g. Regelungen.
☛ Favoriten:
Natürlich ist es für die Polizei nicht immer ganz einfach festzustellen, ob jemand ein Freizeitkonsument ist oder ob er Cannabis aus medizinischen Gründen benötigt. Schließlich kann jeder behaupten, dass er so schwer krank ist und dass er auf ärztliches Rezept hin Cannabis konsumiert. Darum empfiehlt es sich:
- Die ärztliche Verordnung als Kopie bei sich zu haben. Daraus kann jeder Polizist dann ersehen, dass es sich wirklich um ein medizinisches Cannabis handelt.
- Außerdem wäre eine Bescheinigung vom Arzt oder ein Patientenausweis / Cannabisausweis hilfreich. Mit diesen Dokumenten kann ein legaler Cannabis-Konsum bestätigt werden.
Voraussetzung für eine Cannabistherapie ist laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dass diese „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ verspricht.
Bei welchen Erkrankungen wird Cannabis verschrieben?
Bei vielen Erkrankungen ist man sich noch nicht einig, ob der Einsatz von Cannabis wirklich ratsam ist. Im Moment ist es noch so, dass per Gesetz nicht vorgeschrieben wird, für welche Krankheiten Cannabis verschrieben werden darf oder nicht. Es gibt somit keine Auflistung, die bestimmte Krankheiten ausschließt. Ob medizinisches Cannabis auf Rezept verordnet wird, hängt also vom Ermessen des behandelnden Arztes ab.
Voraussetzung für eine Therapie: Die Cannabisbehandlung soll nach Einschätzung des behandelnden Arztes den Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen. Hier finden Sie eine gute Fragen-Antwort-Liste zu den neuen Regelungen zur Verordnung des Medizinalhanfs.
Häufig wird eine Cannabistherapie jedoch bei folgenden Erkrankungen angewendet.
Die häufigsten Erkrankungen, bei denen medizinisches Cannabis eingesetzt wird:
- Chronische Schmerzen
- Multiple Sklerose
- Krebs
- Depressionen sowie Angst- und Zwangsstörungen
- Tourette-Syndrom
Weitere Erkrankungen, bei den Cannabis verordnet wird, sind zum Beispiel
- ADHS
- Appetitlosigkeit
- Arthrose
- Asthma
- Borderline-Syndrom
- Magersucht
- Blasenkrämpfe
- Borreliose
- Epilepsie
- Fibromyalgie
- Morbus Crohn
- HIV-Infektion
- Migräne
- Neurodermitis
- Polyarthritis
- Posttraumatisches Belastungssyndrom
- Rheuma
- Schlafapnoe und Schlafstörungen
- Tinnitus
Rechtsgrundlage zu Cannabis auf Rezept
§ 24a, Satz 2 Straßenverkehrsgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer unter berauschenden Mitteln im Straßenverkehr ein Fahrzeug fährt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz (Bei Cannabis wäre das THC) im Blut nachgewiesen werden kann.
AUSNAHME: Berauschende Mittel dürfen dann konsumiert werden, „wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“
Weitere Informationen
Weiterführende, aktuelle Informationen finden Sie auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Fazit
Wer Cannabis auf Rezept konsumiert, darf zwar Autofahren, ist aber für sich selbst verantwortlich. Vor allem in der Eingewöhnungsphase kann es zu Schwindel und anderen gesundheitlichen Problemen kommen. Im Zweifelsfall ist es besser, das Auto stehen zu lassen, als ein Risiko einzugehen. Wer fahruntüchtig ist und trotzdem fährt macht sich strafbar.
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Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © von madsci von GettyImages
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