Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42€: Liste und Antrag
is zu Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Erfahren Sie, welche Hilfsmittel dazugehören und wie Sie den Antrag stellen.


Das Wichtigste in Kürze
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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die den Pflegealltag erleichtern und zur Hygiene beitragen.
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Kostenübernahme bis 42 € monatlich: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können diese Hilfsmittel kostenlos beziehen, da die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
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Einfacher Antrag: Die Beantragung erfolgt unkompliziert bei der Pflegekasse. Viele Anbieter bieten Unterstützung beim Antrag und Lieferung der Hilfsmittel.
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Wichtige Entlastung: Diese Unterstützung spart Kosten und hilft Angehörigen, die häusliche Pflege hygienisch und sicher zu gestalten.
So gehen Sie vor
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Prüfen Sie die Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat. Nur dann können die Kosten übernommen werden.
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Pflegehilfsmittelbedarf ermitteln: Erstellen Sie eine Liste der benötigten Artikel, wie z. B. Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Schutzschürzen. Orientieren Sie sich an verfügbaren Produktlisten.
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Antrag stellen: Laden Sie das Antragsformular von der Website Ihrer Pflegekasse herunter oder fordern Sie es telefonisch an. Alternativ können Sie Anbieter nutzen, die die Antragstellung übernehmen.
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Bestellung organisieren: Nach Genehmigung des Antrags können Sie die Pflegehilfsmittel bei einem Lieferanten Ihrer Wahl oder über Partner der Pflegekasse beziehen.
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Regelmäßige Anpassung: Überprüfen Sie monatlich, ob die gelieferten Hilfsmittel ausreichen oder angepasst werden müssen. Ihr Anbieter kann den Bedarf flexibel anpassen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Was sind Pflegehilfsmittel?
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Kostenloser monatlicher Zuschuss für Pflegebedürftige
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Wie beantrage ich kostenlose Pflegehilfsmittel?
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Wo kann man Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen?
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Die Pflegebox von Sanubi – Von uns persönlich geprüfte Qualität
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5 einfache Schritte: So füllen Sie das Antragsformular aus
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Diese Produkte enthält das Pflegepaket von Sanubi
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Über unseren Partner
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Neueste Ratgeber
Was sind Pflegehilfsmittel?
Wer in häuslicher Pflege einen pflegebedürftigen Menschen betreut, hat in der Regel alle Hände voll zu tun. Das bisschen Zeit, das übrig bleibt, nutzen die meisten Pflegenden dafür, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen.
Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn hier kann sich einiges summieren.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflegesituation zu Hause erleichtern und sowohl den Patienten als auch die Pflegeperson vor Krankheitsübertragungen schützen. Man unterscheidet ganz bewusst technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Notrufsysteme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Liste 2025
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) aufgelistet und sind unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Mundschutz
- FFP2 Masken
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen
- Esslätzchen
- Fingerlinge
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Ab Pflegegrad 1 sichern – einfach online bestellen & bequem nach Hause liefern lassen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten!
Kostenloser monatlicher Zuschuss für Pflegebedürftige
Mir ist es heute ein ganz besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass jedem Pflegebedürftigen pro Monat ein kostenloses Pflegepaket, mit Pflegehilfsmitteln, welche zum Verbrauch benötigt werden, in Höhe von 42 Euro zusteht. Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 bezahlen diese nämlich selbst, weil sie nicht wissen, dass Sie (nach § 40 Abs. 2 SGB XI) monatlich einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben.
Eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige
Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist eine wichtige Maßnahme, um die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag bestmöglich zu unterstützen. Um den Bedürfnissen gerecht zu werden, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 42 Euro. Dieser Betrag kann vollständig für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln verwendet werden, ohne dass eine zusätzliche Zuzahlung erforderlich ist. Es handelt sich somit um eine finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Zuschuss wird von der Pflegekasse gewährt und ist unabhängig von anderen Leistungen wie Pflegegeld oder ambulanten Pflegediensten. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 1 haben und in der häuslichen Umgebung gepflegt werden. Ein Pflegepaket bei Pflegegrad 2 ist also kein Problem, was den generellen Anspruch darauf angeht. Abhängig von der Höhe des Pflegegrades sowie einer möglichen Erkrankungen macht der Erhalt von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch vollkommen Sinn.
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Wie beantrage ich kostenlose Pflegehilfsmittel?
- Informieren Sie sich über die Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Informieren Sie sich über die genauen Leistungen, die Ihnen zustehen, indem Sie die entsprechenden Informationen bei Ihrer Pflegekasse einholen oder auf der Website des zuständigen Pflegeversicherungsträgers recherchieren.
- Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse: Um kostenlose Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser Antrag kann in der Regel schriftlich oder online eingereicht werden. Fordern Sie das entsprechende Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse an oder laden Sie es von deren Website herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus: Füllen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Person und Ihrer Pflegesituation an. Falls notwendig, können Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von einem Angehörigen oder einer Pflegefachkraft unterstützen lassen.
- Legen Sie erforderliche Nachweise bei: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, bestimmte Nachweise beizufügen, um Ihre Pflegesituation zu bestätigen. Dies können beispielsweise ärztliche Bescheinigungen oder andere Unterlagen sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen Sie benötigen und fügen Sie diese dem Antrag bei.
- Senden Sie den Antrag ab: Sobald Sie den Antrag ausgefüllt haben und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden, senden Sie den Antrag an Ihre Pflegekasse. Beachten Sie eventuelle Fristen und stellen Sie sicher, dass der Antrag rechtzeitig eingereicht wird.
- Bearbeitung des Antrags: Ihre Pflegekasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der kostenlosen Pflegehilfsmittel. Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Kostenzusage und weitere Informationen, wie Sie die Pflegehilfsmittel beziehen können.
Mein Tipp!
Interessieren Sie sich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, können Sie sich diese durch einen zertifizierten Onlineanbieter zusammenstellen und monatlich liefern lassen. Diese Anbieter beantragen die Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse und übernehmen alle weiteren Formalitäten. Pflegehilfsmittel jetzt online beantragen
Wo kann man Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen?
Um den Pflegebedürftigen den Zugang zu den benötigten Pflegehilfsmitteln zu erleichtern, werden diese oft in praktischen Pflegepaketen angeboten. Diese Pflegepakete enthalten eine Zusammenstellung verschiedener Pflegehilfsmittel, die auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Dadurch wird nicht nur die Bestellung, sondern auch die Nutzung der Pflegehilfsmittel vereinfacht.
Ein guter Pflegehilfsmittel-Lieferservice übernimmt die Abrechnung und die komplette Kommunikation/den Schriftverkehr mit der Pflegekasse.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel können in Drogerien aber auch in der Apotheke oder in einem Sanitätshaus usw. erhalten werden.
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Pflegehilfsmittel-Pakete für eine einfache Bestellung und Nutzung
Wir empfehlen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in einer sogenannten Pflegebox von einem zertifizierten Dienstleister zu erwerben, wie bspw. Sanubi. Die Pflegehilfsmittel können nach den eigenen Bedürfnissen ganz einfach online zusammengestellt werden und der Anbieter übernimmt von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis hin zur Lieferung alle Formalitäten – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wie erfolgt die Lieferung?
Wer sich für die monatliche Lieferung einer Hilfsmittelbox entscheidet, bekommt die von ihm ausgewählte Variante automatisch jeden Monat nach Hause geliefert. Achten Sie bei der Auswahl des Lieferanten darauf, dass Sie weder zusätzliche Portokosten bezahlen müssen noch an Vertragslaufzeiten gebunden sind.
Die Pflegebox von Sanubi – Von uns persönlich geprüfte Qualität
Ich habe mich bewusst für Sanubi als Partner für Pflegehilfsmittel entschieden, da Sanubi sehr einfach funktioniert und die Produkte von höchster Qualität sind. So zum Beispiel werden alle Desinfektionsmittel vom Marktführer Schülke bereitgestellt. Zusätzlich bietet Sanubi, anders als andere Anbieter, viel mehr Produktauswahl an. Neben unterschiedlichen Verpackungsgrößen, gibt es beispielsweise auch praktische Desinfektionstücher und Handgel für unterwegs.
Vorteile der kostenlosen Abo-Lieferung von Sanubi
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 480 € (ab 2025: 504 €) jährlich ohne eigene Zuzahlung
Bequeme kostenfreie Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause und das jeden Monat
Sanubi übernimmt alle
Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse und rechnet mit dieser ab
5 einfache Schritte: So füllen Sie das Antragsformular aus
Rufen Sie das Formular hier auf:
→ Schritt 1: Pflegepaket selbst zusammenstellen – Wählen Sie die Produkte, die Sie monatlich erhalten wollen.
→ Schritt 2: Über die Pfeile werden noch weitere Produkte sichtbar. Schauen Sie welche Packungsgrößen Sie benötigen.
→ Schritt 3: Sind Ihre 42 Euro erreicht, können Sie keine weiteren Produkte aussuchen. So können Sie sicher sein, dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
→ Schritt 4: Haben Sie Ihre Produkte gewählt, tragen Sie im nächsten Schritt Ihre Daten ein (Name, Adresse…)
→ Schritt 5: Sie können sofort sicher online unterschreiben oder bekommen den Antrag mit Ihrer ersten Box zugesandt.
Gut zu Wissen!
Sie können jederzeit den Inhalt Ihres Pflegehilfsmittel Paketes in Ihrem Kundenkonto anpassen. Beispielsweise, wenn Sie noch genügend Desinfektionsmittel zu Hause haben und auf eine kleinere Menge umsteigen möchten.
Diese Produkte enthält das Pflegepaket von Sanubi
Für uns ist Transparenz ein ganz wichtiger Punkt. Sie als unsere Leser sollen wissen, welche Produkte Sie bekommen. Daher haben wir den Inhalt der Pflegebox geprüft und unter die Lupe genommen.
Sanubi überraschte uns nicht nur mit den qualitativ sehr hochwertigen Marken-Produkten, sondern auch mit der großen Auswahl an Produkten, wie es sonst bei den Pflegehilfsmittelboxen nicht üblich ist.
Wir stellen Ihnen hier jedes einzelne Produkt mit seinen besonderen Merkmalen und Einsatzbereichen vor.

Desinfektionstücher
Schülke mikrozid® universal wipes premium: Hochwertige und große Desinfektionstücher mit breiter Wirksamkeit gegen die meisten Viren und Bakterien und sehr guter Materialverträglichkeit.
- Geeignet zum Abwischen von Flächen wie z.B. Krankenbetten, Nachttische, medizinische Geräte usw.
- Entfernt die meisten Viren und Bakterien, auch Noroviren
- Reinigen und desinfizieren in einem Arbeitsgang
- Dermatologisch getestet
- Ohne Farb- und Parfümstoffe
- Sehr gute Materialverträglichkeit
- Wirksam innerhalb von 30 Sekunden nach dem Auftragen
- Hochwertige und große Desinfektionstücher

Handdesinfektions-Gel
Schülke Desderman Care Gel: hochwertiges Desinfektions-Gel mit breiter Wirksamkeit gegen die meisten Viren und Bakterien im praktischen 100 ml Spender.
- Geeignet zur Desinfektion von Händen
- Entfernt die meisten Viren und Bakterien, auch Noroviren
- Mit Haut pflegenden Wirkstoffen (ProPanthenol-Komplex und Vitamin E). Schützt die Hände.
- Rückfettend, trocknet die Hände nicht aus
- Hinterlässt keine Rückstände auf der Haut
- Bleibt auf den Händen und tropft nicht herunter
- Praktische 100 ml Flasche, geeignet für jede Tasche oder Jacke
- Hochwertiges Desinfektions-Gel

Flächendesinfektion
Schülke antifect N liquide: gebrauchsfertige Flächendesinfektion mit schneller Wirksamkeit gegen die meisten Viren und Bakterien.
- Geeignet zur Schnelldesinfektion von allen Flächen wie z.B. Pflegebetten, Nachttische, medizinische Geräte usw.
- Entfernt die meisten Viren und Bakterien
- Rückstandsfreie Desinfektion von Oberflächen
- Schnelle und breite Wirksamkeit
- Gute Oberflächenverträglichkeit
- Gebrauchsfertig, ohne Verdünnen verwendbar

Nitril-Handschuhe
Abena Excellent Nitril Handschuh: robuster, Latexfreier Nitrilhandschuh mit hohem Tragekomfort, der für Allergiker geeignet ist.
- Resistenter und robuster als Vinyl-Handschuhe, daher ideal für Reinigungs- und Pflegetätigkeiten
- Extra lang 300mm statt 240 mm
- Lebensmittel geeignet eigenen sich bei der Zubereitung von Lebensmittel
- Hoher Tragekomfort
- Frei von Latex daher auch für Allergiker geeignet
- Elastisch

Vinyl-Handschuhe
Abena Classic Vinyl Handschuh: latexfreier Handschuh mit angenehmen Tragekomfort zum kurzzeitigen Einsatz und Schutz vor Krankheitserreger.
- Schutz vor Krankheitserreger
- Puderfrei
- Antistatisch
- Latexfrei
- Elastisch, flexibel und angenehm weich

Latex-Handschuhe
Abena Classic Latex Handschuh: klassischer Latexhandschuh der sich für eine Vielzahl von Aufgaben eignet. !Achtung bei Latexallergien ist dieser Handschuh ungeeignet!
- Geeignet bei Arbeiten mit Blutkontakt beispielsweise bei der Versorgung von Wunden
- Puderfrei
- Geeignet bei Arbeiten mit Kontakt zu Körperflüssigkeiten beispielsweise beim Wechseln der Inkontinenz-Produkte
- Lebensmittel geeignet, eignen sich bei der Zubereitung von Lebensmitteln

Bettschutz. Einmalgebrauch
Abena Abri Soft Superdry Einwegunterlagen: weiche und sanfte Einwegunterlage mit hoher Saugkraft dank Super-Absorber und einzigartigem Diamant-Muster.
- Hohe Saugfähigkeit durch spezielles Flocken-Material und Super-Absorber
- Einzigartiges Diamantmuster sorgt für ein extra langes Gefühl der Trockenheit
- Besonders groß: Größe 70 x 180 cm
- Schützt Matratzen, Bettwäsche, Fußböden und Stühle vor Verschmutzungen
- Geeignet für Harn- und Stuhlinkontinenz

Bettschutz. Waschbar
Abena Abri Soft, waschbar: weiche und sanfte Mehrwegunterlage mit hoher Saugkraft für mehr Nachhaltigkeit und Schutz in der Pflege
- Geeignet für Harn- und Stuhlinkontinenz
- Wiederverwendbar
- Wasserundurchlässig
- Waschbar bis 95°C, bis zu 300x waschbar, daher sehr nachhaltig
- Trocknergeeignet, kein Einlaufen oder verformen
- Hohe Saugfähigkeit. Schnelle Aufnahme von Flüssigkeit. Sorgen für trockenes Gefühl
- Superweiche Oberfläche und angenehm zur Haut

Schutzschürze / Schutzlätzchen
AMPri Med-Comfort: Perfekter Kleidungsschutz vor Feuchtigkeit und Schmutz mit besonders wiederstandfähigem Material.
- In 2 Ausführungen: Schutzschürze für Pflegeperson. Schutzlätzchen für Patient.
- Abwaschbare Einweg-Schutzschürzen
- Feuchtigkeitsabweisendes Material zum Schutz vor Schmutz, Wasser und Feuchtigkeit auf der Kleidung
- Einfaches An- und Ausziehen durch Bänder und Ösen
- Besonders widerstandsfähig gegen Risse und Durchstiche

Medizinischer Mundschutz
Abena Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Einweg „OP-Maske“: robuste und feuchtigkeitsbeständige Einweg „OP-Maske“ mit gutem Trage- und Atemkomfort
- Optimaler Sitz durch elastische Ohrenschlaufen und Nasenklammer
- Schutz vor Bakterien-Übertragung
- Hohe Filtrationsleistung und dennoch leichte Atmung möglich
- Hohe Flüssigkeitsbeständigkeit
- 3-lagig

FFP2-Masken
FFP2-Maske: wasserabweisende FFP2 Masken mit hohem Schutz vor Mikroorganismen, Staub und Dämpfe. Mit gutem Tragekomfort
- Optimaler Sitz, doppelter Nasenclip für guten Tragekomfort
- Hautverträgliches Material
- Verschiedene Farben erhältlich, auch in schwarz
- Schutz vor festen und/oder flüssigen Partikeln wie Staub, Dampf und Nebel (Aerosole)
- Hohe Partikelfiltration von ≥ 94% (PFE)
- Geruchsneutral
- Wasserabweisende Außenschicht
- 5-lagiger Vliesstoff, äußere Schicht wasserabweisend
Sie sind von den Produkten überzeugt und möchten Ihre eigenen Pflegehilfsmittelbox bequem zugesandt bekommen? Beantragen Sie völlig unkompliziert Ihre Pflegehilfsmittel hier. Alle Formalitäten und die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse werden für Sie übernommen.
Über unseren Partner
Es gibt mehrere Anbieter für Pflegehilfsmittel auf dem Markt. Warum haben wir uns gerade für Sanubi entschieden?
Wir legen großen Wert darauf, dass wir für unsere Leser die bestmögliche Qualität und Versorgung bekommen. Das spiegelt sich auch bei der Auswahl unserer Partner wider, die wir auf Herz und Nieren prüfen.
Mit Sanubi haben wir einen Partner gefunden, der diese Werte teilt und unseren Ansprüchen in Punkto Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Qualität entspricht.
Sanubi hat uns durchweg durch einen zuverlässigen Kundenservice, namhafte und qualitativ sehr hochwertige Produkte (überwiegend Made in Germany) und einer sehr schnellen Lieferung überzeugt.
Aus diesen Gründen und auch, dass Sanubi eine deutlich größere Auswahl an Produkten und mehr Inhalt in den Boxen anbietet, ist unsere Überzeugung, dass Sie dadurch mit der Sanubi-Pflegehilfsmittelbox bestens versorgt sind.
Zum 01.01.2022 gilt folgende Änderung: Die Kosten für “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” werden künftig wieder mit 40 € von den Pflegekassen übernommen, anstatt mit 60 €. Doch was bedeutet das jetzt genau und warum wurde der Betrag damals auf 60 € angehoben?
Eines vorweg: Wir haben das für Sie geklärt, dass Sie als Sanubi-Kunde vermutlich nicht weniger Produkte erhalten als bisher. Das Interview mit der Firma Sanubi, vertreten durch Herrn Matthias Fiederling, haben wir Ihnen zusammengefasst:
Lesen Sie hier das ganze Interview
Pflege-durch-Angehoerige.de Herr Fiederling, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um die wichtigen Fragen in Bezug auf die Änderung der Kostenübernahme für die Pflegehilfsmittel für uns zu klären.
Warum wurden im Jahr 2020 die Pflegehilfsmittel von 40 € auf 60 € erhöht und was hat sich dadurch geändert?
Herr Fiederling: Die Corona-Pandemie hat die Pflegelandschaft nachhaltig verändert. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wurden durch die hohe Nachfrage deutlich teurer. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber darauf reagiert und die Pflegehilfsmittelpauschale rückwirkend zum 1. April 2020 auf 60 Euro angehoben.
Im Grunde sind bei dem Großteil unserer Boxen damit die höheren Kosten gedeckt worden. In wenigen Fällen hatten Kunden den Effekt, dass diese, je nach Zusammenstellung, ein paar wenige Produkte mehr bestellen konnten.
Pflege-durch-Angehoerige.de: Was bedeutet die Reduzierung jetzt für die Kunden, die in der Vergangenheit eine „60 € – Box“ von Sanubi erhalten haben?
Herr Fiederling: Wir von Sanubi haben glücklicherweise festgestellt, dass es ganz wenige unserer Kunden betreffen wird. Wir werden unsere Kunden selbstverständlich darüber informieren, falls sich Änderungen an ihren Boxen ergeben. Die Anpassungen bei den betroffenen Kunden fallen zudem in der Regel sehr gering aus.
Pflege-durch-Angehoerige.de: Haben Ihre Kunden von Sanubi die Möglichkeit zu sehen, ob die Zusammenstellung der Sanubi-Box unverändert bleibt oder sich geringfügig ändern wird?
Herr Fiederling: Selbstverständlich. Viele unserer Kunden nutzen unser Onlinelogin, um ihre Boxen an den jeweiligen Bedarf anzupassen. Wir haben für die Betroffenen in deren Login-Bereich alle wichtigen Informationen bereitgestellt. Im Übrigen informieren wir unsere Kunden über die Änderung auch noch in Papierform, falls jemand das Login nicht nutzen kann oder möchte.
Pflege-durch-Angehoerige.de: Herr Fiederling, wir bedanken uns bei Ihnen für die aufschlussreichen Informationen. Wir können also unsere Leser, die regelmäßig eine Sanubi-Box bekommen, beruhigen. Unsere Leser, die Ihre Kunden geworden sind, erhalten also wie gewohnt ihre Pflegehilfsmittel und in seltenen Fällen mit kleinen Anpassungen. Das ist gut zu wissen.
Herr Fiederling: Ja, Sie können Ihre Leser da beruhigen. Wir haben hart daran gearbeitet, dass für unsere Kunden die Auswirkungen so gering bleiben, wie es nur möglich war.
Ich möchte mich ebenfalls bei Ihnen und bei Ihren Lesern bedanken. Vielen Dank für das Vertrauen.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel
Nein, Sie erhalten die Box automatisch jeden Monat geliefert, solange die pflegebedürftige Person sich in häuslicher Pflege befindet.
Selbstverständlich können Sie die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel jederzeit ändern. Ein kurzer Anruf bei Sanubi genügt.
Ja, auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Hilfsmittelbox. Allerdings müssen Sie die Rechnung zuerst selbst bezahlen und dann bei Ihrer privaten Pflegeversicherung einreichen. Bei der privaten Versicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Sie können Ihre Box individuell zusammenstellen. Je nach Preis der einzelnen Produkte variiert auch die Anzahl. Wenn Sie z.B. nur Bettschutzeinlagen benötigen, erhalten Sie im Gegenwert von bis zu 42 Euro Bettschutzeinlagen. Sie können aber auch für diesen Wert Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz usw. bestellen.
Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, reicht in der Regel eine telefonische Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter.
Sie können Ihr Pflegehilfsmittel-Paket jederzeit kündigen.
Sie erhalten das erste Paket, sobald Ihre Bestellung bearbeitet ist. Das heißt, Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage Ihre Pflegehilfsmittel-Box.
Zu den möglichen Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel können von den Pflegekassen bereitgestellt werden oder die Kosten dafür können erstattet werden.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Stattdessen ist die Pflegekasse dafür zuständig, diese Kosten zu tragen. Es ist wichtig, bei der Pflegeversicherung nachzufragen, welche Leistungen im konkreten Fall übernommen werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro pro Monat. Diese finanzielle Unterstützung wird von den Pflegekassen bereitgestellt. Bei bestimmten technischen Pflegehilfsmitteln wie Lagerungsrollen oder Pflegebetten ist eine Eigenbeteiligung erforderlich, die jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel beträgt.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro monatlich. Die Hilfsmittel sind also nicht gratis, jedoch für den Betroffenen kostenlos, wenn die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die monatlichen Pflegepakete aus einer Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zusammengesetzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise:
• Mundschutz
• Flächendesinfektion
• Handdesinfektion
• Bettschutzeinlagen
• Einmalhandschuhe
• Schutzschürzen
Nein, Betroffene können das Geld für Pflegehilfsmittel nicht auszahlen lassen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, sich das für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel vorgesehene Budget von bis zu 42 Euro monatlich erstatten zu lassen.
Nein, die Versorgung mit Inkontinenzmaterial, wie beispielsweise Windeln oder Vorlagen gehört nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Inkontinenzversorgung kann Ihnen aber vom Arzt rezeptiert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Es spielt keine Rolle, ob Sie bei der AOK, DAK, Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), IKK etc. versichert sind. Alle Pflegekassen, auch die Privaten, sind dazu verpflichtet die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 42 € im Monat zu übernehmen.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
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