Kurzzeitpflege mit Leistungen aus Verhinderungspflege kombinieren. Darauf müssen Sie achten

Kurzzeitpflege - Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist
Kurzzeitpflege dient zur Überbrückung von Fehlzeiten (wie z.B. Urlaub oder Krankheit) der Pflegeperson.

Personen mit einem Pflegegrad / einer Pflegestufe haben unter anderem Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Somit kann die Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege verrechnen werden Doch nicht immer werden die zustehenden Leistungen auch benötigt und damit verfiel der Anspruch regelmäßig.

Seit 2015 ist es nun möglich, die Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren.

Wer also die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in vollem Umfang benötigt, kann sich diese auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen und umgekehrt. (Alle relevanten Leistungen sind im übrigen im neuen Pflegestärkungsgesetz verankert).

Verhinderungspflege

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Bevor ich auf die Kombinationsmöglichkeiten eingehe, hier noch einige Eckdaten zur Verhinderungspflege/Ersatzpflege (Korrekte Bezeichnung: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson). Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf

  • Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen/42 Kalendertage im Jahr.
  • Verhinderungspflegegeld bis zu 1.612 Euro / Jahr
  • Kombination Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege maximal 2.418 Euro.

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf

  • Kurzzeitpflege für bis zu 4 Wochen im Jahr.
  • Mit Kombination Verhinderungspflege insgesamt 8 Wochen/56 Kalendertage.
  • Bis Ende 2021: Kurzzeitpflegegeld bis zu 1.612 Euro / Jahr (Mit Kombination Verhinderungspflege 3.224 Euro).
  • Ab 2022: Kurzzeitpflegegeld bis zu 1.774 Euro / Jahr
  • Mit Kombination Verhinderungspflege 3.386 Euro.

Wußten Sie übrigens, daß Sie auch Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad erhalten können?



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Kurzzeitpflege mit Ansprüchen aus Verhinderungspflege kombinieren

Wenn die Kurzzeitpflege nicht reicht, können Sie diese mit Leistungen aus der Verhinderungspflege aufstocken. Jede Person mit Pflegegrad 2-5 hat nun die Möglichkeit, die Leistungen der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren.

Für folgende Gegebenheiten ist das zum Beispiel sehr interessant:

  • Wenn Frau X mehrere Tage verhindert ist, gibt sie ihren pflegebedürftigen Ehemann prinzipiell in ein Pflegeheim für eine Kurzzeitbetreuung. Verhinderungspflege nimmt sie deshalb nie oder nur ganz selten in Anspruch.
  • Mit der Möglichkeit, Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege kombinieren zu können, bedeutet das für Frau X, dass sie ihren Mann länger als 4 Wochen, jedoch höchstens 8 Wochen, in ein Pflegeheim für die Kurzzeitpflege geben kann.
  • Diese Zeiten ergeben sich schnell, wenn zum Beispiel der pflegende Angehörige aufgrund einer schweren Krankheit einen längeren Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha zu absolvieren hat.

Wer die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege verrechnen möchte, hat einen jährlichen Anspruch auf

  • Erhöhung der Kurzzeitpflege von 4 auf maximal 8 Wochen.
  • Bis Ende 2021: 1.612 Euro Kurzzeitpflege plus bis zu 100 % der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro = Maximal 3.224 Euro.
  • Ab 2022: 1.774 Euro Kurzzeitpflege plus bis zu 100 % der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro = Maximal 3.386 Euro.
  • Dieser Anspruch gilt für Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5.

Eine ausführliche Information finden Sie auch auf der Praxisseite des Bundesgesundheitsministeriums.

  icon-hand-o-right Gut zu wissen 

1. Die Kurzzeitpflege ist in zweifacher Hinsicht begrenzt: Nämlich zeitlich und finanziell. Das bedeutet, es können in 8 Wochen maximal 3.386 Euro verbraucht werden.

2. Weder bei der Verhinderungspflege noch bei der Kurzzeitpflege werden die Kosten für Kost und Logis (Hotelkosten und Verpflegung) übernommen. Für diese Kosten können Sie die nicht verbrauchten Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (monatlich 125 Euro) zur Verrechnung heranziehen.


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Verhinderungspflege mit Ansprüchen aus Kurzzeitpflege kombinieren

Ebenso ist es möglich, zu den Leistungen aus der Verhinderungspflege auch noch Leistungen aus der Kurzzeitpflege hinzuzunehmen und zu kombinieren. Darauf ist zu achten:

  • Zum 01.01.2022 hat sich das Budget für die Kurzzeitpflege um 10% erhöht. Das bedeutet, dass 1.774 € im Jahr für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden können.
  • Die Berechnung für die Umwandlung der nicht genutzten Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege basiert jedoch noch auf dem alten Anspruch VOR dem 01.01.2022. Daraus resultiert folgende Rechnung: 50% aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege (bis 2022 waren es 1.612 Euro) können in die Verhinderungspflege übernommen werden. Somit ergibt sich der Betrag in Höhe von 806 €, der maximal in die Verhinderungspflege übernommen werden kann. Kurz gesagt: Die Erhöhung der Kurzzeitpflege um 10% wird bei der Umwandlung nicht berücksichtigt.
  • Das bedeutet: Zusätzlich zu den 1.612 Euro Verhinderungspflege können noch bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, also insgesamt maximal 2.418 Euro.
  • Dieser Anspruch gilt für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5.

Rechtliches

  • § 39 SGB XI – Verhinderungspflege
  • § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
  • § 45a SGB XI – Berechtigter Personenkreis erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

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