
Pflegegrad 1 - Unterstützung und Leistungen bei geringer Pflegebedürftigkeit

Das Wichtigste in Kürze
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Pflegegrad 1 richtet sich an Personen mit geringer Pflegebedürftigkeit, die dennoch Unterstützung im Alltag benötigen.
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Es bietet finanzielle Zuschüsse, z. B. für Alltagshelfer oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
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Anspruch besteht, wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 bestätigt.
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Pflegegrad 1 ermöglicht Zugang zu Leistungen wie einem Entlastungsbetrag von 125 € monatlich und Zuschüssen für Wohnraumanpassungen.
So gehen Sie vor
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Pflegegrad beantragen
Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Nutzen Sie dafür ein formloses Schreiben oder rufen Sie die Pflegekasse direkt an. -
MDK-Begutachtung vorbereiten
Nach dem Antrag führt der Medizinische Dienst (MDK) eine Begutachtung durch. Sammeln Sie Unterlagen zu Ihrer gesundheitlichen Situation und bereiten Sie sich darauf vor, Ihren Unterstützungsbedarf zu schildern. -
Gutachten prüfen
Nach der Begutachtung erhalten Sie das Ergebnis. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig. Bei Pflegegrad 1 sind meist geringe Einschränkungen im Alltag dokumentiert. -
Leistungen nutzen
Nutzen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag und mögliche Zuschüsse, etwa für Alltagsbegleiter oder Anpassungen in Ihrem Zuhause. -
Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Pflegeberater unterstützen.
Inhalt dieser Seite
Welche Vorteile bringt mir der Pflegegrad 1?
Viele Menschen mit einer geringeren Pflegebedürftigkeit denen bislang ein Pflegegrad abgelehnt wurde, können seit Januar 2017 zumindest den Pflegegrad 1 erhalten.
Auch wenn der Pflegegrad 1 kein vollwertiger Pflegegrad mit allen Leistungen wie die anderen Pflegegrade ist, sollten Menschen mit einer geringeren Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 1 beantragen, um zumindest einige finanzielle Zuschüsse und Vorteile zu erhalten.
Mit dem Pflegegrad 1 ist es mehr Menschen möglich, als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Folgende Vorteile haben Sie mit einem Pflegegrad 1:
- Finanzielle Erleichterungen. Auch wenn die finanziellen Leistungen nicht zu vergleichen sind mit den Pflegegraden 2 bis 5, so sollen diese Leistungen doch eine Erleichterung darstellen. So kann zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe oder eine Beschäftigung durch einen Alltaghelfer oder einfach eine Alltagsbegleitung für ein paar Stunden im Monat finanziert werden. Monatlich erhalten Sie 131 Euro Entlastungsleistungen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pro Maßnahme stehen Ihnen bis zu 4.180 Euro zu. Das ist ein nicht zu verachtender Anteil, wenn eine Wohnraumsanierung ansteht. Gerade behindertengerechte Badumbauten oder der Einbau eines Treppenlifts können sehr viel Geld kosten.
- Aber nicht nur die großen Umbauten können damit finanziell unterstützt werden, sondern auch kleinere Umbaumaßnahmen, sogar ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, falls dies erforderlich ist.
- Pflegehilfsmittel. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für die Hände und Gegenstände, Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen. Die kostenlosen Pflegehilfsmittel können Sie sich auch bequem per Abo ins Haus liefern lassen.
- Regelmäßige Beratungen und Pflegekurse. Sie erhalten umfassende Pflegeberatung durch Pflegedienste oder Pflegeberater, auch in der häuslichen Umgebung. Ebenso können die Angehörigen an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen.
Vergleich mit den anderen Pflegegraden
Die Leistungen der Pflegegrade nehmen mit der Höhe des Pflegegrads zu. Während Pflegegrad 1 nur wenige Grundleistungen wie beispielsweise den Entlastungsbetrag und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bietet, erhalten Betroffene ab Pflegegrad 2 monatliche Pflegegelder und Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege etc., die pflegende Angehörige oder Pflegedienste unterstützen. Pflegegrad 4 und 5 bieten darüber hinaus umfassende Leistungen zur Pflegefinanzierung, auch in stationären Pflegeeinrichtungen.
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Die Eckdaten zum Pflegegrad 1 in Kürze
- Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und daraus resultierend einem geringen Pflegeaufwand können den Pflegegrad 1 beantragen. Man spricht auch von einem „vorbeugenden Pflegegrad“, da es den Pflegebedürftigen mit diesen Leistungen ermöglicht werden soll, eine Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation zu vermeiden.
- Voraussetzung für den Pflegegrad 1 ist nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) eine Punktezahl von 12,5 bis 27.
- Personen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, werden nicht in den Pflegegrad 1 eingestuft, sondern höher.
- Menschen mit dem Pflegegrad 1 sind insoweit eigenständig, dass Sie keine nächtlichen Hilfen und tagsüber keine Präsenz von Pflegepersonen benötigen.
Im Pflegegrad I werden Personen eingestuft, die geringfügige Hilfe und Unterstützung benötigen z.B. bei der:
- Abwicklung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
- Grundpflege bzw. beim An- und Ausziehen aufgrund von motorischen Defiziten.
- Haushaltsführung
- Korrekten Einnahme von verordneten Medikamenten
- und anderes
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Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag verrechnet werden?
Was bis Ende 2016 Betreuungs- und Entlastungsleistungen hieß, heißt ab 2017 Entlastungsbetrag.
Prinzipiell erhalten Personen mit Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, allerdings kann ausnahmsweise der Entlastungsbetrag dazu herangezogen werden.
Somit können mit dem Entlastungsbetrag folgende Leistungen in der häuslichen Pflege verrechnet werden:
- Kosten für einen Alltagsbegleiter.
- Leistungen eines Pflegedienstes für die Grundpflege.
- Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung
- Inanspruchnahme von teilstationären Pflegeleistungen
Können die Gelder für den Entlastungsbetrag auch gesammelt werden?
Der Entlastungsbetrag muss nicht monatlich verbraucht werden. Nicht aufgebrauchte Leistungen können in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen werden.
Wird der für das laufende Jahr zustehende Entlastungsbetrag nicht gesamt aufgebraucht, kann er sogar ins Folgejahr mit übertragen werden. Allerdings verfallen die Ansprüche, wenn diese nicht bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen wurden.
Die Übertragung der Ansprüche auf die nächsten 6 Monate des Folgejahres ist gesetzlich geregelt und muss nicht beantragt werden.
Entlastungsbetrag in der Praxis nutzen
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann auf viele Weisen eingesetzt werden. Beispiele sind der Einsatz von Alltagsbegleitern, die Unterstützung im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten bieten, wie auch Besuchsdienste oder Begleitung bei Arztbesuchen. Dies hilft nicht nur im Haushalt, sondern fördert auch soziale Teilhabe und kann pflegende Angehörige entlasten. Tipp: Falls der Betrag in einem Monat nicht verbraucht wurde, kann er bis ins Folgejahr übertragen werden.
Rentenbeitragszahlung für Pflegepersonen
Auch ein ganz wichtiger Punkt beim Pflegegrad 1 ist, dass die Pflegepersonen von der Pflegekasse keine Rentenbeitragszahlungen zur Rentenversicherung erhalten. Dies ist erst ab dem Pflegegrad 2 möglich.
Mehr über Rentenbeitragszahlungen für Pflegepersonen lesen Sie in meinen Beiträgen
TipP!
- Auch die pflegenden Angehörigen sind oft nicht mehr so gesund wie sie es glauben oder wünschen. Steht doch der pflegebedürftige Mensch meist mehr im Blickpunkt der Pflege. Schauen Sie nach sich selbst. Prüfen Sie, ob für Sie nicht wenigstens der Pflegegrad 1 in Frage kommt und Sie die finanziellen Hilfen auch für sich in Anspruch nehmen können.
- Stehen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an? Diese werden nicht PRO Haushalt von der Pflegekasse übernommen, sondern pro pflegebedürftiger Person IN einem Haushalt. Die Genehmigung der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist von der Notwendigkeit der Umbaumaßnahme abhängig.
Häufige Fragen zum Pflegegrad 1
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag, bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und kostenlose Pflegehilfsmittel.
Pflegegrad 1 wird ab einer Punktezahl von 12,5 bis 27 im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben und richtet sich an Personen mit geringer Einschränkung der Selbstständigkeit, die keine ständige Pflege oder Betreuung benötigen.
Pflegegrad 1 ermöglicht finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten.
Ja, der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleitung, Pflege durch Pflegedienste oder zur Finanzierung einer Kurzzeitpflege verwendet werden.
Nicht verbrauchte Entlastungsleistungen können innerhalb des laufenden Jahres angespart und bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden. Danach verfallen die Ansprüche.
Nein, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden erst ab Pflegegrad 2 durch die Pflegekasse gezahlt.
Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Daraufhin führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Begutachtung durch, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Bei Ablehnung des Pflegegradantrags können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine erneute Begutachtung wird dann veranlasst, und Sie können gegebenenfalls ärztliche Atteste oder andere Nachweise einreichen, um Ihre Pflegebedürftigkeit zu belegen.
Pflegekassen überprüfen den Pflegegrad regelmäßig, um festzustellen, ob sich der Zustand des Pflegebedürftigen geändert hat. Die Häufigkeit der Überprüfung kann je nach individueller Situation und Alter variieren.
Ja, mit Pflegegrad 1 können private Pflegeleistungen wie Haushaltshilfen oder zusätzliche Betreuung privat organisiert und bezahlt werden. Der monatliche Entlastungsbetrag kann hierfür als finanzielle Unterstützung genutzt werden.
Im Gegensatz zu den Pflegegraden 2 bis 5 bietet der Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen und weniger finanzielle Unterstützung, da die Einschränkungen in der Selbstständigkeit geringer sind.
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5 Kommentare zu „Pflegegrad 1 ▷ Unterstützung und Leistungen bei geringer Pflegebedürftigkeit“
Was kostet eine Pflegekraft monatlich bei ihnen, ich finde keinen Hinweis, geringe Pflegebedürftigkeit nur Hilfe gegen die Einsamkeit erwünscht
Wir selbst bieten keine Pflegekräfte an. Wir arbeiten allerdings mit Partnern zusammen, die beispielsweise die 24h Betreuungskräfte stellen. Ich denke, das könnte eine Lösung für Sie sein. Bezüglich den monatlichen Kosten, sollten Sie grob ab 2.500 € im Monat rechnen. Mehr Informationen finden sie hier.
ICH HABE WÄHREND DER CORONA ZEIT EINE PFLEGESTUFE VERSUCHT ZU BEKOMMEN: ES WURDE EINE TELEFONISCHE ABFRAGE GEMACHT DIE GENAU 10 MINUTEN GEDAUERT HAT. GEFRAGT WURDE NACH NAMEN UND GEBURTSDATUM SOWIE NACH WOHLBEFINDEN. DIESES DAUERTE WIE OBEN ERWÄHNT 10 MIN ERGEBNIS. KEIN PFLEGEGRAD. DARAUFHIN EINSPRUCH EINGELEGT UND ABERMALS ABGELEHNT. SOMIT HABE ICH EINEN RECHTSANWALT EINGESCHALTET WOBEI DIE DAK DANN EINEN ARZT AUS DEM KREIS HOLZMINDEN VORBEI GESCHICKT HAT: DIESER KAM DANN ZU DEM ERGEBNIS DAS EINE PFLEGESTUFE 1 GERECHTFERTIG WÄRE. DABEI MÖCHTE ICH ERWÄHNEN DAS WÄHREND DER GANZEN ZEIT ICH DIE HILFE MEINER FRAU BENÖTIGT HABE. AB DEN 01.07.2023 HABE ICH DEN ENTLASTUNGSANTRAG EINGEREICHT ABER WIE SCHON ZWEI MAL ZUVOR NATÜRLICH ABGELEHNT: NUN ZU MEINER FRAGE: WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBTES NOCH???
MfG
So wie ich das herauslese wollten Sie den Entlastungsbetrag für Ihre Frau nutzen, sprich die Unterstützung durch Ihre Frau mit der Kasse verrechnen. Das ist nicht möglich. Den Entlastungsbetrag können nur vom Landesrecht anerkannte Diensthelfer (Nachbarschaftshilfen, Pflegedienste und Betreuungsdienste) nutzen. Prüfen Sie anhand eines Pflegegradrechners ob der Pflegegrad 1 bei Ihnen noch aktuell ist oder ob sich eine Höherstufung anbietet. Mit einem Höheren Pflegegrad stehen Ihnen auch mehr Leistungen zu. Beim Pflegegrad 1 sind die Leistungen sehr begrenzt.
Ich lese den Newsletter schon seit längerer Zeit und warte immer auf den neuen Newsletter. Finde ihn sehr interessant und studiere ihn genau. Habe Pflegegrad 4. Vielen Dank für große Mühe und Arbeit die Sie sich hier machen.