
Die stundenweise Verhinderungspflege – eine wichtige Alternative zur klassischen Verhinderungspflege.
Wer einen Angehörigen / Partner / Freund oder Bekannten pflegt, kann nicht immer rund um die Uhr die Pflegeleistung erbringen. Urlaub, Krankheit oder ein Aufenthalt in einer Rehaeinrichtung usw. können dazu beitragen, dass keine Pflege durch die Pflegeperson erfolgen kann.
Um diese Zeiten zu überbrücken und den Pflegebedürftigen nicht in ein Pflegeheim geben zu müssen, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Für eine kurze Verhinderung, sollte jedoch die stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden. Das bringt Ihnen einige Vorteile.
Oftmals werden nur ein paar Stunden Ersatzpflege benötigt. Sei es, dass ein Arztbesuch ansteht oder der Gang zum Friseur notwendig ist. Oder aber auch einfach mal ein Besuch im Theater oder ein Zusammentreffen mit Freunden.
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Dann spricht man von einer stundenweisen Verhinderung. Somit kann für diese Zeiten also eine stundenweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.
WICHTIG: Wer gewisse Regeln einhält, bekommt das Pflegegeld ohne Kürzungen weiter bezahlt.
Prinzipielles und alles Wissenswertes zum Thema Verhinderungspflege finden Sie in meinem Beitrag „Neue Regelungen in der Verhinderungspflege“. In diesem Beitrag möchte ich einfach nur auf die stundenweise Verhinderungspflege eingehen.
Zum Beantragen und Abrechnen der (stundenweisen) Verhinderungspflege können Sie gerne unser Formular „Antrag + Abrechnung Verhinderungspflege“ verwenden. |
Das Wichtigste im Überblick
Unterschied zwischen Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege?
Der Unterschied liegt in der Anrechnung auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen und in der zeitlichen Begrenzung. Im Klartext heißt das:
Reguläre Verhinderungspflege | Stundenweise Verhinderungspflege |
---|---|
Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag. | Dauert pro Tag weniger als 8 Stunden. |
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt. | Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet). |
Die Verhinderungspflege ist auf 42 Tage begrenzt. | Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet. |
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ACHTUNG: Es ist nicht entscheidend, wie lange z.B. ein Pflegedienst, eine Privatperson usw. die Verhinderungspflege ausübt, sondern wie lange Sie als regulär pflegende Person abwesend sind.
Beispiel:
Sie als betreuende Person pflegen Ihren Vater. Heute nehmen Sie sich eine Auszeit und gehen mit Ihrem Enkel in den Zoo. Insgesamt sind Sie 10 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit wird ein Pflegedienst benötigt, der 2 x für jeweils 1 Stunde für Sie in der häuslichen Umgebung die Verhinderungspflege ausübt (also insgesamt 2 Stunden).
Da Sie insgesamt 10 Stunden außer Haus waren, werden alle Leistungen nach dem obigen Schema A) abgerechnet und nicht nach Schema B) stundenweise Verhinderungspflege. D.h., obwohl der Pflegedienst nur 2 Stunden Ersatzpflege erbrachte, wird Ihre „Freizeit“ von 10 Stunden als Berechnungsgrundlage herangezogen, Ihr Pflegegeld wird gekürzt und die Verhinderungspflegezeit von max. 42 Tagen pro Jahr wird ebenfalls angerechnet.
Wenn es sich einrichten lässt, sollten Sie also nicht mehr als 7 Stunden und 59 Minuten stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
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Wie oft kann stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Wie oben bereits beschrieben, bezieht sich die Verhinderungspflege nicht auf die Stunden, die von der Ersatzpflegeperson geleistet wurden, sondern auf die Abwesenheit der ständigen Pflegeperson. Wenn also ein Pflegebedürftiger während des 2-wöchigen Urlaubs der ständigen Betreuungsperson jeden Tag nur 2 oder 3 Stunden Unterstützung durch eine Ersatzpflegeperson benötigt, ist das schon die reguläre Verhinderungspflege.
Die reguläre Verhinderungspflege kann maximal an 42 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die stundenweise Verhinderungspflege hingegen ist nicht an die Anzahl der Tage gekoppelt. Sie können also so lange stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bis Ihr Budget für die Verhinderungspflege aufgebraucht ist.
Als Beispiel:
- Frau Gustavson ist die ständige Pflegeperson Ihres Vaters.
- 2 x wöchentlich trägt Frau Gustavson Zeitungen aus, um das Haushaltsgeld aufzubessern. Dafür benötigt sie jeweils 1,5 Stunden.
- Für diese Zeit springt Frau Gerber, eine gute Freundin der Familie, ein und übernimmt die Pflege von Frau Gustavsons Vater. Frau Gerber erhält 12 Euro je Stunde.
- Frau Gerber leistet damit (nach Abzug der Urlaubtage von Frau Gustavson) jährlich an 47 Wochen jeweils 2 x stundenweise Verhinderungspflege – also insgesamt 94 Ersatzpflegeeinsätze im Jahr.
- Bei 94 Einsätzen mit jeweils 1,5 Stunden Ersatzpflege zu je 12 Euro wäre das ein jährlicher Betrag von 1.692 Euro.
- Von den 94 Einsätzen kann Frau Gustavson knapp 90 Einsätze abrechnen. Damit ist das komplette Verhinderungspflege-Budget von 1.612 Euro (Stand 12/2021) verbraucht. Den Rest muss sie aus eigener Tasche bezahlen.
🟥 Wichtig
In den o.g. Fall kann Verhinderungspflege abgerechnet werden, weil es sich lediglich um eine kurze Zeit handelt.
Anders verhält es sich bei regelmäßigen beruflichen Belangen, wie z.B. einer Wechselschicht. Diese Zeiten können dann nicht über die Verhinderungspflege abgedeckt werden.
Fazit: Bei der stundenweisen Verhinderungspflege finden die abgerechneten Tage keine Berücksichtigung, dort zählt lediglich der zur Verfügung stehende Betrag.
Viele wissen nicht, dass ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege zusteht und rechnen im oben genannten Fall stattdessen die reguläre Verhinderungspflege ab. Dann hätte Frau Gustavson nur 42 Tage abrechnen können, anstatt der tatsächlichen Einsätze.
Vorsicht Pflegegeldkürzung: Es kommt vor, dass die stundenweise Verhinderungspflege beantragt wurde und trotzdem das Pflegegeld gekürzt/gegengerechnet wird.
Dieser Effekt ergibt sich unter anderem aus folgendem Grund:
Beispiel:
- Frau Gustavson geht am Donnerstag und am Freitag ihre Zeitungen austragen und beantragt hierfür Leistungen aus der stundenweise Verhinderungspflege.
- Da es sich hierbei um zwei aufeinanderfolgende Tage handelt, muss der Antrag entsprechend mit dem richtigen „Abwesenheitsgrund“ gestellt werden, nämlich „Zeitungen austragen“.
- Oft wird hier als Grund aber „Sonstiges“ angegeben.
- Der Antragsbearbeiter der Pflegekasse weiß nun nicht, was „Sonstiges“ ist. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, warum und wie lange die Pflegeperson abwesend war.
- So kann also bei Frau Gustavson eventuell auch von einem verlängerten Wochenende mit Erholungsurlaub ausgegangen werden.
- Das hat zur Folge, dass die Pflegeperson länger als 8 Stunden abwesend ist und somit die tageweise Verhinderung greift.
- Wäre Frau Gustavson dienstags und donnerstags Zeitungen austragen, wären es keine zusammenhängenden Tage und deshalb auch klar ersichtlich.
Fazit: Wird der Antrag und die Abrechnung auf stundenweise Verhinderungspflege falsch ausgefüllt, werden die Stunden womöglich über die reguläre Verhinderungspflege abgerechnet. Damit werden unnötigerweise die Pflegetage UND vor allem auch das Pflegegeld gekürzt.
Wo kann stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden
Die (tageweise oder stundenweise) Verhinderungspflege muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Im Normalfall stellt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zur Verfügung (oftmals auch als Download im Internet). Vorgehensweise ist von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich. Deshalb kurz bei Leistungsträger anrufen.
Sollten Sie Probleme mit der Abrechnung oder Beantragung der Verhinderungspflege haben, können Sie sich gerne an unseren Pflegeberater wenden.
Anmerkung: Die Verhinderungspflege lautet auch: Ersatz bei Abwesenheit der Pflegeperson oder Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und ist im § 39 SGB XI festgeschrieben
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #132704989 © Sandor Kacso
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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