Orientierungswerte für die Bemessung der Pflegezeiten

Bei der korrekten Einordnung in eine Pflegestufe ist wohl der wichtigste Faktor, die Bemessung der Pflegezeiten
Wieviel Zeit wird für die Pflege benötigt. Das ist der wichtigste Faktor für die Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen.

Bitte beachten: Seit dem 01.01.2017 wurden aus den 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade. Gemäß dem neuen Pflegestärkungsgesetz wird die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nicht mehr nach Minuten (auch als Pflegeminuten bezeichnet) errechnet sondern danach, wie selbstständig oder unselbstständig die pflegebedürftige Person in den abgefragten Modulen ist. Wer eine Pflegestufe beantragt, muss Mindestpflegezeiten einhalten. Hierzu dienen die Orientierungswerte für die Bemessung der Pflegezeiten

Mehr dazu in folgenden Beiträgen:

Dieser Beitrag ist aus den oben genannten Gründen ab hier nicht mehr aktuell

Bei der korrekten Einordnung in eine Pflegestufe ist wohl der wichtigste Faktor, wie viel Pflege ein Pflegebedürftiger benötigt.

Umbau Wanne zu Dusche in nur einem Tag

Der Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen/Pflegeversicherungen (MDK) ermittelt aufgrund der Pflegezeiten die Pflegestufe.

Doch wie berechnet man diese Pflegezeiten und woher weiß der MDK, welche Pflegeleistungen für den einzelnen Pflegefall nötig werden?

Pflegegutachten entscheidet über Pflegestufe

Wer pflegebedürftig ist, sollte auch in die richtige Pflegestufe eingestuft werden. Die Einstufung übernimmt der Gutachter des MDKs. Er wird in der Regel eine persönliche Begutachtung der pflegebedürftigen Person vornehmen.


 icon-hand-o-right  Ihr Bad ist nicht barrierearm?
Jetzt 4.000 Euro Zuschuss sichern!

Auf diese MDK-Begutachtung sollten die pflegenden Angehörigen sowie die pflegebedürftige Person gut vorbereitet sein, denn hier können viele Fehler unterlaufen, die dann letztendlich zu einer Ablehnung der Pflegestufe oder einer falschen Einstufung in die Pflegestufe führen können.

Was Sie bei der Begutachtung beachten sollten, lesen Sie in meinem Beitrag: Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden. Denn: Wer gar nicht oder zu niedrig in eine Pflegestufe eingeordnet wird, verliert einiges an Pflegegeld. Außerdem müssen dann auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst bezahlt werden, die sonst von der Pflegekasse übernommen werden.

Hilfreich und absolut empfehlenswert ist es, vor der Begutachtung durch den MDK über einen Zeitraum von 1-2 Wochen ein Pflegetagebuch zu führen. Hier finden Sie eine aktuelle Vorlage für ein Pflegetagebuch.

Falls der MDK sich nicht für das Pflegetagebuch interessiert, bestehen Sie darauf, daß er eine Kopie des Pflegetagebuches mitnimmt. Damit ist gewährleistet, daß das Pflegetagebuch bei Ihren Antragsunterlagen liegt. Für einen eventuellen Widerspruch kann dies sehr wichtig sein.

Orientierungswerte für die Bemessung der Pflegezeiten – Pflegezeitenbemessung

Um einen gewissen Anhaltspunkt zu geben, wie viel Zeit die einzelnen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können, gibt es festgelegte Orientierungswerte für die Pflegezeitenbemessung. Nachstehend die offiziellen Orientierungswerte, die jedoch nur Anhaltswerte sind. Professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes benötigen meistens viel weniger Zeit für die Pflege als ungelernte pflegende Angehörige.


Anzeige
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift sind u.a. abhängig:
1. Von der Anzahl der zu überwindenden Stockwerke.
2. Ob die Treppe gerade oder gewendelt ist
Hier kostenlos 3 Vergleichsangebote anfordern und richtig Geld sparen!

In der Pflege können jedoch auch andere Tätigkeiten notwendig werden, die hier nicht aufgelistet sind. Diese müssen dann zusätzlich glaubhaft gemacht werden. Beispiele dafür können sein, dass Demenzpatienten häufig zum Trinken animiert werden müssen, da die Patienten schlicht vergessen zu Trinken.

Dies kann unter Umständen Diskussionen nach sich ziehen und es kann dann mehrere Minuten dauern, bis der Patient endlich bereit ist, etwas zu Trinken. Oder aber ein Patient verunreinigt beim Essen seine Bekleidung und er muss nach dem Essen frisch angezogen werden.

Diese Zeiten gehören zu den Pflegezeiten.Sind für die Pflege im häuslichen Umfeld mehrere Personen notwendig, müssen die Zeiten von allen pflegenden Personen aufgeschrieben werden.

Für den Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden  Verrichtungen gelten folgende Orientierungswerte für die Pflegezeitbemessung:

TätigkeitMinuten

Körperpflege

Ganzkörperwäsche20 – 25
Teilwäsche Oberkörper8 – 10
Teilwäsche Unterkörper12 – 15
Teilwäsche Hände/Gesicht1 – 2
Duschen15 – 20
Baden20 – 25
Zähne putzen / Mundpflege5
Gesichtspflege und Rasieren5 – 10
Kämmen1 – 3

Darm- und Blasenentleerung

Wasserlassen2 – 3
Stuhlgang3 – 6
Richten der Bekleidung2
Wechseln von Inkontinenzmaterial/Windeln nach Wasserlassen4 – 6
Wechseln von Inkontinenzmaterial/Windeln nach Stuhlgang7 – 10
Wechseln kleiner Vorlage1 – 2
Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeutel bzw. Urinflasche2 – 3
Wechseln bzw. Entleeren von Stomabeutel3 – 4

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen1 – 2
Umlagern / Positionswechsel im Bett2 – 3
Ankleiden gesamt8 – 10
Ankleiden Oberkörper/ Unterkörper5 – 6
Entkleiden gesamt4 – 6
Entkleiden Oberkörper/ Unterkörper2 – 3
Gehen
Zeiten sind Individuell zu erheben
 
Zeiten sind individuell zu erheben
 
Stehen/ Transfer (z.B. auf den Rollstuhl oder Toilettenstuhl)1
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung bei zwingen erforderlichen Terminen – Arzt, Apotheke, Behörde etc
Zeiten sind individuell zu erheben
 

Ernährung

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung (nur das Kleinschneiden.)2 – 3
Essen anreichen / 3 Hauptmahlzeiten je:15 – 20
Sondenkost pro Tag15 – 20

Hauswirtschaft

Hierunter fallen Aufgaben wie: Einkaufen, Kochen, Putzen, waschen, spülen usw.Für Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich gibt es keine Zeitvorgaben. Im Normalfall werden hier die pauschalen Zeiten anerkannt, die pro Pflegestufe angerechnet werden können 

Quelle: www.Die-ambulanten-Dienste.de


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Arten der Hilfe für den Pflegebedürftigen

Die Art der Hilfe, die bei den Pflegeleistungen gegeben wird, kann ganz unterschiedlich sein. Das ist abhängig vom einzelnen Pflegefall. So gibt es zum Beispiel Patienten mit einem Schlaganfall, die noch einiges selbst erledigen können, andere hingegen auf sehr viel Hilfe und Unterstützung in der Krankenpflege angewiesen sind.

Deshalb wird unterschieden zwischen Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise Übernahme und vollständige Übernahme.

Vor allem beim Ausfüllen eines Pflegetagebuches sollte vermerkt werden, wieviel Hilfebedarf in welcher Form benötigt wird.

Anleitung

Die Pflegeperson instruiert den Pflegebedürftigen, welche Handlungsschritte durchgeführt werden müssen. Die Pflegeperson beschränkt sich auf das Erklären und gibt sonst keine weitere Hilfe.

Beaufsichtigung

Die Pflege beschränkt sich auf die Anwesenheit bei Handlungen, die der Pflegebedürftige aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt durchführen kann.


Anzeige | Produktvorstellung
Pflegesessel mit Aufstehhilfe. Komfortabel Sitzen und sicher aufstehen

Unterstützung

Die Hilfe beschränkt sich auf das Bereitstellen von sächlichen Hilfen, um dem Pflegebedürftigen dann eine selbstständige Handlung zu ermöglichen. Dies umfaßt zum Beispiel das Bereitstellen von Zahnputzbecher, Zahnbürste und Zahnpasta, damit der Patient sich selbst die Zähne – unter Umständen sogar auch die Zahnprothese – putzen kann.

Teilweise Übernahme

Pflegender und Pflegebedürftige führen hier quasi gemeinsam die Handlung durch. Beim Duschen würde das bedeuten, dass der Pflegebedürftige sich zum Teil selbst waschen kann, der Rücken aber zum Beispiel vom Pflegenden gewaschen wird.

Vollständige Übernahme

Eine vollständige Übernahme liegt dann vor, wenn die Pflegeperson sämtliche Verrichtungen alleine durchführt und keine Unterstützung oder Mitarbeit vom Pflegebedürftigen geleistet wird.


Anzeige | Produktvorstellung
Pflegesessel mit Aufstehhilfe. Komfortabel Sitzen und sicher aufstehen

Beispielberechnung für das Duschen eines Patienten

Wird ein Patient geduscht, können (je nach Hilfebedarf) nach den obigen Orientierungswerten folgende Hilfen/Pflegetätigkeiten notwendig werden:

  • Richten der Bekleidung
  • Aufstehen aus dem Bett
  • Gehen/Wegezeit (zur Toilette)
  • Transfer auf die Toilette
  • Wasserlassen
  • Transfer von der Toilette
  • Gehen (zum Bad)
  • Entkleiden
  • Transfer in die Dusche
  • Duschen
  • Transfer aus der Dusche
  • Ankleiden
  • Transfer auf einen Hocker
  • Haare kämmen
  • Haare trocknen (ist nicht in der Liste enthalten, muss aber trotzdem gemacht werden)
  • Transfer vom Hocker
  • Gehen/Wegezeit (zum Bett oder Esstisch usw.)
  • Zu Bett gehen

Wie Sie sehen, besteht das Duschen nicht aus 15-20 Minuten Pflegezeit, sondern schnell mal aus 45 Minuten und mehr. Mit einer minutiösen Auflistung der Pflegetätigkeiten und der entsprechenden Zeiten in einem Pflegetagebuch wird schnell klar, wie viel Zeit Sie tatsächlich täglich/wöchentlich für die Pflege benötigen.

Anerkannte Faktoren, die die Pflege erschweren

Ein Pflegefall ist nicht wie der andere. So wie kein Mensch wie der andere ist.

Folgende Faktoren können die Pflegegutachter jedoch als erschwerend anerkennen.

Was ist Grundpflege

Bei der Einstufung in eine Pflegestufe und der Errechnung der Pflegezeiten, welche durch die Pflegepersonen geleistet wurden, wird zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterschieden. Bei der Pflegezeiterfassung sind die Pflegezeiten der Grundpflege als erstes ausschlaggebend.

In die Grundpflege fallen die Bereiche

  • Körperpflege
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Ernährung
  • Mobilität

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Wo gibt es Pflegetagebücher

Vordrucke oder Muster für ein Pflegetagebuch gibt es unter anderem

  • Beim VDK, auch beim SOVD kann angefragt werden
  • Bei den Krankenkassen / Pflegekassen
  • Im Internet usw.

 


Anzeige | Produktvorstellung
Pflegebetten / Krankenbetten mit Komfortfunktion

Kostenloser Newsletter.

Beste Insider-Tipps!

Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat.

Quelle Bildmaterial: Fotolia #109655510 © jannoon028