Pflegegrad bei Krebs. Voraussetzungen, Leistungen, Pflegegeld

Unter gewissen Voraussetzungen erhält man auch bei Krebs einen Pflegegrad zuerkannt.
Unter gewissen Voraussetzungen erhält man auch bei Krebs einen Pflegegrad zuerkannt.

Gibt es einen Pflegegrad bei Krebs? Eine Krebsdiagnose ist für alle Beteiligten im ersten Moment ein Schock. Obwohl die Diagnose zunächst nur wenig über den möglichen Verlauf und die Heilungschancen aussagt, bedeutet sie für die Betroffenen und deren Angehörigen einen tiefen Einschnitt ins Leben.

Bevor wir überhaupt näher darauf eingehen, ob ein Pflegegrad bei Krebs zugesprochen wird, ist es wichtig, die Definition von Krebs zu kennen.

Was ist Krebs eigentlich?

Definition Krebs: Krebs ist ein Sammelbegriff für alle bösartigen Krebserkrankungen. Die bösartigen Krebszellen wuchern unkontrolliert und verdrängen oder zerstören gesundes Gewebe. Krebs ist also ein bösartiger Tumor. Gutartige Tumore dagegen werden nicht als Krebs bezeichnet.

In diesem Beitrag geht es darum, ob und unter welchen Voraussetzungen es einen Pflegegrad bei bösartigen Krebserkrankungen gibt.


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Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Krebs

Welche Voraussetzungen müssen neben der Diagnose Krebs gegeben sein, damit ein Pflegegrad bewilligt werden kann?

Hierzu schauen wir uns zunächst einmal die Definition der Pflegebedürftigkeit genauer an:

Die Voraussetzungen für einen Pflegegrad sind unter anderem:

  • Die Person muss betreuungsbedürftig bzw. hilfsbedürftig sein
  • Die Hilfsbedürftigkeit ist zeitlich nicht begrenzt

Die Hilfsbedürftigkeit ist abhängig davon, wie selbstständig oder unselbstständig die betroffene Person ist. Je nach Schwere der Selbstständigkeit erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad 1 bis 5.

Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Bei einer Krebserkrankung handelt es sich um eine Erkrankung, die in vielen Fällen therapierbar ist. Durch Chemo-Therapie, Strahlentherapie, Entfernung der Tumore etc. soll der Krebs bekämpft und geheilt werden.

Deshalb ist bei der Beurteilung, ob eine Person einen Pflegegrad bei Krebs bekommt, auch hier nicht die Diagnose „Krebs“ im Fokus der Bewertungskriterien, sondern die daraus resultierende Schwere und Dauer der Pflegebedürftigkeit. Eine vorrübergehende Pflegebedürftigkeit, z.B. im Anschluss an eine mit der Krebsdiagnose verbundenen Operation, rechtfertigt die Einstufung in einen Pflegegrad somit nicht.

Die Diagnose Krebs hat damit nicht zwangsläufig eine Pflegebedürftigkeit zur Folge. Therapie- und Genesungsphasen sind in der Regel zeitlich begrenzt, weswegen die Voraussetzung der andauernden Pflegebedürftigkeit oftmals nicht erfüllt werden kann.



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Wann sollte ein Pflegegrad bei Krebs beantragt werden?

Ob ein Pflegegrad bei Krebs genehmigt wird, ist abhängig davon, wie stark die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit des Betroffenen sind. Also wie viel Hilfe und Unterstützung eine pflegebedürftige Person benötigt.

Deshalb kann nicht pauschal gesagt werden, ob Sie einen Pflegegrad bei Krebs erhalten und wenn ja, in welcher Höhe. Denn: „Krebs ist nicht gleich Krebs“ und „pflegebedürftig nicht gleich pflegebedürftig“.

Dazu 2 Beispiele, welche die unterschiedliche Pflegebedürftigkeit bei Krebserkrankungen verdeutlichen:

Beispiel 1 – Kein Pflegegrad bei Krebs

Herr Friedrich hatte Prostatakrebs ohne Metastasen. Die Operation verlief problemlos, der bösartige Tumor konnte komplett entfernt werden. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus benötigte Herr Friedrich keine fremde Hilfe.

Er wird keinen Pflegegrad erhalten.

Begründung: Bei Erkrankungen die im Frühstadium erkannt und behandelt werden, ist die Heilungschance recht hoch. Die Person wird vermutlich keinen Pflegegrad bekommen, wenn keine Hilfsbedürftigkeit vorliegt.

Beispiel 2 – Pflegegrad bei Krebs

Herr Martin hatte Blutkrebs und bekam Chemotherapie. Da der Blutkrebs lange nicht erkannt wurde, war er schon vor der Behandlung körperlich sehr in Mitleidenschaft gezogen. Die Chemotherapien waren sehr anstrengend für ihn. Er benötigte Hilfe bei der Körperpflege, konnte auch nicht mehr alleine zur Toilette und die Treppen im und ums Haus konnte er auch nur noch mit Unterstützung rauf- und runtergehen. Im Haus wurde ein Treppenlift installiert und das Bad musste behindertengerecht umgebaut werden. Trotz entsprechenden Therapien geht es Herrn Martin eher schlechter als besser.

Es ist davon auszugehen, dass Herr Martin einen Pflegegrad bekommt.

Begründung: Ein Pflegegrad sollte beantragt werden, bei Krebserkrankungen die

  • schwer therapierbar und/oder die Patienten auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind oder
  • sich bereits im Endstadium befinden und es praktisch keine Heilungschancen mehr gibt.

Die zwei Beispiele zeigen, wie die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, der Verlauf der Erkrankung, der Therapieerfolg und somit auch die Heilung des Krebses, die Genehmigung eines Pflegegrades beeinflusst.

Der Verlauf der Erkrankung ist unter anderem beeinflusst von

  • Art
  • Größe
  • Ausbreitung
  • Zeitpunkt der Diagnosestellung
  • Alter
  • Geschlecht
  • Allgemeiner Gesundheitszustand

Sollten es nach der Krebsdiagnose zu Folgeerkrankungen, wie z.B. einer Depression, kommen und die betroffene Person ist deshalb nicht mehr in der Lage den Alltag selbständig zu bewerkstelligen, kann ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden und das auch, wenn der Krebs erfolgreich behandelt werden kann.

Eine einfache Methode, um herauszufinden, ob Sie evtl. einen Pflegegrad bei Krebs erhalten können, ist unser kostenloser Pflegegradrechner.


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Welche Leistungen gibt es von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse

Gesetzliche Krankenkasse und Pflegekasse sind im Prinzip ein und dieselbe Krankenversicherung. Sind Sie z.B. bei der AOK krankenversichert, sind Sie auch automatisch bei der AOK pflegeversichert. Nur die Leistungen unterscheiden sich.

Krankenkassen-Leistungen:

Je nach Bedarf und Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für:

Pflegekassen-Leistungen:

Wurde ein Pflegegrad genehmigt, erhalten Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung folgende Leistungen:

Häusliche PflegeEntlastungsbetrag
PflegegeldPflegehilfsmittel
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)Tagespflege
KurzzeitpflegeVerhinderungspflege
Wohnumfeldverbessernde MaßnahmenAußerklinische Intensivbetreuung
PflegeberatungUnterbringung im Pflegeheim
Pflegezeit und FamilienpflegezeitPflegekurse
Reha für PflegebedürftigeReha für pflegende Angehörige
Rehasport 

Hier finden Sie eine umfassende Übersicht aller Pflegeleistungen.

Wer hilft bei der Beantragung des Pflegegrades

Wenn Sie einen Pflegegrad bei Krebs beantragen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können selbst einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
  • Im Normalfall verfügt jedes Krankenhaus über einen Sozialdienst. Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses an, in dem Sie behandelt werden. Das hat den Vorteil, dass versiertes Fachpersonal den Antrag stellt und auch gleich alle notwendigen Unterlagen beilegt.
  • Auch Pflegestützpunkte können beim Beantragen helfen.
  • Gerne vermitteln Ihnen auch unsere Pflegelotsen entsprechende Ansprechpartner.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Beitrag „Pflegegrad beantragen – So vermeiden Sie Fehler“.

Mein Tipp: Der zusätzliche Antrag auf einen Pflegegrad, die Frage ob er der betroffenen Person zusteht und das Pflegegutachten können in schwierigen Zeiten eine enorme Herausforderung darstellen. Nutzen Sie daher ggf. den Service freier Pflegesachverständiger.

Hier erfahren Sie mehr

Pflegegrad wurde abgelehnt – So legen Sie Widerspruch ein.

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben, ist es durchaus möglich, dass Sie eine Ablehnung erhalten. Viele berechtigte Anträge werden beim ersten Mal abgelehnt. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben.

Wenn Ihre körperlichen Beeinträchtigungen so schwer sind, dass bei Ihnen ein Pflegegrad erforderlich wäre, sollten Sie fristgerecht Widerspruch einlegen.

Das wichtigste dazu in Kürze, weiterführende Informationen erhalten Sie dann in unserem Beitrag „Pflegegrad abgelehnt ► Keine Angst vor einem Widerspruch“:

  • Fristgerecht Widerspruch einlegen.
  • Falls beim Ablehnungsschreiben kein Gutachten des MDKs beigelegt war, dieses unbedingt gleich mit dem Widerspruch anfordern.
  • Falls Sie dem Widerspruch keine Begründung beigelegt haben, sollte Sie gut formulierte Gründe benennen. Sie sollten hier unbedingt fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen, denn letztendlich geht es um viel Geld.

Zusätzliche Diagnose Krebs bei bereits vorhandenem Pflegegrad

Wir weisen immer wieder darauf hin, dass eine Pflegegraderhöhung beantragt werden sollte, wenn sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschlimmert.

Eine Verschlimmerung könnte auch sein, wenn zusätzlich zu den bereits bestehenden körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen noch die Diagnose Krebs im Raum steht.

Hier sollt unbedingt geprüft werden, ob eine Erhöhung des Pflegegrades möglich ist. Es ist nämlich ein Unterschied, ob ein Pflegegrad neu oder ob eine Erhöhung durch Verschlimmerung beantragt wird. Das möchten wir Ihnen an folgendem Beispiel zeigen:

Der Pflegegrad wird über ein Punktesystem ermittelt.

Pflegegrad 112,5 bis unter 27,0 Punkte
Pflegegrad 227,0 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 347,5 bis unter 70,0 Punkte
Pflegegrad 470,0 bis unter 90,0 Punkte
Pflegegrad 590,0 bis 100,0 Punkte

Beispiel:

  • Herr Walter hatte im März 2021 mit insgesamt 46 Punkten den Pflegegrad 2 erhalten. Das ist der kleinste vollwertige Pflegegrad. Trotzdem sind da mindestens 27 von 100 Punkten notwendig. Da muss also schon eine gewisse Beeinträchtigung vorliegen.
  • Im Mai 2021 wurde bei Herrn Walter Krebs diagnostiziert. Herr Walter beantragte eine Höherstufung des Pflegegrades und bekam im November 2021 mit 50 Punkten den Pflegegrad 3 zugesprochen.

Das Beispiel verdeutlicht, dass beim Erstantrag auf einen Pflegegrad eine viel höhere Hürde genommen werden muss als bei einem Höherstufungsantrag (auch Verschlimmerungsantrag genannt). Hier reichen oftmals 1 oder 2 Punkte aus, um den höheren Pflegegrad zu erhalten.


Wichtig
 
Prüfen Sie bitte, ob eine Höherstufung bei Ihnen möglich ist. Gerne können Sie sich zu diesem Thema auch an unsere Pflegelotsen wenden, die Ihnen umfassend weiterhelfen und Sie – falls nötig – auch an die richtigen Stellen weiterleiten.

Krebs und psychische Erkrankungen

Die Diagnose Krebs wirft sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen aus der Bahn. Unter Umständen kann die psychische Belastung für den Betroffenen so groß werden, dass er in Depressionen verfällt. Diese Depressionen beeinflussen den Krankheitsverlauf eher negativ als positiv. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Depressionen und Angstzustände so schwer sind, dass diese mit zur Genehmigung eines Pflegegrades beitragen. Denn auch für psychische Erkrankungen kann ein Pflegegrad gestellt werden. Mehr dazu lesen Sie in meinem Beitrag Psychische Erkrankungen: So beantragen Sie einen Pflegegrad.

Auslöser der psychischen Erkrankungen bei einer Krebsdiagnose können z.B. sein:

  • Verarbeitung und Akzeptanz der Erkrankung: Die Diagnose Krebs muss erst verarbeitet werden. In der Regel geschieht dies über mehrere Phasen hinweg (Ablehnung der Krankheit, Hadern mit der Krankheit, Akzeptanz der Krankheit). Während diesen Phasen der Akzeptanz einer Krankheit kann es zu unterschiedlich schweren Depressionen kommen.
  • Todesangst: Angst, die Krankheit nicht zu überleben.
  • Angst vor der Krankheit und der Behandlung: Die Betroffenen wissen nicht was auf sie zukommt, welche Behandlungsmaßnahmen erfolgen und wie sich diese auf die Gesundheit auswirken. Angst vor Schmerzen.
  • Angst, wie die Familie die Situation verkraftet: Natürlich ist nicht nur die Angst um die eigene Person und Situation bei den Betroffenen vorhanden. Viele fragen sich, wie wird die Familie diese Belastung durchstehen, kommt es zur Trennung vom Lebenspartner usw.
  • Existenzangst: Existentielle Fragen beschäftigen die Betroffenen: Was passiert mit mir und meiner Familie, wenn ich längere Zeit nicht arbeitsfähig bin oder die Krankheit nicht überlebe. Wie ist meine Familie finanziell abgesichert? Wer zahlt die Raten für den Kredit?

Als Krebspatient können Sie auch psychoonkologische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Psychologen betreuen Sie dann während der einzelnen Phasen Ihrer Krankheit. Fragen Sie beim Sozialdienst Ihres behandelnden Krankenhauses nach.


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Schwerbehindertenausweis bei Krebs

Egal ob Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung. Beide haben eines gemeinsam. Es kann für die Betroffenen sehr teuer werden. Deshalb macht es Sinn, wenn möglich nicht nur einen Pflegegrad zu beantragen, sondern auch einen Schwerbehindertenausweis. In der Regel wird bei einer Krebserkrankung mindestens ein GdB von 50 anerkannt und damit auch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Schwerbehindertenausweis bei Krebs wissen müssen.

Meine Lese-Empfehlung:

Hilfreiche Tipps

  • Entlassmanagement: Wenn Sie aus der Klinik entlassen werden, muss das Krankenhaus Ihnen alle nötigen Verordnungen für die nächsten Tage ausstellen. Dazu zählen Hilfsmittelverordnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezepte für Medikamente und Therapien usw.
  • Krankheitsbedingten Kosten von der Steuer absetzen: Gerade bei chronischen und langwierigen Erkrankungen kann einiges an Krankheits- und Pflegekosten zusammenkommen. Diese können Sie bei der Steuer geltend machen.
  • Fahrtkosten zur Chemotherapie: Krebspatienten können mit dem Taxi zur Behandlung ins Krankenhaus, zum Facharzt oder zur Chemotherapie usw. fahren. Die Kostenübernahme muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Manche Krankenhäuser veranlassen das für Sie, so dass Sie nichts mehr machen müssen. Wenn nicht, müssen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
  • Zuzahlungsbefreiung beantragen: Die Zuzahlung zu Medikamenten, Hilfsmitteln, Therapien, Reha-Aufenthalten usw. ist auf 2 % des Bruttoeinkommens beschränkt. Chronisch kranke Menschen müssen jedoch nur 1 % des Bruttoeinkommens selbst bezahlen. Die Zuzahlungsbefreiung muss beantragt werden. Ab welchem Betrag Sie die 1 %-Regelung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie über unseren kostenlosen Zuzahlungsrechner.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Sehr häufig werden bei Krebspatienten auch Rehabilitationsmaßnahmen angeboten. Hier gibt es die Möglichkeit, eine stationäre Reha zu machen, oder eine teilstationäre. Bei der teilstationären Reha schlafen Sie zuhause und sind nur tagsüber im Rehazentrum. Einige Rehazentren holen die Patienten auch direkt zuhause ab und bringen Sie abends wieder zurück.
  • Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf dem ONKO-Internetportal.

Vorsorge treffen – Vollmachten ausstellen

Die wenigsten setzen sich mit den Themen „schwere Krankheiten“ oder „Sterben“ auseinander. Irgendwelche Vollmachten oder Verfügungen zu schreiben, schiebt man immer wieder vor sich her.

Spätestens jetzt, wenn die Diagnose Krebs im Raum steht, sollten Sie unbedingt alle notwendigen Vollmachten erstellen lassen. Wenn die Dokumente wirklich rechtssicher sein sollen, ist es gut, wenn ein Notar oder Rechtsanwalt mit hinzugezogen wird.

Die wichtigsten Vollmachten im Überblick:

Vorsorge- und GeneralvollmachtBetreuungsvollmacht
PatientenverfügungBestattungsvollmacht

Pflege erleichternde Hilfsmittel und Wohnraumanpassung bei Krebs

Hilfsmittel: Viele wissen nicht, dass sie Hilfsmittel beantragen können. Die Hilfsmittel erleichtern die Pflege eines Angehörigen. Andererseits sind Sie für den Patienten eine unerlässliche Erleichterung, um das tägliche Leben zu bestreiten. Sowohl von der Krankenkasse als auch von der Pflegekasse stehen Ihnen Hilfsmittel zu. Die Hilfsmittelbeantragung erfolgt bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.

Die Genehmigung der Hilfsmittel ist natürlich von der Notwendigkeit abhängig. Jeder Pflegefall ist individuell. Deshalb braucht Herr Kunz andere Hilfsmittel als Herr Müller. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arzt oder Therapeuten, welche Hilfsmittel in Ihrem speziellen Fall hilfreich wären.

Hier stellen wir Ihnen ein paar pflegeerleichternden Hilfsmittel vor.

Elektrischer RollstuhlArm- und/oder Beintrainer
Badewannenlift / TuchliftPflegehilfsmittel
InkontinenzmaterialMatratzenauflage mit Alarmfunktion
Aufstehsessel mit AufstehhilfePflegebetten – Seniorenbetten
ElektromobileSenioren-Notruf m. Sturzerkennung
Hausnotruf 

Wohnraumanpassung: Bei schwerer Pflegebedürftigkeit reichen Hilfsmittel oft nicht aus und es ist eine Wohnraumanpassung nötig. Für einen behindertengerechten Umbau können Sie (mit Pflegegrad) von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro Zuschuss für einen behindertengerechten Umbau erhalten.

Dazu gehören dann zum Beispiel:

Treppenlifte / SitzlifteBadumbau Wanne zu Dusche
Badewannentüre, nachträglicher Einbau  Komplett-Badsanierung, behindertengerecht

Fazit und häufige Fragen

Bei der Beantragung eines Pflegegrades ist es faktisch so wie auch schon bei der eigentlichen Diagnosestellung – pauschale Aussagen zu treffen ist nicht möglich.

Letztendlich muss auch hier jeder Fall individuell begutachtet werden, um die optimale Versorgung der Erkrankten sicherstellen zu können.


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Solange die Krebserkrankung behandelbar ist und sich daraus keine weiteren Folgen oder physische/psychische Einschränkungen ergeben, wird kein Pflegegrad bewilligt werden. Sie können jedoch einen Behindertenausweis beantragen, der Ihnen einige Nachteilsausgleiche bietet.

Wenn jedoch aufgrund der Krebserkrankung die Hilfsbedürftigkeit der betroffenen Person steigt, kann ein Pflegegrad beantragt bzw. erhöht werden.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad bei Krebs

Welchen Pflegegrad gibt es bei Krebs?

Ob Sie bei einer Krebserkrankung einen Pflegegrad erhalten, ist davon abhängig, wie selbstständig Sie Ihr Leben bestreiten können. Je hilfebedürftiger Sie sind und je mehr Unterstützung Sie benötigen, umso höher der Pflegegrad.

Wenn Sie keine oder nur wenig Unterstützung benötigen, werden Sie auch keinen Pflegegrad erhalten.

Über unseren kostenlosen Pflegegradrechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, ob Ihre Hilfebedürftigkeit so hoch ist, dass Sie einen Pflegegrad erhalten.

Wieviel Pflegegeld gibt es bei Krebs?

Das Pflegegeld ist davon abhängig, wie hoch der Pflegegrad ist. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, erst ab dem Pflegegrad 2 bis 5.

Weiterführende Infos zu: Pflegegeld und andere Pflegeleistungen

Gibt es einen Pflegegrad bei Krebs mit Metastasen?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Auch hier geht es darum, wie stark der Patient auf fremde Hilfe angewiesen ist, also wie pflegebedürftig er ist. Es gibt Krebspatienten mit Metastasen, die sich anfangs noch vollkommen selbst versorgen können. Dann gibt es keinen Pflegegrad. Schreitet die Krankheit jedoch fort und der Patient braucht viel Unterstützung, wird sicherlich ein Pflegegrad genehmigt werden.
Nicht die Diagnose Krebs oder Krebs mit Metastasen setzt voraus, dass ein Pflegegrad genehmigt wird. Sondern wieviel Unterstützung der Patient benötigt, um sein tägliches Leben zu bestreiten.

Gibt es einen Pflegegrad bei Krebs im Endstadium?

Die meisten Patienten mit Krebs im Endstadium sind auf fremde Unterstützung angewiesen. Der Krebs zehrt den Körper aus, die Betroffenen werden schwächer. Auch die psychische Belastung darf nicht außer Acht gelassen werden. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad werden sowohl die physischen als auch die psychischen Einschränkungen berücksichtigt. Es ist also davon auszugehen, dass hier der Pflegegrad genehmigt wird.

Bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für Krebspatienten?

Es ist möglich, dass Sie eine Haushaltshilfe beantragen können. In der Regel stellt die Krankenkasse die Haushaltshilfe. Kann die Krankenkasse keine geeignete Person zur Verfügung stellen, können Sie auch selbst eine Haushaltshilfe organisieren. Die Kasse übernimmt dann die Kosten.
Sie können auch Freunde beauftragen, Ihnen im Haushalt zu helfen. Allerdings: Bei Verwandten bis zum 2. Verwandtschaftsgrad werden keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Die Beantragung der Haushaltshilfe müssen Sie bei der Krankenkasse einreichen. Sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an, welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

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Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free von KatarzynaBialasiewicz / Getty Images Pro

4 Antworten auf „Pflegegrad bei Krebs. Voraussetzungen, Leistungen, Pflegegeld“

Sofern der Pflegegrad nicht befristet wurde (davon gehe ich nicht aus) bekommen Sie bis zum Tod das Pflegegeld.

Hallo. War selber Krebskrank, lebe jetzt mit einer Amputation. Frage: wie lange wird mir Pflegegeld (Grad 2) gezahlt? Die Amputation bleibt mir ja bis zu meinem Tod. Bekomme ich so lange Pflegegeld? Danke.

Die Krankenkasse bezahlt bei Krebs die Kosten für die Krebstherapie. Zudem übernimmt die Krankenkasse in einigen Fällen auch die Kosten für benötigte Hilfsmittel, Heilmittel, und weitere Maßnahmen die der Genesung helfen. Die Krankenkasse zahlt bei einer Krebserkrankung aber auch noch das Krankengeld, sofern Anspruch besteht. Behandlungspflege oder palliative Behandlungen werden von der Krankenkasse ebenso übernommen.

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