
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen - Fristen, Voraussetzungen & Antragstipps

Das Wichtigste in Kürze
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Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden, sofern bestimmte Fristen eingehalten werden.
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Die rückwirkende Beantragung ist möglich für Pflegeleistungen, die im laufenden oder vorherigen Kalenderjahr erbracht wurden.
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Wichtig: Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Verhinderungspflege noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
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Vorteil für pflegende Angehörige: Die finanzielle Entlastung bleibt auch bei später Antragstellung erhalten.
So gehen Sie vor
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Prüfen Sie die Anspruchsvoraussetzungen:
Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflege seit mindestens sechs Monaten erfolgt. -
Sammeln Sie Nachweise:
Legen Sie Rechnungen oder Belege für die erbrachten Verhinderungspflegeleistungen bereit, z. B. für Ersatzpflegekräfte oder Pflegedienste. -
Füllen Sie den Antrag aus:
Laden Sie das Formular für die Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse herunter und geben Sie alle erforderlichen Daten an. -
Reichen Sie den Antrag ein:
Senden Sie den Antrag samt Nachweisen an die Pflegekasse – postalisch oder digital, je nach Vorgaben Ihrer Kasse. -
Lassen Sie sich beraten:
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Experten oder Beratungsstellen, die Ihnen bei der Antragstellung helfen können.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Was ist Verhinderungspflege?
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Wie kann Verhinderungspflege nachträglich beantragt werden?
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Wo muss die nachträgliche Verhinderungspflege beantragt werden?
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Weitere Informationen zur Verhinderungspflege
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Häufige Fragen zum Thema Verhinderungspflege rückwirkend beantragen
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Neueste Ratgeber
Was ist Verhinderungspflege?
Viele pflegenden Angehörigen wissen nicht, dass ihnen bei häuslicher Pflege ein Verhinderungspflegegeld zusteht, wenn sie selbst für eine gewisse Zeit nicht für die Pflege aufkommen können. Aber was tun, wenn es nie in Anspruch genommen wurde? So können Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen.
Doch der Reihe nach:
Verhinderungspflege – häufig auch als Urlaubspflege, Ersatzpflege oder Vertretungspflege bezeichnet – kommt dann zum Tragen, wenn die reguläre Pflegeperson VERHINDERT ist. Die Verhinderungspflege ist zeitlich und finanziell begrenzt.
Ein Beispiel:
- Frau Ritter pflegt ihren Mann schon seit 7 Jahren zu Hause. Doch auch sie muss mal raus: Sei es, dass sie zum Friseur oder zum Arzt geht oder abends mal mit Bekannten in die Oper. Auch ein mehrtägiger Aufenthalt im Krankenhaus musste schon überbrückt werden.
- Herr Ritter wurde dann während der Abwesenheit von seiner Frau von einem ambulanten Pflegedienst, von Betreuungskräften der Nachbarschaftshilfe oder von Alltagsbegleitern einer caritativen Institution betreut.
- Frau Ritter ist die reguläre Betreuerin für ihren Mann. Sie erhält dafür Pflegegeld. Ist sie verhindert, spricht man von Verhinderungspflege, da Herr X nicht wie gewohnt von seiner Frau betreut wird sondern von einer anderen Betreuungsperson.
Wie kann Verhinderungspflege nachträglich beantragt werden?
In dem obigen Beispiel hatte Frau X pflichtbewusst alle Rechnungsbelege aufgehoben, jedoch nie bei der Pflegekasse eingereicht, da sie nicht wusste, dass ihr Verhinderungspflege zusteht.
Da Herr X einen Pflegegrad hat, kann nachträglich das Geld für die Ersatzpflege beantragt werden. Zumindest über den Betrag, über den Rechnungen vorhanden sind.
Tipp!
Zum Beantragen und Abrechnen der Verhinderungspflege haben wir Ihnen ein Formular “Antrag + Abrechnung Verhinderungspflege” bereitgestellt. Sollten Sie Fragen zur Verhinderungspflege haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, stehen Ihnen unsere PFLEGELOTSEN gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu ganz einfach hier einen kostenlosen Beratungstermin.
Wo muss die nachträgliche Verhinderungspflege beantragt werden?
Der Verhinderungspflege-Antrag muss prinzipiell bei der Pflegekasse gestellt werden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Verhinderungspflege im Voraus beantragt wird, aber es ist empfehlenswert.
Auch wenn man erst später merkt, dass einem Verhinderungspflege zugestanden hätte, wird diese bei der Pflegekasse beantragt.
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Weitere Informationen zur Verhinderungspflege
In meinem Beitrag „Neue Regelungen in der Verhinderungspflege“ lesen Sie:
- Welche Voraussetzungen für das Beantragen einer Verhinderungspflege nötig sind,
- wie Sie Verhinderungspflege beantragen,
- wie lange Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann
Im Beitrag „Wer darf Verhinderungspflege ausführen“ erfahren Sie, für welche Personen die Pflegekasse Verhinderungspflegegeld bezahlen und für wen nicht.
Im Beitrag „Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt“ erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Ihnen das Pflegegeld nicht gestrichen wird.
Häufige Fragen zum Thema Verhinderungspflege rückwirkend beantragen
Ja, Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden. In der Regel ist es möglich, die Verhinderungspflege für bis zu vier Jahre rückwirkend bei der Pflegekasse einzureichen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und Nachweise vorliegen.
Die Abrechnung der Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen, da dies der gesetzlichen Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern entspricht. Die genauen Fristen sollten mit der jeweiligen Pflegekasse abgestimmt werden.
Für die rückwirkende Beantragung der Verhinderungspflege müssen Nachweise über die Pflegevertretung, Rechnungen der Ersatzpflegekraft oder des Pflegedienstes und ein formloser Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen und Informationen erneut eingereicht werden, um den Anspruch zu prüfen.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Pflegekasse variieren, in der Regel dauert es jedoch mehrere Wochen, bis über einen rückwirkenden Antrag entschieden wird. Es ist ratsam, frühzeitig nachzufragen, falls die Bearbeitung länger dauert.
Die Voraussetzungen für eine rückwirkende Beantragung sind dieselben wie für eine reguläre Verhinderungspflege: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, und die Pflegeperson muss mindestens sechs Monate gepflegt haben, bevor die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird.
Ja, es ist möglich, die Verhinderungspflege rückwirkend mit dem Entlastungsbetrag zu kombinieren, sofern beide Leistungen im entsprechenden Zeitraum nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Dies sollte jedoch mit der Pflegekasse abgestimmt werden.
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