Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.06.2025
1001 mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenlose Beratung: Die Pflegeberatung bietet pflegenden Angehörigen umfassende Unterstützung, individuell und ohne zusätzliche Kosten.

  • Rechte und Leistungen: Sie erfahren, welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen.

  • Entlastung im Pflegealltag: Experten unterstützen Sie bei organisatorischen Fragen, Anträgen und der Auswahl passender Pflegehilfsmittel.

  • Zugänglichkeit: Pflegeberatung kann telefonisch, online oder vor Ort in Anspruch genommen werden.

So gehen Sie vor

  • Beratungsanspruch prüfen: Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch auf Pflegeberatung. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.

  • Termin vereinbaren: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse oder nutzen Sie unabhängige Beratungsstellen, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

  • Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie wichtige Dokumente wie Bescheide zu Pflegegraden, bestehende Pflegepläne und aktuelle Anliegen.

  • Beratungsgespräch führen: Nutzen Sie das Gespräch, um Fragen zu Leistungen, Entlastungsangeboten und Anträgen zu klären. Notieren Sie hilfreiche Empfehlungen.

  • Unterstützung aktiv nutzen: Setzen Sie die erhaltenen Tipps um, wie die Beantragung von Hilfsmitteln oder die Inanspruchnahme von Entlastungsdiensten. Lassen Sie sich bei Bedarf weiter begleiten.

Wie ist die gesetzliche Regelung für eine kostenlose Pflegeberatungen

Kostenlose Pflegeberatung – Das Eintreten eines Pflegefalls in einer Familie löst meist große Ratlosigkeit aus. Viele Fragen und wenig Antworten. Die wenigsten sind darauf vorbereitet, spontan eine Pflege zu übernehmen. Als erstes muss überhaupt geklärt werden, ob eine Pflege im häuslichen Umfeld aus gesundheitlicher oder beruflicher Sicht überhaupt durchführbar ist.

Die Organisation der Pflege und die Pflege selbst sind zwei äußerst umfangreiche Themen, in denen man sich quasi von heute auf morgen auskennen sollte. Da das unmöglich ist, brauchen pflegende Angehörige Informationen und Beratung.

Das weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb haben Pflegebedürftige und deren Angehörige einen gesetzlichen (§ 7b SGB XI) Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Nutzen Sie unbedingt diese Dienstleistung.

Alle Versicherten die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung (private und gesetzliche Krankenversicherungen) erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Das gleiche gilt auch für Versicherte, die zwar noch keine Pflegeleistungen erhalten, aber diese beantragt haben.

Sobald ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wird, hat die Pflegeversicherung den Betroffenen einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anzubieten. Die Entscheidung, ob ein Pflegegutschein angeboten wird, liegt bei der Pflegekasse. Der Beratungstermin muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchgeführt werden.

Ich kann nur jedem empfehlen, die Pflegeberatungen auch wirklich in Anspruch zu nehmen. Mit einer Pflegeberatung kann man sich einen ersten Überblick darüber verschaffen, welche Leistungen einem überhaupt zustehen. Leider werden aus Unwissenheit viel zu viele Kosten selbst getragen, die eigentlich von den Pflegekassen/Krankenkassen übernommen worden wären.

Doch nicht nur die Pflegekassen können die Beratungen durchführen, sondern auch andere Einrichtungen. Mehr dazu weiter unten.

Verpflichtenden Beratungseinsatz planen

Welche Themen können bei der Pflegeberatung besprochen werden

Der Gesetzgeber gibt im § 7a SGB XI vor, welche Leistungen über eine Pflegeberatung abgedeckt werden sollen, wie z.B. das Erstellen und Umsetzen eines Versorgungsplanes für den Pflegebedürftigen usw.

Trotzdem können Sie aber alles was Ihnen rund um das Thema Pflege auf der Seele brennt, ansprechen.

Mein Lese-Tipp: Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige.

Hier einige Beispiele

Bitte beachten: Das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe erhalten Sie bei Bedarf auf ärztliche Verordnung.

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Wer bietet Pflegeberatung an

Bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhalten Sie Pflegeberatungen. ACHTUNG. Nicht bei jedem Beratungsdienst ist die Beratung kostenlos. Zum Beispiel bei privaten Pflegeberatern oder Internet-Beratungsstellen sollten Sie sich vor Inanspruchnahme der Beratung nach den Kosten erkundigen.

  1. Private und gesetzliche Krankenkassen. Erste Anlaufstelle für ein Beratungsgespräch sollten die Krankenkassen/Pflegekassen sein. Stellen Sie einen ersten persönlichen Kontakt mit Ihrer Krankenkasse her. Es schadet nie zu wissen, wer der persönliche Ansprechpartner bei der Kasse ist.
  2. Pflegeberatungen, die für Krankenkassen arbeiten und von der Kasse auch bezahlt werden.
  3. Pflegestützpunkte
  4. Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
  5. Ambulante Pflegedienste und Pflegeheime
  6. Kommunale Senioren- und Pflegeberatungen
  7. Kirchliche Institutionen und Wohlfahrtsverbände
  8. Sozialdienste von Krankenhäusern oder Rehaeinrichtungen
  9. Selbsthilfegruppen
  10. Private Pflegeberater. Viele private Pflegeberater haben sich auf die Durchsetzung eines Pflegegrades spezialisiert.
  11. Internet-Beratungsstellen

Wo finden die Beratungsgespräche statt

Hier wird meist auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und der Pflegenden Rücksicht genommen. Deshalb können die Beratungen wie folgt durchgeführt werden:

  1. In der Beratungsstelle. Wenn Sie sich für eine Beratungsstelle in Ihrem näheren Umkreis entschieden haben, kann die Beratung direkt in der Beratungsstelle durchgeführt werden.
  2. Bei Ihnen zu Hause. Nicht jeder hat die Möglichkeit, persönlich die Beratungsstelle aufzusuchen. Gute Beratungsstellen bieten deshalb einen Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause an. Beratungsbesuche zu Hause haben den Vorteil, dass der Berater sich schon einen ersten Überblick über die häusliche Situation machen und Empfehlungen für eine behindertengerechte Wohnraumanpassung geben kann
  3. Manche Fragen können kurz und knapp am Telefon geklärt werden. Vor allem, wenn bereits eine umfassende Beratung stattgefunden hatte und nur noch ergänzende Beratung nötig ist.
  4. Im Internet. Mittlerweile gibt es Online-Beratungsstellen oder Internet-Beratungsstellen. Fragen Sie bitte nach, ob Ihnen für die Beratung Kosten entstehen
Verpflichtenden Beratungseinsatz planen

Ist das Beratungsgespräch freiwillig

Die Pflegeberatung ist für alle freiwillig, die bereits einen Pflegegrad haben oder beantragt haben und nicht nur Pflegegeld sondern auch Sachleistungen beziehen.

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Pflicht-Pflegeberatung nachweisen.

Worauf sollte bei einer Beratung geachtet werden

  • Es sollte die Möglichkeit bestehen, daß die Beratung bei Ihnen zu Hause durchgeführt wird.
  • Die Beratung und der Hilfeplan müssen individuell auf den Patienten zugeschnitten sein.
  • Sie sollten auch zusätzlich telefonische Informationen und Beratung erhalten.
  • Die Beratung sollte unabhängig und neutral durchgeführt werden (manche Berater bieten nur Pflegedienste oder Pflegeheime an, mit denen sie Vermittlungsverträge abgeschlossen haben).
  • Kosten. In der Regel erhalten Sie die Informationen die Sie benötigen kostenlos (Krankenkasse, Pflegestützpunkte, Pflegedienste usw.). Fragen Sie trotzdem nach, ob Ihnen für die Beratung Kosten entstehen (z.B. bei privaten Pflegeberatern).

Private Pflegeberater

Private Pflegeberater haben – wie alles im Leben – Vor- und Nachteile. Niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, ob Sie die Beratung bei der Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einem Pflegeberater in Anspruch nehmen.

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, möchte ich Ihnen ein paar Anhaltspunkte zu den privaten Pflegegutachtern geben.

  • Wenn Sie keinen Pflegegutschein haben oder von der Pflegekasse keine Zusicherung der vollen Kostenübernahme vorliegt, müssen Sie Pflegeberater wohl selbst bezahlen. Die Beauftragung eines Pflegeberaters ist also aus finanzieller Sicht zu prüfen. Lassen Sie sich vom Pflegeberater ein Angebot unterbreiten.
  • Pflegeberater sollten unabhängig sein. Es soll aber auch schwarze Schafe geben, die zum Beispiel nur Pflegedienste und Pflegeheime empfehlen, von denen der Berater eine Provision erhält. Das gleiche gilt auch für Hausnotrufsysteme usw.
  • Wie gut oder schlecht ein privater Pflegeberater ist, stellt sich meist erst im Laufe der Zeit heraus. Genauso ist es aber auch mit allen anderen Beratern der Pflegekassen, Pflegediensten usw. Denn überall arbeiten Menschen und keine genormten Maschinen. Außerdem spielen hier auch noch persönliche Sympathien und Antipathien mit.
  • Sie sollten darauf achten, dass der Berater eine von der Pflegekasse anerkannte Beratungsstelle ist. Damit können eher Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Ein persönlicher Pflegeberater kann Sie über die ganze Pflegezeit hinweg betreuen und beraten. Das heißt, Sie haben den Vorteil, dass Sie nicht ständig wechselnde Ansprechpartner haben.
  • Gute Pflegeberater bereiten Sie auch auf den Besuch des MDKs vor bzw. helfen Ihnen bei der Durchsetzung eines Pflegegrades.
  •  
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Welche Unterlagen werden beim Beratungsgespräch benötigt

Bei einem Erst-Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten

Ausnahmefall Beratungseinsatz

Anmerkung Im Gegensatz zu den hier behandelten Beratungsgesprächen gibt es auch noch sogenannte Beratungseinsätze. Bitte beachten Sie folgendes: Wer NUR Pflegegeld erhält und keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, ist – im Gegensatz zu den hier beschriebenen Pflegeberatungen – verpflichtet, turnusmäßig 2 oder 4 x jährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.

Verpflichtenden Beratungseinsatz planen

FAQ Titel

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung?
Was sind die Themen einer Pflegeberatung?
Wo findet die Beratung statt?
Was unterscheidet einen Beratungseinsatz von der Pflegeberatung?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Was sind die Vorteile einer Pflegeberatung?
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0 Kommentare zu „Pflegeberatung für Angehörige ▷ Kostenlose Unterstützung im Pflegealltag“

  1. Guten Tag,
    meine Mutter hat Pflegestufe zwei und bekommt die Kombinationsleistungen. Sie lebt in ihrem eigenem Haushalt allein. Wenn ein Pflegedienst nun bei der Körperpflege unterstützendende Leistungen gibt, sind diese Kosten mit durch die Kombinationspflege mit abgedeckt oder müssen dazu gesonderte Anträge gestellt werden? Bitte senden sie mir die Antwort schriftlich per email zu. Danke. MFG Anka D.

    1. Welche unterstützenden Leistungen?
      Wenn Ihre Mutter zum Beispiel Kompressionsstrümpfe vom Pflegedienst an- und ausgezogen bekommt, dann sind das Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege, die auf Verordnung des Arztes ausgeführt haben und keine Pflegeleistungen, die über die Pflegekasse abrechnet werden.
      Hier erfahren Sie mehr über die Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege.

  2. Abdelaziz Warrach

    Meine pflegende Ehefrau hat zu meiner Pflege (10stden/Tag) noch die Hausaufgaben unserer Tochter (8jahre alt) zu betreuen und mit dieser noch die anderen Tochter und Sohn (6 und 2 jahre alt) zu erziehen. Diese Arbeit einer pflegende Ehefrau und Mutter von drei Kindern ist mehr als die einer Kassiererin, die ein Bonus erhält.
    Ist die Pflegekasse bereit auch ein Bonus für meiner Frau und Mutter der drei Kindern?

  3. Wendet èuch an den VdK, dass sind Experten in Sachen Gerechtigkeit und lassen keinen im Stich.

    Ich spreche aus Erfahrung, wir hatten das selbe Problem mit den Behörden und Pflege gehabt, keine Hilfe bekommen. Alles schien hoffnungslos, der Rechtsanwalt war nicht ehrlich und nur hinter dem Geld her. hat immer außergerichtlich abgerechnet.

    Ein Anwalt verdient außergerichtlich mehr, wenn er klagt.Er wollte nicht Klagen vor dem Sozialgericht, für unser recht.

    Wir sind froh, dass wir damals den tip bekommen haben, mal zum VdK zu gehen und sich beraten zulassen, kostenlos. Beim Anwalt wären es somit wieder 85 Euro fällig, pro Beratungsgespräch.

    Beim VdK zahlen wir einen Mitgliedsbeitrag, ca. 70 Euro im Jahr und das ist es das Wert. Sozial schwache Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung und viele andere Angelegenheiten, ist man bei der VdK sehr gut aufgehoben!

    Der VdK hat uns sehr geholfen und alles in die richtige Richtung gebracht, mit viel Herzblut. Ein großen Lob, danke!

    Liebe Grüße

  4. Brigitte Fraikin-Renger

    Hallo
    Ich brauche Hilfe. Meine Mutter ist 91 jahre und in den letzten 2 Monaten so schnell schlechter geworden. Mein Vater ist 4-10-2015 gestorben und meine Mutter will nicht mehr.Sie wohnt noch sebstaendig, mit sehr wenig Hilfe. Die Knappschaft hat 4x eine Pflegestufe ab gelehnt. Ich selbst wohne in Niederlanden. Ich versuche 2-3x im Monat nach Essen zu fahren.
    Meine Mutter kann bald nicht mehr laufen. Im Haus muss sie sich ueberall festhalten. Sie kann die Treppe nicht mehr laufen und kommt nicht mehr nach drausen. Der Artzt sagt das es Muskelschwund ist und das er nichts an zu tun ist. Die Fallgefahr ist sehr hoch. Meine Mutter wiegt 36 kg und isst sehr wenig. Allein wenn jemand essen macht und zusammen mit Ihr isst geht es besser. Meine Freundin versucht jeden Tag eben vorbei zu gehen, sie tut die Einkaeufe und putzt die Treppen und die Toilette. Meine Freundin hat Harz 4 und hat Angst das sie gekuerzt wird. Sie tut das ohne Bezahlung. Sie schaut nach dem Rechten, ist dabei wenn der Artzt kommt und ruft mich an wenn etwas ist. Ich weiss nicht was ich ohne sie machen sollte. Ich werde einen Brief schreiben, das ich find das meine Mutter hilfe noetig hat. Langsam werde ich echt boese. Wollen sie warten bis sie tot ist?????? Die Caritas kommt 2x in der Woche fuer Hilfe fuer Hare waschen meine Mutter waschen und saubere Kleidung. Auch hier hat meine Mutter hilfe noetig. Sie bleibt mit der selben Kleider laufen und sieht nicht das die dreckig sind. Diese Sorge bezahle ich selbst, auch wenn ich es kaum schaffe um ueber die Runden zu kommen. Hier in Holland habe ich auch meinen Mann, der nach 2 Schlaganfaellen Hilfe noetig hat. Das kostet auch exrtra Geld.
    Ich hoffe das sie mir helfen koennen, ich weiss es nicht mehr. Ist das die Sorge die Deutschland hat, warten bis die Menschen sterben??

    1. Sprechen Sie mit der Caritas. Im Normalfall hat die Caritas einen Sozialdienst. Die sollen Ihnen unbedingt helfen, daß Ihre Mutter eine Pflegestufe genehmigt bekommt. Außerdem können Sie Hilfe bei einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen. Diese beraten Sie kostenlos.
      Hier erfahren Sie mehr über die Pflegestützpunkte.

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0 Kommentare zu „Pflegeberatung für Angehörige ▷ Kostenlose Unterstützung im Pflegealltag“

  1. Guten Tag,
    meine Mutter hat Pflegestufe zwei und bekommt die Kombinationsleistungen. Sie lebt in ihrem eigenem Haushalt allein. Wenn ein Pflegedienst nun bei der Körperpflege unterstützendende Leistungen gibt, sind diese Kosten mit durch die Kombinationspflege mit abgedeckt oder müssen dazu gesonderte Anträge gestellt werden? Bitte senden sie mir die Antwort schriftlich per email zu. Danke. MFG Anka D.

    1. Welche unterstützenden Leistungen?
      Wenn Ihre Mutter zum Beispiel Kompressionsstrümpfe vom Pflegedienst an- und ausgezogen bekommt, dann sind das Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege, die auf Verordnung des Arztes ausgeführt haben und keine Pflegeleistungen, die über die Pflegekasse abrechnet werden.
      Hier erfahren Sie mehr über die Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege.

  2. Abdelaziz Warrach

    Meine pflegende Ehefrau hat zu meiner Pflege (10stden/Tag) noch die Hausaufgaben unserer Tochter (8jahre alt) zu betreuen und mit dieser noch die anderen Tochter und Sohn (6 und 2 jahre alt) zu erziehen. Diese Arbeit einer pflegende Ehefrau und Mutter von drei Kindern ist mehr als die einer Kassiererin, die ein Bonus erhält.
    Ist die Pflegekasse bereit auch ein Bonus für meiner Frau und Mutter der drei Kindern?

  3. Wendet èuch an den VdK, dass sind Experten in Sachen Gerechtigkeit und lassen keinen im Stich.

    Ich spreche aus Erfahrung, wir hatten das selbe Problem mit den Behörden und Pflege gehabt, keine Hilfe bekommen. Alles schien hoffnungslos, der Rechtsanwalt war nicht ehrlich und nur hinter dem Geld her. hat immer außergerichtlich abgerechnet.

    Ein Anwalt verdient außergerichtlich mehr, wenn er klagt.Er wollte nicht Klagen vor dem Sozialgericht, für unser recht.

    Wir sind froh, dass wir damals den tip bekommen haben, mal zum VdK zu gehen und sich beraten zulassen, kostenlos. Beim Anwalt wären es somit wieder 85 Euro fällig, pro Beratungsgespräch.

    Beim VdK zahlen wir einen Mitgliedsbeitrag, ca. 70 Euro im Jahr und das ist es das Wert. Sozial schwache Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung und viele andere Angelegenheiten, ist man bei der VdK sehr gut aufgehoben!

    Der VdK hat uns sehr geholfen und alles in die richtige Richtung gebracht, mit viel Herzblut. Ein großen Lob, danke!

    Liebe Grüße

  4. Brigitte Fraikin-Renger

    Hallo
    Ich brauche Hilfe. Meine Mutter ist 91 jahre und in den letzten 2 Monaten so schnell schlechter geworden. Mein Vater ist 4-10-2015 gestorben und meine Mutter will nicht mehr.Sie wohnt noch sebstaendig, mit sehr wenig Hilfe. Die Knappschaft hat 4x eine Pflegestufe ab gelehnt. Ich selbst wohne in Niederlanden. Ich versuche 2-3x im Monat nach Essen zu fahren.
    Meine Mutter kann bald nicht mehr laufen. Im Haus muss sie sich ueberall festhalten. Sie kann die Treppe nicht mehr laufen und kommt nicht mehr nach drausen. Der Artzt sagt das es Muskelschwund ist und das er nichts an zu tun ist. Die Fallgefahr ist sehr hoch. Meine Mutter wiegt 36 kg und isst sehr wenig. Allein wenn jemand essen macht und zusammen mit Ihr isst geht es besser. Meine Freundin versucht jeden Tag eben vorbei zu gehen, sie tut die Einkaeufe und putzt die Treppen und die Toilette. Meine Freundin hat Harz 4 und hat Angst das sie gekuerzt wird. Sie tut das ohne Bezahlung. Sie schaut nach dem Rechten, ist dabei wenn der Artzt kommt und ruft mich an wenn etwas ist. Ich weiss nicht was ich ohne sie machen sollte. Ich werde einen Brief schreiben, das ich find das meine Mutter hilfe noetig hat. Langsam werde ich echt boese. Wollen sie warten bis sie tot ist?????? Die Caritas kommt 2x in der Woche fuer Hilfe fuer Hare waschen meine Mutter waschen und saubere Kleidung. Auch hier hat meine Mutter hilfe noetig. Sie bleibt mit der selben Kleider laufen und sieht nicht das die dreckig sind. Diese Sorge bezahle ich selbst, auch wenn ich es kaum schaffe um ueber die Runden zu kommen. Hier in Holland habe ich auch meinen Mann, der nach 2 Schlaganfaellen Hilfe noetig hat. Das kostet auch exrtra Geld.
    Ich hoffe das sie mir helfen koennen, ich weiss es nicht mehr. Ist das die Sorge die Deutschland hat, warten bis die Menschen sterben??

    1. Sprechen Sie mit der Caritas. Im Normalfall hat die Caritas einen Sozialdienst. Die sollen Ihnen unbedingt helfen, daß Ihre Mutter eine Pflegestufe genehmigt bekommt. Außerdem können Sie Hilfe bei einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen. Diese beraten Sie kostenlos.
      Hier erfahren Sie mehr über die Pflegestützpunkte.

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