Stundenweise Verhinderungspflege – so wird das Pflegegeld nicht gekürzt

Stundenweise Verhinderungspflege. Antrag stundenweise Verhinderungspflege
Stundenweise Verhinderungspflege. Antrag stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege – eine wichtige Alternative zur klassischen Verhinderungspflege.

Wer einen Angehörigen / Partner / Freund oder Bekannten pflegt, kann nicht immer rund um die Uhr die Pflegeleistung erbringen. Urlaub, Krankheit oder ein Aufenthalt in einer Rehaeinrichtung usw. können dazu beitragen, dass keine Pflege durch die Pflegeperson erfolgen kann.

Um diese Zeiten zu überbrücken und den Pflegebedürftigen nicht in ein Pflegeheim geben zu müssen, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Für eine kurze Verhinderung, sollte jedoch die stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden. Das bringt Ihnen einige Vorteile.

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Oftmals werden nur ein paar Stunden Ersatzpflege benötigt. Sei es, dass ein Arztbesuch ansteht oder der Gang zum Friseur notwendig ist. Oder aber auch einfach mal ein Besuch im Theater oder ein Zusammentreffen mit Freunden.

Dann spricht man von einer stundenweisen Verhinderung. Somit kann für diese Zeiten also eine stundenweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.

WICHTIG: Wer gewisse Regeln einhält, bekommt das Pflegegeld ohne Kürzungen weiter bezahlt.


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Prinzipielles und alles Wissenswertes zum Thema Verhinderungspflege finden Sie in meinem Beitrag „Verhinderungspflege richtig ausschöpfen – Antrag, Geldleistungen, Tipps“. In diesem Beitrag möchte ich einfach nur auf die stundenweise Verhinderungspflege eingehen.

Zur Information:
Zum Beantragen und Abrechnen der (stundenweisen) Verhinderungspflege können Sie gerne unser Formular “Antrag + Abrechnung Verhinderungspflege” verwenden.

Unterschied zwischen Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege?

Der Unterschied liegt in der Anrechnung auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen und in der zeitlichen Begrenzung. Im Klartext heißt das:

Reguläre
Verhinderungspflege
Stundenweise
Verhinderungspflege
Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag.Dauert pro Tag weniger als 8 Stunden.
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt.Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet).
Die Verhinderungspflege ist auf 42 Tage begrenzt.Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet.

ACHTUNG: Es ist nicht entscheidend, wie lange z.B. ein Pflegedienst, eine Privatperson usw. die Verhinderungspflege ausübt, sondern wie lange Sie als regulär pflegende Person abwesend sind.


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Beispiel:

Sie als betreuende Person pflegen Ihren Vater. Heute nehmen Sie sich eine Auszeit und gehen mit Ihrem Enkel in den Zoo. Insgesamt sind Sie 10 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit wird ein Pflegedienst benötigt, der 2 x für jeweils 1 Stunde für Sie in der häuslichen Umgebung die Verhinderungspflege ausübt (also insgesamt 2 Stunden).

Da Sie insgesamt 10 Stunden außer Haus waren, werden alle Leistungen nach dem obigen Schema A) abgerechnet und nicht nach Schema B) stundenweise Verhinderungspflege. D.h., obwohl der Pflegedienst nur 2 Stunden Ersatzpflege erbrachte, wird Ihre „Freizeit“ von 10 Stunden als Berechnungsgrundlage herangezogen, Ihr Pflegegeld wird gekürzt und die Verhinderungspflegezeit von max. 42 Tagen pro Jahr wird ebenfalls angerechnet.

Wenn es sich einrichten lässt, sollten Sie also nicht mehr als 7 Stunden und 59 Minuten stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.


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Wie oft kann stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Wie oben bereits beschrieben, bezieht sich die Verhinderungspflege nicht auf die Stunden, die von der Ersatzpflegeperson geleistet wurden, sondern auf die Abwesenheit der ständigen Pflegeperson. Wenn also ein Pflegebedürftiger während des 2-wöchigen Urlaubs der ständigen Betreuungsperson jeden Tag nur 2 oder 3 Stunden Unterstützung durch eine Ersatzpflegeperson benötigt, ist das schon die reguläre Verhinderungspflege.

Die reguläre Verhinderungspflege kann maximal an 42 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die stundenweise Verhinderungspflege hingegen ist nicht an die Anzahl der Tage gekoppelt. Sie können also so lange stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bis Ihr Budget für die Verhinderungspflege aufgebraucht ist.

Als Beispiel:

  • Frau Gustavson ist die ständige Pflegeperson Ihres Vaters.
  • 2 x wöchentlich trägt Frau Gustavson Zeitungen aus, um das Haushaltsgeld aufzubessern. Dafür benötigt sie jeweils 1,5 Stunden.
  • Für diese Zeit springt Frau Gerber, eine gute Freundin der Familie, ein und übernimmt die Pflege von Frau Gustavsons Vater. Frau Gerber erhält 12 Euro je Stunde.
  • Frau Gerber leistet damit (nach Abzug der Urlaubtage von Frau Gustavson) jährlich an 47 Wochen jeweils 2 x stundenweise Verhinderungspflege – also insgesamt 94 Ersatzpflegeeinsätze im Jahr.
  • Bei 94 Einsätzen mit jeweils 1,5 Stunden Ersatzpflege zu je 12 Euro wäre das ein jährlicher Betrag von 1.692 Euro.
  • Von den 94 Einsätzen kann Frau Gustavson knapp 90 Einsätze abrechnen. Damit ist das komplette Verhinderungspflege-Budget von 1.612 Euro (Stand 12/2021) verbraucht. Den Rest muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Wichtig
In dem o.g. Fall kann Verhinderungspflege abgerechnet werden, weil es sich lediglich um eine kurze Zeit handelt.
Anders verhält es sich bei regelmäßigen beruflichen Belangen, wie z.B. einer Wechselschicht. Diese Zeiten können dann nicht über die Verhinderungspflege abgedeckt werden.

Fazit: Bei der stundenweisen Verhinderungspflege finden die abgerechneten Tage keine Berücksichtigung, dort zählt lediglich der zur Verfügung stehende Betrag.

Viele wissen nicht, dass ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege zusteht und rechnen im oben genannten Fall stattdessen die reguläre Verhinderungspflege ab. Dann hätte Frau Gustavson nur 42 Tage abrechnen können, anstatt der tatsächlichen Einsätze.

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Vorsicht Pflegegeldkürzung: Es kommt vor, dass die stundenweise Verhinderungspflege beantragt wurde und trotzdem das Pflegegeld gekürzt/gegengerechnet wird.

Dieser Effekt ergibt sich unter anderem aus folgendem Grund:

Beispiel:

  • Frau Gustavson geht am Donnerstag und am Freitag ihre Zeitungen austragen und beantragt hierfür Leistungen aus der stundenweise Verhinderungspflege.
  • Da es sich hierbei um zwei aufeinanderfolgende Tage handelt, muss der Antrag entsprechend mit dem richtigen „Abwesenheitsgrund“ gestellt werden, nämlich „Zeitungen austragen“.
  • Oft wird hier als Grund aber „Sonstiges“ angegeben.
  • Der Antragsbearbeiter der Pflegekasse weiß nun nicht, was „Sonstiges“ ist. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, warum und wie lange die Pflegeperson abwesend war.
  • So kann also bei Frau Gustavson eventuell auch von einem verlängerten Wochenende mit Erholungsurlaub ausgegangen werden.
  • Das hat zur Folge, dass die Pflegeperson länger als 8 Stunden abwesend ist und somit die tageweise Verhinderung greift.
  • Wäre Frau Gustavson dienstags und donnerstags Zeitungen austragen, wären es keine zusammenhängenden Tage und deshalb auch klar ersichtlich.

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Fazit: Wird der Antrag und die Abrechnung auf stundenweise Verhinderungspflege falsch ausgefüllt, werden die Stunden womöglich über die reguläre Verhinderungspflege abgerechnet. Damit werden unnötigerweise die Pflegetage UND vor allem auch das Pflegegeld gekürzt.

Wo kann stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden

Die (tageweise oder stundenweise) Verhinderungspflege muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Im Normalfall stellt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zur Verfügung (oftmals auch als Download im Internet). Vorgehensweise ist von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich. Deshalb kurz bei Leistungsträger anrufen.

Sollten Sie Probleme mit der Abrechnung oder Beantragung der Verhinderungspflege haben, können Sie sich gerne an unseren Pflegeberater wenden.

Anmerkung: Die Verhinderungspflege lautet auch: Ersatz bei Abwesenheit der Pflegeperson oder Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und ist im § 39 SGB XI festgeschrieben


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Quelle Bildmaterial: Fotolia #132704989 © Sandor Kacso

18 Antworten auf „Stundenweise Verhinderungspflege – so wird das Pflegegeld nicht gekürzt“

Müssen Sie theoretisch nicht, Sie können auch über eine Art Pauschale abrechnen. Am Ende lässt sich aber alles auf einen Stundenlohn zurück rechnen, daher macht es schon Sinn, einen Stundenlohn festzulegen.

Die Unterscheidung zwischen “tageweiser” und stundenweiser Verhinderungspflege liegt tatsächlich bei der ABWESENHEIT der Pflegeperson. Heißt also, wenn die Pflegeperson länger als 8 Stunden abwesend ist, zählt das zur “tageweisen” Verhinderungspflege. Es spielt also keine Rolle, ob die Ersatzpflegeperson dann beispielsweise 2 oder 9 Stunden tätig wird. Wenn Sie als Pflegeperson im Urlaub waren, sind Sie somit länger als 8 Stunden je Tag der Pflege fern geblieben. In dem Fall ist der Abzug, den die Pflegekasse vorgenommen hat berechtigt.

hallo ich bräuchte eine Info über Verhinderungspflege:
Die Pflegekasse hat mir das Pflegegeld gekürzt, obwohl die Pflegeperson sowie auch die Ersatzpflege stundenweise tägig sind und keine 8 Stunden täglich, sind die dazu berechtigt? Habe mit denen telefoniert und bekam die Auskunft, die Rechnen für den Urlaub der Pflegeperson 8 Stunden obwohl sie nur stundenweise tätig war, ist das rechtens?
Gruß Ellen Liebig für eine Info wäre ich sehr dankbar dafür

Normalerweise gibt es zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1 ist, dass die Ersatzpflegeperson das Geld direkt vom Pflegebedürftigen bekommt und dieser sich dann die Erstattung bei der Kasse einfordert. Die 2. Möglichkeit: Die Krankenkasse überweist den angefallenen Betrag direkt an die Ersatzpflegeperson, letztlich kann oder will nicht jeder in Vorkasse gehen. In beiden Fällen muss aber auf der “Abrechnung” quasi die Endsumme und ggf. “Zwischensummen” stehen.

So wie ich das einschätze sollte für den Dezember dann etwas mehr Budget zur Verfügung stehen, die Monate davor bleiben davon unberührt. Da ab Dezember der Pflegegrad höher war, müsste auch hier die Regelung gelten, dass das 1,5 fache im Dezember vom “neuen” Pflegegeld angerechnet werden müsste.

Hallo, ich habe meinen Vater PG2 stundenweise gepflegt (2Wochen), wegen Krankheit der Pflegeperson. Ich habe dafür kein Geld von meinem Vater bekommen. Muss ich trotzdem ein gezahltes Entgelt in den Nachweis über geleistete Verhinderungspflege eintragen um die Leistungen zu erhalten?

Guten Tag, ich habe stundenweise VHP geltend gemacht. Im Jahr 2020 hatte mein Vater von JAN-NOV Pflegegrad 3, ab DEZ Pflegerad 4. Da ein Verwandter bis 2. Grades die VHP durchgeführt hat, steht einem ja “nur” der 1,5 fache (Pflegegeld)Satz zu. Abgerechnet wurde von der Krankenkasse 817,50 zzgl Fahrtkosten. Das berücksichtigt aber ja nicht den Dezember. Meine Frage. Muss der Dezember anders berechnet werden oder gilt für das gesamt Jahr der höhere Satz? Ich frage deshalb, weil VHP ja niemals anteilig berechnet wird, sondern immer der volle Betrag ausgeschöpft werden kann, unabhängig davon wann der Pflegegrad erteilt wurde. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ich gehe davon aus, dass die Verhinderungspflege “tageweise” stattgefunden hat. Sie können maximal 6 Wochen im Jahr (42 Tage) die “tageweise” Verhinderungspflege nutzen.
Das Budget dazu liegt bei 1.612 € für die Verhinderungspflege, sollten noch Mittel aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, können noch 806 € zusätzlich aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege übertragen werden. Somit haben Sie im Jahr maximal 2.418 € zur Verfügung.

Hallo brauche mal eure Hilfe erstmal Verhinderungspflege 3-17 August 2023 beantragt wurde genehmigt wann kann ich wieder beantragen Pflegestufe 3 und wie lange und wie ist das Budget
Viele Grüße Beate

Sie können die 1.800 € über die Verhinderungspflege (tageweise) in Kombination mit dem nicht genutzten Anteil aus der Kurzzeitpflege (max. 806 €) verrechnen. Da es sich um einen relativ großen Betrag für eine sehr kurze Zeit handelt würde ich das aber vorher mit der Pflegekasse absprechen, nicht das es da zu Problemen kommt. Wie gesagt, rein theoretisch geht das ohne Probleme. Eine Abrechnung über beispielsweise die Pflegesachleistungen etc. ist im Übrigen leider nicht möglich, da es sich um eine Privatperson handelt.

Guten Tag, ich pflege einen Bekannten mit Pflegestufe 4. Ich möchte 2024 für 4 Tage in den Urlaub fahren. Eine Altenpflegerin würde privat in dieser Zeit früh und nachts die Betreuung übernehmen, da der Gepflegte Hilfe bei den Toilettengängen, beim Essen braucht. (vaskuläre Demenz, Sehstörung). 1 Tag davon wäre er noch in der Tagespflege. Sie möchte für die 4 Tage 1800,00 EUR. Wie kann ich dies bei der Pflegekasse beantragen bzw. als was abrechnen lassen? Vielen Dank.

Das kommt jetzt darauf an, was Sie mit erstattungsfähiger Jahressumme meinem. Generell wäre diese 2.418 €, sofern Kurzzeitpflege übertragen werden kann. Nur für Ihren Bruder allerdings liegt die erstattungsfähige Jahressumme bei 1.351,50 € + in dem Fall die Fahrtkosten, dabei aber auch nur bis maximal 1.612 € gesamt (bis Verwandtschaftsgrad 2 kann die Kurzzeitpflege nicht übertragen werden). So wie ich das verstehe haben Sie für Ihren Bruder die gesamten 2.418 € beantragen wollen, das geht leider nicht. Wie mir schein, hat die Pflegekasse da letztes Jahr nicht richtig aufgepasst und Ihnen zuviel Geld ausbezahlt.

Sachverhalt:
Tochter PG 5 gepflegt von Mutter und PD
Stundenweise Ersatzpflege leistet Bruder -Verwandt Grad 2
Mittel Kurzzeitpflege wurden übertragen.
Verdienstausfall liegt nicht vor.

Daraus ergibt sich nachfolgende Berechnung für 2023:
2418,00 € abzgl. bereits bezahlt 1351,50 € / 75,20 € / 56,00 €, verbleibt eine erstattungsfähige Summe von 935,30 €.
Dem gegenüber steht meine noch offene Forderung von 950,00 € die selbstverständlich auf die vorhandene, erstattungsfähige Summe reduziert werden kann.

Pflegekasse lehnt Erstattung 2023 ab, mit der Begründung das der Jahresbetrag 2023 ausgeschöpft ist. Das 1,5fache vom Pflegegeld (1351,50 €) plus Fahrkosten im 1Hlbj. (75,20 €) und weitere Fahrkosten im 2Hlbj. (56,00 €) wurden erstattet. Der vereinbarte Pflegeaufwand von 950,00 € im 2Hlbj. wurde abgelehnt.

Pflegekasse hat 2022 bei gleicher Sachlage alles erstattet.

Was ist nun die erstattungsfähige Jahressumme 2023 bei Stundenweiser Ersatzpflege?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
LG Norbert König

Der Zeitpunkt, ab dem es von der stundenweisen Verhinderungspflege dann in die “tageweise” Verhinderungspflege wechselt liegt bei exakt 8 Stunden, wenn Sie also theoretisch 1 Sekunde darunter sind, sind es weniger als 8 Stunden.

Hallo, wir nutzen die Verhinderungspflege Stundenweise. Aber was mir bis jetzt nicht richtig klar ist, was macht man, wenn man genau 8 Stunden abwesend war. Also nicht mehr oder weniger. Ich finde immer nur das man entweder unter oder über 8 Stunden sein muss. Aber was genau muss ich ankreuzen, wenn es genau 8 Stunden waren?

bei der stundenweisen Verhinderungspflege ist es sinnvoll die Stunden anzugeben, die die Ersatzpflegeperson im Einsatz war. So wie ich Ihren Fall verstehe waren Sie krank, vermutlich dann länger als 8 Stunden je Tag abwesend. In dem Fall ist es dann nicht mehr die stundenweise Verhinderungspflege, sondern die “tageweise” Verhinderungspflege. Sie können in dem Zeitraum in dem Sie krank waren der Kasse auch eine Aufstellung schicken, aus der hervorgeht wie viele Tage es je Woche waren und wie viele Stunden an den einzelnen Tagen. Als Beispiel innerhalb von 4 Wochen, je Woche 3 Tage zu je 3 Stunden. Die Uhrzeit ist nicht wirklich relevant es geht um die Anzahl der Stunden und den Grund der Abwesenheit, in Ihrem Fall dann krank.

Hallo ich habe ein Antrag gestellt bei der Pflegekasse AOK rückwirkend von 2022 und 2023 . Ich pflege mein Onkel , war aber voriges Jahr lange krank und dieses Jahr auch , nun soll ich den Antrag ausfüllen mit Uhrzeit von bis wann. Meine Ersatzkraft Weis gar nicht mehr richtig die Uhrzeiten was kann man da machen , an Stunden war es ca so 3 Stunden immer , Lg

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