Warum ein Pflegetagebuch unverzichtbar ist - Vorteile und Anleitung

Warum ein Pflegetagebuch unverzichtbar ist - Vorteile und Anleitung

Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.03.2025
421 mal angesehen
100% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegetagebuch dokumentiert den täglichen Pflegeaufwand und hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf nachzuweisen.

  • Es ist ein wichtiger Beleg bei der Beantragung von Pflegegraden und kann zu einer fairen Einstufung beitragen.

  • Detaillierte Einträge erleichtern die Kommunikation mit Pflegekassen und Gutachtern.

  • Das Führen eines Pflegetagebuchs unterstützt Angehörige, die Pflege besser zu organisieren und zu reflektieren.

So gehen Sie vor

  • Ein passendes Formular nutzen
    Besorgen Sie ein Pflegetagebuch-Formular, beispielsweise von der Pflegekasse oder aus dem Internet. Achten Sie darauf, dass es alle wichtigen Kategorien wie Grundpflege, Betreuung und Mobilität umfasst.

  • Tägliche Pflegeleistungen notieren
    Dokumentieren Sie täglich alle erbrachten Pflegeleistungen, inklusive der Dauer und der Häufigkeit. Schreiben Sie so konkret wie möglich, um den Aufwand realistisch darzustellen.

  • Zusätzliche Beobachtungen erfassen
    Notieren Sie besondere Vorkommnisse oder Veränderungen im Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person. Das kann für die Pflegeplanung entscheidend sein.

  • Regelmäßig aktualisieren
    Halten Sie das Pflegetagebuch konsequent aktuell. Ein lückenloses Tagebuch ist aussagekräftiger und vermeidet Nachfragen von Gutachtern oder Pflegekassen.

  • Hilfe von Experten einholen
    Lassen Sie Ihr Pflegetagebuch vor einer Begutachtung von Experten oder einem Pflegedienst prüfen, um sicherzugehen, dass es vollständig ist. Alternativ können Sie sich bei Unsicherheiten von Pflegeberatern unterstützen lassen.

Was ist ein Pflegetagebuch/Pflegeprotokoll

Leider werden noch viele pflegebedürftige Menschen in einen völlig falschen (bzw. gar keinen) Pflegegrad eingestuft, da die Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung nur unzureichend war. Erst wenn ein Pflegetagebuch / Pflegeprotokoll geführt wird, merkt man, dass meist viel mehr Zeit für die Pflege aufgewendet wird, als man glaubte.

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, tut deshalb gut daran, ein Pflegeprotokoll zu führen.

Denn mit einer genauen Auflistung des Pflegeaufwands lässt es sich gegenüber dem MDK leichter argumentieren.

Um eine Pflegestufe / einen Pflegegrad zu erhalten, ist ab 2017 nicht mehr die minutengenaue Zeitberechnung notwendig.  Mit den neuen Pflegegraden ist nur noch ausschlaggebend, wie selbstständig bzw. unselbstständig der Pflegegrad-Antragssteller ist.

Warum wird ein Pflegetagebuch benötigt

Ein Pflegeprotokoll kann für die Erteilung oder Ablehnung eines Pflegegrades äußerst entscheidend sein. Wer einen Pflegegrad-Antrag bei der Krankenkasse/Pflegekasse gestellt hat, wird durch einen Pflegegutachter des MDKs zu Hause begutachtet.

Der Pflegebedürftige kann zum Zeitpunkt der Begutachtung einen guten Tag, aber auch einen schlechten Tag haben. Das weiß der Gutachter jedoch nicht. Er sieht die Person meist zum ersten Mal und kann nur das beurteilen, was er zum Begutachtungszeitpunkt sieht.

Wenn Sie beispielsweise ein Pflegeprotokoll über einen Zeitraum von 2 Wochen führen, ist daraus schnell ersichtlich, welche körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen der Antragsteller hat und wie stark dadurch die Bewältigung des täglichen Lebens erschwert wird.

In dem Pflegeprotokoll wird zum Beispiel erfaßt, ob die zu pflegende Person das Anziehen selbstständig, teilweise selbstständig oder unselbstständig durchführt.

Somit kann ein gut geführtes Pflegetagebuch/Pflegeprotokoll dazu führen, daß gleich in den richtigen Pflegegrad eingestuft wird. Wer falsch eingestuft ist, kann im Jahr tausende von Euro an Pflegekosten verlieren. Und das unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim erfolgt. Je höher der Pflegegrad, umso höher das Pflegegeld.

Extra-Empfehlung: Bei der Begutachtung für die Pflegestufe können Sie den Begutachter auch gleich darauf aufmerksam machen, welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel benötigt werden. Achten Sie darauf, dass die benötigten Hilfsmittel auch im Gutachten mit aufgenommen werden, dann müssen diese nicht nachträglich über die Pflegekasse genehmigt werden.

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Was erschwert die Pflege

Mit dem neuen Begutachtungssystem werden sechs verschiedene Lebensbereiche begutachtet und bewertet. Unter anderem werden auch Gründe für eine erschwerte Pflege abgefragt. Auch darauf sollten Sie sich vorbereiten.

Beispiele für eine erschwerte Pflege sind, dass der Patient stark übergewichtig ist, nicht mitarbeitet oder sich gar sträubt oder dement ist und viel Zeit benötigt wird, um den Patienten zum Beispiel zum Trinken zu animieren.

Damit Sie zusätzlich zu dem Pflegeprotokoll gut auf die MDK-Begutachtung vorbereitet sind, können Sie anhand meines kostenlosen Pflegegradrechners sehen, welche Fragen zu den einzelnen Lebensbereichen gestellt werden und wie hoch die Selbstständigkeit noch ist.

Wie lange sollte ein Tagebuch geführt werden

In der Regel reicht es aus, wenn über einen Zeitraum von ungefähr ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch/Pflegeprotokoll geführt wird. Bei einem besonders komplizierten und umfangreichen Pflegefall kann es durchaus sinnvoll sein über zwei Wochen zu protokollieren, um alle Besonderheiten zu berücksichtigen.

Was geschieht nach der Begutachtung

Nach der MDK-Begutachtung wird durch den zuständigen Mitarbeiter des MDKs ein Pflegegutachten erstellt. Trotz bester Vorbereitung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen kann es sein, dass der Gutachter keine oder eine zu niedrige Einstufung in einen Pflegegrad vornimmt.

Wer mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht einverstanden ist, sollte innerhalb der vorgegebenen Zeit einen Widerspruch einlegen.

Wer hilft weiter

  • Wer in der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst unterstützt wird, kann diesen bitten, beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs behilflich zu sein.
  • Auch die Pflegekassen oder Pflegestützpunkte geben Auskünfte und Hilfestellungen zum Führen des Pflegeprotokolls.
  • Außerdem hat jeder Pflegebedürftige und die Pflegenden Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung

Wo gibt es Pflegeprotokolle

Vordrucke oder Muster für ein Pflegeprotokoll gibt es unter anderem

Wichtig: Führt ein Pflegebedürftiger gewisse Tätigkeiten zwar selbst aus, die Pflegeperson muss aber beaufsichtigen oder unterstützend eingreifen, so zählen auch diese Hilfeleistungen zu den Pflegetätigkeiten.

Häufige Fragen zum Pflegetagebuch

Was ist ein Pflegetagebuch und wofür wird es verwendet?
Wie führe ich ein Pflegetagebuch richtig?
Warum ist ein Pflegetagebuch wichtig?
Wie oft muss das Pflegetagebuch aktualisiert werden?
Welche Informationen gehören in ein Pflegetagebuch?
Kann das Pflegetagebuch den Pflegegrad beeinflussen?
Was passiert, wenn ich kein Pflegetagebuch führe?
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0 Kommentare zu „Warum ein Pflegetagebuch unverzichtbar ist ✔️ Vorteile und Anleitung“

  1. Hallo meine Tochter (30) ist auf einen Auge blind und das zweite hat nur noch 5 % – Pflegestufe wurde abgelehnt, weil sie alles kann. Gibt es andere Wege? Danke

    1. Sie sollten sich diesbezüglich professionelle Beratung suchen. In Deutschland gibt es Vereine und Verbände für blinde und sehbehinderte Menschen. So wie z.B. den DBSV. Dort kann man Ihnen sicherlich am besten weiterhelfen.

  2. Brigitte Gehrke-Lassen

    Guten Abend an Euch;

    ich weiß gerade nicht, was ich noch denken soll. Im Dezember war der MdK bei einem guten Freund, den ich schon länger betreue. Der MdK hat dies sogar mit 15 Std. die Woche beziffert.
    Es geht es jetzt um eine Kombi-Leistung – Pflegegrad 3.
    Bisher habe ich es unentgeltlich gemacht und werde ihm natürlich auch weiterhin zur Seite stehen.
    Muss ich einen Antrag stellen, um eine ‘Aufwandsentschädigung’ zu bekommen? Nur mit meiner Rente kann ich diese Unterstützung nicht mehr leisten.
    Ich hoffe, dass es für mich einen Rat gibt.

    1. Ich selber darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Seit geraumer Zeit habe ich jedoch eine Kooperation mit einer Pflegeberatung. Bitte schildern Sie Ihr Problem über das Formular der Pflegeberatung. Hier finden Sie alles. Die Erstberatung ist kostenlos. Ich bin sicher, dass Ihnen geholfen wird und Sie auch gute Tipps bekommen.

  3. Hall, Ihr Schreiber,
    es ist eine irrige Meinung zu glauben, dass es bei der Begutachtung durch den MDK immer gerecht zu geht. Die Gutachter stehen meiner Meinung unter dem Druck der Pflegekassen und urteilen entsprechend nach dem Motto “Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe”. Die Gesetze sind gut aber die Ausführung ist mißerabel.

    Und ich sage voraus: Nach dem neuen Begutachtungssysten wird es noch sehr viel schwieriger werden als Pflegebedürftiger anerkannt zu werden. Bei dem neuen System wird es noch mehr Willkür geben, als bisher schon.

    Ich kenne einen Fall, wo der Gutachter eine 86.jähtrige Frau als Pflegebedürftig einstuft, im Gutachteb schreibt, dass sich mittelfristig nichts ändern wird, dass eine Befristung nach § 33 SGB XI nicht empohlen wird und trotzdem hat die Barmer Pflegekasse nur 4 Monate Pflegegeld bezahlt.

    1. Das kommt leider häufiger vor.
      Trotzdem ist das Führen eines Tagebuches wichtig. Erst wenn alles schriftlich fixiert ist, merkt man, wieviel Hilfe eigentlich tatsächlich benötigt wird.
      Wenn die Einstufung in die Pflegestufe kommt, unbedingt darauf achten, daß Sie das Gutachten auch bekommen. Hier können Sie dann vergleichen, was der MDK anrechnet und was nicht.
      Wurden wichtige Pflegehandlungen nicht aufgeführt oder die Einstufung ist Ihrer Meinung nach falsch, unbedingt Widerspruch einlegen.

  4. Als völliger Laie habe ich nach gründlicher Überlegung für meinen kranken Mann eine Pflegestufe beantragt. Nun habe ich erfahren, daß ich ohne ein Pflegetagebuch keine Chance habe, so eine Pflegestufe zu bekommen.
    Was kann ich nun tun?

    1. Auch ohne Pflegetagebuch können Sie eine Pflegestufe beantragen. Mit Pflegetagebuch ist es aber meistens einfacher.
      War der MDK schon bei Ihnen? Wenn nein, beginnen Sie mit dem Führen des Pflegetagebuchs.
      Falls die Pflegestufe abgelehnt wurde, legen Sie Widerspruch ein. Nehmen Sie für Formulierung des Widerspruchs Hilfe in Anspruch (Pflegestützpunkt, Pflegedienst o.ä.). Falls Sie bereit einen Pflegedienst haben, ist es gut, wenn ein Mitarbeiter bei der Begutachtung des MDKs mit dabei ist.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen

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  1. Hallo meine Tochter (30) ist auf einen Auge blind und das zweite hat nur noch 5 % – Pflegestufe wurde abgelehnt, weil sie alles kann. Gibt es andere Wege? Danke

    1. Sie sollten sich diesbezüglich professionelle Beratung suchen. In Deutschland gibt es Vereine und Verbände für blinde und sehbehinderte Menschen. So wie z.B. den DBSV. Dort kann man Ihnen sicherlich am besten weiterhelfen.

  2. Brigitte Gehrke-Lassen

    Guten Abend an Euch;

    ich weiß gerade nicht, was ich noch denken soll. Im Dezember war der MdK bei einem guten Freund, den ich schon länger betreue. Der MdK hat dies sogar mit 15 Std. die Woche beziffert.
    Es geht es jetzt um eine Kombi-Leistung – Pflegegrad 3.
    Bisher habe ich es unentgeltlich gemacht und werde ihm natürlich auch weiterhin zur Seite stehen.
    Muss ich einen Antrag stellen, um eine ‘Aufwandsentschädigung’ zu bekommen? Nur mit meiner Rente kann ich diese Unterstützung nicht mehr leisten.
    Ich hoffe, dass es für mich einen Rat gibt.

    1. Ich selber darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Seit geraumer Zeit habe ich jedoch eine Kooperation mit einer Pflegeberatung. Bitte schildern Sie Ihr Problem über das Formular der Pflegeberatung. Hier finden Sie alles. Die Erstberatung ist kostenlos. Ich bin sicher, dass Ihnen geholfen wird und Sie auch gute Tipps bekommen.

  3. Hall, Ihr Schreiber,
    es ist eine irrige Meinung zu glauben, dass es bei der Begutachtung durch den MDK immer gerecht zu geht. Die Gutachter stehen meiner Meinung unter dem Druck der Pflegekassen und urteilen entsprechend nach dem Motto “Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe”. Die Gesetze sind gut aber die Ausführung ist mißerabel.

    Und ich sage voraus: Nach dem neuen Begutachtungssysten wird es noch sehr viel schwieriger werden als Pflegebedürftiger anerkannt zu werden. Bei dem neuen System wird es noch mehr Willkür geben, als bisher schon.

    Ich kenne einen Fall, wo der Gutachter eine 86.jähtrige Frau als Pflegebedürftig einstuft, im Gutachteb schreibt, dass sich mittelfristig nichts ändern wird, dass eine Befristung nach § 33 SGB XI nicht empohlen wird und trotzdem hat die Barmer Pflegekasse nur 4 Monate Pflegegeld bezahlt.

    1. Das kommt leider häufiger vor.
      Trotzdem ist das Führen eines Tagebuches wichtig. Erst wenn alles schriftlich fixiert ist, merkt man, wieviel Hilfe eigentlich tatsächlich benötigt wird.
      Wenn die Einstufung in die Pflegestufe kommt, unbedingt darauf achten, daß Sie das Gutachten auch bekommen. Hier können Sie dann vergleichen, was der MDK anrechnet und was nicht.
      Wurden wichtige Pflegehandlungen nicht aufgeführt oder die Einstufung ist Ihrer Meinung nach falsch, unbedingt Widerspruch einlegen.

  4. Als völliger Laie habe ich nach gründlicher Überlegung für meinen kranken Mann eine Pflegestufe beantragt. Nun habe ich erfahren, daß ich ohne ein Pflegetagebuch keine Chance habe, so eine Pflegestufe zu bekommen.
    Was kann ich nun tun?

    1. Auch ohne Pflegetagebuch können Sie eine Pflegestufe beantragen. Mit Pflegetagebuch ist es aber meistens einfacher.
      War der MDK schon bei Ihnen? Wenn nein, beginnen Sie mit dem Führen des Pflegetagebuchs.
      Falls die Pflegestufe abgelehnt wurde, legen Sie Widerspruch ein. Nehmen Sie für Formulierung des Widerspruchs Hilfe in Anspruch (Pflegestützpunkt, Pflegedienst o.ä.). Falls Sie bereit einen Pflegedienst haben, ist es gut, wenn ein Mitarbeiter bei der Begutachtung des MDKs mit dabei ist.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen

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