Wer Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, muss in der Regel in Vorleistung gehen und die Rechnungen erst einmal selbst bezahlen. Das ist gerade in Haushalten mit pflegebedürftigen Menschen manchmal ein finanzielles Problem, da die Pflege an sich schon sehr teuer ist. Eine Abtretungserklärung könnte da Abhilfe schaffen, trotzdem ist Vorsicht geboten.
Vor einiger Zeit bekam ich die Nachricht eines Pflegenden, der schockiert war über die angeblich geleisteten Stunden eines Dienstleisters, die über die Pflegekasse abgerechnet wurden.
Was ist eine Abtretungserklärung?
In der Regel müssen Sie für die entstandenen Kosten für die Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie die Verhinderungspflege in Vorleistung gehen und die anfallenden Rechnungen zuerst selbst bezahlen.
Danach reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Pflegeversicherung ein und bekommen diese erstattet, das heißt Sie haben einen Kostenerstattungsanspruch. Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, kann der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
In der häuslichen Pflege hat die pflegebedürftige Person ein Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro jährlich (aufgestockt 2.418 Euro) und für die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 Euro.
Verhinderungspflege (oder auch Ersatzpflege genannt) und Entlastungsbetrag sind Erstattungsleistungen, das bedeutet, dass die Pflegekasse dem pflegebedürftigen Angehörigen den verauslagten Betrag gegen Vorlage einer Rechnung oder Quittung erstattet.
Weiterführende Erklärungen zu diesem Thema finden Sie hier:
- Hier erfahren Sie mehr über die Verhinderungspflege.
- Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich. Sie hat den Vorteil, dass Ihnen das Pflegegeld nicht gestrichen wird.
- Hier erfahren Sie alles, was Sie über den Entlastungsbetrag Entlastungsbetrag wissen müssen.
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Vorteile einer Abtretungserklärung:
Es hat durchaus seine Vorteile, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
- Sie müssen die Rechnungen des Leistungserbringers (z.B. Pflegedienst, caritative Institution, Nachbarschaftshilfe usw.) nicht selbst bezahlen und müssen nicht in Vorleistung gehen.
- Sie müssen die Rechnungen später auch nicht bei der Pflegekasse einreichen, da der Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
- Sie haben keinen Schriftkram zu erledigen.
- Eine Überwachung, ob der verauslagte Betrag auch von der Pflegekasse an Sie überwiesen wurde, entfällt mit der Abtretungserklärung ebenfalls.
- Die Pflegekasse kann Ihnen gleich sagen, ob der Anbieter der Dienstleistung nach dem geltenden Landesrecht zugelassen ist und die Pflegeversicherung die Kosten für diesen Anbieter auch tatsächlich übernimmt.
Umfassende Informationen über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen habe ich Ihnen in diesem Beitrag zusammengestellt: Was Sie über „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ wissen sollten.
Nützliche Alltagshilfen: Doch das Unterzeichnen einer Abtretungserklärung hat auch ihre Nachteile, die einem vielleicht erst später bewusst werden. Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschrieben haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Sie sollten das aber unbedingt schriftlich machen und für sich eine Kopie behalten, damit Sie stets nachweisen können, dass Sie den Abtretungsvertrag widerrufen haben und zu welchem Zeitpunkt. Den Widerruf können Sie formlos gestalten. Wie immer werden hier die Dienstleister, die korrekt abrechnen, von den schwarzen Schafen der Branche automatisch in Mitleidenschaft gezogen. So schön sich die Vorteile einer Abtretungserklärung auch anhören, so sollten Sie doch für sich überlegen, ob es auch Ihren Wünschen entspricht, an einen Anbieter gebunden zu sein und auch keine Kontrolle der Abrechnung zu haben. geregelt. Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: AdobeStock #50107783 © Joachim Lechner Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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Nachteile einer Abtretungserklärung:
Kann eine Abtretungserklärung aufgehoben werden
ExtraTIPP‘s
Fazit
Rechtliches
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Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
20 Antworten auf „Achtung bei Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Ersatzpflege“
Ich denke, dass Sie einen Vordruck bei der Pflegekasse erhalten können. Dort müssen Sie normalerweise auch den Nachweis über den Lehrgang im Vorfeld einreichen. Die Abrechnung müsste dann wie bei allen anderen Abrechnungen auch sein, einen Teil an die Beihilfe und einen Teil an die Pflegekasse.
Hallo zusammen,
meine Mama hat den Pflegegrad 3. Sie ist über 30 % bei der Debeka privat versichert, 70 % übernimmt das Landesamt für Finanzen MV.
Eine gute Freundin meiner Mama hat an einer Online-Schulung teilgenommen und verfügt über ein Zertifikat “Grundlagen der häuslichen Pflege” gemäß § 45 SGB XI.
Wo und wie können kann der Entlastungsbetrag beantragt werden? Gibt es dafür einen Vordruck und vor allem wo wird es eingereicht bei der Debeka oder beim Landesamt für Finanzen? Vielen Dank vorab für eine Antwort und freundliche Grüße
Ob Ihre Schwester den Entlastungsbetrag nutzen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, müssen Sie mit der Kasse klären. Jedes Bundesland hat hierfür ganz unterschiedliche Regelungen, in manchen geht es leider nicht.
Hallo, ich habe Pflegestufe 2 und möchte meine Schwester einsetzen zum putzen, einkaufen…usw kann ich hierfür den Entlastungsbeitrag verwenden und was muss meine Schwester haben zB Zertifikat und wie wird das dann abgerechnet?
Liebe Grüße
Der Pflegedienst sollte eine Art von Dokumentation haben, die Sie einsehen können. Sie können den Pflegedienst auch bitten Einsicht in die Rechnung zu bekommen.
wie kann ich erfahren wenn man eine Abtretungserklärung unterschrieben hat ob der Pflegedienst auch nur die erbrachten Leistungen abgerechnet hat.
Kann man vom Pflegedienst verlangen das er uns mitteilt was er mit der Krankenkasse / MDK abgerechnet hat?
Hallo,
das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und nach überwiegender Meinung nicht pfändbar. Ebenso wird das Pflegegeld nicht auf die Leistungen des Sozialamtes angerechnet.
Hallo,
ich bin 70 Jahre, lebe von der Grundsicherung und habe, wegen COPD IV mit Emphysem, den Pflegegrad 2. Das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro verwende ich zur Entlohnung meiner privaten Pflegekräfte.
Aus früheren geschäftlichen Aktivitäten sind mir hohe Schulden geblieben und einige Gläubiger haben gerichtliche Titel erwirkt.
Meine Fragen: 1. Kann mir das Pflegegeld gepfändet werden?
2. Kann das Sozialamt mir das Pflegegeld von der mir zustehenden Grundsicherung abziehen?
Danke für eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Krebeck
Hallo,
das Pflegegeld ist nicht als Gehalt anzusehen, sondern soll die “selbst beschaffene Pflege” sicherstellen. Aus meiner Sicht würde ich zwar meinen, dass es damit nicht angerechnet wird, allerdings kann ich Ihnen nicht sagen, was der Sozialhilfeträger von Ihnen einfordert. Im Zweifel können Sie sich mit den Unterlagen an den örtlichen Pflegestützpunkt wenden, die können die Unterlagen dann sichten und Ihnen eine entsprechende Auskunft geben.
Eher eine Frage: habe ein Schreiben des Sozialamtes über die Zustimmung meine Beitragserstattungsansprüche dem Sozialhilfeträger Landeshauptstadt abzutreten. Wird das Pflegegeld Stufe 2 irgendwie in Mitleidenschaft gezogen?
Sie können Teile des Eigenanteils mit dem Entlastungsbetrag verrechnen.
Mehr dazu hier: Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag verrechnen
Meine Mutter hat Pflegegrad 3 ich pflege sie zu Hause. Nun möchte ich über Weihnachten und Sylvester in den Urlaub fahren. Sie kommt dann in die stationäre Kurzzeitpflege. Kann ich den Eigenanteil mit dem Entlastungsbetrag verrechnen?
Mit freundl. Grüßen
Margit Gronau
Wie aus dem Kommentar weiter unten hervorgeht: der Entlastungsbetrag verfällt zum Stichtag 30.06. eines jeden Jahres, somit für 3 Jahr leider gar nicht.
Sie können den Entlastungsbetrag für “haushaltsnahe Dienstleistungen”, bzw. “niederschwellige Dienstleistungen” verwenden.
Das sind zumeist die Alltagbegleiter, die von sehr vielen Pflegediensten angeboten werden, die übernehmen z.B. das Putzen, Einkaufen, begleiten zum Arzt. etc. so können Sie den Betrag beanspruchen und sich bei den alltäglichen Arbeiten ein Stück entlasten lassen.
Hallo,
nein, das ist leider nicht möglich. Es müssen immer die entsprechenden Belege bei der Kasse eingereicht werden, die auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Ein weiterer Punkt ist, dass der Entlastungsbetrag zwar “angespart” werden kann, aber nur bis zu einem gewissen Stichtag. Das heißt konkret, dass alle Beträge, die bis zum 30.06. eines jeden Jahres nicht genutzt wurden verfallen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gibt es bei manchen Kassen eine Fristverlängerung auf den 30.09., das sollten Sie aber bei Ihrer Kasse erfragen.
Hallo, wie kann ich den Entlastungsbetrag für die letzten 3 Jahre beanspruchen den ich nicht benötigt habe?
Guten Tag, habe ich das Recht, den Entlastungsbetrag oder einen Teil davon ohne Vorlage einer Rechnung zu verlangen, weil ich ihn in den letzten 3 Jahren nicht benötigt habe?
Hallo,
sprechen Sie hier Ihre Pflegekasse mal an, die Pflegekassen haben in der Regel Listen von Anbietern, über die der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden kann. Vielleicht gibt es auch noch eine weitere Regelung, falls auch die Kasse keinen Anbieter mehr hat, über die Sie den Entlastungsbetrag anderweitig verwenden können.
Wie kann ich meinen Entlastungsbetrag verbrauchen,wenn umliegende sozialstationen keine freien Mitarbeiter mehr haben
5 Stück haben kein Personal
Ihre Frage darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen nicht beantworten. Trotzdem ein paar unverbindliche Tipps von mir:
Ein Hallo,
habe einem Pflegedienst eine Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag (125 Euro im Monat) unterschrieben.
Jetzt sollen 1.500 Euro minus angefallen sein, die ich aus eigener Tasche begleichen soll. Hätte der Pflegedienst nicht darauf achten müssen, dass nicht zu viele Stunden anfallen und hätte er mich informieren müssen, weniger Stunden zu machen?
Mfg. M.Fuchs