Verhinderungspflege ist eine ganz wichtige Hilfe für alle Pflegenden. Wer pflegt braucht nicht nur Auszeiten für einen Arztbesuch oder für einen Behördengang, sondern auch mal eine persönliche Auszeit. Ein paar Tage Urlaub, ein Konzertbesuch oder ein Treffen mit Freunden.
Dafür können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird Verhinderungspflege beantragt
Um Verhinderungspflege/häusliche Ersatzpflege genehmigt zu bekommen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Sie sich unsicher sind oder noch nie eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, können Sie bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen erfüllt sind.Ansonsten können Sie die Verhinderungspflege dann beantragen, wenn Sie die Rechnungen an die Pflegeversicherung weiterleiten.
Einige Pflegeversicherungen haben eigene Vordrucke. Ansonsten können Sie auch gerne den von mir erstellten Vordruck verwenden.
Offiziell heißt der Antrag auf Verhinderungspflege übrigens: „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson“.
Wie wird Verhinderungspflege abgerechnet
- Lassen Sie sich von der Pflegeperson oder dem Dienstleister (z.B. Pflegedienst), welche die Verhinderungspflege ausgeführt haben, eine Quittung oder Rechnung ausstellen
- Damit die Pflegekasse gleich alle Informationen erhält, die für die Abrechnung wichtig sind, empfehle ich Ihnen, ein entsprechendes Abrechnungsformular auszufüllen (Bekommen Sie in der Regel von der Pflegekasse).
- Die Rechnungen reichen Sie gemeinsam mit dem Antrag und der Abrechnung für Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Bitte machen Sie sich von allen Formularen eine Kopie.
Was Sie unbedingt noch über Verhinderungspflege wissen sollten
Wer die Verhinderungspflege erstattet haben möchte, muss natürlich das eine oder andere beachten.
- Es kann zwar jeder Verhinderungspflege ausführen, aber nicht für jede Person bekommen Sie die entstandenen Kosten für die Ersatzpflege in voller Höhe erstattet. Das ist unter anderem abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
- Außerdem müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um überhaupt eine Verhinderungspflege beantragen zu können. So muss zum Beispiel mindestens 6 Monate gepflegt worden sein, bevor überhaupt eine Verhinderungspflege möglich ist.
- Wenn Sie nur stundenweise eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt. Sie müssen dies allerdings im Antrag richtig definieren
- Verhinderungspflege/Urlaubspflege kann auch rückwirkend beantragt werden. Sie müssen jedoch die Verhinderungspflege über Rechnungen nachweisen.
- Kurzzeitpflege kann auch mit Verhinderungspflege verrechnet werden. Auch hier ist wieder einiges zu beachten.
- Alltagsbegleiter können ebenfalls über die Verhinderungspflege finanziert werden.
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