Keine Rentenkürzung bei Pflegebedürftigkeit

Pflegegeld ist eine reine Sozialleistung und hat nichts mit der Rente zu tun. Also Rentenkürzung bei Pflegebedürftigkeit.
Pflegegeld ist eine reine Sozialleistung und hat nichts mit der Rente zu tun.

Kann meine Rente gekürzt werden, wenn ich Pflegegeld bekomme? wurde ich kürzlich gefragt.

Nein. Keine Rentenkürzung bei Pflegebedürftigkeit. Die Rente und das Pflegegeld (oder die Sachleistungen) aus der Pflegekasse sind zwei Paar Stiefel und werden nicht miteinander verrechnet. Somit muss niemand befürchten, dass er weniger Rente bekommt. Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Denn: Wer pflegebedürftig ist, hat einen höheren finanziellen Aufwand für die Pflege.

Pflegebedürftige Menschen sollen mit dem Pflegegeld die Möglichkeit haben, selbst beschaffte Dienstleistungen zu bezahlen. Zu den selbst beschafften Dienstleistungen gehört unter anderem, dass das Pflegegeld dafür verwendet wird, Pflegepersonen wie zum Beispiel nahe Verwandte aber auch Freunde oder Nachbarn für die Pflegeleistungen zu entschädigen.

 icon-info-circle Ihre zu erwartende Rente können Sie sich hier errechnen lassen (Näherungswert):

Das Pflegegeld ist dafür da, die Kosten für die Pflege – voll oder teilweise – abzudecken. Für diese Leistung haben wir ja auch alle VOR der Pflegebedürftigkeit in die Pflegekasse einbezahlt.

Keine Rentenkürzung bei Pflegebedürftigkeit. Die Rentenbeiträge werden von der Krankenkasse bezahlt

Extra-TIPP 1:

  1. Pflegende Angehörige bekommen die Rentenbeiträge von der Krankenkasse bezahlt.
  2. Extra-TIPP 2: Seit 01.07.2017 werden auch für pflegende Rentner von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Damit kann die Rente aufgebessert werden.

Lesen Sie dazu meinem Beitrag “Rente für die Pflege von Angehörigen”


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