
Viele pflegenden Angehörigen wissen nicht, dass ihnen bei häuslicher Pflege ein Verhinderungspflegegeld zusteht, wenn sie selbst für eine gewisse Zeit nicht für die Pflege aufkommen können. Aber was tun, wenn es nie in Anspruch genommen wurde? So können Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen.
Doch der Reihe nach:
Das Wichtigste im Überblick
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege – häufig auch als Urlaubspflege, Ersatzpflege oder Vertretungspflege bezeichnet – kommt dann zum Tragen, wenn die reguläre Pflegeperson VERHINDERT ist. Die Verhinderungspflege ist zeitlich und finanziell begrenzt.
Ein Beispiel:
- Frau Ritter pflegt ihren Mann schon seit 7 Jahren zu Hause. Doch auch sie muss mal raus: Sei es, dass sie zum Friseur oder zum Arzt geht oder abends mal mit Bekannten in die Oper. Auch ein mehrtägiger Aufenthalt im Krankenhaus musste schon überbrückt werden.
- Herr Ritter wurde dann während der Abwesenheit von seiner Frau von einem ambulanten Pflegedienst, von Betreuungskräften der Nachbarschaftshilfe oder von Alltagsbegleitern einer caritativen Institution betreut.
- Frau Ritter ist die reguläre Betreuerin für ihren Mann. Sie erhält dafür Pflegegeld. Ist sie verhindert, spricht man von Verhinderungspflege, da Herr X nicht wie gewohnt von seiner Frau betreut wird sondern von einer anderen Betreuungsperson.
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Wie kann Verhinderungspflege nachträglich beantragt werden?
In dem obigen Beispiel hatte Frau X pflichtbewusst alle Rechnungsbelege aufgehoben, jedoch nie bei der Pflegekasse eingereicht, da sie nicht wusste, dass ihr Verhinderungspflege zusteht.
Da Herr X einen Pflegegrad hat, kann nachträglich das Geld für die Ersatzpflege beantragt werden. Zumindest über den Betrag, über den Rechnungen vorhanden sind.
Tipp: Zum Beantragen und Abrechnen der Verhinderungspflege haben wir Ihnen ein Formular „Antrag + Abrechnung Verhinderungspflege“ bereitgestellt. |
Wo muss die nachträgliche Verhinderungspflege beantragt werden?
Der Verhinderungspflege-Antrag muss prinzipiell bei der Pflegekasse gestellt werden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Verhinderungspflege im Voraus beantragt wird, aber es ist empfehlenswert.
Auch wenn man erst später merkt, dass einem Verhinderungspflege zugestanden hätte, wird diese bei der Pflegekasse beantragt.
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Weitere Informationen zur Verhinderungspflege
In meinem Beitrag „Neue Regelungen in der Verhinderungspflege“ lesen Sie:
- Welche Voraussetzungen für das Beantragen einer Verhinderungspflege nötig sind,
- wie Sie Verhinderungspflege beantragen,
- wie lange Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann
Im Beitrag „Wer darf Verhinderungspflege ausführen“ erfahren Sie, für welche Personen die Pflegekasse Verhinderungspflegegeld bezahlen und für wen nicht.
Im Beitrag „Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt“ erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Ihnen das Pflegegeld nicht gestrichen wird.
Fazit
- Verhinderungspflege kann nachträglich beantragt werden.
- Es werden nur Kosten erstattet, über die Rechnungen vorgelegt werden können.
- Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtliches
Die Verjährungsfrist für Sozialleistungen beträgt 4 Jahre und ist im § 45 Abs. I SGB I geregelt.Die gesetzlichen Vorschriften für die Verhinderungspflege finden Sie im § 39 SGB XI.
Andere Begrifflichkeiten für Verhinderungspflege
- Verhinderungspflege
- Ersatzpflege
- Urlaubsvertretung oder Urlaubspflege
- Pflegevertretung
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #136061809 © Gerhard Seybert
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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