Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42€: Liste und Antrag

is zu Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Erfahren Sie, welche Hilfsmittel dazugehören und wie Sie den Antrag stellen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42€: Liste und Antrag
Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 07.03.2025
1030 mal angesehen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die den Pflegealltag erleichtern und zur Hygiene beitragen.

  • Kostenübernahme bis 42 € monatlich: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad können diese Hilfsmittel kostenlos beziehen, da die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

  • Einfacher Antrag: Die Beantragung erfolgt unkompliziert bei der Pflegekasse. Viele Anbieter bieten Unterstützung beim Antrag und Lieferung der Hilfsmittel.

  • Wichtige Entlastung: Diese Unterstützung spart Kosten und hilft Angehörigen, die häusliche Pflege hygienisch und sicher zu gestalten.

So gehen Sie vor

  • Prüfen Sie die Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat. Nur dann können die Kosten übernommen werden.

  • Pflegehilfsmittelbedarf ermitteln: Erstellen Sie eine Liste der benötigten Artikel, wie z. B. Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Schutzschürzen. Orientieren Sie sich an verfügbaren Produktlisten.

  • Antrag stellen: Laden Sie das Antragsformular von der Website Ihrer Pflegekasse herunter oder fordern Sie es telefonisch an. Alternativ können Sie Anbieter nutzen, die die Antragstellung übernehmen.

  • Bestellung organisieren: Nach Genehmigung des Antrags können Sie die Pflegehilfsmittel bei einem Lieferanten Ihrer Wahl oder über Partner der Pflegekasse beziehen.

  • Regelmäßige Anpassung: Überprüfen Sie monatlich, ob die gelieferten Hilfsmittel ausreichen oder angepasst werden müssen. Ihr Anbieter kann den Bedarf flexibel anpassen.

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Wer in häuslicher Pflege einen pflegebedürftigen Menschen betreut, hat in der Regel alle Hände voll zu tun. Das bisschen Zeit, das übrig bleibt, nutzen die meisten Pflegenden dafür, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen.

Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn hier kann sich einiges summieren.

Pflegehilfsmittel sollen die Pflegesituation zu Hause erleichtern und sowohl den Patienten als auch die Pflegeperson vor Krankheitsübertragungen schützen. Man unterscheidet ganz bewusst technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Notrufsysteme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Liste 2025

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) aufgelistet und sind unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Mundschutz
  • FFP2 Masken
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Esslätzchen
  • Fingerlinge

Kostenloser monatlicher Zuschuss für Pflegebedürftige

Mir ist es heute ein ganz besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass jedem Pflegebedürftigen pro Monat ein kostenloses Pflegepaket, mit Pflegehilfsmitteln, welche zum Verbrauch benötigt werden, in Höhe von 42 Euro zusteht. Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 bezahlen diese nämlich selbst, weil sie nicht wissen, dass Sie (nach § 40 Abs. 2 SGB XI) monatlich einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben.

Eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist eine wichtige Maßnahme, um die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag bestmöglich zu unterstützen. Um den Bedürfnissen gerecht zu werden, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 42 Euro. Dieser Betrag kann vollständig für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln verwendet werden, ohne dass eine zusätzliche Zuzahlung erforderlich ist. Es handelt sich somit um eine finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Zuschuss wird von der Pflegekasse gewährt und ist unabhängig von anderen Leistungen wie Pflegegeld oder ambulanten Pflegediensten. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 1 haben und in der häuslichen Umgebung gepflegt werden. Ein Pflegepaket bei Pflegegrad 2 ist also kein Problem, was den generellen Anspruch darauf angeht. Abhängig von der Höhe des Pflegegrades sowie einer möglichen Erkrankungen macht der Erhalt von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch vollkommen Sinn.

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Wie beantrage ich kostenlose Pflegehilfsmittel?

  1. Informieren Sie sich über die Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Informieren Sie sich über die genauen Leistungen, die Ihnen zustehen, indem Sie die entsprechenden Informationen bei Ihrer Pflegekasse einholen oder auf der Website des zuständigen Pflegeversicherungsträgers recherchieren.
  2. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse: Um kostenlose Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser Antrag kann in der Regel schriftlich oder online eingereicht werden. Fordern Sie das entsprechende Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse an oder laden Sie es von deren Website herunter.
  3. Füllen Sie den Antrag aus: Füllen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Person und Ihrer Pflegesituation an. Falls notwendig, können Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von einem Angehörigen oder einer Pflegefachkraft unterstützen lassen.
  4. Legen Sie erforderliche Nachweise bei: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, bestimmte Nachweise beizufügen, um Ihre Pflegesituation zu bestätigen. Dies können beispielsweise ärztliche Bescheinigungen oder andere Unterlagen sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen Sie benötigen und fügen Sie diese dem Antrag bei.
  5. Senden Sie den Antrag ab: Sobald Sie den Antrag ausgefüllt haben und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden, senden Sie den Antrag an Ihre Pflegekasse. Beachten Sie eventuelle Fristen und stellen Sie sicher, dass der Antrag rechtzeitig eingereicht wird.
  6. Bearbeitung des Antrags: Ihre Pflegekasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der kostenlosen Pflegehilfsmittel. Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Kostenzusage und weitere Informationen, wie Sie die Pflegehilfsmittel beziehen können.
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Mein Tipp!

Interessieren Sie sich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, können Sie sich diese durch einen zertifizierten Onlineanbieter zusammenstellen und monatlich liefern lassen. Diese Anbieter beantragen die Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse und übernehmen alle weiteren Formalitäten. Pflegehilfsmittel jetzt online beantragen

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Wo kann man Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen?

Um den Pflegebedürftigen den Zugang zu den benötigten Pflegehilfsmitteln zu erleichtern, werden diese oft in praktischen Pflegepaketen angeboten. Diese Pflegepakete enthalten eine Zusammenstellung verschiedener Pflegehilfsmittel, die auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Dadurch wird nicht nur die Bestellung, sondern auch die Nutzung der Pflegehilfsmittel vereinfacht.

Ein guter Pflegehilfsmittel-Lieferservice übernimmt die Abrechnung und die komplette Kommunikation/den Schriftverkehr mit der Pflegekasse.

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel können in Drogerien aber auch in der Apotheke oder in einem Sanitätshaus usw. erhalten werden.

Hier können Sie einfach und unkompliziert Ihre Pflegehilfsmittel bestellen. Antrag und alle Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse werden für Sie übernommen.

Pflegehilfsmittel-Pakete für eine einfache Bestellung und Nutzung

Wir empfehlen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in einer sogenannten Pflegebox von einem zertifizierten Dienstleister zu erwerben, wie bspw. Sanubi. Die Pflegehilfsmittel können nach den eigenen Bedürfnissen ganz einfach online zusammengestellt werden und der Anbieter übernimmt von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis hin zur Lieferung alle Formalitäten – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie erfolgt die Lieferung?

Wer sich für die monatliche Lieferung einer Hilfsmittelbox entscheidet, bekommt die von ihm ausgewählte Variante automatisch jeden Monat nach Hause geliefert. Achten Sie bei der Auswahl des Lieferanten darauf, dass Sie weder zusätzliche Portokosten bezahlen müssen noch an Vertragslaufzeiten gebunden sind.

Die Pflegebox von Sanubi – Von uns persönlich geprüfte Qualität

Ich habe mich bewusst für Sanubi als Partner für Pflegehilfsmittel entschieden, da Sanubi sehr einfach funktioniert und die Produkte von höchster Qualität sind. So zum Beispiel werden alle Desinfektionsmittel vom Marktführer Schülke bereitgestellt. Zusätzlich bietet Sanubi, anders als andere Anbieter, viel mehr Produktauswahl an. Neben unterschiedlichen Verpackungsgrößen, gibt es beispielsweise auch praktische Desinfektionstücher und Handgel für unterwegs.

Vorteile der kostenlosen Abo-Lieferung von Sanubi

Geld sparen
Zeit sparen
Arbeit sparen
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5 einfache Schritte: So füllen Sie das Antragsformular aus

Rufen Sie das Formular hier auf:

→ Schritt 1: Pflegepaket selbst zusammenstellen – Wählen Sie die Produkte, die Sie monatlich erhalten wollen.

→ Schritt 2: Über die Pfeile werden noch weitere Produkte sichtbar. Schauen Sie welche Packungsgrößen Sie benötigen.

→ Schritt 3: Sind Ihre 42 Euro erreicht, können Sie keine weiteren Produkte aussuchen. So können Sie sicher sein, dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

→ Schritt 4: Haben Sie Ihre Produkte gewählt, tragen Sie im nächsten Schritt Ihre Daten ein (Name, Adresse…)

→ Schritt 5: Sie können sofort sicher online unterschreiben oder bekommen den Antrag mit Ihrer ersten Box zugesandt.

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Gut zu Wissen!

Sie können jederzeit den Inhalt Ihres Pflegehilfsmittel Paketes in Ihrem Kundenkonto anpassen. Beispielsweise, wenn Sie noch genügend Desinfektionsmittel zu Hause haben und auf eine kleinere Menge umsteigen möchten.

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Diese Produkte enthält das Pflegepaket von Sanubi

Für uns ist Transparenz ein ganz wichtiger Punkt. Sie als unsere Leser sollen wissen, welche Produkte Sie bekommen. Daher haben wir den Inhalt der Pflegebox geprüft und unter die Lupe genommen.

Sanubi überraschte uns nicht nur mit den qualitativ sehr hochwertigen Marken-Produkten, sondern auch mit der großen Auswahl an Produkten, wie es sonst bei den Pflegehilfsmittelboxen nicht üblich ist.

Wir stellen Ihnen hier jedes einzelne Produkt mit seinen besonderen Merkmalen und Einsatzbereichen vor.

1. Desinfektionsmittel
2. Einweghandschuhe
3. Bettschutz-Einlagen und Schutzschürzen
4. Masken und Mundschutz
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Sie sind von den Produkten überzeugt und möchten Ihre eigenen Pflegehilfsmittelbox bequem zugesandt bekommen? Beantragen Sie völlig unkompliziert Ihre Pflegehilfsmittel hier. Alle Formalitäten und die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse werden für Sie übernommen.

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Über unseren Partner

Es gibt mehrere Anbieter für Pflegehilfsmittel auf dem Markt. Warum haben wir uns gerade für Sanubi entschieden?

Wir legen großen Wert darauf, dass wir für unsere Leser die bestmögliche Qualität und Versorgung bekommen. Das spiegelt sich auch bei der Auswahl unserer Partner wider, die wir auf Herz und Nieren prüfen.

Mit Sanubi haben wir einen Partner gefunden, der diese Werte teilt und unseren Ansprüchen in Punkto Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Qualität entspricht.

Sanubi hat uns durchweg durch einen zuverlässigen Kundenservice, namhafte und qualitativ sehr hochwertige Produkte (überwiegend Made in Germany) und einer sehr schnellen Lieferung überzeugt.

Aus diesen Gründen und auch, dass Sanubi eine deutlich größere Auswahl an Produkten und mehr Inhalt in den Boxen anbietet, ist unsere Überzeugung, dass Sie dadurch mit der Sanubi-Pflegehilfsmittelbox bestens versorgt sind.

Interview mit Sanubi: Qualität für unsere Kunden steht an erster Stelle

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel

Muss ich die Pflegehilfsmittel-Box jeden Monat neu bestellen?
Kann ich den Inhalt der Pflegehilfsmittelbox bei Bedarf ändern?
Ich bin privat versichert. Bekomme ich auch eine Hilfsmittelbox?
Wie viele Hilfsmittel sind in der Hilfsmittel-Box enthalten?
Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel von einem anderen Anbieter, was muss ich tun?
Wie kann ich meine Hilfsmittel-Lieferung kündigen?
Wann bekomme ich meine erste Lieferung?
Welche Pflegehilfsmittel kann ich bekommen?
Was zahlt die Krankenkasse für Pflegehilfsmittel?
Welche Pflegehilfsmittel sind kostenlos?
Was gehört alles zum Pflegepaket?
Kann ich mir das Geld für Pflegehilfsmittel auch auszahlen lassen?
Gehört die Inkontinenz Versorgung (“Windeln”) zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln?
Welche Krankenkasse oder Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel?
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