
Pflegebett - Antrag & Tipps zur Kostenübernahme

Das Wichtigste in Kürze
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Ein Pflegebett kann durch die Krankenkasse beantragt werden, wenn es für die häusliche Pflege notwendig ist.
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Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept oder eine Verordnung, die den Bedarf eines Pflegebettes bestätigt.
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In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn das Pflegebett medizinisch erforderlich ist und die Pflegeperson Unterstützung benötigt.
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Der Antrag sollte vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
So gehen Sie vor
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Ärztliches Rezept einholen
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt ein Rezept oder eine Verordnung für das Pflegebett ausstellen. Der Arzt muss den medizinischen Bedarf für das Pflegebett bestätigen. -
Pflegegrad prüfen
Wenn noch nicht geschehen, stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige über einen anerkannten Pflegegrad verfügt, da dies für die Kostenübernahme relevant sein kann. -
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Reichen Sie das ärztliche Rezept sowie alle relevanten Informationen und Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen und Formulare beachtet haben. -
Zusätzliche Dokumente einreichen
Möglicherweise fordert die Krankenkasse zusätzliche Unterlagen wie einen Pflegeplan oder die Einschätzung des medizinischen Fachpersonals an. -
Entscheidung abwarten
Nach der Einreichung Ihres Antrags prüft die Krankenkasse den Antrag und gibt Ihnen Bescheid. Wenn der Antrag genehmigt wird, können Sie das Pflegebett beschaffen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Was ist der Unterschied zwischen einem Krankenbett und einem Pflegebett?
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Wer übernimmt die Kosten für ein Krankenbett?
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Pflegebett selbst bezahlen
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Voraussetzungen für die Genehmigung eines Pflegebetts?
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Wo muß das Pflegebett beantragt werden?
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Was ist zu tun, wenn ein Pflegebett abgelehnt wird?
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Eigenanteil und Zuzahlung für ein Pflegebett
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Pflegebett oder Seniorenbett?
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Niederflurbetten anstatt freiheitsentziehende Maßnahmen
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Welche Arten von Pflegebetten gibt es?
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Neueste Ratgeber
Was ist der Unterschied zwischen einem Krankenbett und einem Pflegebett?
Wer pflegebedürftig ist, hat unter gewissen Voraussetzungen – abhängig von der Schwere der Krankheit – ein Anrecht auf ein Pflegebett/Krankenbett.
Höhenverstellbare Pflegebetten erleichtern in der häuslichen Pflege zum einen den pflegenden Angehörigen oder dem mobilen Pflegedienst in ganz erheblichem Maße die Pflege und zum anderen bleibt den Patienten die Mobilität länger erhalten.
Mit Spezialbetten, wie z.B. Niederflurbetten für Demenzpatienten, wird zudem noch die Verletzungsgefahr durch Herausfallen aus dem Bett stark verringert.
Der eigentliche Unterschied besteht darin, wer die Kosten für das Bett übernimmt,
- Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, heißt es korrekterweise Krankenbett.
- Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen, heißt es Pflegebett.
Ich werde in diesem Beitrag sowohl von Krankenbett als auch von Pflegebett sprechen, unabhängig davon, wer die Kosten für das Bett trägt. Für den Patienten selber hat es keine Nachteile, wer letztendlich der Kostenträger ist. Wichtig ist, dass überhaupt eine Kostenübernahme erfolgt.
Wer übernimmt die Kosten für ein Krankenbett?
Für die Kostenübernahme eines Pflegebettes kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Krankenbetten werden von der Krankenkasse (als technische Hilfsmittel) bezahlt. Für ein von der Krankenkasse bezahltes Krankenbett ist kein Pflegegrad (keine Pflegestufe) notwendig.
Erst wenn die Krankenkasse die Bezahlung ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. Die Pflegekasse ist also nachrangig zur Krankenkasse.
Kostenerstattung über die Pflegekasse
Um die Kosten von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, ist ein Pflegegrad (eine Pflegestufe) notwendig.
Fazit: Es ist möglich, auch ohne Pflegegrad (Pflegestufe) ein Krankenbett zu bekommen.
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Pflegebett selbst bezahlen
Wenn die Pflegekasse oder die Krankenkasse das Pflegebett nicht bezahlt, haben Sie auch die Möglichkeit, das Krankenbett selbst zu kaufen und zu bezahlen. Warum sollten Sie das tun?
- Für die Genehmigung eines Pflegebettes sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Oftmals werden diese nicht erreicht. Wenn die Pflege des bettlägrigen Menschen aber für das Pflegepersonal mit einem Pflegebett wesentlich erleichtert wird und damit auch viel rücken- und gelenkschonender gearbeitet werden kann, ist zu überlegen, ob das Pflegebett nicht selbst bezahlt wird wenn die finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
- Die Kranken- und Pflegekassen bezahlen in der Regel nur ein Standard-Modell, was oft nicht den pflegerischen Ansprüchen entspricht. Niederflurbetten haben zudem auch noch den Vorteil, dass sie so weit auf den Boden abgesenkt werden können, dass bei bettflüchtigen Menschen die Sturzgefahr sehr stark reduziert werden kann. Hier kommt also zum pflegerischen Aspekt auch noch der Sicherheits-Aspekt hinzu. Abhilfe kann zum Beispiel mit Alarmtrittmatten oder einem Bettkantenalarm geschaffen werden.
- Auch optisch ansprechende Pflegebetten werden von den Kassen nicht übernommen. Steht das Pflegebett zum Beispiel aus Platzgründen im Wohnzimmer, ist es doch schöner, wenn das Pflegebett sich optisch an die gesamte Raumgestaltung anpaßt.
- Sie haben kein Recht darauf, dass Ihnen die Krankenkasse ein neues Pflegebett zur Verfügung stellt. Unter Umständen ist dann das Pflegebett schon älter. Auch das gefällt nicht jedem.
Moderne Pflegebetten gibt es in einer großen Auswahl in Farbe, Design und Funktionen, die schon lange nichts mehr mit den klassischen Krankenhausbetten zu tun haben. Mittlerweile können Sie über das Internet Pflegebetten zu günstigen Preisen bestellen. Achten Sie jedoch auch hier auf eine optimale Beratung.
Voraussetzungen für die Genehmigung eines Pflegebetts?
Wie für alles, gibt es auch für Pflegebetten gewisse Voraussetzungen, um diese genehmigt zu bekommen. Wer über die Pflegekasse ein Pflegebett beantragt, muss gemäß § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI folgende Voraussetzungen erfüllen
Das Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel, also das Pflegebett,
- muss die Pflege erleichtern
- muss zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder
- ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen
Werden diese Kriterien nicht erfüllt, wird der Antrag wohl abgelehnt werden.
Wo muß das Pflegebett beantragt werden?
Da sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse für die Kostenübernahme eines Krankenbetts in Frage kommen, ist dies etwas schwierig. Vorrangig muß die Krankenkasse bezahlen.
- Wer ein Krankenbett benötigt, muss dies mit seinem Arzt besprechen. Der Arzt stellt dann eine Verordnung (ähnliche einem Rezept) aus. Auf der Verordnung muss unbedingt vermerkt sein, dass ein „behindertengerechtes Bett“ verordnet wird.
- Alternativ ist es ab dem 01.01.2022 möglich, dass eine Pflegefachkraft (z.B. ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes) eine Empfehlung für ein Hilfsmittel ausspricht. Mit dieser Empfehlung können Sie dann direkt bei der Krankenkasse/Pflegekasse das Pflegebett beantragen. Die Empfehlung darf nicht älter als 14 Tage sein.
- Bei einer Pflegebedürftigkeit kann auch der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) bereits im Pflegegutachten vermerken, dass ein höhenverstellbares Pflegebett benötigt wird um die häusliche Krankenpflege zu erleichtern. Dann werden die Kosten evtl. von der Pflegekasse übernommen. Unter Umständen ist dann das Pflegebett bei der Pflegekasse zu beantragen.
Klären Sie auf alle Fälle mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse ab, wer die Kosten übernimmt und ob ein Antrag nötig ist oder eine ärztliche Verordnung.
Vor Anschaffung eines Pflegebetts/Krankenbetts muss eine Genehmigung durch den Kostenträger (Krankenkasse oder Pflegekasse) vorliegen. Wer sich einfach nur ein Krankenbett ohne vorherige Kostenübernahme kauft oder bestellt, läuft Gefahr, keine Kostenerstattung zu erhalten.
Mein Tipp!
Wir haben den Antrag für ein Pflegebett über den Pflegedienst gestellt. Zum einen wissen die Mitarbeiter des Pflegedienstes, wie der Antrag formuliert werden muss. Zum anderen kann die Krankenversicherung dann auch eher von der Notwendigkeit des Pflegebettes ausgehen.
Was ist zu tun, wenn ein Pflegebett abgelehnt wird?
Sie haben ein Pflegebett beantragt, doch der Antrag wurde abgelehnt, dann ist innerhalb der auf dem Ablehnungsbescheid angegebenen Widerspruchsfrist (meistens 4 Wochen) ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einzulegen.
Eigenanteil und Zuzahlung für ein Pflegebett
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung für das Pflegebett in Höhe von max. 10 Euro leisten. Wer eine Zuzahlungsbefreiung hat, muss diese Kosten nicht übernehmen.
Pflege-, Medikamenten- und Krankheitskosten summieren sich schnell. Lesen Sie in meinem Beitrag, welche Krankheits- und Pflegekosten steuerlich abgesetzt werden können.
Geht das Krankenbett in das Eigentum des Pflegebedürftigen über?
Technische Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel die von der Pflegekasse/Krankenkasse zur Verfügung gestellt wurden, sind in der Regel lediglich Leihgaben. Das heißt, wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, muss es an die Krankenkasse/Pflegekasse zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt meist über den Lieferanten des Bettes (Sanitätshaus).
Wer die leihweise Überlassung des Pflegebetts ablehnt, muss damit rechnen, dass er die Kosten für ein Pflegebett selbst tragen muss. Eine Alternative wäre dann, sich ein Pflegebett nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen selbst zu kaufen.
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Pflegebett oder Seniorenbett?
Nicht jeder mag ein klassisches Pflegebett in seinem Schlafzimmer haben. Schon gar nicht wenn man in einer Beziehung lebt. Und in ein anderes Zimmer ausquartiert zu werden ist auch nicht jedermanns Sache.
Deshalb sollte man sich überlegen, ob nicht vielleicht ein Seniorenbett, das ganz ähnlich wie ein Krankenbett gehandhabt werden kann, in Frage kommt. Anstatt des regulären Krankenbettgestells wird bei einem Seniorenbett ein Einlegerahmen in das vorhandene Doppelbett/Ehebett (genauso aber auch in ein Einzelbett) eingelegt.
Niederflurbetten anstatt freiheitsentziehende Maßnahmen
Um Bettgitter zu vermeiden (was unter Umständen als freiheitsentziehende Maßnahmen gewertet wird), wird mit Niederflurbetten eine optimale Lösung erreicht. Bei Menschen mit Demenz, welche zu nächtlicher Bettflucht neigen, können die Niederflurbetten relativ weit nach unten gestellt werden. Somit ist die Verletzungsgefahr bei der Bettflucht erheblich gemindert.
Welche Arten von Pflegebetten gibt es?
Je nach Schwere der Krankheit und Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen, gibt es ganz unterschiedliche Pflegebetten. In der Regel werden die meisten Patienten ein (höhenverstellbares) Standard-Pflegebett verordnet bekommen. Trotzdem gibt es auch
- tiefenverstellbare Pflegebetten
- mit Aufstehhilfe (Aufstehbetten)
- Sitzbetten
- Niederflurbetten / Niedrigbetten /Niedrigpflegebetten
- Schwerlastbetten
- Mobilisierungsbetten
- Lagerungsbetten<
- Intensivpflegebetten
- Therapiebetten / Rehabetten
- Stehbetten
- Seitenlagerungsbetten
- Kinder- und Kleinwüchsigenbetten
Achtung: Die Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel werden von der Krankenkasse auf Antrag erstattet. Dies betrifft auch Heimbeatmungsgeräte, elektrische Rollstühle, Pflegebetten usw. Musterbrief Stromkostenerstattung.
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