Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim

So werden Hilfsmittel beantragt
Die Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim unterschiedet sich von der Hilfsmittelbeschaffung in häuslicher Pflege

Zum Thema Hilfsmittelversorgung im Heim bekam ich vor kurzem folgende Frage gestellt: Wie ist die Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim gesichert? Bekommen Pflegeheimbewohner auch Hilfsmittel verordnet und wenn ja, wer muss diese dann beantragen?

Wer krank/pflegebedürftig ist hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, unabhängig davon ob er in der häuslichen Umgebung gepflegt wird oder in einem Pflegeheim oder einem betreuten Wohnen.

Gibt es Unterschiede in der Beantragung der Hilfsmittel?

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Einer der wichtigsten Unterschiede ist wohl der, WER die Hilfsmittel beantragen muss. Wer zuhause gepflegt wird, muss alle seine Hilfsmittel selbst beantragen. Bei der Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim ist das etwas anders. Das Pflegeheim muss ständig gewisse Hilfsmittel für alle Heimbewohner vorhalten. Darunter fallen zum Beispiel

Diese Hilfsmittel dürfen nicht über den einzelnen Heimbewohner beantragt und über deren Pflegeversicherung abgerechnet werden.


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Alle Hilfsmittel, die nicht vom Altenheim vorgehalten und zur Verfügung gestellt werden müssen, müssen über eine ärztliche Verordnung beantragt werden. Es gibt strenge Regelungen, welche Hilfsmittel die Pflegeeinrichtung vorhalten muss und welche Hilfsmittel über eine ärztliche Verordnung speziell für den einzelnen Heimbewohner beantragt werden müssen.

Für den Heimbewohner selbst ist die Abwicklung der Beantragung von Hilfsmitteln nicht viel anders als für Personen die zu Hause gepflegt werden. Entweder die Hilfsmittel werden vom Pflegeheim gestellt oder sie werden beantragt.

Für die Pflegeeinrichtung dagegen ist es etwas schwieriger, eine korrekte Abgrenzung zu finden, welche Hilfsmittel vom Altersheim/Seniorenheim vorgehalten werden müssen und welche personenbezogen beantragt werden können.  Wer welches Hilfsmittel zu zahlen hat, ist auch im Abgrenzungskatalog geregelt. Aber das ist letztendlich die Angelegenheit der Pflegeeinrichtung und weniger des Heimbewohners.

Wer beantragt die Hilfsmittel für Heimbewohner?

Die notwendigen Hilfsmittel beantragt in der Regel die Pflegeeinrichtung. Das heißt, weder der Pflegebedürftige noch deren Angehörigen müssen sich um die Beantragung kümmern. Übrigens: Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezahlt werden, sind in einem Hilfsmittelverzeichnis gelistet.

Wer beantragt Inkontinenzmaterial für Heimbewohner?

Inkontinenzmaterial wie Windeln, Einlagen usw. sind ebenfalls Hilfsmittel. Inkontinenzmaterial muss beim Arzt beantragt werden. Viele Pflegeeinrichtungen vereinbaren mit den Krankenkassen eine Inkontinenzpauschale für alle Heimbewohner. Damit muss nicht für jeden einzelnen Pflegebedürftigen das Inkontinenzmaterial beantragt werden.

Wenn das Pflegepersonal jedoch für einen Heimbewohner Inkontinenzmaterial verwendet, obwohl es medizinisch nicht notwendig ist, muss das Heim die Kosten für das Inkontinenzmaterial übernehmen.

Lese-TiPP: Ab mittlerer Inkontinenz werden Windeln von der Krankenkasse bezahlt


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