
Elternunterhalt – Wer für die Pflegeheimkosten aufkommt

Wenn Eltern oder Großeltern diese Kosten für ein Pflegeheim nicht selbst tragen können, gibt es klare staatliche Regelungen zum Unterhalt. Doch auch unerwartete Optionen ermöglichen es, den eigenen Besitz zu wahren.
Wer zahlt die Pflegeheimkosten?
Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim muss, decken die Pflegeleistungen meist nicht die gesamten Kosten. Wer die Differenz zahlt, ist gesetzlich geregelt: Zunächst übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen Teil. Der Pflegebedürftige trägt den Rest aus seiner Rente oder seinem Vermögen. Können auch Ehepartner, Kinder oder Enkel nicht zahlen, springt das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege“ ein. Unterhaltspflichtige können Freibeträge und Schonvermögen geltend machen, um ihren Besitz zu schützen.
Ab welchem Einkommen sind Angehörige unterhaltspflichtig?
Die Höhe des Einkommens, ab dem Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen müssen, variiert stark. Faktoren wie Familienstand, persönliches Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen und Lebensstandard spielen eine entscheidende Rolle.
Wichtig ist, alle Einnahmen korrekt anzugeben und gleichzeitig die Ausgaben – wie für Unterhalt oder Altersvorsorge – genau aufzulisten. So wird sichergestellt, dass die Angehörigen nicht mehr zahlen müssen, als ihnen zumutbar ist.
Änderung des Elternunterhalts ab 01.01.2020
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zahlen Kinder erst ab 100.000 € Bruttoeinkommen für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern. Liegt es darunter, übernimmt das Sozialamt den Rest.
Wichtige Änderungen:
- Pflegeheimkosten werden zuerst aus Rente und Vermögen gedeckt.
- Unterhaltspflicht gilt erst ab 100.000 € Einkommen.
- Durchschnittlicher Eigenanteil: ca. 1.839 € monatlich.
- Das Vermögen der Kinder bleibt unberücksichtigt.
Elternunterhalt: So wird die Zuzahlung berechnet
Wer für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen muss, kann viele Ausgaben von seinem Einkommen abziehen, um die Zuzahlung zu reduzieren. Dazu zählt:
- Ausbildungskosten der Kinder
- Fahrtkosten (zum Job und Pflegeheim)
- Lebenshaltungskosten
- Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Kinderbetreuung und Urlaubskosten
Das Schonvermögen darf nicht für die Heimkosten verwendet werden. Es sichert Lebensunterhalt und Altersvorsorge, damit Kinder nicht selbst in finanzielle Not geraten. Die Höhe variiert je nach Einzelfall.
Die Pflegeversicherung deckt einen Teil der Pflegekosten, je nach Pflegegrad. Genaueres zu den Leistungen finden Sie in meinem Beitrag “Aktuelle Pflegeleistungen”.
Muss das Eigenheim verkauft werden, um Pflegeheimkosten zu decken?
Ein Verkauf des selbstgenutzten Eigentums wird nicht verlangt, solange die Immobilie eine angemessene Größe hat. Von Kindern und Ehepartnern wird nicht erwartet, Haus oder Wohnung zu veräußern, um die Pflegekosten zu decken. Der Staat schützt die Unterhaltspflichtigen davor, sich finanziell zu ruinieren und ihre eigene Zukunft zu gefährden.
Hilfe und Beratung
Der Elternunterhaltsrechner bietet erste Orientierung. Steht eine Zahlungspflicht fest, helfen Anwalt oder Steuerberater, den Lebensstandard zu sichern und steuerliche Vorteile zu nutzen. In bestimmten Fällen kann Unterhalt abgelehnt oder eigene Pflege als Naturalunterhalt angerechnet werden.
Wer zahlt die Pflegeheimkosten, wenn Kinder nicht unterhaltspflichtig sind?
Wenn Kinder nicht unterhaltspflichtig sind, übernimmt der Staat die Pflegeheimkosten über das Sozialamt, das „Hilfe zur Pflege“ bereitstellt.
Extra-Tipps:
- Pflegeheimkosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden – auch von unterhaltspflichtigen Kindern.
- Achten Sie darauf, im Pflegevertrag keine automatische Zahlungspflicht bei unzureichendem Vermögen zu übernehmen.
- Eine private Pflegezusatzversicherung hilft mit zusätzlichen Zuzahlungen.
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