
Pflegegrad (Pflegestufen) 2025: Leistungen und Einstufung im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
-
Die fünf Pflegegrade ersetzen seit 2017 die früheren Pflegestufen und berücksichtigen sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen.
-
Pflegegrade bestimmen die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld, Sachleistungen oder Kurzzeitpflege.
-
Der Pflegegrad wird durch ein Gutachten (z. B. des MDK) anhand der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit einer Person ermittelt.
-
Pflegeleistungen sind flexibel einsetzbar und sollen die individuelle Unterstützung optimal fördern.
So gehen Sie vor
-
Informieren Sie sich über die Pflegegrade
Verstehen Sie die Unterschiede zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 und welche Leistungen damit verbunden sind. -
Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen
Reichen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ein, um den Pflegegrad zu beantragen. -
Begutachtung durch den MDK
Nach Antragstellung wird ein Gutachtertermin vereinbart, bei dem die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bewertet wird. -
Pflegegrad-Bescheid prüfen
Überprüfen Sie den Bescheid der Pflegekasse auf die Einstufung. Bei Unklarheiten oder Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. -
Pflegeleistungen anfordern und kombinieren
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen, wie Pflegegeld, Sachleistungen oder Entlastungsangebote, passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen.
Inhalt dieser Seite
-
Das Wichtigste in Kürze
-
So gehen Sie vor
-
Wer bekommt einen Pflegegrad?
-
Wann bekommen Kinder einen Pflegegrad?
-
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
-
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
-
Welche Pflegegrade gibt es?
-
Befristeter Pflegegrad. Was bedeutet das für mich?
-
Welche Leistungen gibt es mit einem Pflegegrad?
-
Wie werden die Pflegegrade berechnet?
-
Was ist ein Pflegegrad nach Aktenlage?
-
Gibt es spezielle Pflegegrade für Menschen mit Demenz?
-
Mit Pflegegrad im Pflegeheim – Eigenanteil Pflegekosten
-
Autofahren trotz Pflegegrad
-
Hilfe von der Pflegekasse
-
Häufige Fragen zu den Pflegegraden
-
Neueste Ratgeber
Wer bekommt einen Pflegegrad?
Menschen die pflegebedürftig sind, erhalten einen Pflegegrad und damit verbunden entsprechende Leistungen und Vergünstigungen durch die Pflegekasse. Doch diese Leistungen erhalten Sie nicht automatisch. In der Regel müssen diese beantragt werden. Hinzu kommt, dass die Höhe der Leistungen abhängig ist vom Pflegegrad. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das zum 01.01.2017 in Kraft trat, hat sich ja vieles geändert. Nicht nur, dass aus Pflegestufen die Pflegegrade wurden.
Mit diesem Pflegegrad-Ratgeber erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema Pflegegrade und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Voraussetzung um einen Pflegegrad zu erhalten ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ob diese bei Ihnen vorliegt, entscheidet der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK). Seine Aufgabe ist es, den Pflegebedarf zu ermitteln und die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dazu führt er eine Begutachtung (meist direkt im häuslichen Umfeld) durch.
Die gängige und landläufige Meinung ist, dass ein Pflegegrad für ältere Menschen beantragt wird. Das ist jedoch nicht richtig, denn nicht nur Altersgebrechen führen dazu, dass jemand hilfebedürftig wird. Schon kleine Kinder können pflegebedürftig sein und einen Pflegegrad erhalten. Junge Erwachsene können durch einen Unfall zu einem Pflegefall werden. Jeder kann durch eine Krankheit von einem Tag zum anderen zum Pflegefall werden. Die Liste ist damit noch lange nicht zu Ende.
Hier einige Beispiele an Krankheiten und körperlichen Einschränkungen bei denen – je nach Schwere der Einschränkung – eine Genehmigung für einen Pflegegrad durchaus möglich sein kann:
- Krebserkrankungen
- Bei schwereren Formen von Diabetes
- Bei Dialysepatienten
- Parkinson
- ALS
- Epilepsie
- MS (Multiple Sklerose)
- COPD (Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung)
- nach einer Amputation
- nach einem Unfall oder einem Oberschenkelhalsbruch
- nach einem Schlaganfall
- bei einer geistigen Behinderung
- Menschen mit psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen
Wir unterstützen Sie!
Lassen Sie sich beim Beantragen eines Pflegegrades von unserem Premiumpartner unterstützen. Einfach, schnell und kostenfrei.
Wann bekommen Kinder einen Pflegegrad?
Im Jahr 2021 galten mehr als 208.000 Personen unter 15 Jahren als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Das sind 4,5 % aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland.
Alle Kinder, vor allem Babys, sind zu Beginn ihres Lebens vollkommen von ihren Eltern abhängig, brauchen rund um die Uhr Betreuung und sind in allen Bereichen des Alltags unselbständig. Hierbei spricht man von einer „natürlichen Pflegebedürftigkeit“.
Aber es gibt auch Ausnahmen und dann gelten folgende Regelungen:
- Aufgrund von Behinderungen oder schweren chronischen Erkrankungen kann es zu einer verzögerten Entwicklung im Bereich der Selbständigkeit und der Fähigkeiten des Kindes (im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern) kommen.
- Wenn dies der Fall ist, kann auch bereits für Babys ein Pflegegrad beantragt werden.
- Beim Stellen des Antrags auf Pflegebedürftigkeit ist der Ablauf derselbe, wie auch bei den Erwachsenen und selbst die Begutachtung findet in denselben Modulen statt.
- Ausschlaggebend für die Anzahl der Punkte ist die Selbständigkeit des Kindes in den unterschiedlichen Bereichen, im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung.
- Bis zum 11. Lebensjahr zählt dieser Vergleich als Grundlage für die Begutachtung / das Kindergutachten.
- Um einen realistischen Vergleich zu gesunden gleichaltrigen Kindern feststellen zu können, sollte der Gutachter besonders geschult sein und über eine Qualifikation zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger beziehungsweise Kinderärztin- oder -arzt verfügen.
Bei Kindern unter 18 Monaten unterscheiden sich die Begutachtungsrichtlinien in folgenden Punkten:
- bei der Begutachtung werden nicht alle Module/Bereiche des Lebens geprüft. Die Module 1,2,4 und 6 entfallen komplett.
- Es werden nur die altersunabhängigen Kriterien wie Modul 3: „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ sowie Modul 5: „Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Problemlagen“ berücksichtigt.
- Außerdem spielt es eine Rolle, ob ein Kind gravierende Probleme beim Essen und damit verbunden einen außergewöhnlich hohen Hilfsbedarf bei der Nahrungsaufnahme hat.
- Kinder unter 18 Monaten erhalten automatisch einen Pflegegrad höher als z.B. Erwachsene mit gleicher Punktzahl oder auch Kinder, die älter sind als 18 Monate. Das bedeutet: Werden bei einer Begutachtung 45 Punkte erreicht, erhalten Kinder über 18 Monate und Erwachsene einen Pflegegrad 2. Kinder unter 18 Monate erhalten mit 45 Punkten dagegen den Pflegegrad 3.
- Innerhalb der 18 Monate findet keine erneute Begutachtung statt.
Tipp!
Bitte denken Sie daran, dass nicht nur ein Pflegegrad beantragt werden kann. Liegt z.B. eine angeborene Behinderung vor, kann auch für Babys ein Behindertenausweis beantragt werden.
Wie sollten Sie sich auf die Pflegebegutachtung Ihres Kindes durch den MD vorbereiten
Wie eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes abläuft und einige Tipps, worauf Sie unbedingt achten sollten, können Sie in unserem allgemeinen Beitrag zum MDK-Begutachtungstermin nachlesen. Zusätzlich sollten Sie aber auch
- Berichte von Therapeuten und dem behandelnden Kinderarzt,
- das Vorsorgeuntersuchungsheft,
- Berichte von Schulen und Einrichtungen die Ihr Kind besucht
dem Gutachter vorlegen. Gerade aus dem Vorsorgeuntersuchungsheft lässt sich häufig erkennen, ob der Entwicklungsverlauf altersgerecht ist oder nicht.
Newsletter
Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
Um einen Pflegegrad zu beantragen reicht im Grunde genommen ein Anruf bei der Pflegekasse. Dies kann schon als Antrag auf Pflegeleistungen anerkannt werden.
Davon rate ich jedoch ab: Denn was passiert, wenn der Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung den Antrag versehentlich in den Papierkorb geworfen oder geschreddert hat? Das ist sicherlich nicht die Regel, aber es kann passieren. Damit ist dann Ihr telefonischer Antrag auf Pflegeleistungen nicht mehr nachweisbar. Und das Nachweisen des Antragsdatums ist wichtig, denn die Leistungen von der Pflegekasse erhalten Sie schließlich ab dem Tag der Antragstellung. Rufen Sie also nach drei Wochen bei Ihrer Pflegeversicherung an und fragen nach, was Ihr Pflegegrad-Antrag macht, wird man diesen nicht finden und Sie können nicht nachweisen, dass Sie unter Umständen eigentlich schon viel länger ein Recht auf Leistungen aus der Pflegekasse hätten.
Das ist nur einer von vielen Fehlern, der beim Beantragen eines Pflegegrades passieren kann.
Nehmen Sie sich auch unbedingt professionelle Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades in Anspruch. Pflegestützpunkte helfen Ihnen gerne weiter. Aber auch Sozialdienste von Krankenhäusern oder Pflegediensten helfen.
Eine persönliche Einschätzung, ob bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegen könnte, erhalten Sie über meinen kostenlosen Pflegegradrechner. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine ungefähre Einschätzung handeln kann. Die endgültige Entscheidung über die Erteilung eines Pflegegrades / einer Pflegestufe trifft die Pflegekasse.
Wo wird ein Pflegegrad beantragt? Den Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegeldantrag) stellen Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Sie können diesen telefonisch (nicht ratsam) oder schriftlich einreichen. Sie erhalten dann über die Krankenkasse einen Termin zur Begutachtung durch den MDK. Das bedeutet, ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung kommt zu Ihnen nach Hause und stellt fest, ob Sie hilfebedürftig sind oder nicht. Der Gutachter verfasst daraufhin ein Gutachten auf Basis seiner Einschätzungen, welches dann der Krankenversicherung vorgelegt wird. Letztendlich entscheidet die Krankenversicherung/Pflegeversicherung über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrades.
Wussten Sie dass,
Erhöhung des Pflegegrades – Wie geht das? Am gesundheitlichen Zustand einer pflegebedürftigen Person kann sich schnell mal etwas ändern. Gerade in der häuslichen Pflege ist es wichtig, dass dann ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades gestellt wird. Die Höherstufung in einen anderen Pflegegrad hat zur Folge, dass Sie auch höhere Leistungen wie z.B. Pflegegeld usw. erhalten.
Pflegegradantrag über das Krankenhaus oder einen Pflegedienst stellen
Wie bereits erwähnt, ist es sinnvoll, sich für das Beantragen eines Pflegegrades professionelle Hilfe zu nehmen. Ist der Antragsteller jedoch im Krankenhaus oder in einer Reha, gibt es die Möglichkeit, dass der Pflegegrad / die Pflegestufe gleich dort über den Sozialdienst beantragt wird. Das macht Sinn, weil dann gleich alle wichtigen Arztberichte mit beigelegt werden und die Mitarbeiter des Sozialdienstes in der Regel sehr versiert sind.
Der Sozialdienst kann auch gut einschätzen, ob Chancen auf die Erteilung eines Pflegegrades bestehen oder nicht. Das gleiche geht auch über einen Pflegedienst.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Oftmals wird ein Pflegegrad beim ersten Antrag abgelehnt. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Vielleicht konnte dem Gutachter die Pflegebedürftigkeit nicht richtig vermittelt werden, vielleicht wurden wichtige Punkte vergessen mitzuteilen.
Die Gründe können aber ebenso gut bei der Pflegeversicherung liegen. Gründe, die wir hier nicht kennen.
Oftmals ist es so, dass bei einem berechtigten Anspruch auf einen Pflegegrad, dieser nach dem Widerspruch doch noch genehmigt wird. Deshalb sollten Sie unbedingt sofort Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades einlegen, wenn Sie einen ablehnenden Bescheid bezüglich Ihres Pflegegradantrages erhalten haben.
Wichtig: Bitte unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten. Diese steht auf Ihrem Ablehnungsbescheid.
Gerne können Sie sich aber auch an unsere kostenlose Pflegeberatung wenden. Man wird Ihnen bei der Antragstellung bzw. Einreichung eines Widerspruchs gerne helfen.
Was tun, wenn in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft wurde? Auch das ist möglich, dass Sie nämlich in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft werden. Nehmen Sie dafür unbedingt Hilfe in Anspruch. Ein Pflegedienst oder ein Pflegestützpunkt können Ihnen richtungsweisend sagen, ob Sie zu gering eingestuft wurden. Es ist zum Beispiel wichtig, dass Sie zumindest in einen Pflegegrad 2 eingestuft werden, wenn Sie entsprechende Einschränkungen haben. Denn erst im Pflegegrad 2 erhalten Sie die vollen Pflegeleistungen und auch Pflegegeld.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Nur der Pflegebedürftige selbst kann einen Pflegegrad mit seiner Unterschrift beantragen. Das bedeutet, weder ein Krankenhaus noch ein Pflegeheim kann einfach mal so ohne die Einwilligung des Anspruchsberechtigten einen Pflegegrad beantragen. Ist er selbst nicht mehr dazu in der Lage, kann sein gesetzlicher Vertreter den Antrag auf Pflegeleistung stellen und unterschreiben.
Welche Pflegegrade gibt es?
Aus den 3 Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 fünf Pflegegrade. Die Pflegegrade 2 bis 5 sind „vollwertige Pflegegrade“, wohingegen es beim Pflegegrad eins deutlich weniger Leistungen gibt.
Was Sie über die fünf Pflegegrade wissen sollten – Eine kurze Übersicht:
Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. Die Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt nun über das neue Begutachtungssystem NBA
Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. Die Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt nun über das neue Begutachtungssystem NBA
Pflegegrad 1
Wie bereits erwähnt, gibt es im Pflegegrad eins nicht die vollen Leistungen wie in den anderen Pflegegraden.
Voraussetzung für Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegeleistungen in Pflegegrad 1
Beim Pflegegrad 1 erhalten Sie Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.
Leistungsbeschreibung Pflegegrad eins | Leistung in € |
Pflegegeld | 0 € / mtl. |
Pflegesachleistung (z.B. Pflegedienst) | 0 € / mtl. |
Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) | 0 € / mtl. |
Kurzzeitpflege | 0 € / mtl. |
Verhinderungspflege | 0 € / mtl. |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € / mtl. |
Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) | 131 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 € / mtl. |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.180 € / Maßn. |
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs | 0 € |
Pflegegrad 2
Der Pflegegrad zwei ist quasi der kleinste, vollwertige Pflegegrad. Hier erhalten Sie alle regulären Leistungen der Pflegeversicherung.
Voraussetzung für Pflegegrad 2: Um die Leistungen des Pflegegrades 2 zu erhalten, muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Dazu sind bei der Begutachtung durch den MDK 27 bis unter 47,5 Punkte notwendig.
Pflegeleistungen in Pflegegrad 2 ab 2025
Beim Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf folgende Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.
Leistungsbeschreibung Pflegegrad zwei | Leistung in € |
Pflegegeld | 347 € / mtl. |
Pflegesachleistung / Pflegedienst | 796 € / mtl. |
Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) | 721 € / mtl. |
Kurzzeitpflege | 1.854 € / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.685 € / Jahr |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € / mtl. |
Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) (seit 2022 zahlt die Pflegekasse noch einen Zuschuss)* | 805 € / mtl. |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 € / mtl. |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.180 € / Maßn. |
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs | 224 € |
* Seit 2022 erhalten alle Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer.
Aktuell: Im 1. Jahr 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils.
Pflegegrad 3
Voraussetzung für Pflegegrad 3: In den Pflegegrad 3 werden Menschen mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten eingestuft. Dies gilt als erfüllt, wenn über das neue Begutachtungsinstrument bei der Begutachtung eine Punktzahl von 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte festgestellt wurde.
Pflegeleistungen in Pflegegrad 3 ab 2025
Beim Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.
Leistungsbeschreibung Pflegegrad drei | Leistung in € |
Pflegegeld | 599 € / mtl. |
Pflegesachleistung / Pflegedienst | 1.497 € / mtl. |
Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) | 1.357 € / mtl. |
Kurzzeitpflege | 1.854 € / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.685 € / Jahr |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € / mtl. |
Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) (seit 2022 zahlt die Pflegekasse noch einen Zuschuss)* | 1.319 € / mtl. |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 € / mtl. |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.180 € / Maßn. |
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs | 224 € |
* Seit 2022 erhalten alle Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer.
Aktuell: Im 1. Jahr 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils.
Pflegegrad 4
Voraussetzung für Pflegegrad 4: Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, ist bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) eine Punktzahl von 70 bis unter 90 Punkte erforderlich. Dies entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen.
Pflegeleistungen in Pflegegrad 4 ab 2025
Beim Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.
Leistungsbeschreibung Pflegegrad vier | Leistung in € |
Pflegegeld | 800 € / mtl. |
Pflegesachleistungen | 1.859 € / mtl. |
Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) | 1.685 € / mtl. |
Kurzzeitpflege (ab 2022) | 1.854 € / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.685 € / Jahr |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € / mtl. |
Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) (seit 2022 zahlt die Pflegekasse noch einen Zuschuss)* | 1.855 € / mtl. |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 € / mtl. |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.180 € / Maßn. |
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs | 224 € |
* Seit 2022 erhalten alle Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer.
Aktuell: Im 1. Jahr 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils.
Pflegegrad 5
Voraussetzung für Pflegegrad 5:
- Beim Pflegegrad 5 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor.
- Der Pflegegrad 5 wird erreicht, wenn bei der MDK-Begutachtung eine Gesamtpunktzahl von mindestens 90 erreicht wurde.
- Beim Pflegegrad 5 gibt es jedoch eine Ausnahme: Wer eine besondere Bedarfskonstellation mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hat, kann in den Pflegegrad 5 eingestuft werden, auch wenn er die erforderliche Gesamtpunktzahl in der Begutachtung nicht erreicht hat. Dazu zählen Erkrankungen, aufgrund denen eine komplette Gebrauchsunfähigkeit der Arme und Beine vorliegt mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion, wie z.B. bei Wachkomapatienten, bei kompletter Lähmung aller Extremitäten, bei hochgradigen Kontrakturen, hochgradiger Tremor…
Pflegeleistungen in Pflegegrad 5 ab 2025
Beim Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Geldleistungen, Pflegesachleistungen und Zuschüsse. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse der Pflegekasse sowie Pflegehilfsmittel.
Leistungsbeschreibung Pflegegrad zwei | Leistung in € |
Pflegegeld | 990 € / mtl. |
Pflegesachleistungen | 2.299 € / mtl. |
Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) | 2.085 € / mtl. |
Kurzzeitpflege (ab 2022) | 1.854 € / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.685 € / Jahr |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 131 € / mtl. |
Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) (seit 2022 zahlt die Pflegekasse noch einen Zuschuss)* | 2.096 € / mtl. |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 € / mtl. |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.180 € / Maßn. |
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs | 224 € |
* Seit 2022 erhalten alle Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer.
Aktuell: Im 1. Jahr 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils.
Befristeter Pflegegrad. Was bedeutet das für mich?
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, kann es unter bestimmten Voraussetzungen sein, dass Ihnen dieser nur als „befristet“ erteilt wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Gutachter beim Begutachtungstermin feststellt, dass sich Ihr gesundheitlicher Zustand mit gezielten Maßnahmen so verbessern könnte, dass Sie keinen Pflegegrad mehr bekommen.
Zu diesen Maßnahmen können gehören:
- Reha-Maßnahme
- Hilfsmittel, oder auch Pflegehilfsmittel, die dem Betroffenen den Alltag erleichtern und zu einer gewissen Selbständigkeit führen können.
Das möchte ich Ihnen etwas genauer erklären:
Beispiel
Herr Kaltenleitner hatte einen Schlaganfall. Der Sozialdienst des Krankenhauses hat im Auftrag von Herr Kaltenleitner gleich einen Pflegegrad für ihn beantragt, der auch bewilligt wurde, allerdings nur „befristet“, da nach dem Krankenhausaufenthalt noch eine Rehamaßnahme stattfinden wird.
In der Reha konnte Herr Kaltenleitner gesundheitlich wieder so gut hergestellt werden, dass er sein Leben ohne fremde Hilfe gestalten konnte. Nach einer abschließenden Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wurde dann der Pflegegrad aberkannt.
Wäre Herr Kaltenleitner auch weiterhin auf fremde Hilfe angewiesen, hätte er vermutlich den Pflegegrad behalten können.
Neben den empfohlenen Maßnahmen muss im Gutachten dokumentiert werden, dass durch diese Maßnahmen
- eine Verbesserung der Pflegebedürftigkeit
- eine Verbesserung der Selbständigkeit
- eine Verbesserung der Fähigkeiten
des Pflegebedürftigen zu erwarten ist.
Wie geht es nach der Befristung weiter?
Im Normalfall findet kurz vor dem Ende der Befristung eine Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst statt. Das heißt, Sie müssten im Normalfall einen Termin für die Begutachtung bekommen.
Sollten Sie keinen Wiederholungsbegutachtungs-Termin bekommen, sollten Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen. Denn mit Ablauf der Befristung enden auch Ihre Pflegeleistungen, d.h., Sie bekommen weder Pflegegeld noch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege usw.
Wurde bei der Wiederholungsbegutachtung festgestellt, dass die Selbstständigkeit noch nicht vollständig erreicht wurde, kann die Befristung verlängert werden. Wenn weiterhin Pflegebedürftigkeit besteht, dürfen Befristungen jedoch den Zeitraum von 3 Jahren nicht überschreiten. Spätestens nach 3 Jahren muss also der Pflegegrad von „befristet“ auf „unbefristet“ umgewandelt werden.
Kann innerhalb der Befristung ein Höherstufungsantrag gestellt werden?
Ein befristeter Pflegegrad ist nicht „in Stein gemeißelt“.
Das heißt, dass ein Höherstufungsantrag bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und somit bei der Zunahme der Pflegebedürftigkeit auch innerhalb der Befristung gestellt werden kann.
Fazit:
Stellt der Gutachter fest, dass die Selbständigkeit nachhaltig verbessert werden kann, kann der Pflegegrad befristet werden.
Wenn nach längstens drei Jahren der zu erwartende Zustand nicht hergestellt worden ist, muss der Pflegegrad unbefristet werden.
Pflegezeit und Familienpflegezeit ▷ Freistellung für die Pflege von Angehörigen
Angebote zur Unterstützung im Alltag ▷ Infos, Vorteile & passende Anbieter
Probleme mit der Krankenkasse ✔️ Rechte und Lösungen im Überblick
Welche Leistungen gibt es mit einem Pflegegrad?
Pflegebedürftige Menschen erhalten folgende Leistungen von der Pflegekasse:
- Pflegegeld: Dieses ist je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch. Das Pflegegeld muß beantragt werden.
- Pflegesachleistungen: Damit können Sie zum Beispiel einen Pflegedienst oder eine Tagespflege in Anspruch nehmen.
- Kurzzeitpflege: Z.B. zur Unterbringung des pflegebedürftigen Menschen in einem Pflegeheim, um Ausfallzeiten der Pflegeperson zu überbrücken oder zur Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Verhinderungspflege: Zur Überbrückung von Ausfallzeiten der pflegenden Angehörigen. Die Verhinderungspflege findet zu Hause und nicht im Pflegeheim statt.
- Entlastungsbetrag: Mit den Geldern der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können die pflegenden Angehörigen entlastet aber auch die Pflegebedürftige gefördert werden.
- Anteilige Pflegekosten für das Pflegeheim: Für Menschen, die zuhause nicht mehr gepflegt werden können.
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro monatlich. Dazu gehören saugende Unterlagen fürs Bett, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmalschürzen, usw.
- Hilfsmittel jeglicher Art. Darunter fallen zum Beispiel Rollatoren, Pflegebetten, Elektromobile usw.
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Wert von 4.180 Euro pro Maßnahme. Darunter fallen z.B. die Umbauarbeiten einer Wanne zur Dusche, der Einbau eines Treppenlifts usw.
Wie werden die Pflegegrade berechnet?
Anstatt nach Minuten Pflegezeit, wie es noch bis Ende 2016 der Fall war, wird nun nach einem Punktesystem gearbeitet. Doch dieses neue System zur Berechnung der Pflegegrade ist nicht gerade einfach. Trotzdem möchte ich in kurzen Worten zusammenfassen, wie die Pflegegrade berechnet werden:
- Der Gutachter des MDKs kommt (in der Regel) zu Ihnen nach Hause und führt eine Begutachtung nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) durch, um zu prüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Über einen Fragebogen wird die Selbstständigkeit anhand von Modulen abgefragt.
- Für jedes Modul erhalten Sie Punkte, die sich aus Ihrer persönlichen Selbstständigkeit ergeben.
- Jedes Modul hat eine eigene prozentuale Gewichtung. So hat zum Beispiel das Modul 1 eine maximale Gesamtgewichtung von 10 %. Haben Sie jedoch in Modul 1 (Mobilität) nur eine geringe Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit, erhalten Sie nicht die maximale Prozentzahl von 10 % sondern nur 2,5 gewichtete Punkte.
Eine sehr ausführliche Erklärung dazu finden Sie in meinem Beitrag „Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet?“
Einfacher geht es jedoch mit meinem kostenlosen Pflegegradrechner.
Was ist das NBA – Neues Begutachtungsassessment?
Mit dem neuen Pflegereformgesetz wurde ein neues Begutachtungsinstrument und vor allem eine neue Begutachtungsphilosophie eingeführt. Hier die grundsätzlichen Neuerungen der Pflegebegutachtung:
- Wurde seither die Pflegebedürftigkeit daran gemessen, wieviel Zeit für die Pflege notwendig war, hat sich mit der Einführung der Pflegegrade auch die Bewertung der Hilfsbedürftigkeit geändert.
- Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit des Pflegegrad-Antragstellers ermittelt. Dabei werden jetzt auch mehr die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen berücksichtigt.
- Ab 2017 werden zusätzlich zu den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung auch die kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Probleme der Antragsteller berücksichtigt.
Lese-TiPP: „Die neuen Pflegegrade: So erfolgt die MDK-Prüfung mit den neuen Modulen“.
Welche Module gibt es im neuen Begutachtungssystem?
Seit Januar 2017 gibt es in den Begutachtungsrichtlinien 6 Module, die in die Bewertung für den Pflegegrad einfließen. Außerdem gibt es noch 2 weitere Module, die jedoch nicht in die Empfehlung für einen Pflegegrad direkt mit einfließen. Diese Module dienen dazu, eine Pflege- und Versorgungsplanung an die Pflegekasse zu geben.
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten (wird nicht gewertet)
- Modul 8: Haushaltsführung (wird nicht gewertet)
Die neuen Begutachtungsverfahren sind sehr umfangreich. Eigentlich müssen die Gutachter des MDKs innerhalb kürzester Zeit unglaublich viele Fragen abarbeiten und den Antragsteller bewerten. In der Regel bleiben für die Begutachtung lediglich 40 Minuten, was für den Umfang an Fragen sehr wenig ist.
Was ist ein Pflegegrad nach Aktenlage?
In der Regel wird die Prüfung auf Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst nach § 18 SGB XI im häuslichen Umfeld des Antragstellers durchgeführt. Damit kann sich der Gutachter einen Überblick über die häusliche Situation und die häusliche Pflege verschaffen. Wird ein Antrag auf stationäre Leistungen gestellt, wird die Begutachtung in der Regel in der Pflegeeinrichtung stattfinden.
Bei der Begutachtung finden eine Befragung des auf Hilfe angewiesenen Menschen und eine körperliche Untersuchung durch den Gutachter statt.
Ist die pflegerische und medizinische Situation aufgrund der Aktenlage eindeutig, kann auch eine Einstufung in einen Pflegegrad ohne körperliche Untersuchung (also ohne Begutachtung) stattfinden. Dies ist allerdings bei der ersten Beantragung auf Pflegebedürftigkeit eher selten der Fall. Bei einer Höherstufung des Pflegegrades kann dagegen dann auf eine Begutachtung verzichtet werden, wenn zum Beispiel über Krankenhausberichte nachvollziehbar ist, dass eine deutliche Verschlechterung beim Antragsteller eingetreten ist.
Hatte der Antragsteller zum Beispiel bereits Pflegegrad 1 und hat im hohen Alter nun einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch erlitten, welcher im Krankenhaus operativ behandelt wurde und weiterhin mit erheblichen Bewegungseinschränkungen zu kämpfen hat, kann es möglich sein, dass auf eine erneute Begutachtung verzichtet wird und ein höherer Pflegegrad nach Aktenlage erteilt wird.
Eine weitere Möglichkeit, einen Pflegegrad nach Aktenlage zu erteilen ist, wenn zwar ein Pflegegrad beantragt wurde, es aber zu einer Begutachtung nicht mehr kam, da der Antragsteller zwischenzeitlich verstarb. Dann kann ab Antragstellung noch nachträglich auf Aktenlage ein Pflegegrad genehmigt werden.
Gibt es spezielle Pflegegrade für Menschen mit Demenz?
Seit 2017 gibt es keinen speziellen Pflegegrad mehr für Menschen mit Demenz. Bis Ende 2016 konnten Menschen mit Demenz zum Beispiel die Pflegestufe 0 erhalten. Diese wurde auf Grundlage der eingeschränkten Alltagskompetenz zugesprochen. Auch bei höheren Pflegestufen war ein Zusatz „mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ möglich, was sich dann bei den Geldleistungen (wie zum Beispiel die doppelte Höhe bei den Betreuungs- und Entlastungsleistungen) auswirkte.
Seit 2017 wird die Demenz in den Pflegegraden berücksichtigt und nicht mehr speziell honoriert. Wichtige Infos zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen mit einem Pflegegrad erfahren Sie hier:
Mit Pflegegrad im Pflegeheim – Eigenanteil Pflegekosten
Auch hier hat sich mit dem Pflegestärkungsgesetz ab 2017 einiges geändert. Bei der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim sind die Pflegekosten nicht mehr abhängig vom Pflegegrad. Jetzt bezahlt jeder Heimbewohner einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, Herr Müller mit Pflegegrad 2 hat den gleichen Eigenanteil (EA) an den Pflegekosten zu leisten wie Herr Meier mit Pflegegrad 5, obwohl Herr Meier einen viel höheren Pflegebedarf hat.
Vor 2017 war es für die Angehörigen wichtig, dass der Pflegebedürftige im Pflegeheim nicht in eine höhere Pflegestufe eingestuft wurde, denn je höher die Pflegestufe war, umso höher waren die Pflegekosten. Dadurch wurden auch die Zuzahlungen/Eigenleistungen zu den Pflegekosten für den Pflegebedürftigen höher. Pflegeheime drängten auf eine Höherstufung, die Angehörigen hingegen wollten keine Erhöhung, um nicht noch mehr Kosten bezahlen zu müssen. Mit dem neuen System soll also die Zuzahlung zur stationären Pflege für alle gleich sein und die Auseinandersetzungen mit den Heimbetreibern somit verhindert werden.
Der einrichtungseinheitlichen Eigenanteil bezieht sich nur auf die Pflegekosten und nicht auf die Unterbringungskosten (Kost und Logis sowie Investitionskosten).
Sonderform: Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
Im Normalfall wird die Pflege in einem Seniorenheim von der Pflegekasse nur bezahlt, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Mittlerweile gibt es aber auch hier eine neue Regelung, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad genehmigt wird.
Hier finden Sie mehr zum Thema „Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad“
Autofahren trotz Pflegegrad
Auch das gehört zum Thema Pflegegrad. Darf man mit einem Pflegegrad überhaupt noch Auto fahren? Ja, warum auch nicht. Auf was Sie jedoch achten sollten, wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch mit dem Auto fahren, lesen Sie bitte in diesem Beitrag „Autofahren trotz Pflegestufe/Pflegegrad – Was Sie beachten sollten“.
Hilfe von der Pflegekasse
Wer hilfebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, für den ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Aber wer ist die Pflegekasse?
Im Prinzip ist es so, dass die gesetzliche Pflegekasse (gesetzliche Pflegeversicherung) das gleiche ist wie Ihre gesetzliche Krankenkasse (Krankenversicherung). Also quasi eine Versicherung, die aus zwei Töpfen die Einnahmen und Ausgaben abrechnet.
Ich möchte das gerne an einem Beispiel erklären:
- Wenn Sie krank sind (OHNE Pflegegrad) und ein entsprechendes Krankenbett benötigen, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten für das Krankenbett.
- Wenn Sie pflegebedürftig sind (MIT Pflegegrad) und ein Krankenbett benötigen, übernimmt die Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung die Kosten für das Pflegebett.
- Angenommen, Sie sind bei der AOK gesetzlich krankenversichert, dann sind Sie auch bei der AOK pflegeversichert. Sind Sie bei der Barmer krankenversichert, sind Sie auch automatisch bei der Barmer pflegeversichert.
Häufige Fragen zu den Pflegegraden
Pflegegrade haben 2017 die Pflegestufen abgelöst. Im Gegensatz zu den Pflegestufen, die nach Zeitaufwand gemessen wurden, orientieren sich Pflegegrade an der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und werden anhand eines Punktesystems festgelegt.
Anspruch auf einen Pflegegrad haben Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen dauerhaft pflegebedürftig sind. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) entscheidet über die Zuteilung.
Der Antrag auf einen Pflegegrad kann bei der Pflegekasse, die Teil der Krankenkasse ist, gestellt werden. Der Antrag sollte schriftlich erfolgen, um einen genauen Nachweis über das Datum der Antragstellung zu haben.
Es gibt fünf Pflegegrade. Die Höhe der Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege hängt von der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad ab.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keine Geldleistungen, aber Anspruch auf 131 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Die Einstufung erfolgt durch den MDK anhand eines Begutachtungsverfahrens. Dabei werden sechs Module bewertet, die die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in verschiedenen Bereichen erfassen.
Seit 2017 gibt es keine speziellen Pflegegrade für Menschen mit Demenz. Die Pflegebedürftigkeit von Demenzkranken wird im Rahmen der allgemeinen Pflegegrade berücksichtigt.
Sollte der Pflegegrad abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür gibt es eine festgelegte Frist, die im Ablehnungsbescheid vermerkt ist.
Wenn sich der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Dabei erfolgt erneut eine Begutachtung durch den MDK.
Nein, Pflegegrade können nicht rückwirkend beantragt werden. Die Leistungen beginnen ab dem Tag der Antragstellung.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Neueste Ratgeber
Pflegesachleistungen - So profitieren Sie mit und ohne Pflegedienst
Pflegezeit und Familienpflegezeit ▷ Freistellung für die Pflege von Angehörigen
Finanzierung der häuslichen Pflege ▷ Zuschüsse & Erstattungen
0 Kommentare zu „Pflegegrad (Pflegestufen) 2025: Leistungen und Einstufung im Überblick“
Vielen Danke für Ihre wertvollen Ratschläge und Tipps!!