Pflegegrad beantragen – So vermeiden Sie Fehler

Pflegegrad beantragen. Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Pflegegrad beantragen. Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Wer physische oder psychische Einschränkungen hat, die so beachtlich sind, dass Hilfe und Unterstützung von anderen Personen notwendig ist, sollte einen Pflegegrad beantragen.

Die Erteilung eines Pflegegrades ist jedoch von verschieden Faktoren abhängig. In diesem Beitrag möchte ich deshalb sehr ausführlich darauf eingehen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und worauf Sie achten müssen.

Es ist wichtig, beim Pflegegrad beantragen Fehler zu vermeiden. Denn eine falsche Bewertung bei der Begutachtung kann dazu führen, dass kein Pflegegrad oder ein zu niedriger Pflegegrad erteilt wird. Von der Höhe des Pflegegrades sind jedoch Ihre Pflegeleistungen  auch in Bezug auf Pflegegeld abhängig.



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Das Pflegegesetz definiert sehr genau, wer pflegebedürftig ist:

Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch SGB XI) sind Personen, die

nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Angehöriger Anspruch auf einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) haben, können Sie sich mit meinem kostenlosen Pflegegradrechner online einen Überblick verschaffen. Letztendlich sind aber nur die Bewertung des Medizinischen Dienstes (MDK) und die Zusage der Pflegekasse ausschlaggebend.

Wer darf einen Pflegegrad beantragen?

Auf meiner Internetseite erhielt ich folgende Anfrage: Ist es möglich, dass die Sozialstation eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung eigenmächtig einen Pflegegrad beantragen kann?

Nein. So einfach ist es nicht. Niemand kann für einen Pflegebedürftigen einfach „nur mal so“ ohne dessen Einverständnis einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) beantragen. Denn Voraussetzung um einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen zu können, ist die Unterschrift des Pflegebedürftigen. Kann dieser nicht mehr selbst für sich entscheiden/unterschreiben, muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben.

Allerdings macht es Sinn, den Sozialdienst eines Krankenhauses, eines Pflegedienstes oder einer Reha-Einrichtung für die Beantragung eines Pflegegrades in Anspruch zu nehmen. Sie wissen in der Regel genau, auf was es bei der Beantragung eines Pflegegrades ankommt. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag Pflegegrad über Sozialdienst eines Krankenhauses beantragen.

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Was Sie sonst über die neuen Pflegegrade wissen müssen, habe ich Ihnen hier zusammengefaßt: Pflegegrade – Alle Informationen im Überblick.

Darf ein Pflegeheim eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen?

Nein – Auch ein Pflegeheim darf nicht eine Höherstufung eines Pflegegrades beantragen.

Verschlechtert sich der Zustand eines Heimbewohners, wird dadurch meist auch ein höherer Pflegeaufwand nötigt. Deshalb kann das Pflegeheim vom Pflegebedürftigen oder den Angehörigen (auch dem gesetzlichen Vertreter) verlangen, dass eine Höherstufung beantragt wird. Das Pflegeheim muss dazu die Angehörigen oder den Pflegebedürftigen schriftlich auffordern, eine Höherstufung zu beantragen. Das Pflegeheim muss in diesem Schreiben begründen, warum ein erhöhter Pflegebedarf notwendig ist.

Lehnt es der Heimbewohner ab, eine Höherstufung zu beantragen, kann das Pflegeheim dem Bewohner ab dem 2. Monat nach der schriftlichen Aufforderung den nächsthöheren Pflegesatz berechnen. Stellt der MDK fest, dass die Höherstufung des Pflegeheims unberechtigt war, muss der Pflegeheimbetreiber die zu Unrecht erhobenen Kosten dem Pflegebedürftigen zurück bezahlen. Stellt der MDK fest, dass die Höherstufung gerechtfertigt ist, kann das Pflegeheim den Pflegeheimvertrag einseitig anpassen. Siehe Beitrag der Verbraucherzentrale.

Wenn der Höherstufung des Pflegegrades durch den Pflegebedürftigen oder seinen Vertreter beantragt wurde, wird in der Regel der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) den Heimbewohner begutachten und über eine Höherstufung des Pflegegrades entscheiden.

Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades

Wer sich nicht ganz gut auskennt, sollte für die Beantragung eines Pflegegrades Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Pflegestützpunkte helfen (kostenlos) beim Ausfüllen des Antrags.
  • Auch die Krankenkassen helfen bei der Beantragung von Pflegeleistungen.
  • Ist der Pflegegrad einmal abgelehnt worden, sollte unbedingt innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.
  • Professionelle Hilfe bieten Pflegeberater, die unabhängig beraten und berechtigte Forderungen durchsetzen.

Fazit:

Krankenhaus, Arzt oder Reha-Einrichtung können nicht eigenmächtig einen Pflegegrad beantragen.

TiPP

Wer daran denkt, einen Pflegegrad zu beantragen, sollte über längere Zeit ein Pflegetagebuch führen. Hier werden ganz genau alle Zeiten festgehalten, die für die Pflege eines Pflegebedürftigen benötigt werden. Es ist darauf zu achten, dass aber wirklich alle Tätigkeiten eingetragen werden.

Oftmals werden Kleinigkeiten wie zum Beispiel das Herrichten und Verabreichen eines Getränks oder das Animieren zum Trinken überhaupt nicht als Betreuungszeit aufgeschrieben, da es für die Angehörigen so selbstverständlich ist. Aber genau dies sind Tätigkeiten, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann, wofür er Hilfe benötigt.

So können Sie richtig den Pflegegrad beantragen?

Um Fehler bei der Beantragung von Pflegeleistungen zu vermeiden, müssen Sie einiges beachten. Nehmen Sie auch professionelle Hilfe wie Sozialdienste von behandelnden Krankenhäusern, Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungen in Anspruch.

1. Pflegebedürftigkeit abklären

Sie sollten einen Pflegegrad beantragen, wenn Tätigkeiten, die früher unproblematisch oder ohne fremde Hilfe ausgeführt werden konnten, plötzlich nicht mehr alleine erledigt werden können. Hierzu zählt:

  • Das An- und Ausziehen: Kann das wirklich alles ohne fremde Hilfe erledigt werden?
  • Morgentoilette oder Duschen: Wer hilft hier mit? Wer wäscht die Beine oder den Rücken? Wird dem Patienten vielleicht schwindelig? Wer kämmt die Haare? Können die Zähne noch selbst geputzt werden?
  • Das Gehen innerhalb der Wohnung: Ist hier fremde Hilfe nötig? Wird vielleicht schon ein Rollator, ein Rollstuhl oder ein E-Mobil benötigt?
  • Das Kochen: Wer kocht? Oder wird sogar Essen auf Rädern angeliefert?
  • Das Essen: Kann noch alleine gegessen werden? Muss das Essen mundgerecht zubereitet werden? Wer stellt das Trinken bereit?
  • Das Einkaufen oder der Gang zum Arzt und Behörden: Ist dies vollständig ohne fremde Hilfe möglich? Wird die Unterstützung des Partners, eines Bekannten oder Verwandten benötigt?
  • Die Wohnung: Wer putzt die Wohnung? Wer wäscht die Kleidung? Wer spült, deckt den Tisch und räumt auf?

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2. Antrag auf Pflegeleistung stellen

Es ist wichtig, dass der Antrag auf Pflegeleistungen sorgfältig ausgefüllt wird.

Den Antrag auf Pflegeleistung muss der Pflegebedürftige selbst stellen und unterschreiben. Pflegende dürfen keinen Antrag stellen. Nur wenn die pflegebedürftige Person selbst keinen Antrag mehr stellen kann, können vertretungsberechtigte Personen, die über eine entsprechende Vollmacht verfügen, einen Pflegegrad beantragen zu können. Legen Sie die Vollmacht dann bitte dem Genehmigungsantrag bei. Trotzdem ist es bei vielen Familien der Fall, dass die Angehörigen gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen den Antrag auf Pflegeleistungen formulieren und stellen, so dass die pflegebedürftige Person nur noch unterschreiben muss.

Der Antrag kann entweder

  • formlos schriftlich oder
  • telefonisch oder
  • persönlich

bei der Pflegekasse gestellt werden.

Die Pflegekasse/Pflegeversicherung ist Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung und hat somit meist auch die gleiche Anschrift wie Ihre Krankenkasse.

Musterbrief: Formloses Schreiben zum Beantragen einer Pflegeleistung. Hier klicken

Name des Pflegebedürftigen, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort

An die (Name Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse)

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort

Datum:

Antrag auf Pflegeleistungen für(Name der pflegebedürftigen Person) Versicherungs-Nummer (Versicherungs-Nr. der pflegebedürftigen Person)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zur Feststellung des Pflegegrades bitte ich um eine kurzfristige Begutachtung.

Für eine zeitnahe Abwicklung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

3. Formular ausfüllen

Nachdem Sie mit der Pflegekasse Kontakt aufgenommen haben, werden Sie unter Umständen (nicht zwingend) ein Formular erhalten. Bitte füllen Sie dieses sorgfältig aus und schicken es an Ihre Pflegekasse zurück.

Neben einigen Daten zur Person, werden in dem Fragebogen auch noch andere Fragen gestellt.

  • Sie müssen angeben, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen (also die Dienstleistung eines Pflegedienstes) oder Kombipflege in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie einen Pflegedienst mit beauftragen möchten, empfehle ich Ihnen, gleich im Antrag Kombipflege anzukreuzen. Pflegen Sie selbst, erhalten Sie das volle Pflegegeld. Nehmen Sie ständig oder ausnahmsweise einen Pflegedienst hinzu, erhalten Sie nur noch einen prozentualen Anteil am Pflegegeld.
  • Haben Sie nur Pflegegeld angekreuzt und wollen später auf Kombipflege umsteigen, müssen Sie das nochmals separat der Pflegekasse mitteilen und beantragen. DENN: Kombipflege muss beantragt werden und erfolgt nicht automatisch.
  • Sie müssen Ihre Pflegepersonen benennen, damit diese dann entsprechend versichert sind. Wer länger als 10 Stunden pro Woche pflegt, erhält Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. Dies gilt auch für pflegende Rentner, die einen Angehörigen pflegen. Pflegen Sie mehrere Personen (zum Beispiel den Vater und die Mutter, beide mit Pflegegrad) können Sie die Pflegezeiten addieren und erhalten dann die sogenannte Additionspflege.
  • Außerdem müssen Sie eintragen, wer noch über den Termin zur MDK-Begutachtung benachrichtigt werden soll. Bei der MDK-Begutachtung sollte immer eine Pflegeperson dabei sein.

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Wie geht es weiter, wenn der Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt wurde?

  • Nachdem die Pflegekasse Ihren Antrag erhalten hat, wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkasse mit Ihnen in Verbindung setzen und – in der Regel – schriftlich einen Termin für die Begutachtung bei Ihnen zu Hause vereinbaren.
  • Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Alternativtermin mit dem Gutachter.

Mein TiPP: Die MDK-Begutachtung ist der schwierigste Teil bei der Beantragung eines Pflegegrades. Gerade da kann sehr viel falsch gemacht werden. Ich empfehle Ihnen dazu meinen Beitrag „Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden“. Außerdem sollten Sie unbedingt ein Pflegetagebuch führen, damit Sie belegen können, wo Hilfe benötigt wird.


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4. Begutachtung des Antragstellers

Der Gutachter des MDKs kommt zum vereinbarten Zeitpunkt zu Ihnen nach Hause um die pflegebedürftige Person zu begutachten. Das nennt sich: Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Stellen Sie dabei den Alltag so dar wie er tatsächlich ist. Beschönigen Sie nichts und dramatisieren Sie auch nicht Dinge, die so nicht vorhanden sind.

Die Begutachtung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) über 6 Module des täglichen Lebens. Es wird die Selbstständigkeit des Antragstellers bewertet. Das heißt, in das Gutachten fließt ein, was der Antragsteller noch selbst machen kann und wo und in welchem Umfang er Hilfe benötigt.

Folgende Lebensbereiche werden begutachtet

  • Modul 1 – Mobilität
  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3 – Verhalten und psychische Problemlagen
  • Modul 4 – Selbstversorgung
  • Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Noch ein paar Besonderheiten:

  • In der Regel wird die Begutachtung durch den MDK zu Hause durchgeführt. Eine Ausnahme ist, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus, einer Kurzzeitpflege oder Reha befindet und davon auszugehen ist, dass er nicht mehr in die häusliche Umgebung zurück kann. Dann kann eine Begutachtung in der Einrichtung stattfinden.
  • Ist der Antragsteller jedoch zum Begutachtungstermin im Krankenhaus und es ist absehbar, dass er nach der Entlassung wieder ins häusliche Umfeld zurückkehrt, wird die Begutachtung bis nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus verschoben.
  • Lehnt eine pflegebedürftige Person die Begutachtung ab, wird der Gutachter die Unterlagen mit einem entsprechenden Vermerk an die Pflegekasse zurückgeben. Das bedeutet dann aber auch, dass kein Pflegegrad oder keine Höherstufung zugesprochen werden kann.
  • In Ausnahmefällen ist es möglich, dass keine persönliche Begutachtung durch einen Gutachter stattfindet, sondern der Pflegegrad aufgrund der Aktenlage (Befunde vom Arzt, Krankenhaus, Rehaeinrichtung usw.) erteilt wird. Dies geschieht dann, wenn die Situation klar und eindeutig ist oder wenn sehr schnell – also im Eilverfahren – eine Pflegegradeinstufung erfolgen muss. Allerdings ist dieses Vorgehen eher die Ausnahme.
  • In der Regel wird die Begutachtung durch den MDK zu Hause durchgeführt. Eine Ausnahme ist, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus, einer Kurzzeitpflege oder Reha befindet und davon auszugehen ist, dass er nicht mehr in die häusliche Umgebung zurück kann. Dann kann eine Begutachtung in der Einrichtung stattfinden. Ist der Antragsteller jedoch zum Begutachtungstermin im Krankenhaus und es ist absehbar, dass er nach der Entlassung wieder ins häusliche Umfeld zurückkehrt, wird die Begutachtung bis nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus verschoben.
  • Lehnt eine pflegebedürftige Person die Begutachtung ab, wird der Gutachter die Unterlagen mit einem entsprechenden Vermerk an die Pflegekasse zurückgeben. Das bedeutet dann aber auch, dass kein Pflegegrad oder keine Höherstufung zugesprochen werden kann.
  • In Ausnahmefällen ist es möglich, dass keine persönliche Begutachtung durch einen Gutachter stattfindet, sondern der Pflegegrad aufgrund der Aktenlage (Befunde vom Arzt, Krankenhaus, Rehaeinrichtung usw.) erteilt wird. Dies geschieht dann, wenn die Situation klar und eindeutig ist oder wenn sehr schnell – also im Eilverfahren – eine Pflegegradeinstufung erfolgen muss. Allerdings ist dieses Vorgehen eher die Ausnahme.


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5. Bescheid über Erteilung oder Ablehnung eines Pflegegrades

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes erstellt aufgrund seiner Befragungen und seiner Begutachtung ein Gutachten. Das Gutachten enthält eine Empfehlung für eine Einstufung in einen Pflegegrad.

  • Dieses Gutachten geht an die Pflegekasse. Die Pflegekasse kann sich an die Empfehlung des MDKs halten, muss aber nicht. Das bedeutet, dass letztendlich die Pflegekasse über den Pflegegrad entscheidet.
  • Die Pflegekasse muss dem Antragsteller auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Erhalten Sie nicht innerhalb dieser Frist einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse, muss die Kasse für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an Sie bezahlen. Dies gilt sowohl wenn Sie zum erstenmal einen Pflegegrad beantragen als auch für eine Pflegegrad-Höherstufung. Für Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad 2 haben, gilt diese Regelung nicht. Gesetzestext-Auszug: § 18 Abs. 3b Satz 5 SGB XI.

6. Anerkennung oder Widerspruch über die Einteilung in einen Pflegegrad

Sie haben von der Pflegekasse nun einen Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad (quasi einen Pflegegradnachweis”) – ODER eine Ablehnung für einen Pflegegrad erhalten. Wichtig ist auf alle Fälle, dass Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse auch das Gutachten des MDKs erhalten. Auf Basis dieses Gutachtens können Sie (oder ein fachkundiger Berater wie zum Beispiel ein Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes) erkennen, ob alle Werte richtig erfasst wurden. Sollten Sie das Gutachten nicht erhalten haben, fordern Sie es bitte umgehend an, denn Sie haben ein Recht auf das Gutachten.

In Deutschland werden jährlich ca. 30 % der Anträge auf Pflegeleistungen (bzw. Höherstufung) abgelehnt. Manche Ablehnungen sind mit Sicherheit berechtigt. Andererseits ist es jedoch so, dass es sehr schwer für einen Gutachter ist, innerhalb von 1 Stunde die Gesamtsituation eines Antragstellers richtig zu erfassen. Die Begutachtung kann aufgrund des Zeitdrucks unter Umständen deshalb zu oberflächlich und unzureichend erfolgen.

Eine falsche Einschätzung kann aber die Einstufung in einen Pflegegrad kosten.

Ab wann werden die Leistungen bezahlt?

Wurde der Pflegegrad bzw. die Höherstufung genehmigt, werden die Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt und bezahlt.

Mein Tipp: Wenn Sie den Pflegegrad beantragen, machen Sie das am besten schriftlich. Damit vermeiden Sie unter Umständen viel Ärger. Wird der Pflegegrad genehmigt, erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung Pflegeleistungen. Dies lässt sich am einfachsten mit einem schriftlichen Antrag belegen.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie stellen den Antrag telefonisch und der zuständige Sachbearbeiter bei der Pflegekasse verliert aus irgend einem Grund die Telefonnotiz zu Ihrem Pflegegradantrag, dann haben Sie nichts in der Hand. Sie bekommen damit also erst Pflegeleistungen, wenn Sie den Antrag erneut gestellt haben. In der Zwischenzeit geht Ihnen aber einiges an Leistungen verloren. Das wäre schade.


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Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige?

Sobald der Pflegegrad genehmigt wurde, erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachfolgend aufgeführten Pflege-Leistungen.

*Bei den Positionen 1 – 4 ist die Höhe der Pflegeleistung abhängig vom Pflegegrad.


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Was ist, wenn schon vor Erteilung eines Pflegegrades Hilfe benötigt wird?

Es ist durchaus möglich, dass Sie bereits vor Erteilung und Genehmigung eines Pflegegrades Kurzzeitpflege, Pflege in einer vollstationären Einrichtung oder einen Pflegedienst in Anspruch nehmen müssen. Oft tritt bei einem Unfall die Pflegebedürftigkeit von einem auf den anderen Tag ein und es wird dann auch meist sehr schnell fremde Hilfe benötigt.

In diesem Fall müssen Sie in Vorleistung gehen und die Kosten für die Pflege selbst übernehmen. Nach Genehmigung des Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse rückwirkend die Kosten für die Pflege ab dem Monat der Antragsstellung. Wird kein Pflegegrad genehmigt, werden auch keine Kosten übernommen.

Können Sie aus finanziellen Gründen nicht in Vorleistung gehen, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Unterstützung beim Sozialamt beantragen.

Warum es wichtig ist, den richtigen Pflegegrad zu erhalten?

Was für Vorteile hat ein Pflegegrad?

Bei Pflegebedürftigkeit von Vorteilen zu sprechen, ist eigentlich sehr unpassend. Trotzdem ist es so: Wer tatsächlich pflegebedürftig ist, sollte auch einen Pflegegrad beantragen. Denn Pflege ist sehr teuer und mit dem genehmigten Pflegegrad erhalten Sie auch finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen usw.

Bei der häuslichen Pflege ist es besonders wichtig, in den richtigen Pflegegrad eingestuft zu werden, da zwischen einem höheren oder niedrigeren Pflegegrad sehr hohe finanzielle Unterschiede liegen können.

Wenn Ihnen der Pflegegrad (oder die Erhöhung des Pflegegrades) abgelehnt wird, fehlt Ihnen bares Geld, wie Sie am Beispiel – Vergleich Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2 – sehen:

Pflege-Leistungen
pro Jahr
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
bis 2021
Pflegegrad 2
ab 2022
Pflegegeld0 €3.792 €3.792 €
Tagespflege0 €8.268 €8.268 €
Kurzzeitpflege0 €1.612 €1.774 €
Verhinderungspflege0 €1.612 €1.612 €
Summe / Jahr0 €15.284 €15.446 €

Diese Differenz zeigt, wie wichtig es ist, den richtigen Pflegegrad zu bekommen oder auch mal einen Widerspruch einzulegen. Manchmal fehlt nur 1 Punkt in den nächst höheren Pflegegrad!!!

Bei der Pflege in einer Pflegeeinrichtung (Pflegeheim, Altenheim) spielt die Einordnung ab Pflegegrad 2 nicht mehr so eine große Rolle, da alle Bewohner eines Pflegeheimes einen einrichtungseinheitlichen Beitrag zahlen. Das heißt, jeder Bewohner zahlt den gleichen Betrag für die Pflege, unabhängig vom Pflegegrad.

Ein Fall aus meiner Familie:

Meiner Schwiegermutter wurde der Pflegegrad abgelehnt, weil sie dem Gutachter gegenüber nicht zugegeben hatte, wie schlecht es ihr ging. Sie hatte eine schwere COPD IV (chronische Lungenerkrankung) im Endstadium und musste rund um die Uhr mit Sauerstoff beatmet werden. Sie war ständig auf Hilfe angewiesen. Dem Gutachter erzählte sie aber, dass sie noch alles selber machen kann. Wenn Sie wissen möchten, wie es weiter ging, können Sie das in meinem Beitrag “Über mich” nachlesen.


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7 Gründe, warum Sie so früh wie möglich einen Pflegegrad beantragen sollten?

Viele Betroffene scheuen sich davor einen Pflegegrad zu beantragen, obwohl sie in vielerlei Bereichen auf Unterstützung angewiesen sind.

Da das Duschen zunehmend schwerer fällt, waschen sie sich mehr schlecht als recht am Waschbecken, eingekauft wird nur noch das nötigste und beim Anziehen wird auf weite Kleidung zurückgegriffen, weil man sich bei der Lieblingsbluse die Knöpfe nicht mehr selbständig zumachen kann.

Zum einen möchten sich viele Menschen nicht eingestehen, dass sie hilfsbedürftiger werden, zum anderen bleibt die Angst, dass der Pflegegrad abgelehnt wird.

Ein weiteres Problem ist auch, dass die Pflegebedürftigkeit meist schleichend auftritt. Man merkt nicht, wie so allmählich das eine oder andere nicht mehr geht. Aber in Summe gerechnet, ergibt sich daraus eben schnell ein Pflegegrad.

Warum sollten Sie nun also so früh wie möglich einen Pflegegrad beantragen:

Grund 1: Orientierung, ob tatsächlich Pflegebedürftigkeit besteht

Mit dem Gutachten haben Sie eine professionelle Einschätzung ihrer Fähigkeiten in der Hand.

  • Wurde der Pflegegrad genehmigt und richtig eingeschätzt, ist alles gut.
  • Wurde der Pflegegrad abgelehnt, sollten Sie prüfen, ob der Gutachter tatsächlich Ihre einzelnen Defizite richtig erfasst hat? Das können Sie z.B. mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner feststellen. Wurde der Pflegegrad nicht richtig beurteilt, können Sie Widerspruch einlegen. Hier bekommen Sie Hilfe beim Widerspruch.
  • Ist die Ablehnung des Pflegegrades berechtigt, haben Sie mit dem Gutachten eine Beurteilung Ihrer Fähigkeiten, was Ihnen die Entscheidung leichter machen wird, wann ein erneuter Antrag sinnvoll ist.
  • Wurde der Pflegegrad abgelehnt, sollten Sie die körperliche Situation Ihres Angehörigen aber immer im Auge behalten und bei Bedarf einen neuen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Grund 2: Entlastung der Familie

  • Wurde ein Pflegegrad genehmigt, können die diversen Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, u.a. auch der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Mit diesem Geld können die Angehörigen entlastet werden.

Grund 3: Finanzielle Absicherung

  • Pflege kann sehr teuer werden. Aus falscher Scham keinen Pflegegrad zu beantragen, ist dann noch teurer. Je früher ein Pflegegrad genehmigt wird, umso mehr wird über die diversen Pflegeleistungen abgedeckt.
  • Auch wenn beim ersten Anlauf „nur“ der Pflegerad 1 bewilligt wird, können Sie schon einige Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören: der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro, die kostenlosen Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40 Euro, sowie der Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbesssernde Maßnahmen.

Grund 4: Pflegende Angehörige sind sozialversichert


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Grund 5: Steuerliche Vorteile

Grund 6: Frühzeitige Planung möglich

  • Ja, keiner will ein Pflegefall werden. Befassen sich die Betroffenen und die Angehörigen jedoch nicht mit dem Thema, kann es im Ernstfall sehr schnell zu Überraschungen kommen. Es kann den fittesten Menschen durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit von einem Tag zum anderen zum Pflegefall werden lassen.
  • Wenn dann plötzlich und schnell die Pflege geplant und organisiert werden muss, ist das fatal. Es müssen Anträge gestellt werden, Pflegedienst beauftragt oder ein passendes Pflegeheim gesucht werden. Die Angehörigen müssen sich durch den Pflegedschungel durchkämpfen und herausfinden, welche Leistungen dem Pflegebedürftigen zustehen, welche Ansprechpartner und Anlaufstellen es gibt uvm.
  • Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass selbst erfahrene und über viele Jahre pflegenden Angehörigen nicht alle Zuschüsse, Pflegeleistungen, Steuererleichterungen usw. kennen. Da geht dann schnell viel Geld verloren.
  • Je früher Sie sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit befassen, desto mehr Zeit haben Sie im Vorfeld, sich mit dem Thema „Pflege eines Angehörigen“ auseinanderzusetzen. Planen Sie gemeinsam mit Ihren Eltern.

Grund 7: Häufig werden die Anträge viel zu spät gestellt

  • Leider stellen immer noch viel zu wenige Menschen rechtzeitig einen Antrag auf Pflegeleistungen. Da gehen viel finanzielle Leistungen und anderweitige Unterstützungen verloren.
  • Denn eines sollten Sie wissen: Einen Pflegegrad gibt es nicht erst, wenn Sie nur noch bettlägerig sind und sich nicht mehr bewegen können. Einen Pflegegrad können Sie z.B. auch unter gewissen Voraussetzungen schon wegen einer psychischen Erkrankung, Diabetes, Krebs oder einer Alzheimererkrankung bekommen, also Erkrankungen, die keine Bettlägerigkeit mit sich bringen.

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Pflegegrad ONLINE beantragen

Das digitale Zeitalter ist auch bei den Kranken- und Pflegekassen angekommen. Das bedeutet für Sie, dass Sie einige Pflegeleistungen online stellen können. Das geht unkompliziert, spart Zeit und Sie müssen die Anträge nicht erst mit der Post versenden.

Anträge für Pflegegrade, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege usw. können mittlerweile online gestellt werden. Häufig sind die Anträge auf den Internetseiten der Krankenkassen zu finden.

Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades

Wer gewisse physische oder psychische Einschränkungen hat, kann einen Pflegegrad beantragen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad bringt gewisse Vorteile, wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Zuschüsse für behindertengerechte Umbaumaßnahmen, usw.

So müssen Sie vorgehen, um einen Pflegegrad zu beantragen:

  • Prüfen Sie am besten über unseren kostenlosen Pflegegradrechner, ob Sie evtl. einen Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Dieser dient als erster Anhaltspunkt, ist jedoch nicht verbindlich.
  • Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades. Dies können Sie telefonisch machen, wovon wir jedoch abraten, weil Sie dann keinen schriftlichen Nachweis in der Hand haben. Sie können den Antrag auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen oder Sie füllen den Pflegegrad-Antrag ONLINE aus.
  • Die Pflegekasse meldet sich bei Ihnen innerhalb kurzer Zeit und schickt Ihnen einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK). Der Mitarbeiter des MDKs begutachtet Sie und schickt seinen Bericht und die Empfehlung über die Einstufung in einen Pflegegrad an die Krankenkasse weiter.
  • Die Krankenkasse genehmigt entweder den Pflegegrad oder lehnt Ihren Antrag ab.
  • Bei einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Ebenso können Sie einen Widerspruch einlegen, wenn Sie glauben, dass die Einstufung zu niedrig ausgefallen ist.

Weiterführende Beiträge zum Beantragen eines Pflegegrades


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Antrag auf vollstationäre Pflege im Pflegeheim

In der Regel werden die Kosten für einen Pflegeheimplatz von der Pflegekasse bezahlt. Dafür muss jedoch eine Notwendigkeit für eine Pflege im Heim vorliegen und zusätzlich ein Pflegegrad.

Deshalb muss auch die Kostenübernahme für die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden.

Stellen Sie Ihren Antrag: Digital, einfach verständlich und völlig unkompliziert.

Weiterführende Beiträge zum Thema Pflegeheim:

Vorteile Pflegeleistungen online beantragen

  • Der Service ist kostenlos
  • Keine komplizierten Fragen
  • In wenigen Minuten ausgefüllt und digital direkt an die Pflegekasse übermittelt
  • Der Antrag kann nach dem Abschicken für die eigenen Unterlagen gedruckt werden

Weitere Beiträge zum Thema Pflege:

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Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #83805671 © JackF

9 Antworten auf „Pflegegrad beantragen – So vermeiden Sie Fehler“

Dass Kochen, Putzen und Einkaufen nicht separat als Solches abgefragt werden ist tatsächlich richtig. Es handelt sich dabei um alltägliche Tätigkeiten, und sollen als Synonym und Anhaltspunkt zur Verdeutlichung dienen. Wenn Kochen, Putzen oder Einkaufen nicht mehr möglich sind, können da durchaus Pflegegradrelevante Einschränkungen vorliegen. Kochen beispielsweise ist eine mehrschrittige Alltagshandlung. Beim Kochen werden neben der mehrschrittigen Alltagshandlung noch weitere Bereiche, die in den Modulen abgefragt und berücksichtigt werden relevant, beispielsweise erkennen von Gefahren (Herd vergessen abzuschalten, Gefahr sich zu verbrennen etc.). Beim Einkaufen spielt beispielweise auch wieder das Erkennen von Gefahren eine Rolle, Treffen von Alltagsentscheidungen (wetterangepasste Kleidung, Entscheidung ob überhaupt eingekauft werden muss etc.), die örtliche Orientierung, und auch wieder die mehrschrittige Alltagshandlung kann eine Rolle spielen. Beim Putzen kann es beispielsweise Treffen von Alltagsentscheidungen (muss geputzt werden?) sein, oder Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, auch hier wieder ggf. die mehrstufige Alltagshandlung etc. Unter Umstände kommen für diese Tätigkeiten noch andere Pflegegradrelevante Einschränkungen in Frage, am Ende muss jeder bei der Selbsteinschätzung aber sehen, aus welchem Grund, der pflegegradrelevant ist, eine oder alle dieser Tätigkeiten nicht mehr möglich ist.

Sie erwecken in Ihren Ausführungen den Eindruck, dass hauswirtschaftlicher Hilfebedarf berücksichtigt wird.
Kochen, Einkaufen, Putzen wird, wie Sie hoffentlich wissen, nicht bei der Pflegegradbemessung berücksichtigt.
Das sollten Sie bitte ändern.

Hallo,
sobald ein Pflegegrad erteilt wurde und dieser mindestens bei Pflegegrad 2 liegt gibt es auch Pflegegeld. Auch wenn Sie noch arbeiten gehen, kümmern Sie sich ja letztlich trotzdem um Ihre Tochter, die im selben Haushalt lebt.

Hallo,
Meine Tochter hatte einen schweren Unfall. Sie ist wieder zu mir ins Haus gezogen, da sie nicht allein zurecht kommt. Meine Tochter ist an den Rollator bzw. an guten Tagen an den Stock gebunden. Wir haben einen Pflegegrad beantragt. Die Mitarbeiterin vom Medizinischen Dienst war auch sehr zuversichtlich. Ich gehe, trotz der Pflege meiner Tochter, noch Vollzeit arbeiten (Schichtsystem). Aber jede freie Minute bin ich für meine Tochter da, es kommen da auch schon über 10 Stunden zusammen. Bekommen wir trotzdem Pflegegeld?

Also wenn man 88 ist, kaum noch gehen kann und keine sozialen Kontakte mehr hat, sich nicht alleine waschen/duschen kann, Dauerschmerzen hat und nur mit dem Rollator in der Wohnung gehen kann bekommt man in diesem Land NICHTS. man wird von jemanden “begutachtet” der nur darüber redet, warum man nicht dement ist und nicht im Nachthemd durch die Gegend läuft, die dann entscheidet man ist nicht hilfsbedürftig genug. Das ist echt zum … hier in Deutschland. Andere kassieren immer weiter und wenn man mal was beantragt wird man noch dafür bestraft. Das sollte es nicht geben.

Ob ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht, bzw. in welcher Höhe, obliegt der Pflegekasse.
So wie Sie Ihre Probleme jedoch beschreiben, sehe ich es als dringend an, einen Pflegegrad zu beantragen. Außerdem sollten Sie unbedingt auch eine Einstufung für eine Schwerbehinderung beantragen.
Aus unserer eigenen Erfahrung heraus kann ich Ihnen nur empfehlen, sich professionelle Hilfe für das Beantragen eines Pflegegrades bzw. einer Einstufung für Schwerbehinderung zu nehmen. Es kommt letztendlich auf die richtige Formulierung der Anträge an. Gerne können Sie sich dazu an unseren Partner, eine Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, zu wenden.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad? Habe starke Arthrose in Gelenken. Versteiftes Sprunggelenk rechts. Tep linkes Knie. Tep linke Hüfte und zuletzt noch Tep rechte Hüfte, die mir die Ärzte richtig verpfuscht haben – Nerv geschädigt und Muskeln an der Hüfte… Die Hüfte um 1 cm. zu hoch eingebaut. So dass ich mich nur noch mit Gehhilfen oder Rollator fortbewegen kann. Bekommt man für so was eine Pflegestufe?

Ich denke, dass bei Ihnen dann vieles abgeklärt oder evtl. auch ein Pflegegrad beantragt werden muss. Das kann und darf ich leider aus rechtlichen Gründen nicht leisten. Deshalb wäre es gut, wenn Sie sich für eine telefonische Rund-um-Beratung bei unserem Kooperationspartner, einer Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, melden würden. Dort kann man Ihnen ganz individuell auf Ihre persönlichen Belange abgestimmt, Hilfe und Unterstützung geben.
Hier geht es zur kostenlosen Pflegeberatung. Bitte scheuen Sie sich nicht, das Formular auszufüllen.

Nachdem meine Frau verstorben ist, die ich drei Jahre gepflegt habe, schaffe ich meine tägliche Haushaltsführung nicht mehr. Ich vergesse vieles. Bin im Laufen bei 60 % mit G im Schwerbehindertenausweis sehr eingeschränkt, so dass ich mich des Öfteren hinlegen muss um meine Tätigkeit zu erledigen. Ich benötige dringend Hilfe.

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