Verhinderungspflege richtig ausschöpfen – Antrag, Geldleistungen, Tipps

Was Sie über Verhinderungspflege wissen sollten
Was Sie zu Verhinderungspflege, Verhinderungspflegegeld oder Ersatzpflege wissen sollten.

In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. 

Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

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Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.

Von Ersatzpflege spricht man also:

  • wenn die Pflege zu Hause stattfindet,
  • die reguläre Pflegeperson verhindert ist und
  • die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.

Muss ich einen Grund angeben, warum Verhinderungspflege beantragt wird?

Durch die Verhinderungspflege soll die Pflegeperson zeitlich begrenzt entlastet werden.

Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege können sein:

  • Urlaub
  • Krankheit, Wahrnehmung von Arztterminen, Aufenthalt im Krankenhaus oder Teilnahme an Rehamaßnahmen
  • Freizeitgestaltung wie ein Theaterbesuch, Feierlichkeiten, Einkaufen
  • Besuch von Selbsthilfegruppen, Teilnahme an einem Pflegekurs usw.
  • Unvorhergesehene (nicht planmäßige bzw. regelmäßige) berufliche Verpflichtung, wie z.B. eine notwendige Fort-/Weiterbildung

Als pflegender Angehöriger müssen Sie nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege angeben. Allerdings kann es sein, dass die Pflegekasse den Grund wissen möchte. Deshalb sollten Sie folgendes wissen:

Wichtig
Verhinderungspflege kann nicht für regelmäßige berufliche Belange wie z.B. Wechselschicht, in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Pflegevertretung erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit.)

Verhinderungspflege für Kinder – Neuerungen zum 01.01.2024

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), welches in Etappen 2023 und 2024 in Kraft tritt, gibt es jetzt auch eine Unterscheidung bei der Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche.

Folgende Voraussetzungen müssen für die unten beschriebenen Änderungen erfüllt werden:

  • Es sind nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres betroffen.
  • Es muss ein Pflegegrad 4 oder 5 vorliegen

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • Die „Vorpflegezeit“ von 6 Monaten entfällt. Das bedeutet, dass sofort nach Genehmigung eines Pflegegrades auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.
  • Die Verhinderungspflege kann für 8 Wochen in Anspruch genommen werden.
  • Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld (die Hälfte des Tagessatzes), dann auch für 8 Wochen weiterbezahlt.
  • Wurden keine oder nicht die vollständigen Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können die nicht verbrauchten Kurzzeitpflege-Leistungen bis zu 100 % für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wer also z.B. keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat, kann Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro plus Kurzzeitpflege in Höhe von 1.774 Euro in Anspruch nehmen. In Summe ergibt das ein Budget von 3.386 Euro jährlich.
  • Ab 01.01.2024 bekommen Personen, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad verschwägert sind, den 2-fachen Betrag des Pflegegeldes, anstatt nur den 1,5 fachen Betrag.

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Kann ich Verhinderungspflege beantragen, wenn ich ausschließlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehme?

Immer wieder kommt bei unseren Lesern die Frage auf, ob Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, wenn der Pflegebedürftige NUR vom Pflegedienst betreut wird – also nur Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und kein Pflegegeld.

Die Antwort lautet: „Ja. ABER“.

  • Ja. Es ist richtig, der Anspruch auf die Gelder aus der Verhinderungspflege ist nicht an den Bezug von Pflegegeld gekoppelt. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, auch wenn Sie sonst kein Pflegegeld erhalten. Warum ist das so? Häufig reicht die Versorgung durch den Pflegedienst allein nicht aus. Den Rest der Pflege übernehmen dann die pflegenden Angehörigen. Weil dann für den Pflegedienst die kompletten Pflegesachleistungen aufgebraucht werden, gibt es kein Pflegegeld.
  • ABER: Es muss (neben dem Pflegedienst) auch ein Angehöriger als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, um das Verhinderungspflege-Budget ausschöpfen zu können. Denn Verhinderungspflege kann ja nur ausgeführt werden, wenn ein pflegender Angehöriger VERHINDERT ist.

Unser Tipp
Beantragen Sie möglichst nicht NUR Pflegesachleistungen, wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, SONDERN Kombinationspflege. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Pflegegeld bekommen, wenn das Pflegesachleistungsbudget nicht komplett ausgeschöpft wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus ist oder aus einem anderen Grund den Pflegedienst nicht in vollem Umfang benötigt.


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Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von  bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr.

  • Wird die Pflegevertretung durch eine verwandte Person (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung auf den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes beschränkt. Allerdings können Verdienstausfall oder Fahrtkosten zusätzlich mit angerechnet werden. Eine Aufstockung ist dann bis max. 1.612 €uro möglich. Mehr dazu auch in diesem Beitrag: Wer darf Verhinderungspflege ausführen.
  • Die Verhinderungspflege ist nicht an eine einzige Ersatzpflege-Person gebunden. Das heißt z.B., wenn Ihre Tochter den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes als Verhinderungspflege bekommt, kann der Restbetrag z.B. für den Nachbarn verwendet werden.
  • Für alle anderen Personen und gewerblichen Dienstleister zahlt die Pflegekasse max. 1.612 €uro.
  • Den Pflegekassen sind zur Abrechnung der Verhinderungspflege die Belege vorzulegen. Siehe dazu auch unseren Beitrag Verhinderungspflege beantragen und abrechnen.

Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verrechnen?

Für die Ersatzpflege kann auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Pflegevertretung von 1.612 €uro auf 2.418 €uro erhöhen. Mehr dazu hier: Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege verrechnen. Darauf müssen Sie achten

Welche Kosten werden für die Ersatzpflege erstattet?

Da die Ersatzpflege nicht nur von einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung, sondern auch von Nachbarn, Freunden usw. ausgeübt werden kann, können auch folgende Kosten erstattet werden:

  • Kosten für den ambulanten Pflegedienst
  • Kosten für eine stationären Pflegeeinrichtung
  • Kosten für die Ersatzpflegeperson
  • Fahrtkosten für Privatpersonen
  • Verdienstausfall von Privatpersonen

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Wieviel Stundenlohn erhält die Ersatzpflegeperson für die Verhinderungspflege?

Eine Frage, die uns häufig von unseren Lesern gestellt wird: Wieviel soll ich denn einem Verwandten, Nachbarn oder Freund pro Stunde bezahlen, wenn dieser für mich die Pflege übernimmt?

Häufig bekommen die Betroffenen dann folgende Antwort: “Das ist jedem selbst überlassen” oder allenfalls kommt noch die Aussage, dass ein “angemessener Stundenlohn bezahlt werden kann”. Aber was ist ein angemessener Stundenlohn für die Verhinderungspflege? Das möchten wir jetzt nicht pauschal, sondern detailliert beantworten:

Es gibt tatsächlich von den Pflegekassen keine klaren Richtlinien oder Vorgaben für den Stundenlohn bei der Ersatzpflege. Im Prinzip kann jeder den Stundenlohn ansetzen, den er für richtig hält. Nur was ist jetzt ein “richtiger” Wert, den man zugrunde legen kann?

  • Aus ethischen Gründen sollte der Stundenlohn nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, das ist aber keine Verpflichtung, sondern eine ethische Entscheidung.
  • Ein Stundenlohn, der sich am Stundenlohn eines Pflegedienstes orientiert, sollte hingegen im Vorfeld mit der Pflegekasse besprochen werden. Hintergrund ist der, dass der Pflegedienst ein Dienstleister, also ein Unternehmen mit entsprechend hohen Ausgaben, ist. Außerdem handelt es sich bei den Pflegedienstmitarbeitern häufig um ausgebildete Pflegekräfte oder entsprechendes Fachpersonal das somit gewisse Qualifikationen besitzt, die der Nachbar in der Regel nicht hat. So wird es schwer, der Kasse gegenüber den Stundenlohn zu rechtfertigen.
  • Außerdem sollten Sie bedenken: Je höher der Stundenlohn ist, desto weniger Stunden kann die Ersatzpflege geleistet werden.

Wir haben für Sie nachgefragt und können Ihnen eine aussagekräftige Antwort geben: Durchschnittlich werden für die Ersatzpflege zwischen 12 € und 15 € die Stunde bezahlt.

Wie lange kann Ersatzpflege in Anspruch genommen werden?

Der Anspruch auf Ersatzpflege beträgt maximal 6 Wochen (42 Tage). In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombinieren.

Kann die Verhinderungspflege aufgeteilt werden?

Die zustehenden Zeiten der Ersatzpflege von 42 Tagen können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.

Tipp einer Leserin: Wenn Sie für einen längeren Zeitraum tageweise Verhinderungspflege benötigen, sollten Sie nicht den gesamten Zeitraum angeben und dann die einzelnen Tage, an denen Sie Unterstützung benötigen, sondern nur die Tage benennen, an denen Sie tatsächlich Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Sonst kann es passieren, dass die Pflegekasse den gesamten Zeitraum Ihrer Abwesenheit anrechnet. (So geschehen bei einer Leserin dieser Internetseite).

Wer übernimmt die Pflege während der Verhinderung der Pflegeperson?

  • In der Regel wird die Verhinderungspflege von Freunden, Nachbarn, Verwandten usw. übernommen.
  • Die Ersatzpflege kann auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
  • Es ist aber auch eine vollstationäre Unterbringung in einer von der Pflegekasse anerkannten Pflegeeinrichtung möglich.


Wichtig:
1. Bei den Personen, welche die Pflegevertretung ausführen, muss es sich nicht um gelernte Pflegekräfte handeln.
2. Ersatzpflegepersonen sind unfallversichert, und zwar im gleichen Umfang wie eingetragene Pflegepersonen.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Innerhalb eines Kalenderjahres kann sowohl Kurzzeitpflege als auch Ersatzpflege in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist jedoch der, dass

  • eine Ersatzpflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde. Diese mindestens 6monatige Pflegezeit nennt sich auch „Vorauspflege“
  • Ersatzpflege erfolgt in der Regel nicht in einem Pflegeheim sondern ambulant.
  • Bei der Kurzzeitpflege entfällt die Frist von sechs Monaten. Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad / einer Pflegestufe hat Anspruch auf Kurzzeitpflege.

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Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden?

  • Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt.
  • Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der Ersatzpflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.
  • Die Ersatzpflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden.
Zum Beantragen und Abrechnen der Verhinderungspflege können Sie gerne unser Formular “Antrag + Abrechnung Verhinderungspflege” verwenden.

Kann Ersatzpflege rückwirkend beantragt werden?

Ob und wie Ersatzpflege rückwirkend beantragt werden kann, lesen Sie bitte in  meinem Beitrag. “Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden“.

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Sie haben die Möglichkeit, auch stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Das hat einige Vorteile, wie zum Beispiel, dass Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird, wenn Sie bestimmte Regeln einhalten. Es ist ganz wichtig, immer abzuwägen, ob die reguläre Ersatzpflege in Anspruch genommen wird oder ob tatsächlich nur die stundenweise Verhinderungspflege ausreichen würde.

Mehr dazu lesen Sie bitte in meinem Beitrag Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt.

Wird trotz Verhinderungspflege auch Pflegegeld bezahlt?

Wer vor der Inanspruchnahme der Ersatzpflege bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhalten hatte, bekommt während der Verhinderungspflegezeit 50 % des Pflegegeldes weiterbezahlt.

Mehr über eine Pflegeunterbrechung lesen Sie bitte auch hier Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Pflegeunterbrechung

Gibt es in Pflegegrad 1 auch Verhinderungspflege?

Der Pflegegrad 1 ist nicht zu vergleichen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Er enthält deutlich weniger Leistungen. Unter anderem gibt es im Pflegegrad 1 auch keine Ersatzpflege.

Andere Begrifflichkeiten für Verhinderungspflege

Verhinderungspflege heißt eigentlich: Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson. Außerdem wird die Verhinderungspflege auch gerne als  Pflegevertretung oder Urlaubsvertretung bezeichnet.

Muss die Verhinderungspflege versteuert werden?

Das ist sehr schwierig zu beantworten. Ausschlaggebend ist, WER die Pflegevertretung durchführt und WIE OFT. Nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad erhalten eine maximale Kostenerstattung in Höhe des 1,5 fachen Pflegegeldes. In diesem Rahmen ist die Entschädigung für die Verhinderungspflege dann auch steuerfrei, wenn nur eine Person gepflegt wird. Wer öfters und mehrere Personen pflegt und dafür Geld erhält, sollte sich bei seinem Finanzamt erkundigen.

Das gleiche gilt wohl auch für nicht verwandte Menschen, die sich zur Pflege sittlich verpflichtet fühlen. Dafür möchte aber vielleicht das eine oder andere Finanzamt einen Nachweis.

Wo gibt es mehr Informationen zur Ersatzpflege?

Rechtliches

Die “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson” ist im § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson verankert.

FAQ – Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Wie viel Geld gibt es bei der Verhinderungspflege?

Wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, erstattet die Pflegekasse für die Verhinderungspflege in den Pflegegraden 2-5 pauschal bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Diese Summe kann auf einen Zeitraum von 6 Wochen beziehungsweise 42 Tagen aufgeteilt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 806 Euro aus den Leistungen für die Kurzzeitpflege zu verwenden.

Wem steht das Geld für verhinderungspflege zu?

Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person zuvor für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten von einer Privatperson (sei es ein Angehöriger oder ein Bekannter) betreut wurde. Darüber hinaus muss die pflegebedürftige Person über Pflegegeld verfügen und somit mindestens den Pflegegrad 2 haben, während die Pflege weiterhin von einer privaten Person durchgeführt wird.

Wie stelle ich einen Antrag auf Verhinderungspflege?

Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Versicherten ein. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Verhinderungspflege frühzeitig zu stellen, insbesondere wenn Sie bereits im Voraus absehen können, wann Sie eine Ersatzpflegeperson benötigen.

Kann ein Verwandter die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja, ein Verwandter kann die Verhinderungspflege übernehmen. Zusätzlich zu ambulanten Pflegediensten besteht die Möglichkeit, dass Verhinderungspflege vorübergehend auch von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu Hause übernommen wird. Falls Sie keine entsprechende Unterstützung haben, besteht die Alternative, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen und während dieser Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht zu werden.


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16 Antworten auf „Verhinderungspflege richtig ausschöpfen – Antrag, Geldleistungen, Tipps“

Ihr Sohn kann in dem Fall das 1,5fache vom mtl. Pflegegeld als Verhinderungspflege geltend machen, also die 573 € monatliches Pflegegeld x 1,5 = 859,50 €. Sollten noch Verdienstausfälle entstanden sein, können Sie die zusätzlich noch geltend machen, aber nur bis maximal gesamt 1.612 €.

Hallo,
Ich habe Pflegegrad 3 und meine Frau pflegt mich.
Jetzt ist meine Frau 3 Wochen in Urlaub gefahren.
In dieser Zeit hat mein Sohn der im gleichen Haushalt lebt die Pflege übernommen. Kann ich jetzt verhinderungspflege beantragen und in welcher Höhe. Die benötigten Stunden sind 4 am Tag!
Danke

Theoretisch müsste das sogar möglich sein, da wie Sie richtig sagen, der erste und der letzte Tag nicht angerechnet wird.

Hallo Herr Beier,
wäre es theoretisch möglich mehrmals im Jahr in verschiedenen Monaten an 2 hintereinander folgenden Tagen die tageweise VHP zu wählen für regelmäßige Auszeiten der Pflegeperson? Wie würde dann das Pflegegeld gekürzt? Oder fände keine Kürzung statt, da am 1. und 2. Tag der Verhinderung das Pflegegeld nicht gekürzt wird? Wie würde es berechnet werden? Beste Grüße und vielen Dank für Ihre tolle Hilfe hier!

Viele Möglichkeiten gibt es da nicht mehr. Die Verhinderungspflege kann durch die nicht genutzte Kurzzeitpflege mit weiteren 806 € aufgestockt werden somit hätten Sie 2.418 € im Jahr. Sie können auch noch den Entlastungsbetrag für hauswirtschaftliche Leistungen in Höhe von 125 € nutzen, wenn der Pflegedienst das ebenfalls übernimmt. Eine weitere Möglichkeit wäre es, wenn Sie beispielsweise in eine Tagespflege gehen, auch dafür steht Ihnen ein separates Budget zur Verfügung. Bei einigen Kassen ist im Übrigen “Arbeiten gehen” kein Verhinderungsgrund (mehr?).

Meine Pflegekraft geht 7 Monate im Jahr zur Arbeit. Da bekomme ich Verhinderten Pflege von einem Pflegedienst. Wenn ich die 1600 Euro auf 7 Monate verteile, ist das nicht ausreichend, das sind höchstens 2 Stunden im Monat die der Pflegedienst kommen kann. Gibt es eine Möglichkeit, mehr finanzielle Unterstützung im Monat zu bekommen?

Nein, die Person, die die Ersatzpflege (Verhinderungspflege) übernimmt braucht keine Qualifikation. Im Grunde kann die Verhinderungspflege jeder durchführen, der sich körperlich und geistig dazu in der Lage fühlt.

Kein Kommentar, aber eine Frage :
Muss die Person, die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) übernimmt, eine entsprechende
Ausbildung haben bzw vorher einen Pflegekursus absolvieren ?

Es gibt Tagespflege-Einrichtungen, die auch über die Verhinderungspflege abrechnen können. Das sollten Sie idealerweise mit der Einrichtung klären, ob diese das auch kann und welche Kosten die Einrichtung darüber geltend machen kann.

Meine Mutter besucht eine Tagespflege. Kann ich hier die Verhinderungspflege einsetzen und wenn ja welche Kosten sind damit abgedeckt?

Ein weiteres Kriterium für die Verhinderungspflege ist, dass die Ersatzpflegeperson nicht im selben Haushalt leben darf. Da die 24 h Kraft aber meistens in den selben Haushalt zieht ist das Kriterium leider nicht erfüllt. Anders wäre es, wenn die 24 h Kraft beispielsweise in einer Einliegerwohnung wohnen würde, dann ist es nicht mehr der selbe Haushalt.

Da ich berufstätig bin und wir noch eine minderjährige Tochter haben betreut eine 24 Stunden Pflegekraft aus Osteuropa meinen Mann.
Kann auch hier die Verhinderungspflege beantragt werden? Wenn ja, was muss konkret angegeben werden, damit diese nicht gekürzt wird. Die osteuropäische Kraft bekommt ja ein festes Gehalt und die Kriterien für die Verhinderungspflege (Nachbarn, Verwandte 2. Grades) treffen ja hier nicht zu.

Die Verhinderungspflege kann im Grunde von jedem (der nicht im selben Haushalt lebt) übernommen werden. Das kann der Nachbar sein, Freunde oder auch Verwandte und Bekannte. Also ja, Sie können, wenn Ihre neue Pflegeperson verhindert ist jemand anderen die Ersatzpflege übernehmen lassen. Die Hilfe ist nicht klassisch begrenz, alles was bei Ihnen anfällt kann auch die Ersatzpflegeperson übernehmen. Die Ersatzpflegeperson ist während der Pflege auch unfallversichert, Sie gilt dann als “Wie-Beschäftigt” bei einem Unfall muss aber angegeben werden, dass es sich um einen “Arbeitsunfall” handelt. Es werden aber oftmals nur Unfälle anerkannt und durch die Unfallversicherung übernommen, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege entstanden sind. Ist das nicht der Fall ist es ein “normaler” Unfalls und wird von der Krankenkasse übernommen.
Die Kombipflege können Sie auch formlos beantragen, das geht in der Regel recht unkompliziert. Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege verlieren Sie dadurch natürlich nicht.

Wenn die bisherige Pflegeperson nicht mehr zur Verfügung steht (Tod Ehepartner) und eine Bekannte als Pflegeperson angegeben wird (die natürlich nicht im Haushalt lebt), kann man dann auch Verhinderungspflege für andere Personen beantragen? Außer einem Ehepartner oder evtl. noch Kind lebt doch nie eine Pflegeperson dauerhaft im selben Haushalt. Die neue Pflegeperson kommt also nur eine bestimmte Stundenzahl pro Tag / Woche.
Dann hätte ich noch zwei Fragen Es heißt: stundenweise Verhinderungspflege Ersatz bei Abwesenheit der Pflegeperson u.a. hauswirtschaftliche Versorgung, Gartenarbeit usw. Ist diese Hilfe auf bestimmte Sachen begrenzt? Darf die Person auch einmal den Rasen mähen o.ä. Arbeiten erledigen? Man will sich ja nicht nur unterhalten, sondern braucht konkrete Hilfe. Wie sieht es dann mit der Unfallversicherung aus?
Ich habe jetzt den Pflegegrad 3. Kann man Kombipflege formlos zwischendurch beantragen? Wenn dabei der Pflegedienst nur eine bestimmte Sache übernimmt, z.B. duschen, kann man dann auch noch Verhinderungspflege beantragen oder verliert man den Anspruch, sobald ein Pflegedienst mit im Spiel ist?
Ich danke Ihnen für Ihre immer tollen Auskünfte. Ohne Ihre Seite wäre die praktische Pflege viel komplizierter. Bleiben Sie gesund!

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