
Autofahren trotz Pflegegrad: Sicherheit und Führerschein behalten

Das Wichtigste in Kürze
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Ein Pflegegrad allein gefährdet den Führerschein nicht. Entscheidend ist die individuelle Fahrtauglichkeit.
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Der Arztbesuch ist wichtig, um gesundheitliche Einschränkungen für sicheres Fahren abzuklären.
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Im Zweifel können Fahreignungstests oder Gutachten Klarheit schaffen.
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Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, seine Fahrtüchtigkeit regelmäßig zu prüfen.
So gehen Sie vor
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Gesundheitscheck durchführen lassen: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt, um mögliche Beeinträchtigungen zu besprechen, die Ihre Fahrtauglichkeit beeinflussen könnten.
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Fahreignung bewerten lassen: Bei Unsicherheiten können Sie einen spezialisierten Arzt oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (z. B. TÜV) aufsuchen.
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Unterlagen bereithalten: Falls die Führerscheinstelle eine Prüfung verlangt, sammeln Sie relevante medizinische Dokumente und Gutachten.
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Praktische Fahrprobe erwägen: Absolvieren Sie bei Bedarf eine Fahrstunde mit einem Fahrlehrer, um Ihre Fähigkeiten in der Praxis zu testen.
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Beratung nutzen: Lassen Sie sich von Experten beraten, etwa von Verkehrspsychologen oder Fahrsicherheitstrainern, um mögliche Zweifel zu klären.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Rechtsgrundlage für das Autofahren trotz Pflegegrad
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Führerschein mit Pflegegrad – Was sollte man beachten
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Wer kann den Führerschein entziehen
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Dürfen Menschen mit einem Pflegegrad einen Führerschein machen
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Häufige Fragen zu Autofahren trotz Pflegegrad
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Neueste Ratgeber
Rechtsgrundlage für das Autofahren trotz Pflegegrad
Darf man eigentlich noch Autofahren, wenn man einen Pflegegrad hat? Prinzipiell ja – aber das eine oder andere gilt es zu beachten. Stimmt es, dass der Führerschein abgegeben werden muss, wenn man pflegebedürftig wird?
Ein Gesetz, dass bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit der Führerschein entzogen wird, gibt es nicht.
ABER – es gibt doch so manches zu beachten.
Zum einen ist die physische und psychische Verfassung des Betroffenen ausschlaggebend aber auch die Haftung der Angehörigen, die für das Wohl der pflegebedürftigen Menschen verantwortlich sind.
Irgendwann kommt bei vielen die Frage auf: „Darf man mit einer Pflegestufe noch Autofahren?“ oder „Muss man den Führerschein abgeben, wenn man einen Pflegegrad hat?”
Wer eine Führerscheinprüfung abgelegt hat und einen gültigen Führerschein besitzt, darf ein Auto fahren. Und zwar unabhängig davon, ob der Führerscheininhaber nun 80 Jahre alt ist und einen Pflegegrad hat oder ob er 25 Jahre alt ist und voll im Leben steht.
Die Fahrerlaubnis gilt also prinzipiell lebenslang, wenn sie nicht aus anderen Gründen entzogen oder mit Einschränkungen versehen wurde.
Unter gewissen Voraussetzungen kann bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
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Führerschein mit Pflegegrad – Was sollte man beachten
Jeder der einen Führerschein hat, möchte den natürlich so lange wie möglich behalten und selbst mit dem Auto fahren.
Gerade auch für ältere Menschen bringt dies noch ein Stück Unabhängigkeit, wenn die kleinen Einkäufe noch selbst erledigt werden können und man nicht immer auf andere angewiesen ist.
Es gibt einige „Für“ und „Wider“ für das Fahren mit Pflegegrad. Deshalb bedenken Sie:
- Solange die Person mit Pflegestufe/Pflegegrad sicher fährt, bietet es natürlich viele Vorteile, selbst zu fahren. Das Besuchen von Freunden, spontan zum Arzt zu fahren oder Einkäufe erledigen vielleicht auch an gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen, können mit einem eigenen Auto schnell und einfach umgesetzt werden. Das schafft Mobilität, Flexibilität und Unabhängigkeit – egal in welchem Alter und ist ganz wichtig.
- Je nach Art der körperlichen Bewegungseinschränkung ist es unter Umständen sinnvoll, dass Fahrzeugumbauten durchgeführt werden, um weiterhin sicher und eigenständig am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
- Wer mit gewissen körperlichen und geistigen Einschränkungen Auto fährt und nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist nicht nur eine Gefährdung für sich selbst sondern auch für andere Personen.
- Auch die Familie sollte sich nicht scheuen, den Betroffenen auf seine Defizite beim Fahren aufmerksam zu machen. In einem ruhigen Gespräch kann dann vielleicht die Überlegung mit eingebracht werden, dass der Betroffene nicht mehr selbst mit dem Auto fährt. Bieten Sie gleich Hilfen und Alternativen für die anfallenden Erledigungsfahrten an, die es dann erleichtern, vom Führerschein „Abschied zu nehmen“.
- Gesetzliche Betreuer und pflegende Angehörige, denen eine Betreuung übertragen wurde, sind aufsichtspflichtig und für das Wohl des Betroffenen verantwortlich. Wenn zum Beispiel Kinder für ihre Eltern die Personensorge übernommen haben, können sie auch für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch den Betreuten entstanden sind.
- Menschen mit Demenz/Alzheimer können zu Beginn der Krankheit vielleicht noch Auto fahren. Aber hier müssen von den Angehörigen die kognitiven Fähigkeiten des Betroffenen gut beobachtet werden. Es ist wichtig, dass ein Arzt überprüft, ob die Fahrtüchtigkeit noch vorhanden ist.
- Als pflegender Angehöriger eines dementiell veränderten Menschen sollten Sie sich darauf einstellen, dass es schwer werden kann, den Betroffenen davon zu überzeugen, dass er nicht mehr Autofahren kann.
- Die Straßenverkehrsbehörden können nach den Paragraphen 3 und 46 der Fahrerlaubnisverordnung den Führerschein bei gewissen Krankheiten entziehen oder Beschränkungen auferlegen. Zu diesen Krankheiten können zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, schwere Alzheimer-Demenz, schwere Depressionen usw. sein. Die komplette Auflistung finden Sie hier.
- Wer Auto fährt, obwohl er nicht mehr dazu in der Lage ist, kann bei einem Unfall Schwierigkeiten mit der KFZ-Haftpflichtversicherung bekommen. Unter Umständen muss er für entstandene Schäden selbst aufkommen.
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Wer kann den Führerschein entziehen
Besteht der Verdacht, dass eine Person nicht mehr geeignet ist mit einem Auto zu fahren, muss von der Straßenverkehrsbehörde eine Untersuchung bei einem entsprechenden Facharzt veranlasst werden. Dieser erstellt ein Gutachten.
Bestätigt das Gutachten, dass eine Fahruntüchtigkeit vorliegt, kann die Straßenverkehrsbehörde den Führerschein entziehen.
Dürfen Menschen mit einem Pflegegrad einen Führerschein machen
Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist abhängig von der Fahrtüchtigkeit und nicht davon, ob eine Person eine Pflegestufe/einen Pflegegrad oder eine Behinderung hat.
Je nach Einschränkung der Bewegungsfähigkeiten ist es empfehlenswert, eine Fahrschule auszusuchen, die mit Fahrzeugen ausgestattet ist, die entsprechend dem Handicap umgebaut sind. Alternative: Das eigene Fahrzeug.
Gesetzestext
In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung ist unter anderem alles geregelt, was zum Thema Führerschein, Führerscheingenehmigung und Entzug des Führerscheins gehört.
Häufige Fragen zu Autofahren trotz Pflegegrad
Ja, grundsätzlich darf man auch mit einem Pflegegrad weiterhin Auto fahren. Ein Pflegegrad allein führt nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wichtig ist jedoch, dass die körperliche und geistige Fahrtüchtigkeit gegeben ist, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Nein, der Erhalt eines Pflegegrades verpflichtet Sie nicht dazu, Ihren Führerschein abzugeben. Es gibt kein Gesetz, das bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit den Führerscheinentzug vorschreibt. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, sofern keine anderen Gründe für einen Entzug vorliegen.
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Bedingungen für den Besitz und Entzug des Führerscheins in Deutschland. Ein Pflegegrad beeinflusst die Fahrerlaubnis nicht direkt. Allerdings können bestimmte gesundheitliche Einschränkungen dazu führen, dass die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs überprüft wird.
Ja, bei bestimmten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen kann die Fahrerlaubnis entzogen oder mit Auflagen versehen werden. Erkrankungen wie schwere Herzrhythmusstörungen, fortgeschrittene Demenz oder schwere Depressionen können die Fahreignung beeinträchtigen. Die Straßenverkehrsbehörde kann in solchen Fällen eine medizinische Untersuchung anordnen.
Pflegende Angehörige sollten die Fahrtüchtigkeit des Pflegebedürftigen aufmerksam beobachten. Bei Anzeichen von Unsicherheit oder Beeinträchtigungen ist ein offenes Gespräch ratsam. Angehörige können haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und der Pflegebedürftige einen Unfall verursacht.
Ja, gesetzliche Betreuer und Angehörige mit Betreuungsvollmacht können haftbar gemacht werden, wenn sie wissen, dass der Pflegebedürftige nicht mehr fahrtüchtig ist und dennoch fahren lässt. Es ist wichtig, Verantwortung zu übernehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren zu vermeiden.
Führen Sie ein einfühlsames und respektvolles Gespräch. Teilen Sie Ihre Sorgen mit und bieten Sie Alternativen für die Mobilität an, wie z. B. Fahrdienste oder gemeinsame Fahrten. Ein Gespräch mit dem Hausarzt kann zusätzlich helfen, die Situation professionell zu beurteilen.
In den frühen Stadien einer Demenz kann die Fahrtüchtigkeit noch erhalten sein. Allerdings sollte die kognitive Leistungsfähigkeit regelmäßig ärztlich überprüft werden. Bei fortschreitender Demenz ist das sichere Führen eines Fahrzeugs meist nicht mehr möglich, und das Autofahren sollte eingestellt werden.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entscheidet über den Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Zweifeln an der Fahreignung kann sie eine medizinische oder psychologische Untersuchung anordnen. Ergibt das Gutachten eine Fahruntauglichkeit, kann der Führerschein entzogen werden.
Ja, auch mit einem Pflegegrad ist es möglich, eine Fahrerlaubnis zu erwerben oder zu erweitern. Entscheidend ist die individuelle Fahreignung. Bei körperlichen Einschränkungen können spezielle Fahrschulen mit umgerüsteten Fahrzeugen unterstützen. Eine ärztliche Untersuchung kann Aufschluss über die Fahrtüchtigkeit geben.
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24 Kommentare zu „Autofahren trotz Pflegegrad: Sicherheit und Führerschein behalten“
Der Kommentar war in Ordnung.
Leider hat mich der Beitrag zum Autofahren mit Pflegegrat 2 bis 5 nicht zu fahren, wenn nicht voll tauglich ist bzw. die Tauglichkeit eingeschränkt wird bzw. eingeschränkt wird. Bei mir kann es zu Phasen kommen und ich die Übersicht verlieren kann; Übersichtgefahr, stehen bleiben ist in der Grossstadt nicht möglich zum sofortigen anhalten.
Aus diesem Grund fahre ich nicht mehr als Autofahrer. ich hatte Epilepsie, aber keinen Anfall mehr.
Was mache ich wenn Situation eintritt. Ich bin immer schuld, auch wenn ich für den Unfall nicht verantwortlich währe.
Danke Hienzsch.
Kein Parkplatz vor unseren Haus, müssen ständig weit laufen mit schweren Einkäufen, was machen ?
Sie können prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind um einen personenbezogen Parkplatz zu bekommen. Schauen Sie sich dazu gerne unseren Beitrag an. Diesen finden Sie hier!
Guten Tag,
ich habe Pflegestufe 3. Werde maschinell beatmet; aber dennoch mobil.
Darf ein Mitarbeiter meines Pflegedienstes, mich in seinem Auto spazieren/Erledigungen, fahren ???
Der Beitrag ist so zu verstehen, dass es darum geht selbst ein Auto zu fahren. Als Beifahrer können Sie im Grunde immer “Autofahren”, sofern Sie transportfähig sind. Ob der Pflegedienst allerdings Sie mitnehmen darf im Auto hängt vom Pflegedienst ab. Nicht alle Pflegedienste bieten das an, Sie müssten dann konkret bei Ihrem Pflegedienst mal nachfragen ob dieser das anbietet.
Als erstes sollte man als Betreiber einer Informationsplattform eigentlich wissen das es seit dem 01.01.2017 keine Pflegestufen mehr gibt. Seit dem Datum haben wir statt 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade. Das ist für die Einordnung sehr wichtig.
Absolut richtig, die Pflegestufen gibt es nicht mehr. Tatsache ist, dass es viele Menschen gibt, die immer noch von Pflegestufen sprechen. Daher macht es manchmal Sinn, dass beide Begrifflichkeiten, auch wenn eine davon nicht mehr stimmt, verwendet.
Mich interessiert, ob man mit Pflegestufe 2 und ü-80 noch Personen befördern darf.
In unserem Beitrag geht es um Privatfahrten. Leider kennen wir die Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein nicht. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit vorgenommen wird. Das Alter an sich und der Pflegegrad sagt für den ersten Moment nicht viel über die Fahrtauglichkeit im privaten Umfeld aus. Der ADAC weiss zum Thema P-Schein aber dazu zu berichten, dass ab 60 die Fahrtüchtigkeit alle 5 Jahre überprüft wird.
Habe jetzt einen blauen Europa- Parkausweis bekommen, nachdem ich vor ca. 8 Monaten einen Widerspruch bei zuständigen Amt in Bonn wegen meiner Schwerbehinderung (100 %). Möchte jedem nur Mut machen nicht zu verzweifeln. Manchmal ist es sehr hilfreich, wenn man telefonischen Kontakt mit den Mitarbeitern aufnimmt und seine eigene Krankheits-Situation nochmals schildert.
LESE ALLES VON IHNEN. LEIDER KEIN KOMMENTAR ZUM BEH. PARKPATZ AUCH FÜR ROLLATORBESITZER MIT SCHWEREN GEH PROBLEMEN????
Hallo,
wir haben auch zum Thema Parkausweis und Behinderten-Parkplatz jeweils einen Beitrag. Die entsprechenden Links finden Sie in meinem Kommentar. Bei Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, müssen natürlich gewisse Kriterien erfüllt sein um einen Parkplatz oder auch Parkausweis zu bekommen.
Habe Pflege Grad 3. Darf ich noch Auto fahren?
Hallo,
ob Sie noch Autofahren dürfen bzw. sollten, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Je nachdem welche Einschränkungen Sie haben, kann es von Vorteil sein, wenn Sie nicht mehr Autofahren. Anhand des Pflegegrades kann man nicht pauschal eine Aussage treffen.
Habe Pflegegrad 2 und habe erkannt, dass es besser ist nicht mehr Auto zu fahren obwohl die Ärzte das noch zugelassen hatten. Meine Frau hat es noch 6 Jahre gefahren und dieses Jahr wurde es Verkauft. Unser Glück ist das wir in einer Stadt mit sehr guten öffentlichen Verkehrsmittel Angebote leben. Ansonsten viel mit Taxi die Arztbesuche erledigen. Also sollte jeder sich der Verantwortung gegenüber dritten Personen bewusst sein und rechtzeitig die Entscheidung nicht mehr zu fahren, treffen. Meine Entscheidung habe ich niemals bereut. In heutiger Zeit hat man weniger Ärger und Sorgen.
Ein sicher sehr schwieriges Thema. Insbesondere auf dem Land ist eine selbständige Mobilität bis ins hohe Alter wichtig.
Aber: Wenn es nicht mehr geht, sollte man aufs Autofahren verzichten. Wenn durch einen Unfall fremde Personen zu schaden kommen, wird man seines Lebens nicht mehr froh. Insbesondere wenn man wußte, das die Person nicht mehr hätte fahren dürfen.
Tipp, den ich in der Seniorenberatung Angehörigen gelegentlich gebe: Batterie abklemmen, Fahrzeug unfahrbar machen; Behörden (Strassenverkehrsamt ggf. Polizei) informieren, bei absoluter Uneinsichtigkeit.
Mein Ehemann hat PG 4 und ist an den Rollstuhl gebunden. Psychisch ist er meiner Meinung nach nicht mehr sicher im Straßenverkehr. Er will noch Autofahren, wobei ich ihn nicht hintern kann. Ich pflege ihn seit sechs Jahren. Was kann ich tun?
Hallo,
Sie können diesbezüglich mal mit einem Arzt sprechen. Der Arzt kann dann prüfen, ob Ihr Mann noch in der Lage ist Auto zu fahren oder nicht. Viel tun können Sie da im Prinzip nicht. Sie müssten Ihrem Mann dann den Führerschein entziehen lassen. Ich denke, ein weiterer Ansatz würde es sein, wenn Sie oder ein Bekannter / Verwandter mit Ihrem Mann sprechen und ihn davon überzeugen, dass er sein Auto künftig stehen lassen soll.
Ich bin 76 Jahre alt. Meine rechte Schulter ist kaputt und wird durch eine künstliche ersetzt. Frage: darf ich noch Auto fahren. MFG K. Meyenburg
Pauschal kann man das nicht beantworten. Es hängt von den Einschränkungen ab ob Sie noch Autofahren dürfen / sollten. Ich würde Ihnen empfehlen mit Ihrem Arzt darüber zu sprechen, was der dazu meint. Der Arzt kann das am besten einschätzen.
Bin 69 Jahre alt. Fahre mit PKW seit 50 Jahren unfallfrei. Bin psychisch uneingeschränkt nur physisch durch eine Hüftverletzung gering behindert.
Brauche zu Fuß eine Stockhilfe, für weitere Strecken einen Rollator.
Darf ich trotzdem Autofahren
Dazu kann Ihnen nur Ihr behandelnder Arzt eine adäquate Auskunft geben.
Eine Frage:
Wie verhalte ich mich, wenn der über 90 Jahre alte Angehörige zwar noch ein Auto fahren darf, ich aber den Eindruck habe, dass seine Reaktionsfähigkeit nicht mehr ausreichend vorhanden ist und er durch seine Teilnahme am Straßenverkehr sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet?
Schwierig.
Ein Gespräch wäre da sinnvoll, um dem Angehörigen aufzuzeigen, daß er sich und andere gefährdet. Kaum auszudenken, was passiert wenn andere Personen oder gar Kinder schwer verletzt werden.
Sie können ja auch anbieten, die eine oder andere Fahrt zu übernehmen oder eine Fahrgelegenheit zu organisieren. Oftmals sehen die älteren Herrschaften keine Alternative wenn sie nicht mehr selbst fahren können. Wer fährt mich zum Arzt? Wer kauft für mich ein? Wenn ihnen dann aber die Fahrten abgenommen werden, sind sie vielleicht bereit, nicht mehr selbst zu fahren.
Ansonsten sollten Sie vielleicht einmal mit dem Arzt Ihres Angehörigen sprechen.