Wer darf Verhinderungspflege ausführen? Voraussetzungen & Regeln

Wer darf Verhinderungspflege ausführen? Voraussetzungen & Regeln

Michael Beier
Geschäftsführer von Pflege-durch-Angehörige, vereint Erfahrung und Expertise in der Pflege
Aktualisiert am 05.03.2025
4836 mal angesehen
83% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

  • Verhinderungspflege kann von Angehörigen, Nachbarn oder professionellen Pflegekräften übernommen werden.

  • Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 und wird seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt.

  • Für nahe Angehörige gelten spezielle Regelungen zur Vergütungshöhe.

So gehen Sie vor

  • Prüfen Sie den Anspruch und die Voraussetzungen bei Ihrer Pflegekasse.

  • Klären Sie, ob Angehörige, Freunde oder ein Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen sollen.

  • Reichen Sie den Antrag frühzeitig bei der Pflegekasse ein und fügen Sie Nachweise über die Pflegekosten bei.

Welche Personen + Dienstleister dürfen Verhinderungspflege ausführen?

Kann eigentlich jeder die Verhinderungspflege ausführen? Wenn die Pflegeperson nicht pflegen kann. Pflegende Angehörige benötigen hin und wieder eine Auszeit. Sei es, dass ein Besuch beim Arzt ansteht oder ein Urlaub oder einfach mal ein paar freie Stunden.

Um diese Zeiten überbrücken zu können, haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Die dafür entstandenen Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe von der Pflegekasse erstattet.

Prinzipiell kann jeder der körperlich und geistig fit ist, eine Verhinderungspflege ausführen. Allerdings wird in der Abrechnung (mehr zur Abrechnung – siehe weiter unten) unterschieden, ob es sich um eine

  1. nahe Verwandte bzw. verschwägerte Person oder um eine
  2. nicht oder nur weitläufig verwandte Person oder einen externen Dienstleister handelt.

1. Nahe verwandte Personen

Zu den nahen Verwandten und verschwägerten Personen bis zum 2. Grad im Sinne des §1589 BGB und § 1590 BGB gehören:

  • Eltern, Großeltern
  • Kinder, Enkelkinder
  • Geschwister
  • Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder
  • Stiefenkelkinder (Kinder des Ehe- / Lebenspartners)
  • Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn / Schwiegertochter)
  • Schwager und Schwägerin
  • Schwiegerenkel (Ehe- / Lebenspartner der Enkel)
  • Großeltern des Ehe- / Lebenspartners
Bei der Verhinderungspflege ist entscheidend, welcher Verwandtschaftsgrad vorliegt.

Bei der Verhinderungspflege ist entscheidend, welcher Verwandtschaftsgrad vorliegt.

2. Nicht verwandte Personen

Zu den nicht nahen Verwandten und externen Dienstleistern gehören:

Newsletter

Newsletter

Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.

Ist gegenseitige Verhinderungspflege durch eingetragene Pflegepersonen möglich?

Angenommen, Frau Grauer wird von ihren beiden Töchtern Anna und Bianca gepflegt. Beide sind eingetragene Pflegepersonen. Kann Bianca Verhinderungspflege abrechnen, wenn sie für Ihre Schwester Anna einspringt?

Seit 2022 ist es möglich, dass sich eingetragene Pflegepersonen gegenseitig vertreten und die Verhinderungspflege übernehmen können. Allerdings gibt es hierfür gewisse Hürden:

Mehraufwendungen und Fahrtkosten

Übernimmt eine eingetragene Pflegeperson die Ersatzpflege für eine andere eingetragene Pflegeperson, können nur die entstandenen (Mehr)-Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten etc. mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Beispiel:

Nehmen wir die o.g. Frau Grauer.

  • Ihre Tochter Anna ist nicht berufstätig und pflegt deshalb unter der Woche ihre Mutter.
  • Da Bianca berufstätig ist, pflegt sie samstags und sonntags ihre Mutter.
  • Bianca wohnt 15 km entfernt von ihrer Mutter.
  • Sowohl Bianca als auch Anna sind eingetragene Pflegepersonen.
  • Nun ist aber Anna krank geworden und kann nicht pflegen.
  • Bianca springt für ihre Schwester ein, muss dafür aber unbezahlten Urlaub nehmen.
  • Seit dem 01.01.2022 ist es möglich, dass Bianca ihren Verdienstausfall erstattet bekommt. Das war vorher nicht möglich.
  • Außerdem kann Bianca die Fahrtkosten mit abrechnen.

Zusammenfassung

  • Seit dem 01.01.2022 können sich Pflegepersonen gegenseitig vertreten und dafür die Verhinderungspflege nutzen.
  • ACHTUNG Es ist dabei nicht möglich, dass über einen Stundenlohn abgerechnet werden kann. Fahrtkosten und Verdienstausfälle müssen nachgewiesen werden.
  • UND NOCH EINE BESONDERHEIT: Jeder Tag, an dem die Verhinderungspflege durch eine eingetragene Pflegeperson durchgeführt wird, wird als „tageweise Verhinderungspflege“ bei der Kasse bewertet. Das bedeutet, dass es von den 42 Tagen, die im Jahr für die „tageweise“ Verhinderungspflege zur Verfügung stehen, abgeht.
Icon

Gesetzestext und Quelle

Diese Neuordnung wurde im Gemeinsamen Rundschreiben vom 01.12.2021 zu den leistungsrechtlichen Vorschriften veröffentlicht.

WortlautDie Inanspruchnahme von Leistungen der Verhinderungspflege kann auch in Betracht kommen, wenn sich mehrere Pflegepersonen einer pflegebedürftigen Person gegenseitig vertreten. Dies gilt dann, wenn eine Pflegeperson in einem Zeitraum, in dem sie ansonsten üblicherweise die Pflege durchgeführt hätte. In diesem Fall können die Mehraufwendungen erstattet werden, die durch die Vertretung der anderen Pflegeperson entstehen.

Wie alt muss die Ersatzpflegeperson mindestens sein?

Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, welches Mindestalter eine Ersatzpflegeperson haben muss? Kann der 11-jährige Enkel die Verhinderungspflege für die Eltern übernehmen oder kann der 14-jährige Nachbarsjunge die Ersatzpflegeperson sein?

Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Sie sollten sich aber über folgende Punkte im Klaren sein.

  • Verantwortung: Einen Menschen zu pflegen und zu betreuen bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Oftmals können Jugendliche die Tragweite ihres Handelns und ihrer Verantwortung gar nicht überblicken und sind schnell mit der Situation überfordert.
  • Kindeswohl: Wichtig ist, dass man das Kindeswohl im Auge behält und sowohl die körperliche als auch geistige Unversehrtheit des Kindes sicherstellt.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Im Jugendarbeitsschutzgesetz (obwohl es sich bei der Verhinderungspflege nicht klassisch um eine Arbeit als solches handelt), ist ebenfalls verankert, dass Kinderarbeit verboten ist. Dies betrifft Minderjährige unter 15 Jahren.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Pflegepersonen sind renten- und arbeitslosenversichert. Für minderjährige Pflegepersonen, die den 15. Geburtstag noch nicht erreicht haben, gibt es keine Versicherungspflicht.

Unter der Berücksichtigung dieser Kriterien sollte die Ersatzpflegeperson nicht jünger als 15 Jahre sein. Da es aber keine konkrete Altersuntergrenze gibt, ist das lediglich eine Empfehlung von uns. Es kann durchaus Kassen geben, die eine Volljährigkeit, also mindestens 18 Jahre, für die Ersatzpflegeperson voraussetzen. Das sollten Sie dann aber im Einzelfall abklären.

Welche Beträge können für Verhinderungspflege abgerechnet werden?

 Für nahe Verwandte (einschließlich Verwandte bis zum 2. Grad) oder im Haushalt des Pflegebedürftigen lebende Personen kann Verhinderungspflege wie folgt abgerechnet werden:

  • Maximal das 1,5 fache des Pflegegeldes.
  • Hat die Ersatzpflegeperson einen Verdienstausfall oder sind ihr Fahrtkosten entstanden, kann die Leistung auf maximal 1.685 Euro (bis Ende 2024: 1.612 Euro) aufgestockt werden.
  • Außerdem können die Übernachtungskosten der Ersatzpflegeperson abgerechnet werden, wenn diese nicht im Haushalt der pflegebedürftigen Person übernachtet, sondern z.B. im Hotel oder einer Pension.
Kostenfreier Hausnotruf für mehr Sicherheit zu Hause

Kostenfreier Hausnotruf für mehr Sicherheit zu Hause

Schnell und einfach zu mehr Lebensqualität im Alltag. Entlastung für Angehörige dank 24/7 Notrufzentrale. Informieren Sie sich jetzt.

Klären Sie das bitte mit Ihrer Pflegekasse ab. Mehr dazu auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Für nicht nahe Verwandte und externe Dienstleister bezahlt die Pflegekasse maximal 1.685 Euro (bis Ende 2024: 1.612 Euro) Verhinderungspflege jährlich.

Beispiel:

  • Herr Müller wird von seiner Tochter gepflegt. Diese möchte in Urlaub fahren. Herr Müller wird während dieser Zeit vom Sohn betreut und gepflegt. Für ihn trifft die Regelung der nahen Verwandten zu. Es wird jedoch lediglich der 1,5 fache Satz des monatlichen Pflegegeldes bezahlt. Fallen Fahrtkosten oder Verdienstausfall an, können diese bis zum Höchstbetrag von 1.685 Euro erstattet werden. Dazu sprechen Sie bitte mit Ihrer Pflegekasse.
  • Herr Müller läßt sich anstatt vom Sohn von einem Nachbarn (also kein Verwandter bis zum 2. Verwandtschaftgrad) pflegen. Für die erbrachte Pflegeleistung erhält dieser den vereinbarten Stundensatz für die Pflege. Die Pflegekasse übernimmt maximal 1.685 Euro. Lassen Sie sich bitte die Kosten quittieren, damit Sie den Beleg für die Kostenerstattung bei der Pflegekasse einreichen können.
  • Läßt sich Herr Müller in dieser Zeit von einem ambulanten Pflegedienst betreuen, kann der Pflegedienst die entstanden Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Kann auch ein Pflegeheim Verhinderungspflege ausführen?

Verhinderungspflege wird in der Regel zu Hause durchgeführt.

Soll die zu pflegende Person während der zu überbrückenden Zeit in einem Pflegeheim betreut werden, handelt es sich eigentlich um Kurzzeitpflege und nicht mehr um Verhinderungspflege. ABER: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können kombiniert werden, so dass auch die Pflege in einem Altenheim über die Verhinderungspflege mitfinanziert werden kann.

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt?

Wie hoch die Leistungen der Ersatzpflege sind, entnehmen Sie bitte meinem Beitrag „Pflegestärkungsgesetz – Alle Pflegeleistungen auf einen Blick als Tabelle“. Dort sind die aktuellen Werte hinterlegt.

Rechtliche Regelung der Verhinderungspflege

Die offizielle Bezeichnung für Verhinderungspflege lautet „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ und ist im Sozialgesetzbuch XI, Paragraph 39 geregelt.

FAQ – Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Was ist die Verhinderungspflege?
Kann ein Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt werden?
Kann man sich das Geld für die Verhinderungspflege auszahlen lassen?
Kann man sich das Geld für die Verhinderungspflege auszahlen lassen?
Ab welchem Pflegegrad kann man Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Helpful Article
War dieser Artikel hilfreich? 83% der Personen fanden diesen Artikel hilfreich
Quellenangaben

Neueste Ratgeber

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen - Fristen, Voraussetzungen & Antragstipps
20.01.2025

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen - Fristen, Voraussetzungen & Antragstipps

Erfahren Sie, ob und wie Sie Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen können ➤ Alles zu Fristen, Voraus...
Views 2337 mal angesehen
Verhinderungspflege beantragen und abrechnen ✔️ Schritt-für-Schritt-Anleitung
09.12.2024

Verhinderungspflege beantragen und abrechnen ✔️ Schritt-für-Schritt-Anleitung

Pflegepause nötig? Die Verhinderungspflege übernimmt die Kosten für eine Vertretung. Erfahren Sie Schritt für ...
Views 1728 mal angesehen
Stundenweise Verhinderungspflege ▷ Entlastung ohne Kürzung des Pflegegeldes
09.12.2024

Stundenweise Verhinderungspflege ▷ Entlastung ohne Kürzung des Pflegegeldes

Kurzzeitig Unterstützung nötig? Nutzen Sie die stundenweise Verhinderungspflege, ohne dass Ihr Pflegegeld gekü...
Views 1954 mal angesehen

0 Kommentare zu „Wer darf Verhinderungspflege ausführen?“

  1. Mein Vater hat Pflegestufe 3 und wir von meiner Mutter daheim gepflegt. Als Entlastung für Sie, kommt eine bekannte junge Frau für 2-3 Stunden in der Woche ehrenamtlich und hilft im Haushalt. Kann ich bei sowas Verhinderungspflege beantragen, oder geht es nciht, weil es ehrenamtlich ist?

    1. Ehrenamtlich im Sinne von: Sie arbeitet als ehrenamtliche Helferin und wird dafür im Rahmen des Ehrenamts entlohnt? Oder im Sinne von: sie ist privat organisiert und arbeitet ohne Entlohnung? Wenn eine Entlohnung stattfindet, kann das normalerweise über die Verhinderungspflege abrechnet werden. Wenn die Dame bis dato keine Entlohnung erhalten hat, kann das nachträglich auch über die Verhinderungspflege geschehen.

  2. Guten Tag,
    Ich habe auch eine Frage zur Verhinderungspflege.
    Mein Mann hat Pflegestufe 3, ich bin als Pflegeperson eingetragen. Eine gute Freundin hat mich nun in den letzten beiden Monaten stundenweise unterstützt, da ich beruflich stark eingebunden war. Kann ich Sie ohne Bedenken als Person bei der Verhinderungspflege angeben, denn Sie ist auch als Pflegeperson bei Ihrer Mutter eingetragen. Muss Sie dann das Geld aus der Verhinderungspflege versteuern ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. In der Regel muss das Geld aus der Verhinderungspflege nicht versteuert werden, sofern die Verhinderungspflege nicht bei mehr als einer Person durchgeführt wird und eine sittliche Verpflichtung besteht. Heißt also im Grunde könnte Ihre Freundin die Verhinderungspflege für Ihre Mann übernehmen. Das Problem, ist allerdings, dass die Pflegekassen den Grund “arbeiten” nicht als Verhinderungsgrund akzeptieren, da es sich dabei um eine planbare und regelmäßige Verhinderung handelt.

  3. Hallo, ich habe PG 2 und mein Mann ist meine Pflegeperson. Nun ist er selbst ziemlich angeschlagen und mein Nachbarschaftshelfer kommt jeden Tag für 2-3 Stunden vorbei um mir zu helfen. Kann dies als Verhinderungspflege abgerechnet werden? Ich wohne in M-V.
    Viele Grüße

    1. Das sollte möglich sein, dass Sie die Verhinderungspflege für den Alltagshelfer nutzen, wenn Ihr Mann aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist.

  4. Unsere Mutter, alleine lebend, ist die Pflegebedürftige mit PG3 und bezieht Kombileistungen (ambulanter Pflegedienst und anteiliges Pflegegeld wegen nicht ausgeschöpfter Sachleistungen nach §36).
    Ich, Tochter B, (nicht als Pflegeperson eingetragen) bin oft bei meiner Mutter, insbesondere auch wenn meine Schwester (Tochter A, als Pflegeperson eingetragen mit ca. 8 Stunden pro Woche) nicht da ist (Ferien, Erkrankung o.ä.), ich reise dafür jedes mal aus dem benachbarten Ausland an.
    Kann ich Vergütung aus dem Verhinderungspflege-Budget erhalten (1,5-faches Pflegegeld plus Reisekosten, bis max. 1612 €/Jahr)? Oder ist das bei Inanspruchnahme von Kombipflege ausgeschlossen?
    Darf ich während meines Pflegeeinsatzes bei meiner Mutter übernachten? oder sollte ich in der Wohnung meiner abwesenden Schwester übernachten?

    1. Sie können, so wie Sie bereits geschrieben haben, das 1,5fache des monatlichen Pflegegeldes geltend machen. Es spielt keine Rolle, ob Sie Komibileistungen nutzen. Das 1,5fache errechnet sich immer aus dem ursprünglichen Pflegegeld. Fahrtkosten können Sie ebenfalls geltend machen und somit bis zu 1.612 € im Jahr berechnen. Ich persönliche sehe kein Problem darin, wenn Sie bei Ihrer Mutter in der Zeit der Verhinderungspflege einmal übernachten. Sie wohnen deswegen ja nicht im selben Haushalt, zumindest meiner Auffassung nach.

  5. Wolfgang Berger

    Hallo und guten Tag, meine Frau hat Pflegestufe 3 und ihre Freundin übernimmt 2 mal im Jahr die Verhinderungspflege um mich als Hauptpflegeperson zu unterstützen.
    Ab nächstes Jahr geht ihre Freundin in Rente.
    Meine Frage ist nun ob die Freundin Verhinderungspflege (2×21 Tage) als Rentnerin weiter durchführen darf oder wird ihr dann von der Rente etwas angerechnet?

    1. Ich sehe da kein Problem, auch Rentner haben einen Freibetrag, den diese “dazuverdienen” dürfen. Abgesehen davon, erkennen viele Finanzämter die Verhinderungspflege bzw. die Gelder daraus als Aufwandsentschädigung und nicht als Verdienst an. Sofern die Voraussetzungen dafür natürlich erfüllt sind. Daher denke ich, dass das bei der Rentenversicherung ebenso gehandhabt wird. Sie können bei der Rentenversicherung aber sicherheitshalber nachfragen.

  6. Guten Tag,
    ich habe zwei Fragen im Zusammenhang mit dem Pflegegeld und wäre für Hilfe dankbar:
    1. Das Pflegegeld wird gekürzt, wenn die Verhinderungspflege über 8 Stunden beträgt. Wenn faktisch aber gar kein Pflegegeld gezahlt wird, weil nach den Pflegesachleistungen nichts übrig bleibt? Dann kann ja faktisch auch nichts gekürzt werden?
    2. Die vertretende Pflegeperson muss die Einnahmen aus der Verhinderungspflege grundsätzlich nicht versteuern. Zumindest nicht, so hab ich gelesen, wenn ihre Einkünfte daraus das Pflegegeld nicht übersteigen. Wenn in meinem Beispiel oben aber faktisch kein Pflegegeld gezahtl wird, übersteigt ja schon der erste Euro aus der Verhinderungspflege das Plfegegeld. Oder geht es um den Regelsatz des Pflegegeldes?
    Mit besten Grüßen
    Markus W.

    1. Oftmals wird in der Praxis das Pflegegeld nicht direkt gekürzt. Der Betrag wird vielmehr von der Forderung aus der Verhinderungspflege abgezogen. Sprich sie rechnen zwar den vollen Betrag ab, die Kasse überweise aber nur die Differenz. Das würde in Ihrem Beispiel dann auch passieren, da kein Pflegegeld ausbezahlt wird.
      Bei der Höhe der, unter gewissen Voraussetzungen, nicht zu versteuernden Verhinderungspflege geht es tatsächlich um den Regelsatz.

  7. Guten Abend,
    wenn die Verhinderungspflege von einer nicht nahen/verwandten Person durchgeführt wird und wenn diese Person ALG bezieht, kann dieses angerechnet werden? Bzw. kann das ALG gekürzt werden? Wenn nein, Wie muss man das im Antrag angeben, so dass es nicht angerechnet wird?

    1. Unter Umstände kann das tatsächlich passieren. Da die Person für die Verhinderungspflege Geld bekommt, kann es sein, dass das Geld auf die Leistungen angerechnet wird. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich oftmals zwar um eine Art “Aufwandsentschädigung” allerdings sind es immer noch Geldeinnahmen. Bei Empfängern von ALG II beispielsweise wird auch die “Aufwandsentschädigung” aus der Verhinderungspflege oftmals mit angerechnet.

  8. Guten Tag,
    Darf ich Verhinderungspflege für eine Bekannte sein, obwohl ich etwa 1,5 Stunden Anfahrt habe?
    Es geht lediglich um Wochenende wenn die Pflegeperson einkaufen geht oder aus anderen Gründen auch unter der Woche verhindert ist.

    1. Grundsätzlich geht das schon. Die Entfernung spielt eigentlich keine große Rolle. Auch wenn Ihr Anfahrtsweglänger ist, können Sie die Verhinderungspflege übernehmen.

  9. Hallo Herr Beier,

    Ich habe seit Dezember 2022 Pflegestufe 2. die Pflege wird durch mein Lebenspartner und Schwager gemacht. Leider wusste ich bisher nichts von der Beantragung von verhinderungspflege da mir papierkram Zuviel ist und beide die mir helfen sich mit solchen Sachen nicht auskennen. Bei Verhinderung hat das eine Freundin gemacht die in der Nähe wohnt oder meine Schwester die weiter entfernt wohnt 50 km und beiden habe ich dafür die Stunden bezahlt da ich das nicht umsonst wollte.
    Kann ich nachträglich noch verhindeungsgeld beantragen. Und dann die Frage für künftige ist es besser wenn die verhinderungspflege durch eine Freundin gemacht wird oder die Schwester. Möchte nicht das die Probleme deswegen bekommen.
    Für eine Rückmeldung wäre ich ihnen sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan B.

    1. Im Grunde kann sowohl Ihre Freundin als auch Ihre Schwester die Verhinderungspflege übernehmen. Wobei bei der Schwester ein deutlich geringeres Budget zur Verfügung steht. Bei Verwandten bis zum 2. Grad kann lediglich das 1,5fache vom monatlichen Pflegegeld zzgl. eventuellen Fahrtkosten oder Verdienstausfällen (dennoch max. 1.612 € im Jahr) genutzt werden. Bei der Freundin ist die Abrechnung “leichter”. Nachteile hat keine der beiden daraus.
      Sie können für die zurückliegenden Jahren (maximal 4 Jahre) rückwirkend noch mit der Pflegekasse abrechnen. Wobei Sie aber beachten müssen, dass die 6 Monate “Vorpflegezeit” eingehalten wird.

  10. Guten Tag, meine Mutter lebt mit Pflegestufe 3 in einem Altersheim. Wenn sie einen Arzt aufsuchen muss, wird sie von einer im Altenheim beschäftigten Tagesbegleiterin zum Arzt begleitet. Alleine schafft die das nicht. Als Sohn und Betreuer schaffe ich das durch die räumliche Distanz auch nicht. Für die Begleitung stellt das Altenheim eine Rechnung. Kann meine Mutter diese Kosten über die Verhinderungspflege bei der Krankenkasse geltend machen? Viele Grüße!

    1. Leider ist es nicht möglich die Kosten durch die Verhinderungspflege zu decken. Sobald eine Person im Pflegeheim versorgt wird, gibt es leider keinen Anspruch mehr auf die Verhinderungspflege.
      Die Überlegung wäre eher, ob nicht der Arzt einen Transportschein ausstellen kann. Unter gewissen Voraussetzungen ist das möglich.

  11. Hallo, ich bin als Pflegeperson für meinen Vater eingetragen. Mein Vater hat Pflegegrad 2. Ich möchte für einen Urlaub die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege soll durch meinen Sohn, also dem Enkel des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. In dem Formular der Pflegekasse wird vorgegeben, dass die Person, die die Verhinderungspflege durchführt, eine Rechnung zur Erstattung ausstellen muss. Da mein Sohn aber eine Privatperson ist, kann er ja keine Rechnung ausstellen. Hat er trotzdem Anspruch auf das 1,5 fache der Pflegeleistung ?

    1. Ja, Ihr Sohn kann das 1,5 fache vom monatlichen Pflegegeld als Verhinderungspflege geltend machen. Das mit dem Rechnungen trifft dann zu (abgesehen von gewerblichen Dienstleistern), wenn Ihr Sohn beispielsweise Fahrtkosten in Rechnung stellt oder Verdienstausfälle, die er nachweisen kann.

  12. Hallo
    ich habe folgende Frage.
    habe Pflegegrad 2.
    möchte Verhinderungspflege beantragen die meine Nichte stundenweise übernehmen würde. Ist sie eine Verwandte 3. Grades ????? sodass der volle Geldbetrag von 1612 Euro abgerechnet werden kann? sie bezieht BAföG. wird der BAföG Betrag gekürzt. muss sie das bei der entsprechenden Stelle anzeigen? Ist für sie die Verhinderungspflege steuerfrei.?

    1. Die Nichte gehört nicht mehr zu den nahen Verwandten, Nichte ist gleichzusetzen mit dem Neffe. Leider kann ich Ihnen nicht sicher sagen, ob das BAföG davon betroffen wird. Dazu kenne ich die Voraussetzungen für BAföG zu wenig. In den meisten Fällen wird die Verhinderungspflege bzw. das bezahlte Geld als “Aufwandsentschädigung” gewertet und nicht als Einkommen in dem Sinne. Versteuern muss man das Geld in der Regel nicht, würde ich aber empfehlen vorsichtshalber beim Finanz nachzufragen. Es gibt Finanzämter, die wollen wissen in welchem Verhältnis man zu der Pflegebedürftigen Person steht um zu beurteilen, ob es wirklich eine “soziale Verpflichtung” ist.

  13. Darf meine Tochter bei mir die stundenweise Verhinderungspflege, die im gleichen Haushalt lebt, nicht übernehmen? Ich dachte sie könnte den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes erhalten?
    Sie ist nicht meine eingetragene Pflegeperson.

    1. Ihre Tochter darf die Verhinderungspflege übernehmen, auch wenn Sie im selben Haushalt lebt. Bei Personen, die im selben Haushalt leben, gilt, wie Sie schon richtig erwähnt haben der 1,5fache Satz des monatlichen Pflegegeldes.
      Um die Verwirrung zu erklären, in einem vorherigen Kommentar habe ich das anders dargestellt, das muss aber an der Stelle dementiert werden. Es ist durchaus möglich, dass auch Personen im selben Haushalt die Verhinderungspflege übernehmen können.

  14. Darf jemand der eine volle Erwerbsminderungsrenten bezieht die stundenweise Verhinderungspflege bei meiner Frau übernehmen und muss dieses dann auch nicht bei der Rentenbehörde angeben?

    1. Ob ein Rentner, der eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht die Verhinderungspflege ausführen darf, können wir so leider nicht beantworten. Es kann durchaus sein, dass es möglich ist, unter gewissen Voraussetzungen darf ein erwerbsgeminderter Rentner etwas dazuverdienen. Das sollte aber direkt mit der Rentenversicherung besprochen werden, da es eventuell noch sein kann, dass es bei der Rentenversicherung gemeldet werden muss.
      Bei der Verhinderungspflege ist es zwar kein Verdienst und auch keine Anstellung als solches, allerdings ist es trotzdem ratsam bei der Rentenversicherung nachzufragen.

  15. Kann die Pflegekasse das Geld für stundenweise Verhinderungspflege nicht ausbezahlen, weil ich eine weitere eingetragene Pflegeperson dafür in Anspruch genommen habe?
    Danke für Ihre Antwort

    1. So wie ich das verstehe haben Sie mehrere Pflegepersonen, die bei der Pflegekasse eingetragen sind, eine der eingetragenen Pflegepersonen will jetzt die Verhinderungspflege übernehmen. Sollte das so der Fall sein, ist es tatsächlich eher schwierig. So ohne Weiteres kann eine eingetragenen Pflegeperson die Verhinderungspflege nicht übernehmen bzw. wird nicht dafür entlohnt.

  16. Guten Tag,
    mein Vater hat Pflegestufe 2 und wird von meiner Mutter gepflegt.
    Da diese berufstätig ist, fahre ich jeden Mittag zu meinem Vater um ihm das Mittagessen zu machen.
    Ist dies ein Fall von Verhinderungspflege?
    Wenn ja, würde ich dann die 474€ zusätzlich die Fahrtkosten erhalten?

    1. Leider ist das kein Fall für die Verhinderungspflege. Gerade in dem speziellen Fall von “arbeiten gehen” kann die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden. Die Kassen schließen den Grund für die Verhinderung leider aus, da es sich um eine planbare und regelmäßige Tätigkeit handelt, die sogar täglich vorkommt.

  17. Guten Abend,
    ich habe eine Frage wegen Verhinderungspflege.
    Meine Mutter hat Pflegegrad 3. Die Hauptpflege übernimmt mein Vater. Ich pflege auch meine Mutter 10 Stunden in der Woche.
    Lebe nicht zu Hause. Komme jeden Tag zu meinen Eltern.
    Können wir Verhinderungspflege beantragen?
    Mit freundlichen Grüßen

    A. Keller

    1. So wie ich das verstehe sind Sie ebenfalls, neben Ihrem Vater als Pflegeperson eingetragen. In dem Fall können Sie zwar die Verhinderungspflege nutzen, allerdings nicht für sich selbst, sondern für eine weitere Person. Eingetragenen Pflegepersonen können nicht ohne weiteres die Verhinderungspflege machen. Sollte also beispielsweise ein Nachbar, Bekannter etc. da sein, der das machen könnte, ist das kein Problem. Es wäre auch kein Problem, wenn Sie nicht eingetragen sind, dann können auch Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

  18. Michelle Boxbücher

    Hallo,

    kann mein (zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht in einem Haushalt wohnenden) Partner (unverheiratet) die pflegende Person als Verhinderungspflege vertreten? Er kommt von 200km entfernt, hat aber Nachweise über die An- und Abreise.

    MfG!

  19. Hallo,
    ich habe das im Internet gefunden:
    Es ist möglich, sich das Geld für die Verhinderungspflege auszahlen zu lassen. Anstatt die Verhinderungspflege selbst in Anspruch zu nehmen, kann man einen Antrag auf eine Geldleistung stellen. Dabei wird der Betrag ausgezahlt, der normalerweise für die Verhinderungspflege vorgesehen wäre. Man kann dann selbst entscheiden, wie man das Geld verwendet.
    Stimmt das? Wenn ja, gibt es dafür ein Formular?
    Herzliche Grüße
    Dani

    1. Ob es möglich ist sich das Geld der Verhinderungspflege ausbezahlen zu lassen um damit andere Dienstleistungen zu finanzieren ist mir nicht bekannt. Bis dato war das auf jeden Fall nicht möglich. Aktuell liegen uns keine Informationen vor, die die Möglichkeit abbilden, dass das Geld der Verhinderungspflege “einfach” ausbezahlt wird ohne Verwendungsnachweis.

  20. Sehr geehrter Herr Beier,
    ich kenne mich im “Pflegedschungel” leider nicht so gut aus. Hatte mit Freunden über einen bestimmten Sachverhalt gesprochen und habe nun folgende Frage
    Meine Mutter, inzwischen 93 Jahre alt , hat seit einem Unfall im Jahr 2022 Pflegegrad 3, vorher war es seit dem 1.1.2017 Pflegegrad 2
    Meine Frau pflegt meine Mutter und ist als Pflegekraft eingetragen , da ich im Außendienst tätig bin und tagsüber nicht zu Hause.
    Während meines Jahresurlaubes habe ich dann meine Frau vertreten, sie konnte dann zur See sich etwas erholen. Verhinderungspflege haben wir für die Zeit von 2017 bis 2022 nicht beantragt (2022 bedingt durch den Unfall ist ausgeschöpft ebenso 2023 durch eine bauliche Maßnahme Wohnumfeldverbesserung).
    Habe ich überhaupt Anspruch auf die Verhinderungspflege von 2017 bis 2022 und wie ist ein “Antrag” auch rückwirkend zu stellen ?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank vorab
    m.f.G Jürgen Girlach

    1. Prinzipiell kann die Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
      In Ihrem Fall wären das dann die Jahre 2019,2020 und 2021.
      Hierzu müssen Sie für jedes Jahr ein separates Formular (Antrag auf Verhinderungspflege) ausfüllen.
      Dieses erhalten Sie entweder auf der Internetseite der Pflegekasse Ihrer Mutter (zum selbst ausdrucken), oder Sie fordern es telefonisch bei der Kasse an.

      Auch Verwandte haben einen Anspruch auf die Verhinderungspflege.
      Allerdings reduziert sich das Budget (bis zum 2. Verwandtschaftsgrad) auf das 1,5-fache des Pflegegeldes.
      D.h. in Ihrem Fall: Pflegegeld bei PG 2 (in den Jahren 2019,2020 und 2021) 316 Euro x 1,5 = 474 Euro.

      Darüber hinaus können Sie noch Spritkosten und eventuelle Verdienstausfälle bis zum jährlichen Betrag der Verhinderungspflege (1612 Euro) geltend machen. 1612 Euro- 474 Euro = 1138 Euro.

      Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Durchführung der Ersatzpflege als Urlaubsvertretung immer um eine tageweise Verhinderungspflege handelt (auch wenn Sie Ihre Mutter nur 2 Stunden am Tag betreut haben).
      Denn letztlich geht es um die Anzahl der Stunden, in denen die eingetragene Pflegeperson abwesend war. In dieser Zeit wird das Pflegegeld um die Hälfte des Tagessatzes gekürzt. Dies sind im Falle des PG 2 rund 5 Euro pro Tag.

  21. Hallo,
    ich (Sohn) bin die eingetragene Pflegeperson für meinen Vater. Meine Mutter soll die Verhinderungspflege übernehmen. Der Berater von der Krankenkasse sagt, daß das nicht möglich sei. Stimmt denn das?

    1. Die Verhinderungspflege kann nicht von Personen durchgeführt werden, die im selben Haushalt leben. Da Ihre Eltern vermutlich im selben Haushalt leben, stimmt die Aussage der Krankenkasse tatsächlich.

  22. Hallo,
    folgende Situation liegt bei uns vor: wir kennen uns mit dem Pflegedschungel noch nicht aus, sollten aber demnächst zumindest für meine Mutter (evtl auch für meinen Vater) einen Pflegegrad beantragen.
    Meine Mutter dürfte PG 2-3 und nen GdB, mein Vater PG 1-2 bekommen. Beide (fast 80) leben zu Hause, fahren NOCH kleine Strecken mit dem Auto, haben 2x im Monat eine Putzfrau und 1x im Monat einen Gärtner. Mein Bruder wohnt 20km entfernt, ich 500km.
    Da mein Bruder mit Kleinkind und Job stärker eingebunden ist als ich, habe ich in den letzten Wochen jede Woche 3,5 Tage gearbeitet und bin dann quer durch Deutschland gefahren um meine Eltern wegen einer Krebserkrankung/OP den Rest der Woche zu unterstützen. Eine Dauerlösung ist das aber nicht.
    Was können wir alles beantragen? Meine Eltern schieben das grade aus Unwissenheit ein wenig vor sich her und mir fehlt grade dadurch einfach die Zeit und die Kraft dafür… Ich habe zwar Begriffe wie Pflegegeld, Entlastungsbeitrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Kombinationspflege, Sachleistungen, Aufstockungsbeitrag, wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen, Erstattung bei Verdienstausfall, Fahrtkosten schonmal gehört, aber wer erhält was, wer beantragt was, irgendeine Leistung wird doch wiederum von anderen Geldern abgezogen – ich steig da derzeit leider mangels Zeit und Schlafmangel nicht durch…
    Daher vielen Dank für jegliche Hilfe!

    1. Die Leistungen, die Sie aufgezählt haben können dann genutzt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Im Moment kann ggf. nach der OP eine Haushaltshilfe beantragt werden, die kann das Krankenhaus verordnen oder der Hausarzt.
      Einen Pflegegrad können Sie direkt bei der Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse übergibt die Anfrage dem medizinischen Dienst (MD), der dann eine Begutachtung durchführt und den Pflegegrad feststellt.
      Im Vorfeld macht es Sinn, wenn Sie über einen Pflegegradrechner ermitteln, welcher Pflegegrad in Frage kommen würde. Zudem sind Sie dann einigermaßen auf die Begutachtung durch den MD vorbereitet.
      Die Leistungen, die dann seitens der Pflegekasse zustehen, kann dann die pflegebedürftige Person oder die eingetragene Pflegeperson bei der Pflegekasse beantragen.

  23. Hallo,

    zur Verhinderungspflege unserer Mutter (Pflegegrad 2)wollen wir (2 Kinder) uns abwechseln.
    Ist das Budget pro Person oder für beide insgesamt 474€ pro Jahr?

    Mit freundlichem Gruß

  24. Doris Frau Kasten

    Guten Tag, darf man das gesamte Budget der Verhinderungspflege auch einmalig beantragen? Auch wenn die Pflegeperson verstorben ist? Also auch dann rückwirkend für 4 Jahre?

    1. Sie können die Verhinderungspflege rückwirkend bis zu 4 Jahre abrechnen. Sie sollten allerdings jedes Jahr separat abrechnen, das ist meistens für die Sachbearbeiter bei der Kasse leichter. So wie Sie schreiben ist die Pflegeperson verstorben, also die Person, die pflegt. Die zu pflegende Person kann das trotzdem abrechnen. Wichtig ist, dass die Ersatzpflegeperson als Nachweis unterschreibt, dass die Verhinderungspflege stattgefunden hat.

  25. Markus Jaskowiec

    Hallo,
    Ich hätte da auch die ein oder andere Frage zur Verhinderungspflege.
    Meine Tochter ist 11 Jahre alt und hat PG2.
    Was müssen wir beachten bei der Person für die Verhinderungspflege?
    1. darf diese Person in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (Vollzeit)oder nur Minijob?
    2. Wie wird es versteuert bzw. wer muss es versteuern? Und gilt es als Steuerfreibetrag?
    3. Einige Personen die wir gefragt haben ob Sie sich das zutrauen, haben mit ja geantwortet, haben aber am ende abgesagt (aus Angst) wegen der steuerlichen Geschichte.
    4. Darf es eine Nachbarin machen die Wohngeld bezieht oder wird es ihr im nachhinein gekürzt ?
    Es gibt da viele Fragen aber bei den Krankenkassen wird man sehr schnell abgewimmelt am Telefon.

    MfG

    1. Wir haben hierzu einen Beitrag den ich als Link gerne anhänge, der geht auf die Fragen recht tief ein. Gerne beantworte ich die Fragen im “Schnelldurchlauf”, sodass Sie bereits einen Überblick haben.

      1. Ja die Person darf einer Tätigkeit nachgehen, egal ob Vollzeit oder Minijob.
      2. Wenn die VHP aus sittlich-moralischen Gründen übernommen wird und nur eine Person betreut wird muss das Geld in der Regel nicht versteuert werden.
      3. Siehe Antwort zu 2. Sofern eine “Beziehung” zum Pflegebedürftigen besteht (Freunde etc.) besteht eine sittlich-moralische-Verpflichtung.
      4. Das sollte mit dem Sozialamt geklärt werden, es gibt Fälle, da wird das Geld angerechnet. Bei Empfängern von Sozialleistungen kann es durchaus sein, dass Gelder angerechnet werden, das hängt aber davon ab, welche Art der Sozialleistung bezogen wird und sollte idealerweise mit dem Sozialamt geklärt werden, bevor es da Probleme gibt.

    1. Ja die Verhinderungspflege kann auch noch nach dem Tod abgerechnet werden. Allerdings gilt, wie bei allen Sozialleistungen, dass diese innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintreten des Todes eingereicht bzw. beantragt werden müssen.

  26. Guten Tag,
    darf die Person, die die Verhinderungspflege ausübt, auch die Tätigkeiten machen, die ein Alltagshelfer übernimmt? Die zu vertretende Pflegeperson hat ja auch bestimmte Arbeiten zusätzlich übernommen. Die würden sonst evtl. liegen bleiben und damit ist der Pflegeperson nicht geholfen. Danke für die Auskunft.

    1. Die Ersatzpflegeperson darf im Grunde alle Tätigkeiten ausüben, die der Pflege zuträglich sind und die eigentliche Pflegeperson ausführt. Das heißt also, dass auch die Ersatzpflegeperson die Tätigkeiten ausführen darf, die ein Alltagshelfer übernehmen würde (also die Haushaltsdienstleistungen).

  27. dietmar dorner

    Guten Tag. Ich bin 79 Jahre, habe 100 % Behindertenausweis, habe weit über 100 OP´s hinter mir u.a. in den Beinen Prothetik, krebs, 38 % Herztätigkeit, Inkontinenz, Apnoe, kann kaum noch gehen weil Prothetik lose ist, meine BKK-Krankenversicherung die Pronova lässt mich im Stich oder zieht alles in die länge. lehnt Inkontinezartikel ab wie Pants, das muss ich alles selber zahlen inzwischen über 3000 Euro. Diesen Monat habe ich über 4000 Euro kosten zum Treppenlift, Fahrtkosten alles mein Problem und das auf dem Land . inzwischen habe ich mich verschuldet und weiss nicht wie es weiter geht. einen Rat habe ich, kann ja zum Sozialamt gehen. Bevor ich das tue, werde ich etwas anderes tun.

    1. Das Problem bei der Inkontinenzversorgung liegt daran, dass die Krankenkasse lediglich eine Grundversorgung bezahlt. In die Grundversorgung fallen Pants leider nicht mit rein, daher bezahlt die Kasse das auch nicht. Sie müssten sich in dem Fall an einen Versorger wenden. Die Grundversorgung reicht in einigen Fällen nicht aus um sich so zu versorgen, dass man sich auch wohlfühlt, deckt aber bereits den größten Teil ab. So können Sie die Kosten für die Inkoversorgung reduzieren. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kranken- oder Pflegekasse sich zu lange Zeit lässt mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten, können Sie auch eine Untätigkeits-Beschwerde bei der Kasse einreichen.

    1. Die Verhinderungspflege steht jeder Person mit Pflegegrad zu. In Ihrem Fall können Sie und Ihre Frau die Verhinderungspflege nutzen, das ist kein Problem.

  28. Lieber Herr Beier,
    danke für die vielen hilfreichen Infos!
    Ich hab auch eine Frage, da ich gerade versuche, das Formular für meine Mutter korrekt auszufüllen.
    Wir haben für einen Monat eine polnische Pflegekraft gebucht (über einen Vermittlungsdienst), die letze Woche angereist ist. Dieser Dienst empfahl uns, die Verhinderungspflege zu beantragen.
    Das Formular der Pflegekasse fragt leider auch nach deren Anschrift. Kann ich die polnische Anschrift der Dame eintragen oder sonst irgendwie bewirken, hier etwas erstattet zu bekommen? Ich weiß, dass die Kraft nicht mit im Haushalt leben darf … aber ein Hotel kann sie sich natürlich nicht leisten 😉
    Mir war vorab leider nicht bewusst, dass ich hierfür keine Kombinationsleistung beantragen kann 🙁
    Lieben Dank!

    1. Leider geht das mit der Kombileistung tatsächlich nicht. Die Sachleistungen dürfen nur von zugelassen Dienstleistern (Bsp. Pflegedienst) genutzt werden.
      Bezüglich der Verhinderungspflege für Betreuungskräfte: am besten sprechen Sie mal mit der Agentur, die Ihnen die Betreuungskraft vermittelt hat, die kennen den Ablauf in der Praxis normalerweise recht gut und können helfen.

  29. Ich mache z.Z. Verhinderungspflege für eine Pflegeperson. Darf ich die Verhinderungspflege auch für eine weitere Pflegeperson übernehmen?
    In beiden Fällen handelt es sich nicht um Angehörige. Weder bei den Pflegepersonen noch bei den zu pflegenden Personen.
    Gibt es Obergrenzen, für wieviel Pflegepersonen ich die Verhinderungspflege übernehmen kann bzw. darf?

    1. Sie können die Verhinderungspflege auch für mehrere pflegebedürftige Personen durchführen. Eine klassische Obergrenze gibt es dabei nicht. Allerdings müssen Sie aufpassen wegen der Versteuerung der Verhinderungspflege. Die Faustformel heißt, wenn Sie die Verhinderungspflege für eine Person aus moralischer Verpflichtung heraus übernehmen ist diese in der Regel steuerfrei. Bei mehreren Personen, die Sie als Ersatzpfleger betreuen müssen Sie das Geld aller Wahrscheinlichkeit nach versteuern.

  30. Sie können noch so viel Geld in das Pflegesystem investieren.
    Es nützt nichts, wenn sie kein Personal finden, wenn niemand mit einem Menschen mit Pflegegrad 5 arbeiten will, wenn sie einfach niemanden finden.
    Dann nützt Ihnen das persönliche Budget nichts, dann nützt Ihnen die Verhinderungspflege nix, dann nützt Ihnen die Kurzzeitpflege nix, dann nützt Ihnen das Entlastungsgeld nix.

    Das Problem haben wir, die alleine zu Hause kämpfen 365 Tage rund um die Uhr.
    Und die Einrichtungen, ja die bekommen alles zur Zeit, denen werden Zuschüsse, Geld, gegeben.
    Die eigene Familie, die Geschwister müssen einspringen.
    Ja und die bekommen das Verhinderungsgeld, Kurzzeitpflegegeld aber nicht.
    So jetzt wissen Sie warum diese Gelder oft nicht angefordert werden.
    Ich pflege seit 30 Jahren. Meine Tochter ist Pflegegrad 5.
    Bei diesem Pflegegrad sollte man eine Sonderregelung bekommen.
    Warum können Förderstätten nicht stundenweise öffnen?
    Gerade bei so einer Belastung wäre das wirklich eine Erleichterung und man müsste nicht immer die Familienmitglieder einspannen, die es auch noch ohne Bezahlung machen.

  31. Miriam Wohlgemuth

    Hallo, wir hatten überlegt, meine Mutter als Pflegende meiner behinderten Tochter (8, PG 3) per 520€ im Monat einzusetzen. Kann ich das über die V-Pflege abrechnen? Also so, dass meine Mutter diesen monatlichen Betrag erhält? Wie ist das dann mit der gesetzl. KV bei ihr? Vielen Dank für Ihren Rat!!! M. Wohlgemuth

    1. Hallo,
      wenn ich es richtig verstanden habe, möchten Sie Ihre Mutter über die Verhinderungspflege (V-Pflege?) abrechnen. Das wird so nur leider nicht möglich sein. Für Verwandte im 1. und 2. Verwandtschaftsgrad steht “nur” ein Budget (im Jahr) vom 1,5 fachen des Pflegegeldes zur Verfügung, in Ihrem Fall sind das 817,50€ fürs Jahr. Das nächste ist, dass wenn Ihre Mutter, so habe ich es verstanden sich als Pflegeperson eintragen lässt, die Verhinderungspflege nicht in abrechnen kann, da Sie ja die Pflegeperson wäre. Einzige Möglichkeit, die ich aktuell sehe, Ihre Mutter bekommt aus den 545€ Pflegegeld die 520€ für die Pflege. Sollten Sie die 520€als Mini-Job meinen, sollten Sie sich da erkundigen, da kommen auch Pflichten etc. auf Sie zu.

  32. Edeltraud Bägendörfer

    Verhinderungspflege ist recht und schön, aber sie bringt recht wenig wenn es nicht mal meine Stieftochter machen darf. Eine fremde Person werden sie kaum finden. In der heutigen Zeit müssen alle in die Arbeit um sich noch eine Wohnung leisten zu können. Es ist traurig das die eigenen Kinder (die nicht zur Pflege eingetragen sind) die Verhinderungspflege ausüben dürfen, sodass die eigentliche Pflegeperson sich mal eine Auszeit nehmen kann.

    1. Hallo,
      das ist so nicht ganz richtig. Selbstverständlich dürfen die eigenen Kinder (sofern nicht eingetragen als Pflegeperson) oder Stiefkinder die Verhinderungspflege übernehmen. Bei nahen Verwandten gilt allerdings ein anderer “Höchstbetrag”. Nahe Verwandte können das 1,5 fache vom Pflegegeld (vereinfacht gesagt Pflegegeld x 1,5 = Budget für die Verhinderungspflege bei Verwandten) geltend machen, maximal aber nur 1.612 €, wenn beispielsweise zusätzlich Fahrtkosten oder Verdienstausfälle mit angerechnet werden.

  33. Ich habe Pflegegrad 3 bis jetzt hat mich meine Frau gepflegt. Jetzt hat meine Frau Pflegegrad 2 bekommen. Frage: muss ich eine neue Person suchen oder kann mich meine Frau pflegen?

    1. Hallo,
      je nachdem welche Einschränkungen Ihre Frau hat, kann Sie weiterhin Ihre Pflegeperson bleiben. Es kommt immer wieder vor, dass Ehepaare sich gegenseitig pflegen. Wichtig ist, dass sowohl für Sie als auch fpr Ihre Frau die Pflege gewährleistet ist. Heißt, wenn Sie beide sich selbst mit den individuellen Einschränkungen ergänzen, sollte das kein Problem sein.

  34. Wolfgang Freystadtl

    Hallo Herr Bayer,
    können mehrere Personen ( 2 ) Verhinderungspflege machen ?
    Die erste Person ist mein Bruder.
    Die zweite Person eine gute Bekannte.
    Muss ich hier für jeden extra ein Formular ausfüllen, oder kann das insgesamt abgerechnet werden.

    1. Hallo,
      ja das geht. Ihr Bruder kann den maximalen Betrag nutzen, der für Verwandte bis zum 2. Grad angesetzt wird. Den Rest kann eine andere Person nutzen.
      Persönlich würde ich zwei Abrechnungen machen, da die Formulare oftmals so aufgebaut sind, dass nur eine Person eingetragen werden kann. Das vereinfacht es den Mitarbeitern bei der Kasse, dann sollte es da keine Probleme geben.

  35. Hallo 🙂
    Ich hätte da auch mal eine Frage – muss die Pflegeperson offiziell bei der Pflegekasse gemeldet/eingetragen sein, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können? Oder ist es auch für Personen möglich, die nicht bei der Kasse eingetragen sind, sich aber dennoch regelmäßig kümmern?

    Ich finde hierzu nirgendwo etwas – es wird immer von “Pflegeperson” gesprochen aber nicht ob diese bei der Pflegekasse gemeldet sein muss.

    Über eine Antwort freue ich mich sehr – Liebe Grüße

    1. Hallo,
      Im Grunde funktioniert die Verhinderungspflege so: Die eingetragene Pflegeperson ist verhindert. In dem Fall kann eine andere Person, die nicht eingetragen ist die VHP durchführen. Es muss also eine Pflegeperson geben, dass die VHP überhaupt genutzt werden kann.

  36. 1. Kann auch eine Pflegeperson pflegen, wenn Sie körperlich dazu in der Lage ist.
    2. Die meisten Personen die die Zeit haben Ersatzpflege zu machen, haben Angst solches zu tun, wenn Sie ihre Rente beim Amt aufstocken, weil sie meinen es müsste dem Amt gemeldet werde und man Abzüge zu befürchten hätte.

  37. Renate Meyer-Kornblum

    Wieso ist das alles so kompliziert? Wird nicht damit vom Gesetzgeber impliziert, dass pflegende Angehörige, die Entlastung brauchen und suchen, potentiellen Sozialausnutzer sind?
    Aus einer Untersuchung des VdK weiß ich, dass zwischen 70 bis über 90% der eigentlich zustehenden Mittel gar nicht abgerufen- wohl z.T. auch nicht bewilligt werden. Es handelt sich damit um einen Betrag von ca. 12 Mrd. € jährlich. Dieser ist natürlich im Pflegekassensystem gar nicht vorgesehen. Daraus erklärt sich m.E. wie von selber, 1. Warum das System der verschiedenen Leistungen so ein Bürokratiemonster ist
    und 2. wieso auch die Mitarbeiter bei Kassen und Beihilfen so oft uninformiert und überfordert erscheinen.
    Bitte, liebe zu Hause Pflegenden, behaltet im Auge, was das System für eine stationäre Pflege im Heim oder Stift oder in der Residenz… auszugeben bereit ist: Das ist eindeutig viel mehr. Pflegeheime sind doch derzeit eine Goldgrube. Die Knappheit an Plätzen erklärt sich nur dadurch, dass es zu wenig Pflegepersonal gibt. Nicht an den potentiellen Gewinnmargen.
    So, und nun stelle ich wieder die drei monatlichen Anträge auf nachträgliche Vergütung durch private Pflegekasse und Beihilfe. Solange meine Nerven und die eigene Krankheit das noch zulässt.
    Mit freundlichen Grüßen Renate MK

  38. Guten Tag zum Thema Verhinderungspflege,
    Ich pflege meine Lebensgefährtin Pflegestufe 3, ich hatte einen Verhinderungspflege-Antrag gestellt. Meine Tochter sollte es übernehmen, weil ich paar Tage ins Krankenhaus sollte, zuerst wurde meiner Lebensgefährtin das Pflegegeld gekürzt, nach einem Anruf meinerseits wurde ich von der Pflegekasse dumm angesprochen und dann hat man von mir verlangt ich solle den Antrag zurückziehen, sonst würde es gar nichts mehr geben, was ich auch tat. Ich musste deswegen auf meinen dringenden Aufenthalt in der Klinik verzichten und pflege nun weiter ohne Hoffnung auf irgend eine Hilfe

    1. Hallo,
      irgendwie scheint bei Ihnen da was schief gelaufen zu sein. Grundsätzlich können Sie die Verhinderungspflege immer nutzen, sofern noch Budget aus dem Budget der Verhinderungspflege offen ist. Auch Ihre Tochter kann die Verhinderungspflege für Ihre Lebensgefährtin übernehmen, sofern die Regeln dafür eingehalten werden (Grad der Verwandtschaft, häusliche Gemeinschaft etc.). Das Pflegegeld wird bei der Tageweisen Verhinderungspflege gekürzt oder der Anteil wird bei der Auszahlung für die Verhinderungspflege eben Abgezogen, je nach Kasse. Wenn Sie sich durch die Aussage des Mitarbeiters der Kasse angegriffen fühlen können Sie auch eine Beschwerde darüber einlegen. Es gibt die Möglichkeit der verhinderungspflege genau für solche Fälle, dass Sie auch mal eine “Auszeit” haben können oder das während eines Krankenhausaufenthaltes die pflegebedürftige Person weiterhin versorgt werden kann. Warum die Kasse da so reagiert kann ich leider im Moment nicht nachvollziehen.

  39. Unsere derzeit 94jährige Mutter wurde von 2015 bis 2020 vom Ehemann der Enkelin, also dem “Schwiegerenkel”, als Ersatzperson gepflegt und Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen. Die Beihilfekasse fordert nun die Hälfte der Leistungen zurück mit dem Argument, daß ein “Schwiegerenkel” Angehöriger 2. Grades ist. Lt. Newsletter sind das aber nur Stiefkinder und -enkel und Schwiegerkinder. Schwiegerenkel sind nicht aufgeführt. Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen – es geht um eine Rückforderung von über 3.000 EUR, da “Schwiegerenkel” nur einen gekürzten Betrag geltend machen können.

    1. Hallo,
      vielen Dank für den Hinweis. Auch die Schwiegerenkel gehören in den 2. Verwandtschaftsgrad. Im Prinzip verhält sich das so mit allen Ehe- oder Lebenspartner der verwandten Person, so wie auch bei den Schiegerkindern beispielsweise. Die Schwiegerenkel hatten wir nicht separat aufgeführt, das haben wir jetzt, aufgrund Ihres Hinweises geändert und auch die anderen Konstellationen mit aufgenommen um da mehr Klarheit rein zu bekommen.
      Leider stimmt es, was die Kasse Ihnen mitgeteilt hat, Verwandte bis zum 2. Grad erhalten lediglich das 1,5 Fache vom Pflegegeld bzw. maximal 1.612 € wenn beispielsweise Fahrtkosten oder Verdienstausfälle etc. entstanden sind. Diese müssen selbstverständlich belegt werden.

    1. Hallo,
      grundsätzlich kann jeder die Verhinderungspflege durchführen, sofern die Bedingungen hierfür erfüllt sind. Z.B. darf die Person nicht im selben Haushalt leben etc.
      Im Zweifel können Sie sich bei der Pflegekasse erkundigen, ob es in Ihrem speziellen Falle eine Einschränkung für die Person gibt.

    1. Hallo,
      das ist kein Problem, er kann die Verhinderungspflege bei Ihnen durchführen. Generell kann jeder, auch Verwandte (etwas andere Spielregeln als bei nichtverwandte) die Verhinderungspflege durchführen. Da Ihre Tochter nicht mehr mit ihm verheiratet ist, müsste er aus dem Verwandtschaftsgrad herausfallen.

  40. Es gibt Menschen, die das Verhinderungsgeld beantragen, das Geld bekommen und trotzdem behält die Pflegerin.. das ganzes Geld. (Niedersachsen)

  41. Guten Tag Herr Baier.
    Danke für die Ausführungen. Meine Frage: Darf / kann eine minderjährige Pflegekraft Kurzzeit- und Verhinderungspflege durchführen & dafür direkt aus dem Topf Verhinderungspflege entlohnt werden?
    Dank & Gruss, VB

    1. Es können auch junge, noch nicht volljährige Menschen Verhinderungspflege ausführen. Denn Jugendliche unter 18 Jahren stecken ja häufig auch schon mitten in einer Ausbildung. Aber diese jungen Menschen fallen z.B. unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.

      Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Ihnen hier keine verbindliche Aussage geben können. Minderjährig ist in diesem Zusammenhang ein weiter Begriff. Kinder mit 10 Jahren sind minderjährig – knapp unter 18 Jahren ist auch noch minderjährig. Aber zwischen 10 und 18 Jahren liegen entwicklungstechnisch Welten dazwischen.
      Es gibt so viele Aspekte, die wir aus Ihrer Anfrage nicht herauslesen können:
      • Wenn ein Jugendlicher bereits eine Ausbildungsstelle hat, 8 Stunden täglich arbeitet, längere Anfahrten zur Arbeitsstätte hat und dann abends noch mehrere Stunden Verhinderungspflege machen soll, könnte der junge Mensch hierbei überfordert sein.
      • Abgesehen vom Kindswohl (psychische Belastung je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit) steht auch noch das Thema “was tun im Ernstfall” im Raum. Kann die minderjährige Person bei einem schweren Sturz aufhelfen? Weiss der junge Mensch, wie im Notfall zu handeln ist? Behält er einen “kühlen Kopf”? Kann er die Ersatzpflege überhaupt gewährleisten (physisch und psychisch)?

  42. Guten Tag,
    einmal im Monat kommt eine Fußpflegerin zu mir ins Haus (Pflegegrad 2). Mein Mann macht in der Zeit meistens Erledigungen für mich.
    Ich habe die Quittung der Fußpflegerin immer bei der Verhinderungspflege eingesetzt und beantragt.

    Nach einem Jahr wurde der Betrag der Verhinderungspflege um die Fußpflege gekürzt, mit dem Hinweis, die Kosten wären nicht ansetzbar. Die vorherigen Erstattungen brauche ich nicht zurückzahlen. Meine Begründung, dass die Fußpflege doch notwendig sei und sonst von meinem Mann erledigt werden müsse, wurde nicht akzeptiert. Also Vorsicht hierbei.

    An die Personen, die die Verhinderungspflege ausführen, zahle ich 12,50 € bzw. 15 € die Stunde. Das wurde von der Pflegekasse bisher problemlos anerkannt.

  43. Sehr geehrter Herr Beier,
    ich habe ein Gewerbe als Haushaltshilfe.
    Kann ich die stundenweise Verhinderungspflege über die Krankenkassen abrechnen?

  44. Guten Tag, wir haben 2 Pflegekinder mit Pflegegrad 3. Darf meine Erwachsene – im Haushalt lebende leibliche Tochter – die Verhinderungspflege übernehmen?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Wir dürfen Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Sie können sich aber direkt an die Pflegekasse der Pflegekinder wenden. Dort muss man Ihnen Auskunft geben. Außerdem können Sie dann auch gleich die entsprechenden Vordrucke für die Verhinderungspflege mit anfordern.

  45. Guten Tag,
    ist es möglich, die Leistungen für Verhinderungspflege (1,5 fache des Pflegegeldes), die durch einen Verwandten 2. Grades erbracht werden, über nicht genutzte Kurzzeitpflegeleistungen i. H. v. 806,00 € aufzustocken?

    Vielen Dank vorab!

  46. Hi, wie sieht das bei Adoptionen aus?
    Konkreter Fall: Pflegebedürftiges Kind wurde von Stiefvater adoptiert, wodurch rein rechtlich keinerlei Beziehungen zum eigentlichen väterlichen Familienteil besteht. Dürfen dann die leiblichen Großeltern der Erzeugerseite für die Verhinderungspflege eingesetzt und abgerechnet werden?

    1. Ich persönlich muss da leider passen, da diese Frage ins Adoptionsrecht fällt. Sie können dazu aber entweder Ihren Anwalt oder das Amtsgericht mit Zuständigkeit für Adoptionen befragen. Vielleicht kann Ihnen aber auch Ihre Pflegekasse weiterhelfen.

  47. Hallo!
    Meine Tochter macht bei einer Bekannten Verhinderungspflege (2-3 Stunden ) in der Woche.
    Muss sie ihren Arbeitgeber darüber informieren und muss dieser zustimmen?
    Vielen Dank!!
    Gruß P.

  48. Hallo, ich habe eine Frage:
    Wenn eine Nichte bei ihrem Onkel die Verhinderungspflege übernimmt, gehört sie zu den nahen Verwandten 2. Grades oder zu den nicht nahen Verwandten?
    Wird das volle Verhinderungspflegegeld gezahlt oder nur das 1,5 fache des Pflegegeldes?

    1. Nichte und Neffe bzw. Onkel und Tante sind nicht mehr Verwandte ersten oder zweiten Grades. Daher wird das reguläre Verhinderungspflegegeld ausbezahlt.

  49. Nun, der Pflegebedürftige stellt den Antrag auf Verhinderungspflege und setzt den nicht familiären und nicht sittlich verpflichtenden Nachbarn als Pflegeperson ein und das wird auch von der Pflegekasse bewilligt.
    Ich schätze, dass die Mehrheit der netten Nachbarn solch eine temporäre Pflege als nachbarschaftliche Hilfe, also als Gefälligkeit, abtun und kein Geld verlangen.
    Muss der Pflegebedürftige trotzdem das erhaltene Pflegegeld an die Pflegeperson weiterreichen?
    Muss die Pflegeperson den Betrag der ausgezahlten Verhinderungspflege immer bei der Einkommensteuererklärung angeben, ungeachtet ob das Geld sie tatsächlich bekommen hat?

  50. Guten Tag Herr Beier,
    wenn eine Person, die Verhinderungspflege ausführt, verunglückt (stürzt, ausrutscht o.ä.) während sie etwas für die zu pflegende Person erledigt (Haushalt, Garten), ist sie dann in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert? Es kann ja leicht einmal etwas passieren. Der Punkt beunruhigt mich schon, wenn ich mir helfen lasse.
    Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Auskünfte.

  51. Darf eine Person, die in einem Antrag auf Pflegeleistung als 2. Pflegeperson angegeben wurde, eine Verhinderungspflege übernehmen?
    Konkret:
    Mann: Pflegestufe 3
    Ehefrau: Pflegeperson 1 im Pflegeantrag
    Sohn: Pflegeperson 2 im Pflegeantrag
    Können bei stundenweiser Verhinderung der Ehefrau trotzdem noch die Kosten des Sohnes für Verhinderungspflege beantragt werden?
    Vielen Dank!

  52. Ich mache seit mehreren Jahren Verhinderungspflege bei einem Bekannten. Er meint jetzt, dass während der Corona Kontaktverbot die Kasse nicht zahlt, obwohl ich ihn weiter betreut habe (mit Mundschutz.) Wie ist das, die Pflegedienste sind ja auch weiter in die Häuser gegangen und bekommen auch ihre Vergütung.

  53. Habe Pflegegrad 2, aber keine Pflegefirma, da sie alle ausgelastet sind. Habe/Hätte jetzt eine Haushälterin (Fremde) die mir Haushalt und Einkäufe macht. KK/Pflege Ka sagt, dies würde sie nicht zahlen (evtl. anteilig) da sie sagten, dies würden sie nur an Pflegedienst und/oder Gebäudereiniger-Firma bezahlen. Wie/was kann ich evtl. machen, bzw. evtl. die Frage/Anfrage so machen/anfragen, dass ich (evtl.) doch etwas bekomme.

  54. Sehr geehrter Herr Beier,
    muss das Geld aus der Verhinderungspflege versteuert werden? Eine Bekannte, die die Pflege meiner Tante stundenweise übernehmen würde, möchte wissen, ob die Pflegekasse Daten der Personen, die Verhinderungspflege ausführen, grundsätzlich an das Finanzamt meldet oder ob es seitens der Finanzbehörden zu stichprobenweisen Überprüfungen bei den Pflegekassen kommt.
    Eine weitere Frage: Kann ich die An- und Abfahrtszeit zur Pflege meiner Tante zu meiner tatsächlichen Pflegezeit (Anwesenheit) dazu zählen?
    Für Ihre Mühe bedanke ich mich vorab, wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    B. Winter

    1. Guten Morgen Frau Winter,
      das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, ob das Verhinderungspflegegeld versteuert werden muss. Das hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. auch, ob es eine sittliche Verpflichtung bei Personen gibt, die mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt sind. Ob eine Steuerpflicht vorliegt, können Sie im EStG § 3 Nr. 36 nachlesen. Am besten wäre es deshalb, Ihre Bekannte würde bei ihrem eigenen Finanzamt nachfragen, ob sie das Geld für die Verhinderungspflege versteuern muss. Denn letztendlich ist das Finanzamt die Institution, die entscheidet, ob eine sittliche Verpflichtung vorliegt.

  55. Gihr, Esmeraldina

    Sehr geehrte Damen und Herren

    meine Mama hat Pflegegrad 5 und ich passe auf sie auf. Aber manchmal brauche ich Jemand der für ein paar Stunden die Pflege übernimmt. Verhinderungspflege. Sie wohnt im gleichem Haus aber andere Wohnung. Kann Sie die Verhinderungspflege und Hauswirtschaftspflege machen oder muss sie ausgebildet sein. Sie hat einen Kurs über Pflege über 8 Monate in Brasilien gemacht. Also kennt sie sich damit aus. Da meine Mama auch einen Schlaganfall bekommen hat und der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wäre Sie natürlich genau richtig
    Bitte sagen Sie mir, ob das geht. Bedanke mich recht herzlich
    MFG Gihr

    1. Aus Ihrem Kommentar geht nicht hervor, WER die Verhinderungspflege macht. Bei nahen Verwandten ist die Abrechnung anders.
      Prinzipiell kann jeder Verhinderungspflege machen. Wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise erfolgt, müssen Sie das der Pflegekasse gegenüber auch so mitteilen. Den bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt, im Gegensatz zur regulären Verhinderungspflege.
      Ansonsten können Sie diese Frage auch mit Ihrer Pflegekasse besprechen. Dort muss man Sie zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten.

  56. Ramona Schellenberg

    Seit kurzem habe ich Pflegegrad 2 bekommen. Mein Lebensgefährte möchte die Pflege übernehmen, ist aber Vollerwerbsminderungsrentner. Bekommt er Schwierigkeiten mit der RV? Wird ihm die Rente entzogen, oder angerechnet? Er wird nun auch Verhinderungspflege beantragen, da er mir im Haushalt, Arzttermine, Einkäufe behilflich ist.

  57. Hallo, wird das von mir gezahlte Geld an eine Pflegekraft die in Rente ist auf deren Rente angerechnet? Wen kann ich dazu erreichen? Die Pflege dauerte bereits vier Wochen und ist mit einem Stundensatz von € 15,00 pro Stunde nicht gerade im geringen Umfang.

  58. Das ist alles so komplex, da ist der Angehörige der privat pflegt erstmals mit dem aneignen der trockenen und nicht einfachen Theorie beschäftigt um dann danach die Bürokratie walten zu lassen. Bei Beamten sind es die Private Versicherung und die Beihilfe. Das sogt für Papier bei der Pflege.

    Eines Tages muss der Pflegende dann wohl auch gepflegt werden, da er eine Burnout bekommen hat.

  59. Guten Tag, wir benötigen nach einer Chemo/Krankenhausaufenthalt rund um die Uhr Hilfe, es war eine schwierige Zeit. Auch ein Neffe hat seiner pflegebedürftigen Tante ( Pflegestufe 3 ) viel geholfen. Dieses Teil wollten wir über die Verhinderungspflege abrechnen. Lt. Krankenkasse in 2/2019 ist dies nicht möglich, weil ein Neffe zur Verwandtschaft gehört und somit der Betrag von 1612,- nicht ausgeschöpft werden kann.
    Hier lese ich dies anders .. was ist nun richtig ?
    Danke für eine Antwort.

    1. Ich selbst darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Bitte wenden Sie sich an die Pflegeberatung. Dort kann man Ihnen ganz genau sagen, welche Kosten Sie wie verrechnen dürfen. Füllen Sie dazu das Formular auf der Pflegeberatung-Seite aus. Man wird dann umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

  60. Der monatliche Entlastungsbeitrag sollte den Pflegebedürftigen gezahlt werden und entscheidet selbst wem er die Aufträge fuer einkaufen, Haushaltshilfe usw erteilt. Denn die Ambulanten sind überfordert und man muss sich denen anpassen, wo bleibt dann das selbstbestimmte?

  61. Sehr geehrter Herr Beier,

    muss das Geld aus der Verhinderungspflege versteuert werden? Eine Bekannte wäre bereit die Pflege bei meiner Nachbarin zu übernehmen. Meine Nachbarin ist in Pflegegrad 2eingestuft.

    Vielen Dank!

  62. Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf die Frau vom Stiefbruder die Verhinderungspflege ausführen oder zählt sie rechtlich zu den verschwägerten Personen bis zum zweiten Grad? Bin mir, da es der Stiefbruder des betroffenen ist, nicht sicher. Die Pflegekasse sagt NEIN.

    Vielen Dank!

  63. Bremerich Günter

    Sehr geehrter Herr Beier,

    muss das Geld aus der Verhinderungspflege versteuert werden? Eine Bekannte wäre bereit die Pflege bei meiner Schwiegermutter zu übernehmen. Meine Schwiegermutter ist in Pflegegrad 3 eingestuft.

    Vielen Dank!

  64. Sehr geehrter Herr Beier,

    muss das Geld aus der Verhinderungspflege versteuert werden? Eine sehr, enge Freundin wäre bereit die Pflege bei mir zu übernehmen. Da ich in den Pflegegrad 5 (Härtefall) eingestuft bin ist es sehr, sehr schwierig
    Leute zu finden die diese Aufgabe übernehmen. Nun möchte die von mir erwähnte Person wissen, ob die Pflegekasse das dem Finanzamt mitteilt und sie dann das Geld versteuern muss.

    Vielen Dank!

    I.H.

  65. Brigitte Zietzling

    Sehr geehrter Herr Beier,

    ich möchte mich bei Ihnen für die regelmässigen Informationen in der Pflege
    bedanken.
    Diese Informationen haben mir und den Angehörigen von den Personen,
    die ich ab und an stundenweise und in Rundumpflege begleiten darf, sehr geholfen.

    Gut, dass Sie Informationen weitergeben. Viele wissen gar nicht welche Rechte sie haben, was Ihnen zusteht, wo und was sie beantragen können.
    Also nocheinmal herzlichen Dank.

    Brigitte Zietzling

  66. Hallo ,
    kann der Entlastungsbetrag nur von einen Pflegedienst abgerechnet werde
    oder auch von einer privat Person ??

    Vielen Dank

    Annette Plag

  67. Ich trete nach Krebs-OP und Chemotherapie am 26.01.17 eine Anschlussheilbehand-lung an. Eine beantragte Reha für meine Ehefrau wurde von der AOK abgelehnt. Ich pflege seit 12 Jahren meine Frau, sie ist in Pflegegrad 3 eingestuft. Wir möchten die Zeit zusammen in der Klinik verbringen, der Tagessatz für Begleitperson beträgt jedoch 73,25€ für Übernachtung und Verpflegung. Ist eine Beteiligung der Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege möglich?

    1. Bitte klären Sie das unbedingt mit der Pflegekasse Ihrer Frau ab. Unter Umständen kann Sie auch eine Reha erhalten. Das kann Ihnen aber nur Ihre Pflegekasse sagen. Alternativ können Sie sich auch an einen Pflegestützpunkt wenden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner