Anzeige | Produktvorstellung
Bei jedem Transfer vom Rollstuhl aufs Bett, den Sessel oder die Toilette, ist das Rollstuhlrad einfach immer im Weg und wird beim Übersetzen zum Kraftakt für den Rollstuhlfahrer oder die Pflegeperson.
Mit einer neuen Innovation hat trivida® das Rad neu erfunden:
Das weltweit erste teilbare Rollstuhlrad
Bekannt aus: Die Höhle der Löwen
Einfach ein Segment aus dem dreigeteilten Rollstuhlrad entfernen, um dann sicher und barrierefrei vom oder in den Rollstuhl umzusetzen.
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Was ist das Besondere an dem teilbaren Rollstuhlrad?
Es handelt sich um das erste teilbare Rollstuhlrad, das ein barrierefreies Umsetzen vom und in den Rollstuhl ermöglicht. Das teilbare Rollstuhlrad gibt es jetzt sogar mit Hilfsmittelnummer.
Das gängige Problem
An einem Rollstuhl mit herkömmlichen Rollstuhlrädern ragen die Räder über die Sitzfläche hinaus und werden zu einem schier unüberwindbaren Hindernis. Ein Umsetzen ist häufig nur mit einer Hilfsperson möglich. Barrierefreiheit sieht anders aus.
Der Positionswechsel aus dem Rollstuhl bzw. in den Rollstuhl ist mit sehr viel Kraftaufwand verbunden, um das Rad des Hilfsmittels zu überwinden.
Die Barriere beim Übersetzen ist also das Rad und weniger der Rollstuhl. Ist der Positionswechsel nur mit fremder Hilfe möglich, belastet das die Muskeln und Gelenke der Pflegeperson.
Die innovative Lösung
Das trivida® teilbare Rollstuhlrad. Im Gegensatz zu normalen Rädern, die sozusagen „aus einem Guss“ sind, besteht das teilbare Rollstuhlrad aus drei Teilen, wobei immer das oberste Segment herausgenommen werden kann.
Ist ein seitliches Überwechseln vom Rollstuhl auf eine andere Sitzfläche nötig, wird schnell und einfach ein Radsegment herausgenommen.
Nun ist der Weg frei, um barrierefrei zum Beispiel auf einen Stuhl, Treppenlift oder ein Bett umzusetzen.
Die Idee mit dem geteilten Rad ist so einfach wie genial. Zumal nahezu an jedem Rollstuhl die Rollstuhlräder gegen die teilbaren Räder ausgetauscht werden können.
Aus Gründen der Sicherheit und Barrierefreiheit müssen natürlich immer beide Rollstuhlräder ausgetauscht werden. So hat der Rollstuhlbenutzer die Möglichkeit, von jeder Seite den Rollstuhl zu verlassen.
Die Umsetzung für Betroffene: Mit dem teilbaren Rollstuhlrad ist es Menschen im Rollstuhl zukünftig möglich, sich selbstständig oder mit geringer Unterstützung auf einfache Art und Weise vom Rollstuhl seitlich auf eine externe Sitzfläche umzusetzen. Das bedeutet ein Höchstmaß an persönlicher Barrierefreiheit und Unabhängigkeit.
Die Umsetzung für Pflegende: Sowohl für pflegende Angehörige als auch für Personal von Pflege- oder Rehaeinrichtungen, Krankenhäusern oder mobilen Pflegediensten ist der Patiententransfer eine Herausforderung für Muskeln und Gelenke. Der Patient kann zukünftig das Pflegepersonal entweder teilweise oder sogar ganz entlasten, weil er nicht mehr (oder deutlich weniger) auf fremde Hilfe angewiesen ist.
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Für wen ist das teilbare Rollstuhlrad geeignet?
Der Einsatz der Räder ist nicht abhängig von der Behinderung oder der Restmobilität. Somit ist das teilbare Rollstuhlrad für jeden Rollstuhlfahrer geeignet, egal ob dieser noch aus eigener Kraft auf eine andere Sitzfläche übersetzen kann oder ob er dafür auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Ist der obere Teil des Bewegungsapparates eingeschränkt, ist sicherlich noch Hilfe von einer Pflegeperson notwendig. Aber die Betroffenen müssen nicht mehr unbedingt angehoben und wieder abgesetzt werden.
Wer seither auf ein Rutschbrett angewiesen war, kann es auch weiterhin verwenden, wenn dann noch Bedarf besteht.
Die teilbaren Rollstuhlräder können sowohl im Indoor- als auch im Outdoorbereich bestens eingesetzt werden und verhelfen dem Menschen mit Behinderung wieder zu mehr Freiheit und Selbstständigkeit.
Vorteile des teilbaren Rollstuhlrads
Das teilbare Rollstuhlrad wurde konzipiert, um den Alltag von Rollstuhlfahrern und deren Pflegepersonen zu erleichtern. Wer so ein Rad erst mal im Einsatz hatte, wird es nicht mehr hergeben wollen. Denn die Vorteile – im Vergleich zu herkömmlichen Rollstuhlrädern – sind unschlagbar.
- Mehr Mobilität im Alltag: Der Positionswechsel vom Rollstuhl auf eine andere Sitzgelegenheit wie z.B. Toilette, Stuhl, Duschhocker, Badewannenlift, Sessel, Treppenlift, Bett, Couch oder Autositz erfordert einen viel geringeren Krafteinsatz. Sowohl für den Rollstuhlfahrer als auch für die Pflegeperson.
- Mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität: Die neue Unabhängigkeit und Mobilität hilft dabei, den Alltag selbstbestimmt zu meistern und gibt ein Stück Lebensqualität zurück.
- Einfach mehr vom Leben: Barrierefrei raus in die Natur, die Gesellschaft von Freunden genießen. Mobiles Umsetzen im Kino, der Lieblingskneipe, im Biergarten. Endlich wieder am Leben teilhaben und Spaß in der Gemeinschaft erleben.
- Mehr Würde: Die Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ohne fremde Hilfe auf die Toilette gehen zu können ist ein großer Schritt in diese Richtung.
- Körperliche Entlastung der Pflegeperson: Für das Anheben, Umsetzen und Absetzen einer bewegungseingeschränkten oder bewegungsunfähigen Person wird viel weniger Kraft benötigt. Sehnen, Bänder, Muskeln und Gelenke werden bei weitem nicht mehr so stark beansprucht. Die Gesundheit der Betreuungsperson wird geschützt, was sich durchaus auch positiv auf den Krankenstand auswirken kann.
- Zeitliche Entlastung der Pflegeperson: Durch Verkürzung oder Weglassen von Pflegevorgängen ist auch die zeitliche Entlastung von pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ein wichtiger Aspekt. Gerade auch in der häuslichen Pflege, wo die Angehörigen sowieso immer alle Hände voll zu tun haben, ist durch das selbstständige Umsetzen vom und in den Rollstuhl eine große zeitliche Entlastung.
- Einfache Handhabung: Einfache Montage der teilbaren Rollstuhlräder mittels einer Schnellwechselachse. Die einzelnen Radsegmente sind schnell und unkompliziert ausgewechselt. Der Rollstuhl bleibt beim seitlichen Transfer stabil stehen. Komfortable Handhabung, da sich das Radsegment beim Wiedereinsetzen nahezu von selbst einfädelt.
- Mit Hilfsmittelnummer. Das teilbare Rollstuhlrad ist als Hilfsmittel anerkannt und wird somit von den Krankenkassen bezahlt.
Ihnen wurde die Kostenübernahme abgelehnt? So bekommen Sie kostenlose Hilfe
Der Transfer bereitet Ihnen Probleme? Sie könnten sich mit trivida® sicherer umsetzen, wieder mobiler und selbstständiger sein, doch die Krankenkasse hat eine Kostenübernahme abgelehnt? Dann geben Sie bitte nicht auf. Wenn einer der vorstehenden Punkte auf Sie zutrifft, haben Sie ein Recht auf das teilbare Rollstuhlrad!
Mit der Vergabe der eigenen Hilfsmittelnummer 18.99.99.0010 hat die Gesetzliche Krankenversicherung GKV den Nutzen von trivida® anerkannt und der Kostenübernahme prinzipiell zugestimmt. Trotzdem werden immer wieder Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Das darf nicht sein!
Wenn es Probleme gibt, hilft Ihnen der Fachanwalt von trivida®, ein Spezialisten für Hilfsmittelrecht, weiter und übernimmt Ihr Widerspruchsverfahren. Unkompliziert, schnell – und für Sie vollständig kostenfrei!
Bezugsquelle für das teilbare Rollstuhlrad
Trivida ist das Medizinprodukt des Jahres
Trivida ist das Medizinprodukt des Jahres 2022 und Gewinner des German Innovation Award in Gold, im Bereich „Medical und Health“.
Der Award wird für Produkte verliehen, die durch ihren hohen Nutzen das Leben besser machen und zu einer besseren Zukunft beitragen.
Bei der Preisverleihung werden
- Die Neuartigkeit des Produkts
- Der Nutzen für die Anwender
- Technische Qualität
- Langlebigkeit
- sowie der Ressourceneinsatz
berücksichtigt.
Unser Versprechen
Wenn Sie über uns eine Anfrage für kostenlose Informationen oder Angebote stellen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich an diesen einen Partner weitergeleitet und nicht noch an andere Firmen. Sie werden also nur von einer Firma kontaktiert.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch keine weiteren unaufgeforderten Angebote für andere Produkte und Dienstleistungen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 07195/982 9999 anrufen.
Häufigste Fragen zum teilbaren Rollstuhlrad
Beste Insider-Tipps!
Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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nklusion ist ein Menschenrecht und stellt große Herausforderungen an unsere Gesellschaft. Für Menschen im Rollstuhl bedeutet Inklusion vor allem ein Maximum an Barrierefreiheit. Die Marke trivida® hat es sich zur Aufgabe gemacht, Barrieren ein Stück weit abzubauen und Menschen im Rollstuhl ein selbstbestimmteres Leben möglich zu machen.