Arm- und Beintrainer - Bewegungsgeräte zur Langzeitanwendung
Mit Arm- und Beintrainer gezielt Muskeln und Gelenke stärken. Fördern Sie Ihre Mobilität und Lebensqualität – einfach und effektiv!


Das Wichtigste in Kürze
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Das Hilfsmittelverzeichnis führt unter der Kategorie „therapeutische Bewegungsgeräte“ Armtrainer, Beintrainer und Kombinationsgeräte für Arme und Beine auf.
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Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Hilfsmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht – Versicherte brauchen daher eine ärztliche Verordnung.
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Wie effektiv das Bewegungsgerät ist, hängt beispielsweise vom Trainingsintervall ab.
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Arm- und Beintrainer eignen sich für den häuslichen Gebrauch und unterstützen Therapieziele, die Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten gesetzt haben.
So gehen Sie vor
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Beratung einholen: Informieren Sie sich über die verschiedenen Modelle und lassen Sie sich beraten, welches Gerät zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Platz für das Training schaffen: Wählen Sie einen stabilen, rutschfesten Untergrund, der ausreichend Platz für das Gerät bietet.
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Einstellungen vornehmen: Justieren Sie das Gerät auf Ihre Körpergröße und Bewegungsanforderungen. Stellen Sie den Widerstand nach Ihrem Trainingslevel ein.
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Regelmäßig trainieren: Beginnen Sie mit kurzen Trainingseinheiten und steigern Sie die Dauer und Intensität schrittweise. Halten Sie dabei Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Therapeuten.
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Wartung und Pflege: Reinigen Sie das Gerät regelmäßig und prüfen Sie, ob alle Funktionen einwandfrei arbeiten, um langfristige Nutzung zu gewährleisten.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Was sind Arm- und Beintrainer?
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Welche anderen Hilfsmittel zur Verbesserung der Bewegungsfähigkeit gibt es?
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Alles rund um die Funktionsweise von Arm- und Beintrainern
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Wie viel kosten Arm- sowie Beintrainer und wer zahlt das Hilfsmittel?
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Das spricht für Qualität bei Arm- und Beintrainern
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Wo bekommt man einen Arm- bzw. Beintrainer her?
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Häufige Fragen zu Arm- und Beintrainer
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Neueste Ratgeber
Bewegung ist wichtig für den Körper – durch sie baut Ihr Angehöriger Muskulatur auf und erhält sie, was unter anderem Fehlhaltungen vorbeugt. Wer speziell die Arme und Beine trainiert, wirkt damit Stürzen entgegen, verbessert die Beweglichkeit und bewahrt sich ein Stück Selbstständigkeit. Verschiedene Gesundheitsprobleme können jedoch dazu führen, dass sich Ihr Familienmitglied nur eingeschränkt bewegen kann – in dem Fall können Arm- und Beintrainer mehr Bewegung in den Alltag bringen.
Was sind Arm- und Beintrainer?
Arm- und Beintrainer gehören zu den sogenannten therapeutischen Bewegungsgeräten. Anders als beispielsweise freiverkäufliche Mini-Heimtrainer, mit denen Sie unter dem Esstisch radeln können, verfolgen sie also automatisch ein therapeutisches Ziel. Das ist auch der Grund dafür, warum sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind. Sie finden hier in der Kategorie 32 „Therapeutische Bewegungsgeräte“ verschiedene Varianten.
- Armtrainer: Mit einem Armtrainer kann Ihr Angehöriger die Gelenke an den Händen, Armen und Schultern fortwährend bewegen. Wenn Sie ein solches Gerät sehen, erinnert es Sie mit Sicherheit an ein herkömmliches Fahrradergometer – tatsächlich ist er ganz ähnlich aufgebaut.
- Beintrainer: Auch die Konstruktion beim Beintrainer lässt an ein Fahrradergometer denken. Ihr Familienmitglied spricht mit diesem therapeutischen Bewegungsgerät die Sprunggelenke, die Hüftgelenke und die Kniegelenke an.
- Kombitrainer: Bei den Kombinationstrainern stehen alle oben genannten Gelenke, nämlich die an den Händen, Armen, Schultern, Hüften, Knien und die Sprunggelenke, im Mittelpunkt des Bewegungsablaufs.
Gut zu wissen!
Oft lesen Sie im Zusammenhang mit den Arm- und Beintrainern von dem Begriff „fremdkraftbetrieben“. Das bedeutet, dass Ihr Angehöriger die Bewegung nicht aus eigener Muskelkraft heraus ausführt, sondern mithilfe einer anderen Kraftquelle. Bei den Arm- und Beintrainern bewegt ein Motor die Arme und Beine.
So unterstützen Arm- und Beintrainer die Therapie
Arm- und Beintrainer, aber auch Kombinationsgeräte, werden zurecht als therapeutische Bewegungsgeräte eingestuft, denn sie unterstützen viele Menschen dabei, auch außerhalb der Therapiestunden an ihren Bewegungszielen zu arbeiten. Wenn Ihr Familienmitglied aufgrund einer Erkrankung eine Physiotherapie oder Ergotherapie erhält, kann er mit dem Gerät über den Besuch in der Praxis hinaus seine Muskeln ansprechen und die Beweglichkeit oder Koordination verbessern. Empfiehlt der Arzt einen Arm- oder Beintrainer für Zuhause, schafft das wichtige Synergie-Effekte. Trainiert Ihr Familienmitglied damit fleißig, bleiben die Gelenke beweglich – das ist meist eine wichtige Basis für die Physiotherapie, Schritt für Schritt kann die Behandlung so gesteigert werden.
Für wen sind Arm- und Beintrainer geeignet?
Therapeutische Bewegungsgeräte werden nur dann empfohlen, wenn Versicherte einen hinreichenden medizinischen Grund mitbringen, die sogenannte Indikation. Im Hilfsmittelverzeichnis listet der GKV-Spitzenverband unter jedem Hilfsmittel die zugehörigen Indikationen auf. Das sind bei Arm-, Beintrainern und Kombinationsgeräten dieselben. So eignen sich die Bewegungsgeräte für Menschen, bei denen die Nerven, Muskeln oder das Skelett nicht mehr richtig funktionieren – dadurch kann die Bewegungsfähigkeit erheblich nachlassen. Ihr Angehöriger merkt dass womöglich daran, dass ihm die Kraft, die Ausdauer oder die Koordination in den Muskeln fehlt. Grund für die Beeinträchtigung können Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks oder der Nervenwurzeln sein. Auch Personen mit neuromuskulären Krankheiten, wie einer Muskeldystrophie, können von einem solchen therapeutischen Bewegungsgerät profitieren. Allerdings bietet sich das Gerät nicht in jedem Fall an. Für Menschen mit akuten Verletzungen oder einer fortgeschrittenen Demenz, die nicht wissen, wie man das Hilfsmittel benutzt, könnte es ungeeignet sein.
Vor- und Nachteile von Arm- und Beintrainern im Überblick
Der größte Vorteil dieser Bewegungsgeräte ist, dass sie die Therapie unterstützen und das ist schließlich das Wichtigste. Unter diesem Aspekt treten die Nachteile natürlich in den Hintergrund. Trotzdem möchte ich Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die verschiedenen Vor- und Nachteile geben.
Vorteile von Arm- und Beintrainern | Nachteile von Arm- und Beintrainern |
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Welche anderen Hilfsmittel zur Verbesserung der Bewegungsfähigkeit gibt es?
Wenn Sie sich für weitere Hilfsmittel interessieren, sehen Sie sich am besten auch die anderen Produkte in der Kategorie „Therapeutische Bewegungsgeräte“ an.
Hier gibt es:
- Rollbretter für Kinder, die unter anderem das Krabbeln fördern können
- CPM-Schienen, genauer gesagt fremdkraftbetriebene Kniebewegungsschienen und Schulterbewegungsschienen
- Therapieknete als Eigenkraft aktivierende Fingertrainer
- Therapiebälle für Kinder
In den jeweiligen Ratgeberartikeln erkläre ich Ihnen ganz genau, für wen sich die jeweiligen Hilfsmittel eignen, wie viel sie kosten und wann sich die Krankenkasse beteiligt.
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Mit Arm- und Beintrainer gezielt Muskeln und Gelenke stärken. Fördern Sie Ihre Mobilität und Lebensqualität - einfach und effektiv!
Alles rund um die Funktionsweise von Arm- und Beintrainern
Keine Sorge, die Verwendung der Bewegungsgeräte ist einfacher als gedacht – Sie können Ihr Familienmitglied dabei tatkräftig unterstützen, indem Sie die Funktionsweise noch einmal erklären und Ihrem Angehörigen motivierend zureden. Lassen Sie uns nun in Erfahrung bringen, wie die Gerätschaften funktionieren. Wie bereits erwähnt, können Sie sich die Modelle so ähnlich wie ein Fahrradergometer vorstellen. Das Bewegungstraining der Arme wird sitzend, der Beine entweder sitzend oder liegend durchgeführt. Da es sich um fremdkraftbetriebene Geräte handelt, bewegt ein Motor die Arme oder Beine passiv, also ohne eigene Muskelkraft. Das Hilfsmittel verfügt über eine Steuerelektronik – so können Sie die Motorgeschwindigkeit sowie Drehrichtung einstellen und im Blick behalten. Bei den Beingeräten können Sie zudem die Tretkurbeln im Radius verstellen. Sicherheit geht vor: Deshalb gibt es, je nachdem, welches Körperteil trainiert wird, Handgriffe, Armlagerungs- oder Fußschalen und Beinführungen. Die Extremitäten lassen sich somit lagern und fixieren. Eine besonders hilfreiche Funktion ist die sogenannte Spasmenschaltung – tritt bei Ihrem Angehörigen eine Spastik auf, ändert sich die Drehrichtung oder das Gerät leitet Pendelbewegungen ein, um der Spastik entgegenzuwirken.
Was ist bei der Nutzung eines Arm- und Beintrainers zu beachten?
Damit sich Ihr Angehöriger während des Trainings möglichst wohlfühlt und somit auch mit vollem Elan an die nächsten Einheiten herangeht, sollten Sie einiges beachten:
- Müssen die Gliedmaßen zur Nutzung fixiert werden, ist es wichtig, dass Sie das Training überwachen und Ihren Angehörigen danach „befreien“.
- Wie oft und wie lange Ihr Familienmitglied das Trainingsgerät nutzen sollte, ist sehr individuell – beachten Sie unbedingt die Empfehlungen des Behandlers, um Überlastungsbeschwerden, wie Schmerzen, zu vermeiden.
- Damit die Gelenke nicht falsch oder übermäßig beansprucht werden, ist die richtige Einstellung wichtig, das gilt zum Beispiel für die Motorgeschwindigkeit – das Sanitätshaus kann Sie hierzu beraten.
"Soll sich Ihr Familienmitglied trotz Einschränkungen körperlich engagieren, ist es wichtig, die Motivation aufrecht zu erhalten. Dazu trägt eine komfortable Atmosphäre bei. Stellen Sie das Gerät dafür an einem möglichst schönen Platz auf und sorgen Sie für bequeme Kleidung, die nicht einengt. Bestimmt freut sich Ihr Angehöriger, wenn Sie ihm Gesellschaft leisten."
Dipl.-Ges. oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Wie viel kosten Arm- sowie Beintrainer und wer zahlt das Hilfsmittel?
Wenn Sie sich im Internet auf die Suche nach den Kosten für Arm- und Beintrainer begeben, finden Sie hier nur spärliche Informationen. Das liegt daran, dass die Preise für die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Geräte nur selten öffentlich thematisiert werden. Die Kosten für die therapeutischen Trainingsgeräte bewegen sich aber durchaus im mittleren und höheren vierstelligen Bereich. Doch es gibt eine gute Nachricht: Die Krankenkasse zahlt bei einer medizinischen Notwendigkeit die Kosten, bis auf einen geringen Eigenanteil in Höhe von bis zu zehn Euro pro Hilfsmittel. Ihr Angehöriger muss sich also keine unnötigen Gedanken um die Finanzierung des Bewegungsgerätes machen. Die Krankenkasse bewilligt das Produkt aber nur dann, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, der behandelnde Arzt muss Ihrem Angehörigen also eine Art Rezept ausstellen.
So erhält Ihr Familienmitglied einen Arm- oder Beintrainer:
- Rücksprache mit dem behandelnden Mediziner, um eine ärztliche Verordnung zu erhalten.
- Auswahl eines geeigneten Leistungserbringers vor Ort, in der Regel ist das ein Sanitätshaus, das mit der Krankenkasse kooperiert.
- Abgabe der ärztlichen Verordnung beim Leistungserbringer, dieser kümmert sich häufig um die Beantragung bei der Krankenkasse und um den nötigen Papierkram, der damit zusammenhängt.
Gut zu wissen!
Die Krankenkasse hat insgesamt drei Wochen, bei dem Weg über den Medizinischen Dienst höchstens fünf Wochen, Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids einen Widerspruch einlegen, die Begründung können Sie auch nachreichen.
Das spricht für Qualität bei Arm- und Beintrainern
Bezieht Ihr Familienmitglied ein therapeutisches Bewegungsgerät aus dem Hilfsmittelverzeichnis, erfüllt dieses wichtige Qualitätskriterien. Das Produkt wird mit aussagekräftigen Unterlagen ausgeliefert, die beispielsweise belegen, dass bei Beintrainern der Pedalradius einstellbar ist, die Fußschalen eine Möglichkeit zur Fixierung bieten und die Drehzahl nicht unter zehn Sekunden erreichbar ist. Außerdem müssen die Gerätschaften für die Arme, die Beine oder Kombinationsgeräte durch Ihren Angehörigen grundsätzlich eigenständig bedienbar sein – es kann aber vorkommen, dass er trotzdem Unterstützung, zum Beispiel beim „anschnallen“, benötigt. Damit die Hygiene in der Pflege unterstützt wird, müssen Sie das Therapiegerät mit handelsüblichen Mitteln reinigen können, auch die Verwendung von Desinfektionsmitteln darf kein Problem darstellen. Korrosionsgeschützte Materialien und wartungsfreie Lager sowie Gelenke sorgen außerdem dafür, dass Ihr Angehöriger keinen zusätzlichen Aufwand hat.
Außerdem gibt es folgende Anforderungen:
- Einstellbarkeit von Kraft und Geschwindigkeit von 0 bis 60 1/min, Höchstdrehzahl der Pedalwelle: 60 1/min.
- Passives Durchbewegen der Gelenke unter Berücksichtigung einer an die Krankheit angepassten Geschwindigkeit.
- Die Spasmenschaltung funktioniert automatisch und ist einstellbar.
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Wo bekommt man einen Arm- bzw. Beintrainer her?
Ein entsprechendes Gerät können Sie bei einem Leistungserbringer, wie einem Sanitätshaus, erwerben. Wir sind Ihnen mit unserem Partner gerne bei der Auswahl behilflich – informieren Sie sich hier über ein Beratungsangebot rund um den THERA-Trainer für den häuslichen Bereich
Häufige Fragen zu Arm- und Beintrainer
Die Verwendung eines solchen Hilfsmittels sollte nicht schmerzhaft sein. Haben Pflegebedürftige bei der Nutzung Beschwerden, sollten sie das unbedingt mit dem Behandler besprechen – womöglich muss dann die Trainingsintensität angepasst werden.
Armtrainer, Beintrainer und Kombinationsgeräte können im Sitzen, beispielsweise aus dem Rollstuhl heraus, oder im Liegen verwendet werden.
Da die Geräte eine Stromzufuhr benötigen, müssen sie in Nähe einer Steckdose platziert werden. Pflegebedürftigen macht das Training meist mehr Spaß, wenn sie dabei eine schöne Aussicht, zum Beispiel einen Blick aus dem Fenster, haben.
Bei den Geräten handelt es sich um Hilfsmittel, die den Therapieerfolg unterstützen sollen. Wie gut das gelingt, hängt aber von vielen Faktoren ab, zum Beispiel, von dem Umfang der Einschränkungen und dem Trainingsintervall.
Für Menschen mit akuten Verletzungen kann das Trainingsgerät ebenso ungeeignet sein, wie für Personen, die die Handhabung nicht bewältigen können. Nähere Auskünfte zu Kontraindikationen gibt der behandelnde Arzt.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
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Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes
Hilfsmittel – Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse? | Verbraucherzentrale.de
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband) – Fortschreibung der Produktgruppe 32 “Therapeutische
Bewegungsgeräte”
des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V
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