Medizinische Fußpflege konnte bis Juni 2020 nur für Menschen mit Diabetes auf Rezept verordnet werden. Seit 1. Juli 2020 bekommen nun auch Personen mit Neuropathien oder einem Querschnittsyndrom die Fußpflege auf Rezept.
Mit einer podologischen Behandlung sollen unumkehrbare Folgeschäden der Füße verhindert werden, wie sie z.B. durch Wundheilungsstörungen oder Entzündungen ausgelöst werden können.
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Erkrankungen, bei denen die Fußpflege von der Kasse bezahlt wird
Wie bereits aufgeführt, sind zum 01.07.2020 zwei neue Krankheitsbilder in der Heilmittel-Richtlinie aufgenommen worden, bei denen eine medizinische Fußpflege verordnet werden kann.
Somit können Sie für diese 3 Erkrankungen eine Verordnung für medizinische Fußpflege erhalten:
1. Diabetisches Fußsyndrom
2. Fußsyndrom bei Neuropathien als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, wie z.B. hereditäre sensible oder autonome Neuropathie, toxische Neuropathie, Kollagenosen, systemische Autoimmunerkrankungen
3. Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen als Folge eines Querschnittsyndroms. Hierunter fallen z.B. Syringomyelie (Erkrankung des Rückenmarks), traumatisch bedingte Schädigungen des Rückenmarks, Spina bifida (auch häufig als „offener Rücken“ oder „offener Spaltwirbel“ bezeichnet) oder chronischer Myelitis (chronische Rückenmarksentzündung).
Kostenübernahme medizinische Fußpflege bei Diabetes
Immer mehr Menschen erkranken an der Stoffwechselstörung Diabetes, im Volksmund auch Zuckerkrankheit genannt. Und die Dunkelziffer dazu ist sogar erschreckend hoch. Doch Diabetes ist ein nicht zu unterschätzendes Krankheitsbild, das viele weitere Krankheitsbilder und Spätschäden mit sich bringen kann.
Einer dieser Diabetesfolgeerkrankungen ist das diabetische Fußsyndrom, das im schlimmsten Fall zu Amputationen einzelner Zehen oder des ganzen Fußes führen kann. Unabhängig von dem Diabetes Mellitus Typ 1 oder Typ 2, lesen Sie bitte in meinem Beitrag, was Sie als vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung eines diabetischen Fußes tun können.
Eine weitere effektive Vorsorgemaßnahme um einen „Diabetesfuß“ zu vermeiden ist eine regelmäßige, fachmännische Fußbehandlung, eine sogenannte podologische Therapie.
Da diese Fußpflege für Diabetiker so immens wichtig ist, übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für die medizinische Fußpflege, ohne dass ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt wurde. Voraussetzung dafür ist:
- Es muß ein diabetisches Fußsyndrom vorliegen. Nur wenn aufgrund des diabetischen Fußsyndroms Folgeschäden (Wundheilungsstörungen oder Entzündungen) zu erwarten sind, kann der Arzt die Behandlung genehmigen.
TIPP: Liegt ein Pflegegrad bei Betroffenen vor, können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu mehr Hygiene und Wohlbefinden beitragen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Pflegehilfsmittel, die Sie jeden Monat erhalten können. Dazu zählen u.a. Desinfektionsmittel für Flächen und Hände, sowie Handschuhe und Wischtücher.
Voraussetzung Kostenübernahme bei Neuropathien und Querschnittsyndrom
Grund für die Neuaufnahme der o.g. Krankheitsbilder ist, dass speziell auch bei diesen Erkrankungen aufgrund der Durchblutungs- und Gefühlsstörungen krankhafte Schädigungen an den Füßen, der Haut oder den Zehennägeln entstehen können. Mit der Verordnung der Fußpflege sollen schwerwiegende Folgeschäden an den Füßen verhindert werden.
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Um für die o.g. Erkrankungen die medizinische Fußpflege auf Verordnung zu erhalten, sind gewisse Voraussetzungen notwendig. Diese wären:
- Bevor Sie die erste Verordnung erhalten, ist eine Eingangsdiagnostik notwendig. Was dies alles umfasst, weiß Ihr Arzt bzw. können Sie im § 29 der Heilmittel-Richtlinie nachlesen.
- Außerdem muss einer der nachfolgend aufgeführten Befunde einer autonomen Schädigung wie verändertes Haarwachstum, Hautverfärbungen, Ulzerationen oder Hauttrockenheit der unteren Extremitäten vorliegen.
- Ist die Fußschädigung schon so weit fortgeschritten, dass oberflächliche Wunden entstanden oder die Zehennägel bereits stark eingewachsen sind, darf die Behandlung nicht mehr durch einen Podologen erfolgen sondern muss vom Arzt behandelt werden.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung / KBV Praxisinfo Podologie / Juni 2020
Kann jede/r Fußpfleger/in diese Behandlung durchführen
Nein. Wenn die Kosten erstattet werden sollen, darf eine podologische Therapie an einem diabetischen Fußsyndrom nur von den Krankenkassen anerkannten Podologen durchgeführt werden.
Nicht jede medizinische Fußpflege hat automatisch eine Krankenkassenzulassung. Deshalb ist es wichtig, vor dem Vereinbaren eines Behandlungstermins nachzufragen, ob die ausgewählte Podologen-Praxis tatsächlich eine Zulassung für Ihre Krankenkasse hat. Außerdem geben die Krankenkassen gerne Auskunft darüber, welche Podologen-Praxis über einen Vertrag mit der Krankenkasse verfügt.
Welche Leistungen erbringt der Podologe
- Verletzungsfreie Hornhautabtragung an den Füßen, um Hautschädigungen, Risse und Entzündungen zu vermeiden
- Verletzungsfreie Beseitigung von abnormen Nagelbildungen durch Schleifen, Fräsen und Schneiden der krankhaft verdickten Zehennägel
- Untersuchung des Fußes auf Verletzungen, Entzündungen, Blasen, Geschwüre, offene Wunden, Druckstellen, Hühneraugen, Pilzerkrankungen, Warzen oder eingewachsene Fußnägel
- Unterweisung des Patienten in Fuß-, Haut- und Nagelpflege
- Prüfung des vorhandenen Schuhwerks auf die ideale Paßform
Was sind Leistungen, die vom Arzt erbracht werden müssen
Nicht vom Podologen behandelt werden dürfen:
- Eingewachsene Nägel
- Hautdefekte und Entzündungen an den Füßen
- Offene Wunden
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Verordnung der medizinischen Fußpflege
Die ärztliche Heilmittelverordnung muß unbedingt folgende Punkte enthalten:
- Diagnose: z.B. Diabetisches Fußsyndrom
- Das Wort „Hausbesuch“ (falls der Patient nicht mehr selbst die Podologen-Praxis aufsuchen kann)
- Angabe, ob es sich um eine Erst-, Folge oder Langfristverordnung handelt
- Anzahl der verordneten Behandlungen (bei der Erstverordnung maximal 3 Behandlungen, danach 6 Behandlungen)
- Behandlungsintervall
- Die Behandlungsform
- a) Podologische Komplexbehandlung (Nagelbearbeitung sowie Hornhautabtragung), oder
- b) Hornhautabtragung, oder
- c) Nagelbearbeitung
Kostenerstattung über die Krankenkasse
Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Diabetes-Fußpflege. Die Verordnung für die Fußpflege wird vom Hausarzt ausgestellt. Da es grundsätzlich drei verschiedene Arten von medizinischer Fußpflege gibt, von denen die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann, muß der Arzt entscheiden, welche Behandlungsform geeignet ist.
Mit Heilmittelverordnung muss der Patient eine prozentuale Zuzahlung sowie eine Behandlungsgebühr übernehmen. Ist der Patient von der Zuzahlung befreit, entfallen diese Kosten.
Pflegedienste bieten in Ihrem Leistungsumfang zum Teil auch Fußpflege an. Dies ist gut und sinnvoll für Patienten ohne Fußprobleme. In der Regel sind die Pflegefachkräfte jedoch keine Podologen. Deshalb gehört die Behandlung eines geschädigten Fußes auf alle Fälle in fachmännische, podologische oder ärztliche Behandlung.
Werden die Kosten für Hausbesuche des Podologen übernommen
Wenn die Hausbesuche vom Arzt verordnet wurden, erstattet die Krankenkasse (KK) diese Kosten. Auch die Wegegebühren, die für die Anfahrt des Podologen entstehen, werden übernommen. Die Verordnung und Abrechnung eines Hausbesuches für eine podologische Therapie ist jedoch nur zulässig, wenn es dem Patienten aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, den Therapeuten aufzusuchen oder wenn es aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
Unterschied medizinische Fußpflege zur kosmetischen Fußpflege
Zwar geht es bei beiden Pflegearten um die Füße, dennoch gibt es einige Unterschiede. Während die Podologie – wie oben beschrieben – oft eine medizinisch notwendige Behandlung ist, die von Fachpersonal durchgeführt wird, handelt es sich bei der kosmetischen Fußpflege um eine kosmetische Behandlung.
- Bei der kosmetischen Fußpflege, oder Pediküre, werden gesunde Füße gepflegt und verschönert. Dazu gehört beispielsweise das Schneiden und Lackieren der Nägel.
- Die Fußhaut wird ebenfalls im Rahmen der Pediküre gepflegt.
- Die kosmetische Fußpflege muss selbst bezahlt werden und ist keine Krankenkassen-Leistung.
- Eine kosmetische Fußpflege muss nicht zwingend von einem Fußpflege-Institut ausgeführt werden, sie lässt sich mit den richtigen Produkten und der passenden Ausrüstung auch zu Hause selbst durchführen.
Fragen und Antworten zu medizinische Fußpflege
Was ist medizinische Fußpflege auf Rezept und wer hat Anspruch darauf?
Medizinische Fußpflege auf Rezept, auch podologische Therapie genannt, ist eine von der Krankenkasse erstattete Behandlung zur Vermeidung von Fußschäden. Anspruch darauf haben Patienten mit:
Diabetischem Fußsyndrom
Fußsyndrom bei Neuropathien (z. B. bei sensibler oder sensomotorischer Neuropathie)
Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (z. B. Syringomyelie, Spina bifida)
Welche Erkrankungen berechtigen zur Verordnung von medizinischer Fußpflege?
Die folgenden Erkrankungen berechtigen zur Verordnung:
Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom
Neuropathien (Nervenerkrankungen), die zu Fußsyndromen führen
Querschnittsyndrome, die Fußsyndrome verursachen
Wie beantrage ich medizinische Fußpflege auf Rezept?
Arztbesuch: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt.
Diagnose: Lassen Sie feststellen, ob ein Fußsyndrom aufgrund der genannten Erkrankungen vorliegt.
Verordnung: Ihr Arzt stellt eine Heilmittelverordnung für podologische Therapie aus.
Podologe finden: Suchen Sie einen zugelassenen Podologen mit Kassenzulassung.
Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Fußpflege?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, sofern eine entsprechende Verordnung vorliegt. Patienten müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern sie nicht davon befreit sind.
Welche Leistungen erbringt ein Podologe im Rahmen der medizinischen Fußpflege?
Verletzungsfreie Hornhautabtragung zur Vermeidung von Rissen und Entzündungen
Bearbeitung abnormer Nagelbildungen durch Schneiden, Schleifen und Fräsen
Untersuchung der Füße auf Verletzungen, Entzündungen, Druckstellen und andere Auffälligkeiten
Beratung zur richtigen Fuß-, Haut- und Nagelpflege
Überprüfung des Schuhwerks auf optimale Passform
Kann ich jeden Fußpfleger für die medizinische Fußpflege auf Rezept aufsuchen?
Nein, die Behandlung muss von einem zugelassenen Podologen durchgeführt werden, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Nicht jede Fußpflegepraxis verfügt über diese Zulassung.
Was ist der Unterschied zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege?
Medizinische Fußpflege (Podologie): Fachgerechte Behandlung von Fußproblemen bei Erkrankungen; medizinisch notwendig und von Krankenkassen anerkannt.
Kosmetische Fußpflege: Pflege der Füße aus ästhetischen Gründen; keine medizinische Notwendigkeit und nicht von der Krankenkasse erstattet.
Wer übernimmt die Behandlung von eingewachsenen Nägeln und offenen Wunden?
Diese Behandlungen dürfen nur von einem Arzt durchgeführt werden. Podologen sind dafür nicht zuständig und sollten Patienten bei solchen Befunden an einen Arzt verweisen.
Werden Hausbesuche für die medizinische Fußpflege von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, wenn ein Hausbesuch vom Arzt verordnet wurde und medizinisch notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Hausbesuch und die Anfahrtskosten des Podologen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme der medizinischen Fußpflege erfüllt sein?
Ärztliche Verordnung: Eine gültige Heilmittelverordnung durch den behandelnden Arzt.
Medizinische Notwendigkeit: Vorliegen eines der genannten Fußsyndrome.
Eingangsdiagnostik: Durchführung einer umfassenden Diagnostik vor der ersten Behandlung.
Zugelassener Podologe: Behandlung durch einen Podologen mit Kassenzulassung.
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
32 Antworten auf „Medizinische Fußpflege auf Rezept“
Leider haben wir keine Adressen für Podologen. Sie können mal bei Ihrem Hausarzt nachfragen, ob der Ihnen einen Podologen empfehlen kann. Manchmal haben die Hausärzte da Kontakte.
Suche für meinen Mann Podologie auf Rezept mit Hausbesuch. Er hat Pflegestufe 3. Haben sie mir eine Adresse?
mfg
Gisela Raih
Laut AOK wird die Fusspflege auch bei Polyneuropathie nur in Verbindung mit Diabetes übernommen.
Hallo,
normalerweise müsste das der Arzt ohne größere Probleme richtig ausstellen können. Oftmals haben die Ärzte auch gleich Adressen von Podologen. Alternativ können Sie sich auch einen Podologen suchen, der Hausbesuche macht und mit diesem sprechen, wie das Rezept am Besten ausgestellt sein muss. Der Vorteil ist, dass Sie dann direkt einen Podologen bereits haben und der Arzt nur noch das Rezept ausstellen muss.
Auf dieser Seite bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass auch Menschen mit Querschnittlähmung eine podologische Behandlung zusteht.
Da ich seit 40 Jahren durch einen Unfall gelähmt bin, bin ich sehr froh, dass mir so eine Behandlung zusteht. Ich habe immer wieder Probleme, dass meine Fußnagelecken einwachsen und sich entzünden.
Wie genau muss ich vorgehen um eine richtig ausgestellte Verordnung und einen guten Podologen für zu Hause zu bekommen?
Herzliche Grüße von Daniela Aberle
Hallo,
das sollte eigentlich kein Problem sein, dass die Fußpflege bei Ihnen zuhause stattfindet. Allerdings sollten Sie mit dem Fußpfleger sprechen, ob er ein anderes Rezept benötigt oder ob er mit dem bisherigen klarkommt.
Ich bin Diabetikerin habe Arthrose in den Knien war bis jetzt bei einer Fußpflege in der Praxis auf Rezept, Kann aber sehr schlecht laufen und die Praxis nicht mehr aufsuchen er würde mich zuhause weiter behandeln, kann er das brauche ich dafür ein anderes Rezept? Ich zahle immer für 6 Behandlungen dazu.
Hallo,
Sie sollten eventuell mit den behandelten Arzt oder dem Hausarzt sprechen ob er eine Möglichkeit sieht Ihnen die Fußpflege zu rezeptieren. Eventuell hat Ihr Arzt noch eine andere Idee, was bei Ihren Schmerzen helfen kann.
Durch die Parkinsonerkrankung entstehen, zumindest bei mir, starke Veränderungen an fast jedem Zeh. Insbesondere macht mir einer so starke Schmerzen, dass ich ihn nach mindestens einem halben Jahr sogar entfernen lassen wollte, wovon mir aber orthopädischerseits abgeraten wurde. Seit Beginn meiner Diagnose, vor fast 7 Jahren bezahle ich die medizinische Fußpflege, da ich an Schmerzen
auch an der Fußsohle bzw. den ganzen Füßen leide! jede Behandlung kostet ca. 40 Euro. Sollte ich auch erst mit der Kasse sprechen? mein Neurologe befand eine Testung als nicht auffällig…..
Ich bekomme von meinem Hausarzt die Verordnung zur Podologischen Fußpflege da ich Diabetiker bin. Das Problem ist einen Podologen zum Hausbesuch zu bekommen der auch direkt mit der KK abrechnet. Habe schon ca.10 Podologen kontaktiert aber keiner hat Zeit oder sind voll belegt. Das ist das größte Problem.
Hatte ein Rezept für Fußbehandlung 6x . Danach machte Fußpflegerin neuen Termin, hatte aber noch kein neues Rezept. Habe geantwortet erst wenn ich ein Rezept habe, können wir Termine machen. Sie fordert jetzt für einen Fehltermin
von mir 42,- Euro.
Ich bin 80 Jahre alt, 57 Jahre schwerbehindert durch einen Autounfall mit einem steifen Knie- u. Fußgelenk.
Kann die Fußpflege nicht mehr selber machen. Habe inzwischen Pflegegrad II.
Die Fußpflege habe ich für mich über eine örtl. Fußpflegepraxis selbst organisiert, die alle Wochen zu mir nach Hause kommt. Es läuft total easy und unproblematisch, auch in Corona-Zeiten. Ich zahle freiwillig € 25.
Ich bin der Auffassung, dass Jeder oder Jede diese Möglichkeit genau so nutzen kann, wie ich es tue.
Ich lasse mir doch nicht meine Eigenverantwortung nehmen, indem ich mich abhängig mache von den Vorschriften, die sich immer ü b e r meine Lebenssituation stellen, anstatt mich zu unterstützen. So ist unser System angelegt, was auch bis zu einem guten Teil richtig ist. Nur wer wirklich Unterstützung braucht, bekommt sie nicht. Also handle ich für mich, damit es mir gut geht.
Beispiel: Ich habe beim Versorgungsamt um das Rollstuhl-Symbol “gekämpft”.
Um dies zu bekommen, muss ich blind, taub oder fast lahm sein. Mit 80 % und Merkzeichen G wurde es mir immer verweigert. Doch jetzt im Alter, wo ich auch nicht mehr gut laufen kann, bekam ich es nicht.
Inzwischen hat es sich aber erledigt, denn ich habe für mich entschieden, nicht mehr Auto zu fahren, nicht, weil ich nicht mehr Auto fahren könnte, sondern weil ich mich außerhalb des Autos nicht angemessen bewegen kann, sprich: eine längere Strecke ohne Unterstützung zu gehen.
Ich kann abschließend nur sagen: seid mutig und kreativ, denn nur diese Haltung alleine stärkt euch im Leben
Allen alles Gute!
Annelotte Gieles-Schlüter
Hallo,
wir wissen leider auch nur, dass es seit Juli 2020 eine gesetzliche Änderung zur Heilmittelverordnung gibt. Ob sich die Voraussetzungen für eine Verordnung geändert haben wissen wir leider auch nicht.
Seit neuestem wird immer mehr Patienten die Heilmittelverordnung für die Podologie verweigert, weil deren Werte oder der Stimmgabeltest zu gut ist.
Ist das eine neue Vorschrift der Krankenkassen oder liegt das im Ermessen des Arztes? Es handelt sich durchgehend um Patienten welche bereits seit Jahren zur Podologie gehen und die mit Diabetes / Polyneuropathie eindeutig nicht heilbare Diagnosen haben.
Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen. Mein Tipp wäre jedoch:
Sprechen Sie mit einem Podologen, welche Möglichkeiten er sieht, dass Sie die Behandlung auf Rezept bekommen.
Ansonsten können Sie auch direkt bei Ihrer Krankenkasse anfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Hallo, ich bin Marion, hatte als Kind einen Unfall, das linke Bein ist über 4 cm kürzer. Habe jetzt links und rechts Teps, dadurch komme ich nicht an meine Füße ran, weil ich die krumm machen kann. Wie kann ich eine podologische Behandlung auf Rezept bekommen. In Voraus schon danke.
Die geschilderten Probleme sind allgemein bekannt. Auch meine KK weigert sich, Kosten zu tragen, der Hausarzt hält sich an die seit dem 01.07.2020 neu gefasste Heilmittelrichtlinie (HMRL). Ohne Diabetologen oder Neurologen ist nichts zu machen, inwieweit manche Krankenkassen aus Kulanz Kosten übernehmen, sei dahin gestellt. Das Problem bedarf einer grundsätzlichen Klärung durch den Verordnungsgeber. Betroffen sind Schwerstbehinderte, Blinde, Armamputierte, u. ä., die alle darunter leiden müssen. Zudem hat man jetzt durch Corona auch noch den Fußpflegerinnen die Arbeit quasi untersagt, auch wenn man privat liquidieren würde!! Es ist ein Skandal!
Die Kostenübernahme für die podologische Fußpflege ist leider auf bestimmte Erkrankungen beschränkt. Deshalb stellt vermutlich Ihr Arzt keine Bescheinigung aus. Wenn Sie jedoch so sehr eingeschränkt sind, können Sie noch versuchen, direkt mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen. Erklären Sie ausführlich Ihre Problematik. Vielleicht ist die Kasse bereit, Ihnen entgegen zu kommen. Es wäre zumindest ein Versuch wert.
Guten Morgen. Ich habe vor drei Jahren ein neues Hüftgelenk bekommen. Meine Einschränkungen beim Laufen sind geblieben. Ich kann meine Fußpflege nicht mehr selber durchführen. Bekomme von meinem Hausarzt keine Bescheinigung für den Podologen. Was kann ich dagegen tun? Lieben Dank für eine Rückantwort im Voraus. Lieber Gruß Marlies Seide
Das ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Bitte fragen Sie direkt dort nach.
Wie ist das eigentlich wenn man eine arterielle Verschlusskrankheit hat PvaK 4 ohne Diabetis hat, bezahlt das die Krankenkasse auch.
Hallo Frau Zant,
vielen Dank für Ihr Lob, das hat mich sehr gefreut. In der Regel sind Pflege- und Krankheitskosten steuerlich absetzbar. Ob das jedoch auch auf die medizinische Fußpflege zutrifft, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Ihr Steuerberater kann Ihnen da aber weiterhelfen. Ansonsten muss auch das Finanzamt Auskunft geben.
Hallo Herr Beier, danke für die Seite “Pflege-durch-angehörige.de”. Danke für die Zeit und Arbeit, die Sie darin investieren.
Meine Frage an Sie lautet: Ist der Besuch beim Podologen steuerlich absetzbar, wenn das MZ “H” vorliegt?
Beim deutschen Podologenverband gibt es eine Adressliste.
Hallo!
Das liest sich ja alles sehr gut; aber ich habe nur Probleme mit meiner Kasse. Wenn ich podologische Behandlund übersetze, komme ich auf medizinische Fußpflege!!???? Und es gibt in unseren Bereich kaum noch sog. Podologen, die auf Rezept arbeiten, weil der dokumentarische Aufwand zu gross ist!!!
Von der Kasse gibt es leider auch keine Hinweise auf Podologen, die bereit sind diese Fußpflege zu übernehmen.
Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und vernünftige Regularien erlassen, dass z.B. auch geprüfte medizinische Fußpfleger/innen tätig werden könnten.
Mit freundlichen Grüssen
Henning Gerbig
Sprechen Sie das bitte bei Ihrem Arzt an. Er weiß, ob Sie die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllen. Außerdem benötigen Sie eine Verordnung, die dann auch der Arzt ausstellen muss.
Ich bin Diabetikerin und auch an Arthrose schwer erkrankt: Knie, re. Schulter, re. Daumen, Rücken. Dadurch kann ich selbst die Fußpflege nicht selbst durchführen da ich sehr eingeschränkt in Bewegungen bin. Bezahlt mir die Krankenkasse die medizinische Fußpflege die ich als Diabetikerin auch regelmäßig machen sollte?
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Fußpflege auch zu Hause durchgeführt werden. Eine Zuzahlung ist ebenfalls fällig. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in meinem Beitrag.
Guten Tag
Habe mal eine frage. Ich bekomme vom Arzt eine Verordnung wegen Fußpflege. Kommen sie auch zu mir nachhause und muss ich noch was bezahlen wenn die Krankenkasse das übernimmt? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Guten Tag Frau Schwarz,
ich darf Sie nicht beraten. Ich möchte Ihnen aber folgenden Tipp geben. Mir ist bekannt, daß nahezu nur Diabetes-Patienten die medizinische Fußpflege bezahlt bekommen. Aber vielleicht fragen Sie einmal den Podologen, ob ihm noch eine Möglichkeit bekannt ist, die Fußpflege von der KK bezahlt zu bekommen.
R. Schwarz
Mein Mann hat Pflegestufe II. kann die Wohnung nicht mehr alleine
verlassen, die Pflege übernehme ich. Nun habe ich ein Problem mit seinen Fußnägeln, dass müsste ein Podologe machen, da mein Mann zwar sämtliche Krankheiten hat nur kein Diabetis will die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Kann man in solchem Fall wirklich nichts tun oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Über Facebook habe ich folgenden Tipp bekommen:
“Insulinpflichtige Diabetiker können unter bestimmten Voraussetzungen über eine Verordnung diabetische Schuhe bekommen Allerdings mit einem Eigenanteil. (Verordnung durch einen Diabetologen ausstellen lassen und bei der KK einreichen).”