Jährlich verfallen Pflegeleistungen in Milliardenhöhe. So passiert IHNEN das nicht!

Nicht beantragte Pflegeleistungen. Jährlich gehen Pflegebedürftigen Gelder in 2-stelliger Milliardenhöhe verloren
Nicht beantragte Pflegeleistungen in Milliardenhöhe. Warum nehmen die Pflegebedürftigen die Leistungen nicht in Anspruch? Was können Sie tun, um die Pflegeleistungen zu erhalten?

Schlechte Beratung und Unwissenheit, zu hohe Eigenanteile bei der Kurzzeit- oder Tagespflege, Personalmangel oder keine Anbieter für Entlastungsleistungen sind häufig der Grund für nicht beantragte Pflegeleistungen. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht und wie Ihnen die Pflegeleistungen nicht verfallen.

Laut einer Studie des Sozialverband VDK, bei der 56.000 Menschen befragt wurden, nehmen Pflegebedürftige jährlich 12 Milliarden Euro nur allein bei den drei wichtigsten Pflegeleistungen nicht in Anspruch. Je nach Pflegeleistungsart sind das, nach Ermittlungen der Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück, zwischen 62 und 93 Prozent nicht beanspruchte Leistungen!

Wir möchten Ihnen zeigen, welche Gründe es haben kann, dass die zustehenden Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie sie die Leistungen geschickt kombinieren können und damit letztendlich Ihr Pflege-Budget ausschöpfen.


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Welche Leistungen werden nicht in Anspruch genommen?

Schaut man sich die Studie, die sich auf die Befragung von 56.000 Personen bezieht, genauer an, ist es erschreckend, wieviel Leistungen nicht beantragt und in Anspruch genommen werden. Allein bei den 3 Hauptleistungen Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag sind es insgesamt 12 Milliarden Euro.

  • 86 % der Betroffenen haben noch nie die Kurzzeitpflege genutzt. Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 4,6 Milliarden €uro.
  • 70 % nutzen die Verhinderungspflege nicht = Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 3,4 Milliarden €uro.
  • 80 % rufen den Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige und Pflegende nicht ab = Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 4 Milliarden €uro.
  • 93 % haben noch nie die Tagespflege in Anspruch genommen.
  • 62 % haben noch nie einen Pflegedienst beauftragt.
Nicht beantragte Pflegeleistungen

Mangelnde Beratung ist laut der Studie ein gravierender Grund für nicht beantragte Pflegeleistungen.

Die richtige Beratung machts. So bekommen Sie mehr Leistungen.

Ein großer Teil der Befragten gab an, dass Sie keine oder nur eine mangelhafte Pflegeberatung erhalten haben und auch nicht wüssten, welche Leistungen ihnen zustehen würden.

Nicht beantragte Pflegeleistungen im Verhältnis zur Pflegeberatung. Je weniger die Betroffenen beraten werden, desto weniger Pflegeleistungen werden beantragt.

Anhand dieser Statistik wird deutlich, dass ein Vielfaches an Pflegeleistungen NUR DANN in Anspruch genommen wird, wenn die Betroffenen umfassend beraten werden.

Zwei Beispiele machen das sehr deutlich:

Beispiel Tagespflege

  • Ohne Beratung wurde die Tagespflege von 18 % der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen.
  • Mit Beratung haben über 80 % der Betroffenen die Tagespflege beansprucht.

Beispiel Verhinderungspflege

  • Auch hier nehmen mehr als 80 % der Betroffenen die Leistungen in Anspruch, wenn sie beraten werden,
  • anstatt knapp 20 % OHNE Beratung.

Nehmen Sie deshalb unbedingt Hilfe in Anspruch: Unsere Pflegelotsen informieren Sie:

  • kostenlos und situationsgerecht über die Ihnen zustehenden Pflegeleistungen.
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Nicht beantragte Pflegeleistungen aus der Kurzzeitpflege. Was können Sie tun?

Laut der Studie haben 86 % der Betroffenen noch nie die Kurzzeitpflege genutzt.

Wofür ist die Kurzzeitpflege gedacht?

Kurzzeitpflege ist wichtig, wenn die Pflegenden selbst krank sind, ins Krankenhaus müssen oder einfach mal im Urlaub sind.

Ein weiterer Grund, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen ist die Nachbetreuung des Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Krankenhäuser entlassen die Patienten immer früher und oftmals ist es den Angehörigen dann nicht möglich, zuhause eine fachgerechte Pflege zu leisten, wie es in der Kurzzeitpflege der Fall ist.

Warum wird die Kurzzeitpflege nicht beantragt?

Die häufigsten Gründe, warum die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, sind

  • die hohen Nebenkosten und
  • dass nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen. Aber das hat auch ein wenig mit der persönlichen Planung zu tun.

Was können Sie tun, um doch die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?

Problem 1: Die Zuzahlungen zur Kurzzeitpflege sind zu hoch
(57 % der Befragten war die Zuzahlung zu hoch)
Lösung: Mit dem Entlastungsbetrag die Nebenkosten bezahlen
Die Nebenkosten der Kurzzeitpflege wie Investkosten, Ausbildungskosten, Unterkunft und Logis, usw. können mit dem Entlastungsbetrag verrechnet werden.

Gerade der Entlastungsbetrag wird häufig nicht genutzt, da die Betroffenen keine entsprechenden Dienstleister finden. Dann wäre die Verrechnung der Nebenkosten mit dem Entlastungsbetrag eine gute Möglichkeit, diese Leistungen auszuschöpfen.
Problem 2: Es gibt zu wenig Kurzzeitpflegeplätze
Lösung: Hilfe in Anspruch nehmen und rechtzeitig planen
Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine Kurzzeitpflege notwendig ist, nehmen Sie bitte den Sozialdienst des Krankenhauses in Anspruch. Dort übernimmt man für Sie die Suche nach einem geeigneten Kurzzeitpflegeplatz. Denn die Sozialdienste haben einfach bessere Verbindungen zu den Pflegeeinrichtungen als wir pflegenden Angehörigen. Diese Leistung gehört zum Entlass-Management des Krankenhauses. Darauf haben Sie Anspruch.

Wenn Sie selbst ins Krankenhaus müssen, sollten Sie ebenfalls mit dem Sozialdienst des Krankenhauses oder der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, und nachfragen, ob man Ihnen bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz hilft. Schließlich muss die Pflege gewährleistet werden.

Benötigen Sie den Kurzzeitpflegeplatz für Ihren eigenen Urlaub, ist natürlich eine langfristige Planung und rechtzeitige Buchung des Pflegeplatzes notwendig.

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Nicht beantragte Pflegeleistungen aus der Verhinderungspflege

Ein weiterer großer Posten stellt laut dieser Studie die Verhinderungspflege dar. Leider nutzen 70 % der Pflegebedürftigen bzw. der Pflegepersonen das Budget der Verhinderungspflege nicht aus.

Was Sie zur Verhinderungspflege wissen sollten:

  • Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege ist die Hürde für die Antragstellung und Abrechnung bei der Verhinderungspflege deutlich kleiner.
  • Letztlich kann jeder die Verhinderungspflege durchführen, wenn die Pflegeperson abwesend ist.
  • Wenn Sie stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt.

Verhinderungspflege in Anspruch nehmen: Was können Sie tun?

Ein häufiger Grund, warum die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, ist die Unwissenheit. Viele wissen nicht, dass es diese Leistung gibt bzw. haben Angst vor der Beantragung oder Abrechnung.

Problem 1: Unwissenheit und mangelhafte Beratung
Lösung: Nehmen Sie Hilfe in Anspruch – Fragen Sie uns
Die Beantragung und Abrechnung der Verhinderungspflege ist nicht schwer. Gerne können Sie dazu auch unser kostenloses Formular Verhinderungspflege beantragen und abrechnen benutzen.

Sollten Sie mehr über die Verhinderungspflege wissen möchten, stehen Ihnen unsere Pflegelotsen kostenlos zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 07195/982 9999
Problem 2: Angst, dass der Pflegebedürftige eine Belastung für Ersatzpflegeperson ist
Lösung: Nehmen Sie Hilfe in Anspruch – Fragen Sie uns
Die Angst, dass man die Pflegetätigkeit einer anderen Person nicht zumuten kann, ist ein häufiges Problem.

Das ist verständlich, aber lösbar. Zum einen machen auch Pflegedienste Verhinderungspflege, was allerdings teuer ist.

Aber auch private Pflegepersonen sind durchaus nach einer entsprechenden Einarbeitung in der Lage, für ein paar Stunden die Pflege zu übernehmen. Gerade dann rechnet sich auch die stundenweise Verhinderungspflege.

Nicht beantragte Pflegeleistungen aus den Entlastungsleistungen

Ein weiteres Problemthema sind die „Entlastungsleistungen“. Monatlich steht Menschen mit einem Pflegegrad ein Budget von 125 €uro z.B. für Hilfe im Haushalt oder Beschäftigung des Pflegebedürftigen usw. zur Verfügung.

Auch hier wird jährlich viel Geld von den Pflegebedürftigen verschenkt. Das ist sehr schade, sind es im Jahr doch immerhin 1.500 €uro. Die häufigsten Gründe, dass diese Leistungen nicht abgerufen werden, sind:

  • Es gibt keine passenden Anbieter bzw.
  • die Betroffenen kennen diese Leistung gar nicht.

Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. So kombinieren Sie clever

Problem 1: Kein zugelassener Anbieter
Lösung: Kasse, Nachbarschaftshelfer usw. ansprechen
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, welche Einrichtungen und Firmen usw. mit der Kasse abrechnen dürfen.

Auch caritative Verbände oder die Nachbarschaftshilfe bieten Entlastungsleistungen an. Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Anbietern. Obwohl in Baden-Württemberg die Hürden schon sehr hoch sind für Entlastungsleistungen, gibt es auch hier immer mehr Anbieter, die Reinigungsarbeiten, Begleitdienst usw. zu einem vernünftigen Preis anbieten.

Die Voraussetzungen, Entlastungsleistungen durchführen zu dürfen, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Fragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung, welche Voraussetzungen in Ihrem Bundesland notwendig sind. Manchmal reicht ein mehrstündiger Online-Kurs, damit z.B. der Nachbar Entlastungsleistungen durchführen und abrechnen kann.
Problem 2: Unwissenheit und mangelhafte Beratung
Lösung: Leistungen clever kombinieren
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie auch die Nebenkosten der Kurzzeitpflege oder Tagespflege bezahlen. Somit können Sie sich zumindest die Kurzzeitpflege leisten.

Außerdem können Sie den Entlastungsbetrag „ansparen“. Das bedeutet, Sie können mehrere Monate zusammenfassen um dann einen größeren Posten z.B. für die Kurzzeitpflege damit abzudecken.

Die Entlastungsleistungen verfallen erst nach dem 30. Juni des Folgejahres.
Problem 3: Angst vor Beantragung + Abrechnung der Leistungen
Lösung: Lassen Sie sich beraten – Wir helfen Ihnen auch gerne weiter
Was kann abgerechnet werden? Wie können die Leistungen kombiniert werden? Das ist vielen Pflegenden und ihren Angehörigen oft nicht ganz klar. 
Sollten Sie mehr über die Entlastungsleistungen wissen möchten oder Sie brauchen Hilfe, stehen Ihnen unsere Pflegelotsen kostenlos zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 07195/982 9999.

Nicht beantragte Pflegeleistungen aus der Tagespflege

Häufig wird die Tagespflege nicht in Anspruch genommen, weil zu wenig Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen bzw. die Nebenkosten zu hoch sind. Wichtig bei der Tagespflege ist zu wissen, dass das Pflegegeld nicht gekürzt wird, wenn Tagespflegeleistungen in Anspruch genommen werden.

Problem 1: Zu hohe Nebenkosten
(52 % der Befragten waren die Zuzahlungen zu hoch)
Lösung: Deckung der Kosten über Entlastungsbetrag
Auch hier können Sie zur (teilweisen) Deckung der Nebenkosten den Entlastungsbetrag verwenden.
Problem 2: Keine freien Tagespflegeplätze
Lösung: Hartnäckig bleiben
Melden Sie den Pflegebedürftigen in 2 oder 3 Einrichtungen in Ihrer Nähe an.

Lassen Sie sich auf die Warteliste nehmen.

Wenn es dringend ist, sollten Sie den Arzt mit ins Boot nehmen. Sprechen Sie bei der Tagespflegeeinrichtung persönlich vor und erklären die Dringlichkeit.

Damit Sie bestens informiert sind, können Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen situationsbezogen weiter. Bei einen Pflege-Check können wir Ihnen sagen, welche Leistungen Sie beanspruchen können.

Kostenlose Hilfe mit unseren Pflegelotsen. Rufen Sie uns an.

Zahlen zu der Situation der häuslichen Pflege

Aus der VDK-Studie heraus möchten wir Ihnen noch ein paar interessante Daten zur Pflegesituation in Deutschland mitgeben. Daraus resultiert, dass die pflegenden Angehörigen oft physisch und psychisch am Limit sind. Für die Pflege vernachlässigen sie ihre eigene Gesundheit.

Um sich selbst zu schützen und zu entlasten, ist es wichtig, dass die zustehenden Leistungen der Pflegekasse auch in Anspruch genommen werden. Denn nur wer selbst gesund ist, kann auch pflegen.

Was soll sich ändern?

Die Politik verspricht schon lange, dass die Pflegeleistungen zu einem Gesamtbudget zusammengefasst werden sollen. Das soll auch beinhalten, dass die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege zu einem Entlastungsbudget zusammengefasst werden. Bleibt abzuwarten, was daraus wird.

Schwerbehinderung: Auch die neuen Nachteilsausgleiche werden nicht genutzt

Ähnlich wie bei den nicht beantragten Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung, verhält es sich auch bei den neuen Nachteilsausgleichen. Viele wissen nichts „von ihrem Glück“.

Auch hier hat der ABiD (Allgemeiner Behindertenverband Deutschland) Alarm geschlagen, dass die Ansprüche nicht wahrgenommen werden.

Denn zum 01.01.2021 wurde der Pauschbetrag deutlich verbessert. Schon ab einem GdB 20 erhalten Menschen mit einer Behinderung nun den Pflegepauschbetrag. Wir haben dazu in unserem Beitrag zum Behindertenpauschbetrag ausführlich hingewiesen.

Falls Sie noch keinen Antrag auf Zuerkennung einer Behinderung gestellt haben: In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie nicht auch eine Behinderung anerkannt bekommen. Gerade bei pflegebedürftigen Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen ist es durchaus möglich, dass eine Behinderung anerkannt bekommen. Neben den Behindertenpauschbetrag und der Fahrtkostenpauschale erhalten Sie noch andere Nachteilsausgleiche.

Lesen Sie dazu mehr in meinem Beitrag. „Feststellung einer Behinderung: Antrag, Tipps, Vorteile, Hilfe“.


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Fazit:

Die pflegenden Angehörigen sind psychisch und physisch stark überlastet. Die Familien sind durch die Nächstenpflege meist finanziell am Ende. Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen scheitert häufig an den bürokratischen Hürden, aber vor allem auch an mangelnder Aufklärung. Die Betroffenen wissen nicht, was ihnen zusteht.

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Links + Quellen

Hier können Sie die komplette Studie der Hochschule Osnabrück einsehen, die vom Sozialverband VDK in Auftrag gegeben wurde.

Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free von Syda Productions

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