
Kranken- & Behindertenfahrzeuge – Produktgruppe 18 (GKV Hilfsmittelkatalog)

Das Wichtigste in Kürze
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Kranken- und Behindertenfahrzeuge aus der Produktgruppe 18: Zu dieser Kategorie gehören Fahrzeuge wie Rollstühle, Elektrorollstühle und spezielle Krankenfahrzeuge, die die Mobilität von Menschen mit erheblichen Einschränkungen verbessern.
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Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Wenn diese Hilfsmittel medizinisch notwendig sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten – abzüglich eines möglichen Eigenanteils – bei entsprechender ärztlicher Verordnung.
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Individuelle Auswahl und Anpassung: Die Fahrzeuge werden je nach individuellen Bedürfnissen ausgewählt und angepasst, um den Komfort und die Mobilität zu maximieren.
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Wichtige Vorteile: Diese Hilfsmittel erleichtern den Transport, steigern die Selbstständigkeit und verhindern, dass Nutzer auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
So gehen Sie vor
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Bedarf ermitteln: Lassen Sie sich von einem Arzt oder Therapeuten beraten, ob ein Kranken- oder Behindertenfahrzeug für Sie oder Ihre pflegebedürftige Person erforderlich ist.
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Ärztliche Verordnung einholen: Holen Sie ein Rezept für das Hilfsmittel, das Ihre Krankenkasse für die Kostenübernahme benötigt.
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Krankenkasse informieren: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob das gewünschte Fahrzeug in der Produktgruppe 18 des GKV-Hilfsmittelkatalogs gelistet ist und ob es von den Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse geliefert wird.
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Passendes Fahrzeug auswählen: Besuchen Sie einen Anbieter, der mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet, und wählen Sie das geeignete Fahrzeug aus. Lassen Sie sich dabei von Fachleuten hinsichtlich der richtigen Anpassung und Ausstattung beraten.
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Kostenübernahme prüfen: Der Anbieter wird die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse abklären. Achten Sie darauf, ob eventuell ein Eigenanteil erforderlich ist. Nutzen Sie bei Bedarf Unterstützung durch Pflege durch Angehörige, um den Prozess zu vereinfachen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Definition & Übersicht
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Inhalte auf dieser Seite
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Kranken- & Behindertenfahrzeuge – Auswahl & Nutzung
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Inhalte dieses Themas
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Wie viel kosten Kranken- & Behindertenfahrzeuge und wer trägt die Kosten?
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So beantragt Ihr Angehöriger Kranken- & Behindertenfahrzeuge
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Tipps für den Vergleich und Kauf von Kranken- & Behindertenfahrzeugen
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Häufige Fragen zum Thema Kranken- & Behindertenfahrzeuge
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Neueste Ratgeber
Definition & Übersicht
Die Mobilität trägt entscheidend zum Wohlbefinden bei, bestimmt genießt es Ihr Angehöriger, kleine Einkäufe selbst zu erledigen oder eine Runde durch den Park zu drehen. Auch in der Pflegeumgebung ist Mobilität wichtig, um beispielsweise die Körperpflege umzusetzen. Doch körperliche Beeinträchtigungen können den Bewegungsradius stark einschränken. Kranken- und Behindertenfahrzeuge unterstützen im Alltag dann auf vielfältige Weise – ich erkläre Ihnen, wie Ihr Familienmitglied davon profitieren kann.
Kranken- und Behindertenfahrzeuge – der Begriff klingt sehr kryptisch, vielleicht können Sie sich deshalb darunter bisher nichts vorstellen. In Ihrem Leben sind Sie aber mit Sicherheit gleich mehreren Ausführungen begegnet. Lassen Sie uns in diesem Abschnitt gemeinsam entdecken, welche Hilfsmittel unter diese Kategorie fallen.
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Was ist ein Kranken- bzw. Behindertenfahrzeug?
Wenn Sie einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes werfen, stoßen Sie in der Kategorie 18 auf die sogenannten Kranken- und Behindertenfahrzeuge. Hierunter finden Sie Mobilitätshilfen, die für den allgemeinen Lebensbereich entworfen wurden – sie helfen dabei, sich ohne fremde Hilfe oder mit Unterstützung fortzubewegen, sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich. Kranken- und Behindertenfahrzeuge richten sich an Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr gehen können oder in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, zum Beispiel bei Multiple Sklerose oder Parkinson.[1]
Welche Kranken- und Behindertenfahrzeuge gibt es?
Da die Bedürfnisse im Bereich Mobilität sehr unterschiedlich sind, stehen Menschen mit einem Pflegegrad verschiedene Hilfsmittel zur Auswahl. Wie Sie gleich sehen werden, erleichtern sie die Fortbewegung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnumgebung – einige Beispiele gebe ich Ihnen mit meiner Tabelle.
Produkt | Hilfsmittelnummer | Beschreibung |
Dusch / Toiletten- rollstühle | 18.46.01.xxxx | Die Hilfsmittel besitzen einen korrosionsbeständigen Rohrrahmen und eignen sich daher zum Einsatz in der Dusche. Unter dem Rollstuhl kann ein Toiletteneimer mit Deckel angebracht werden – die Sitzfläche setzt sich aus einer wasserfesten Platte und einer Toilettenöffnung zusammen. Duschrollstühle gibt es auch ohne Toilettenfunktion.[2] |
Toilettenrollstühle | 18.46.02.xxxx | Dieses Hilfsmittel ist durch die vollgummibereiften Schwenkrollen fahrbar und besitzt zur Sicherheit Feststellbremsen. An dem Rohrrahmen, der mit Schiebestange oder Schiebegriffen ausgestattet ist, sind Armlehnen befestigt – sie können für ein seitliches Umsetzen abgenommen oder abgeklappt werden. Die Sitzfläche besitzt eine Toilettenöffnung, darunter lässt sich ein Toiletteneimer mit Deckel befestigen.2 |
Schieberollstühle | 18.50.01.xxxx | Bei Schieberrollstühlen gibt es einen faltbaren Rohrrahmen, zwei große Räder hinten, zwei kleine Räder vorn und Schiebegriffe. Außerdem besitzt das Hilfsmittel abnehmbare Armlehnen und Fußstützen sowie eine gepolsterte Fläche zum Sitzen und Anlehnen. Zur Sicherheit gibt es Bremsen.2 |
Rollstühle mit manuellen Antrieben (Hebel-, Greifreifenantrieben) | 18.51.01.xxxx 18.50.02.xxxx | Der Rollstuhl mit Hebelantrieb funktioniert über beidseitig am Hilfsmittel angebrachte Hebelgestänge. Außerdem sind große Antriebsräder und Lenkräder verbaut. Die Fußstützen sind abnehmbar, die Armlehnen meistens nicht.2 Bei einem Rollstuhl mit einem Greifreifenantrieb handelt es sich um die klassische Version – Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung greifen dabei die Reifen und setzen sie in Bewegung. Der Rahmen der Mobilitätshilfe ist faltbar. An dem Hilfsmittel sind insgesamt vier Räder, Armlehnen, Fußstützen, Bremsen und gepolsterte Flächen angebracht.2 |
Elektrorollstühle / Elektromobile | Zum Beispiel: 18.50.04.xxxx 18.46.05.xxxx 18.46.06.xxxx 18.50.07.xxxx 18.51.02.xxxx 18.51.05.xxxx | Elektrorollstühle sind Rollstühle mit einem Elektroantrieb – Pflegebedürftige benötigen keine Muskelkraft zur Fortbewegung. Elektrorollstühle gibt es für den Innen- und Außenbereich. Auch Elektromobile werden durch einen Elektromotor angetrieben – es gibt sie als Version mit drei und vier Rädern.2 |
Rollstühle mit besonderen Vorrichtungen (Steh-, Hubvorrichtungen) | 18.99.03.0xxx 18.99.03.1xxx 18.99.06.1xxx 18.99.06.2xxx 18.99.06.3xxx 18.99.06.5xxx | Spezielle Greifreifenrollstühle können über eine manuelle oder motorisch betriebene Stehvorrichtung verfügen, die Nutzer selbst betätigen. So können sie von einer sitzenden in eine aufrechte Position gelangen.[3] Greifreifenrollstühle können auch eine manuell zu bedienende Hubvorrichtung besitzen, um die Sitzhöhe zu verstellen – das gelingt beispielsweise über eine Gasdruckfeder. Alternativ gibt es Hubvorrichtungen, die motorisch betrieben werden – sowohl an manuellen als auch an elektrischen Rollstühlen.3 |
Treppenfahrzeuge | 18.65.01.xxxx | Zu den Treppenfahrzeugen gehören Mobilitätshilfen, um Treppen mit und ohne Rollstuhl zu bewältigen. Dazu gibt es Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) und Treppenraupen mit Antriebsketten.2 |
Reha-Wagen / Buggys | 18.99.01.1xxx 18.99.01.2xxx | Reha-Wagen besitzen ein Untergestell, das an einen Kinderwagen erinnert, und eine Sitzeinheit. Außerdem sind meist vier starre Räder verbaut. Buggys, die als Hilfsmittel gelten, gleichen den herkömmlichen Kinderbuggys, sind jedoch stärker belastbar, um auch ältere Kinder und Jugendliche transportieren zu können.2 |
Behinderungsgerechte Sitzelemente | 18.99.07.xxxx | Dazu gehören laut Hilfsmittelkatalog Rückenlehnen, Sitze, Seitenstützen, Spreizkeile, Kopfstützen und Fußkästen bzw. Fußplatten, die das Sitzen unterstützen.2 |
Gibt es noch andere Hilfsmittel für die Verbesserung der Mobilität?
Ihr Angehöriger kann bei Bewegungseinschränkungen weitere Hilfsmittel zur Unterstützung erhalten, dazu zählen die im Hilfsmittelkatalog unter der Kategorie 10 aufgeführten Gehhilfen und die in der Kategorie 22 gesammelten Mobilitätshilfen. Um Ihnen einen besseren Eindruck zu verschaffen, habe ich Ihnen auch hier eine Tabelle erstellt.
Gehhilfen in der Kategorie 10 des Hilfsmittelverzeichnisses | Mobilitätshilfen in der Kategorie 22 des Hilfsmittelverzeichnisses |
Hier sind Gehhilfen zusammengestellt, die sich im Innen- und Außenbereich einsetzen lassen. Sie geben Sicherheit, zum Beispiel bei Gangunsicherheiten oder körperlicher Schwäche. Beispiele für Gehhilfen: – Gehgestelle – Gehwagen – Hand-/Gehstöcke – Unterarmgehstützen – Achselstützen – Fahrbare Gehhilfen | Mobilitätshilfen unterstützen die Mobilität in unterschiedlichen Alltagssituationen, auch sie kommen in der Wohnumgebung und außerhalb des häuslichen Umfelds zum Einsatz. Ziele dabei sind, die Selbstständigkeit zu stärken und die Pflege zu erleichtern. Beispiele für Mobilitätshilfen: – Umsetz- und Hebehilfen – Aufstehhilfen für Sessel/Stühle – Lifter/Deckenlifter – Rampensysteme – Zweiräder/Dreiräder/Laufräder |
Welche Angebote können Personen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit sonst noch unterstützen?
Hilfsmittel wie Kranken- und Behindertenfahrzeuge erleichtern den Alltag für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige deutlich. Außerdem können weitere Angebote den Ausgleich bei Bewegungseinschränkungen schaffen. Menschen mit einer Behinderung haben zum Beispiel die Möglichkeit, einen Fahrdienst zu beanspruchen, der die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Konkret bedeutet das, dass Ihr Familienmitglied so zu Besuchen von Freunden oder zu kulturellen Veranstaltungen gelangt. Die Eingliederungshilfe trägt dabei die Kosten für den Transport, wenn dieser der sozialen Teilhabe dient.[4] Stehen erforderliche medizinische Termine an, übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten. Hat Ihr Familienmitglied einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt bekommen? Dann erkundigen Sie sich, ob das Merkzeichen H, B, G, aG oder GI verliehen wurde – damit kann Ihr Angehöriger kostengünstig oder kostenlos mit Bus und Bahn fahren.[6] Sind Menschen mit einer Behinderung berufstätig, können sie bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Zuschuss zum Kauf eines Autos erhalten. Unter Umständen gibt es auch Geld, beispielsweise von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit, für einen behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs.
Mein Tipp!
Menschen, die auf Kranken- und Behindertenfahrzeuge angewiesen sind, profitieren, aufgrund ihrer eingeschränkten Bewegungsfreiheit, meist von Anpassungen im Wohnumfeld. An den Kosten dafür können Sie die Pflegekasse beteiligen: Sie gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro für einzelne Maßnahmen, wie einen Einbau eines Treppenlifts. Mehr zu dem Thema erfahren Sie unserem Ratgeber.
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Kranken- & Behindertenfahrzeuge – Auswahl & Nutzung
Ein Kranken- und Behindertenfahrzeug ist für viele Menschen ein täglicher Helfer – damit auch Ihr Familienmitglied einen nützlichen Begleiter erhält, ist eine sorgfältige Auswahl wichtig. In diesem Abschnitt verrate ich Ihnen, welches Hilfsmittel zu Ihrem Angehörigen passt und was bei der Nutzung gilt.
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Welches Kranken- bzw. Behindertenfahrzeug ist am besten für mich geeignet?
Wenn sich Ihr Familienmitglied mehr Selbstständigkeit und Unterstützung im Alltag wünscht, könnte ein Kranken- und Behindertenfahrzeug genau das richtige sein. Wie Sie bereits wissen, gibt es eine große Auswahl an Produkten in diesem Bereich, von speziellen Rollstühlen über Buggys bis hin zu Treppenfahrzeugen. Welches Modell zu Ihrem Angehörigen passt, hängt maßgeblich von seiner Ausgangslage ab. Meine Tabelle führt Ihnen beispielhaft auf, welches Kranken- und Behindertenfahrzeug, sich in welcher Situation eignen kann.
Produkt | Fallbeispiele zur Nutzung |
Dusch-/Toilettenrollstuhl | Ihr Angehöriger kann aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr lange stehen und hat Schwierigkeiten beim Gehen. Ein Dusch-/Toilettenrollstuhl bietet Sicherheit beim Duschen und hilft beim Toilettengang. |
Elektrorollstuhl | Ihr Familienmitglied kann sich kaum oder gar nicht mehr im Wohnumfeld oder außerhalb der Häuslichkeit fortbewegen – die Kraft in den Armen bzw. Händen reicht nicht aus, um einen manuellen Rollstuhl zu bedienen. |
Rollstuhl mit Hebelantrieb | Ihr Angehöriger ist im Alltag auf einen Rollstuhl angewiesen und sucht eine Alternative zu einem Greifreifenrollstuhl. |
Treppenfahrzeuge | Ihr Familienmitglied benötigt tatkräftige Unterstützung bei dem Überwinden von Treppen, beispielsweise aufgrund der Nutzung eines Rollstuhls. |
Rollstuhl mit Stehvorrichtung | Ihr Angehöriger benötigt einen Rollstuhl – mit der Stehvorrichtung kann er im gestützten Stehen alltägliche Aktivitäten und Verrichtungen durchführen.2 |
Behindertengerechte Sitzelemente | Ihr Familienmitglied weist Schädigungen des Rumpfes sowie gegebenenfalls der Halsmuskulatur und dadurch Fehlhaltungen auf – Sitzelemente wie Rückenlehnen können die Haltung stabilisieren. |
Elektromobile | Ihr Angehöriger besitzt eine wesentliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit, zum Beispiel durch eine Krankheit oder Verletzung. Die Fahreignung ist jedoch gegeben und die Koordinationsfunktion der Arme sowie Hände reicht zum Führen des Elektromobils aus. |
Checkliste: Darauf sollten Sie bei der Auswahl eines Kranken- und Behindertenfahrzeugs achten:
- Prüfen Sie, welcher Unterstützungsbedarf gegeben ist: Braucht Ihr Angehöriger Unterstützung während der Körperpflege, während der Fortbewegung in der Häuslichkeit oder bei dem Toilettengang?
- Erkundigen Sie sich, welche Kranken- und Behindertenfahrzeuge grundsätzlich infrage kommen, zum Beispiel mit meiner obigen Tabelle oder mit einem Blick in das Hilfsmittelverzeichnis.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Angehöriger das Hilfsmittel bedienen kann, bei einer fehlenden Kraft in den Armen oder Händen kann beispielsweise ein elektrischer Antrieb sinnvoll sein.
Wer darf motorisierte Kranken- & Behindertenfahrzeuge fahren?
Zu den motorisierten Kranken- und Behindertenfahrzeugen zählen Elektrorollstühle und Elektromobile. Für die Nutzung braucht Ihr Angehöriger keinen Führerschein oder Behindertenausweis.
Folgende Anforderungen müssen aber erfüllt sein:
- Ihr Familienmitglied ist mindestens 15 Jahre alt (gilt nur bei Mobilitätshilfen, die schneller als 10 km/h fahren).[1]
- Ihr Angehöriger ist körperlich und geistig in der Lage, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
- Ihr Familienmitglied besitzt eine Haftpflichtversicherung (gilt für Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren).
Wo dürfen motorisierte Kranken- & Behindertenfahrzeuge fahren?
Bei der Suche nach einem motorisierten Kranken- und Behindertenfahrzeug sind Sie vielleicht schon einmal dem Begriff „motorisierter Krankenfahrstuhl“ begegnet. Dieser wird in der Fahrerlaubnis-Verordnung näher definiert als Kraftfahrzeug, das unter anderem über einen Sitz, eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einen Elektroantrieb verfügt. Außerdem gibt es weitere Bestimmungen, die sich auf das Gewicht und die Abmaße beziehen. Diese motorisierten Krankenfahrstühle, zu denen auch Elektrorollstühle und Elektromobile zählen können, dürfen überall dort, wo Fußgänger unterwegs sind, wie Gehwege oder Fußgängerzonen, mit Schrittgeschwindigkeit fahren.[2]
Wie weit können motorisierte Kranken- & Behindertenfahrzeuge fahren und wie schnell sind sie?
Die Reichweite von motorisierten Kranken- und Behindertenfahrzeugen hängt von dem Nutzungsverhalten, der Batteriekapazität und dem Model ab. Elektrorollstühle können beispielsweise ungefähr 10, teilweise auch mehr, Kilometer zurücklegen, bis die Batterie erneut geladen werden muss. Elektromobile, die 6 km schnell fahren, können auch 30 Kilometer und mehr mit einer Batterieladung fahren. Elektrorollstühle und Elektromobile, ausgelegt als Kranken- und Behindertenfahrzeuge, fahren in der Regel 6 km/h schnell.
Wie viel Strom verbrauchen motorisierte Kranken- & Behindertenfahrzeuge?
Besonders praktisch ist, dass motorisierte Kranken- und Behindertenfahrzeuge einfach an die Haushaltssteckdose angeschlossen werden können, um sie „aufzutanken“ – die Fahrt zur Tankstelle ist also nicht nötig. Elektromobile und Elektrorollstühle sind recht sparsam im Verbrauch – eine Batterieladung kostet in der Regel nur einige Cent. Wie oft das motorisierte Kranken- und Behindertenfahrzeug an die Steckdose muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier spielen beispielsweise das Nutzergewicht und das Fahrverhalten eine Rolle – wer beispielsweise häufig den Berg hochfährt, verbraucht mehr.
Aufstehhilfe ▷ Sicherheit für Pflegebedürftige und Entlastung für Pflegende
Rampensysteme ▷ Rollstuhlrampen für den barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Fahrzeugen
Wie viel kosten Kranken- & Behindertenfahrzeuge und wer trägt die Kosten?
Kranken- und Behindertenfahrzeuge gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen, einige von ihnen sind recht simpel, andere greifen auf eine komplexe Technik zurück – das spiegelt sich auch beim Preis wider. In diesem Abschnitt gebe ich Ihnen einen Einblick in die Kosten und Informationen zur Kostenübernahme.
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Wie viel kosten Kranken- & Behindertenfahrzeuge und wer zahlt sie?
Sie interessieren sich für ein Kranken- und Behindertenfahrzeug für Ihren Angehörigen? Dann sind Sie vielleicht überrascht, auf welch große Preisspanne Sie stoßen – sie reicht von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro. Ein Duschrollstuhl gehört beispielsweise mit etwa 300 Euro zu den günstigeren Anschaffungen, ein Elektromobil ist mit viel Technik ausgestattet und kostet schnell 2500 Euro und mehr. An dieser Stelle möchte ich aber nicht auf die einzelnen Preise eingehen, denn wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig und bewegungseingeschränkt ist, stehen die Chancen gut, dass die Kosten für die Mobilitätshilfe übernommen werden. Der richtige Ansprechpartner ist hier die Krankenkasse, die entsprechende Anträge bearbeitet. Mehr dazu erfahren Sie im Absatz „So beantragt Ihr Angehöriger Kranken- & Behindertenfahrzeuge“.
Welche Kranken- & Behindertenfahrzeuge werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Krankenkasse springt bei der Kostenübernahme grundsätzlich bei allen Produkten ein, die im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Meine Tabelle listet Ihnen die wichtigsten für den Pflegealltag auf.
Produkt | Erstattungsfähig ja oder nein? |
Dusch-/Toilettenrollstuhl | Ja |
Elektrorollstuhl | Ja |
Rollstuhl mit Hebelantrieb | Ja |
Treppenfahrzeuge | Ja |
Rollstuhl mit Stehvorrichtung | Ja |
Behindertengerechte Sitzelemente | Ja |
Elektromobile | Ja |
Wer hat Anspruch auf ein Kranken- bzw. Behindertenfahrzeug?
Damit die Leistungen der Krankenkasse, in diesem Fall die Hilfsmittel, gerecht verteilt werden, gibt es einige Voraussetzungen, die Versicherte erfüllen müssen. Das gilt auch bei der Aushändigung eines Kranken- und Behindertenfahrzeugs auf Kosten der Krankenversicherung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- das Hilfsmittel sichert den Erfolg einer Krankenbehandlung, beugt einer drohenden Behinderung vor oder gleicht eine solche aus.[1]
- der behandelnde Arzt sieht eine medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel und stellt eine Verordnung aus.
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So beantragt Ihr Angehöriger Kranken- & Behindertenfahrzeuge
In diesem Abschnitt skizziere ich Ihnen genau die verschiedenen Schritte, die Ihr Angehöriger durchlaufen muss, um ein Kranken- und Behindertenfahrzeug zu erhalten.
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Wo bekommt man ein Kranken- bzw. Behindertenfahrzeug?
Bei dem Kauf eines geeigneten Hilfsmittels haben Sie recht viele Auswahlmöglichkeiten. Möchte Ihr Angehöriger das Kranken- und Behindertenfahrzeug aus eigener Tasche zahlen, kann er dieses online oder offline bei zahlreichen Händlern erwerben. Auch ein gebrauchtes Hilfsmittel kann eine Lösung sein. Springt die Krankenkasse für die Kosten ein, erhält Ihr Familienmitglied das Hilfsmittel über einen Leistungserbringer, beispielsweise ein Sanitätshaus. Mehr zum Thema Kosten- und Kostenübernahme erfahren Sie im entsprechenden Abschnitt.
Wie beantrage ich ein Kranken bzw. Behindertenfahrzeug bei der Krankenkasse?
Immer dann, wenn Ihr Familienmitglied ein Hilfsmittel benötigt, ist die Abfolge der Schritte gleich – egal, ob es sich um ein Kranken- und Behindertenfahrzeug oder beispielsweise um eine Gehhilfe handelt.
Folgende Schritte muss Ihr Angehöriger bei der Beantragung durchlaufen:
- Ihr Familienmitglied vereinbart einen Arzttermin und äußert den Wunsch nach einem Kranken- und Behindertenfahrzeug – oft erhalten Pflegebedürftige auch ohne Nachfrage bei Medizinern von ihnen einen entsprechenden Vorschlag.
- Falls Ihr Angehöriger eine ärztliche Verordnung erhalten hat, geht er damit zu einem Leistungserbringer, der mit der Krankenkasse zusammenarbeitet – Auskunft über Kooperationspartner erhalten Versicherte bei der Krankenkasse.
- Ihr Familienmitglied gibt die ärztliche Verordnung bei dem Leistungserbringer, zum Beispiel einem Sanitätshaus, ab – dieser klärt dann die Kostenübernahme mit der Krankenkasse und händigt das Hilfsmittel aus.
Wie lange dauert es, ein Kranken- bzw. Behindertenfahrzeug zu bekommen?
Die Krankenkasse muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen über den Antrag auf ein Hilfsmittel entscheiden, das gilt auch bei Kranken- und Behindertenfahrzeugen. Der Genehmigungsprozess kann sich allerdings hinauszögern, wenn für die Entscheidung die Einschätzung des Medizinischen Dienstes erforderlich ist – dann darf es längstens fünf Wochen dauern.[1] Nach der Genehmigung kann Ihnen der Leistungserbringer genau mitteilen, wie lange es dauert, bis das Hilfsmittel zur Abholung bereitsteht.
Tipps für den Vergleich und Kauf von Kranken- & Behindertenfahrzeugen
Wenn Sie Ihrem Angehörigen dabei helfen möchten, ein Kranken- und Behindertenfahrzeug anzuschaffen, sollten Sie auf einige Dinge beim Vergleich und Kauf achten – ich verrate Ihnen, welche das sind.
Inhalte auf dieser Seite
Qualitätsmerkmale und Zertifizierungen
Eines vorweg: Die Hilfsmittel, die im Hilfsmittelkatalog stehen und von der Krankenkasse übernommen werden, erfüllen ihren Zweck und sind sicher. Es gibt also keinen Grund, diese Produkte infrage zu stellen. Werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen oder möchte Ihr Angehöriger lieber selbst darüber entscheiden, welches Kranken- und Behindertenfahrzeug ihn zukünftig begleitet, ist der Kauf auf Eigeninitiative ratsam.
Folgende Qualitätsmerkmale weist das Hilfsmittel im besten Fall auf:
- das Hilfsmittel ist einfach und intuitiv zu bedienen
- die Verarbeitung des Kranken- und Behindertenfahrzeugs ist gut, es gibt keine scharfen Ecken und Kanten
- das Hilfsmittel verfügt, falls nötig, über Sicherheitsmerkmale, wie eine Magnetbremse oder Feststellbremse
- das Kranken- und Behindertenfahrzeug weißt Zertifizierungen oder Gütesiegel, wie eine CE-Kennzeichnung oder ein GS-Zeichen, auf.
Kranken- & Behindertenfahrzeuge vergleichen und kaufen (neu und gebraucht)
Ein Vergleich der verschiedenen Produkte ist in jedem Fall empfehlenswert, denn so bekommen Sie ein Gefühl dafür, was das Kranken- und Behindertenfahrzeug leisten kann und welche Ausstattungsmerkmale sinnvoll sind. Das Preis-Leistungs-Verhältnis sollte dabei im Vordergrund stehen – das bedeutet: Für Ihr Geld sollten Sie eine entsprechende Leistung erhalten. Schauen Sie sich mehrere Angebote an und überprüfen Sie, wie viel der Anbieter für einen gewissen Funktionsumfang aufruft. Nehmen Sie sich Zeit dafür und durchleuchten Sie auch den Verkäufer näher: Macht dieser einen seriösen Eindruck, welchen Service bietet er und ist er gut erreichbar? Sie können auch die Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog in die Suchleiste Ihres Internetbrowsers eingeben und sich so einen Überblick verschaffen
Häufige Fragen zum Thema Kranken- & Behindertenfahrzeuge
In der Regel handelt es sich bei größeren Hilfsmittel auf Rezept um Leihgaben der Krankenkasse – in dem Fall muss der Rollstuhl nach der Nutzung wieder an den Leistungserbringer zurückgegeben werden.
Seniorenmobile, auch Elektromobile genannt, dürfen überall dort fahren, wo Fußgänger unterwegs sind, wenn sie bis zu 6 km/h schnell fahren.
Ein Seniorenmobil kann als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer abgesetzt werden. Unter Umständen kommt die Krankenkasse aber auch für die Kostenübernahme auf.
In der Regel ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für die Beantragung von Rollstühlen, da diese als Hilfsmittel gelten.
Ja, im weiteren Sinne ist ein elektrischer Rollstuhl ein Fahrzeug – das legt auch die Straßenverkehrszulassungsordnung nahe.
Ein behindertengerechtes Auto ist an die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen angepasst – so ist es beispielsweise leichter zugänglich und/oder nutzbar.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
[1] Produktgruppen-Info | GKV-Hilfsmittelverzeichnis (rehadat-gkv.de)
[2] Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes
[3] 20181113_Bekanntmachung_Produktgruppe_18_Kranken-_Behindertenfahrzeuge.pdf (gkv-spitzenverband.de)
[4] Fahrdienst für Menschen mit Behinderung – Serviceportal Düsseldorf (duesseldorf.de)
[5] Fahrdienste für Menschen mit Behinderung | Anderes Sehen e.V. zur Förderung blinder Kinder (anderes-sehen.de)
[6] einfach teilhaben – Kostenlos mit Bus und Bahn (einfach-teilhaben.de)
[7] Krankenfahrstuhl – Führerscheinfreie Fahrzeuge 2024 (bussgeldkatalog.org)
[8] https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/sicher-mobil-rollstuhl.pdf?__blob=publicationFile
[9] Wie komme ich zu meinen Hilfsmitteln? (lebenshilfe.de)
[10] So werden Hilfsmittel beantragt: Alle Infos auf einen Blick (pflege-durch-angehoerige.de)
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