Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 13.05.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 1 richtet sich an Personen mit geringer Pflegebedürftigkeit, die dennoch Unterstützung im Alltag benötigen.

  • Es bietet finanzielle Zuschüsse, z. B. für Alltagshelfer oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

  • Anspruch besteht, wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 bestätigt.

  • Pflegegrad 1 ermöglicht Zugang zu Leistungen wie einem Entlastungsbetrag von 125 € monatlich und Zuschüssen für Wohnraumanpassungen.

So gehen Sie vor

  • Pflegegrad beantragen
    Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Nutzen Sie dafür ein formloses Schreiben oder rufen Sie die Pflegekasse direkt an.

  • MDK-Begutachtung vorbereiten
    Nach dem Antrag führt der Medizinische Dienst (MDK) eine Begutachtung durch. Sammeln Sie Unterlagen zu Ihrer gesundheitlichen Situation und bereiten Sie sich darauf vor, Ihren Unterstützungsbedarf zu schildern.

  • Gutachten prüfen
    Nach der Begutachtung erhalten Sie das Ergebnis. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig. Bei Pflegegrad 1 sind meist geringe Einschränkungen im Alltag dokumentiert.

  • Leistungen nutzen
    Nutzen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag und mögliche Zuschüsse, etwa für Alltagsbegleiter oder Anpassungen in Ihrem Zuhause.

  • Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
    Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Pflegeberater unterstützen.

Welche Vorteile bringt mir der Pflegegrad 1?

Viele Menschen mit einer geringeren Pflegebedürftigkeit denen bislang ein Pflegegrad abgelehnt wurde, können seit Januar 2017 zumindest den Pflegegrad 1 erhalten.

Auch wenn der Pflegegrad 1 kein vollwertiger Pflegegrad mit allen Leistungen wie die anderen Pflegegrade ist, sollten Menschen mit einer geringeren Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 1 beantragen, um zumindest einige finanzielle Zuschüsse und Vorteile zu erhalten.

Mit dem Pflegegrad 1 ist es mehr Menschen möglich, als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Folgende Vorteile haben Sie mit einem Pflegegrad 1:

  • Finanzielle Erleichterungen. Auch wenn die finanziellen Leistungen nicht zu vergleichen sind mit den Pflegegraden 2 bis 5, so sollen diese Leistungen doch eine Erleichterung darstellen. So kann zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe oder eine Beschäftigung durch einen Alltaghelfer oder einfach eine Alltagsbegleitung für ein paar Stunden im Monat finanziert werden. Monatlich erhalten Sie 131 Euro Entlastungsleistungen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pro Maßnahme stehen Ihnen bis zu 4.180 Euro zu. Das ist ein nicht zu verachtender Anteil, wenn eine Wohnraumsanierung ansteht. Gerade behindertengerechte Badumbauten oder der Einbau eines Treppenlifts können sehr viel Geld kosten.
  • Aber nicht nur die großen Umbauten können damit finanziell unterstützt werden, sondern auch kleinere Umbaumaßnahmen, sogar ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, falls dies erforderlich ist.
  • Pflegehilfsmittel. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für die Hände und Gegenstände, Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen. Die kostenlosen Pflegehilfsmittel können Sie sich auch bequem per Abo ins Haus liefern lassen.
  • Regelmäßige Beratungen und Pflegekurse. Sie erhalten umfassende Pflegeberatung durch Pflegedienste oder Pflegeberater, auch in der häuslichen Umgebung. Ebenso können die Angehörigen an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen.

Vergleich mit den anderen Pflegegraden

Die Leistungen der Pflegegrade nehmen mit der Höhe des Pflegegrads zu. Während Pflegegrad 1 nur wenige Grundleistungen wie beispielsweise den Entlastungsbetrag und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bietet, erhalten Betroffene ab Pflegegrad 2 monatliche Pflegegelder und Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege etc., die pflegende Angehörige oder Pflegedienste unterstützen. Pflegegrad 4 und 5 bieten darüber hinaus umfassende Leistungen zur Pflegefinanzierung, auch in stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Eckdaten zum Pflegegrad 1 in Kürze

  • Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und daraus resultierend einem geringen Pflegeaufwand können den Pflegegrad 1 beantragen. Man spricht auch von einem „vorbeugenden Pflegegrad“, da es den Pflegebedürftigen mit diesen Leistungen ermöglicht werden soll, eine Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation zu vermeiden.
  • Voraussetzung für den Pflegegrad 1 ist nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) eine Punktezahl von 12,5 bis 27.
  • Personen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, werden nicht in den Pflegegrad 1 eingestuft, sondern höher.
  • Menschen mit dem Pflegegrad 1 sind insoweit eigenständig, dass Sie keine nächtlichen Hilfen und tagsüber keine Präsenz von Pflegepersonen benötigen.

Im Pflegegrad I werden Personen eingestuft, die geringfügige Hilfe und Unterstützung benötigen z.B. bei der:

 

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Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag verrechnet werden?

Was bis Ende 2016 Betreuungs- und Entlastungsleistungen hieß, heißt ab 2017 Entlastungsbetrag.

Prinzipiell erhalten Personen mit Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, allerdings kann ausnahmsweise der Entlastungsbetrag dazu herangezogen werden.

Somit können mit dem Entlastungsbetrag folgende Leistungen in der häuslichen Pflege verrechnet werden:

Können die Gelder für den Entlastungsbetrag auch gesammelt werden?

Der Entlastungsbetrag muss nicht monatlich verbraucht werden. Nicht aufgebrauchte Leistungen können in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen werden.

Wird der für das laufende Jahr zustehende Entlastungsbetrag nicht gesamt aufgebraucht, kann er sogar ins Folgejahr mit übertragen werden. Allerdings verfallen die Ansprüche, wenn diese nicht bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen wurden.

Die Übertragung der Ansprüche auf die nächsten 6 Monate des Folgejahres ist gesetzlich geregelt und muss nicht beantragt werden.

Entlastungsbetrag in der Praxis nutzen

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann auf viele Weisen eingesetzt werden. Beispiele sind der Einsatz von Alltagsbegleitern, die Unterstützung im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten bieten, wie auch Besuchsdienste oder Begleitung bei Arztbesuchen. Dies hilft nicht nur im Haushalt, sondern fördert auch soziale Teilhabe und kann pflegende Angehörige entlasten. Tipp: Falls der Betrag in einem Monat nicht verbraucht wurde, kann er bis ins Folgejahr übertragen werden.

Hier Pflegegrad beantragen

Rentenbeitragszahlung für Pflegepersonen

Auch ein ganz wichtiger Punkt beim Pflegegrad 1 ist, dass die Pflegepersonen von der Pflegekasse keine Rentenbeitragszahlungen zur Rentenversicherung erhalten. Dies ist erst ab dem Pflegegrad 2 möglich.

Mehr über Rentenbeitragszahlungen für Pflegepersonen lesen Sie in meinen Beiträgen

Icon

TipP!

  1. Auch die pflegenden Angehörigen sind oft nicht mehr so gesund wie sie es glauben oder wünschen. Steht doch der pflegebedürftige Mensch meist mehr im Blickpunkt der Pflege. Schauen Sie nach sich selbst. Prüfen Sie, ob für Sie nicht wenigstens der Pflegegrad 1 in Frage kommt und Sie die finanziellen Hilfen auch für sich in Anspruch nehmen können.
  2. Stehen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an? Diese werden nicht PRO Haushalt von der Pflegekasse übernommen, sondern pro pflegebedürftiger Person IN einem Haushalt. Die Genehmigung der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist von der Notwendigkeit der Umbaumaßnahme abhängig.
Hier Pflegegrad beantragen

Häufige Fragen zum Pflegegrad 1

Welche Leistungen bietet der Pflegegrad 1?
Was sind die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1?
Welche Vorteile hat der Pflegegrad 1 im Alltag?
Kann der Entlastungsbetrag für andere Pflegeleistungen verwendet werden?
Darf ich den Entlastungsbetrag sammeln und ins nächste Jahr übertragen?
Bekommen pflegende Angehörige mit Pflegegrad 1 Rentenbeiträge?
Wie kann ich den Pflegegrad 1 beantragen?
Was passiert, wenn mein Antrag auf Pflegegrad 1 abgelehnt wird?
Wie oft wird der Pflegegrad 1 überprüft?
Kann ich mit Pflegegrad 1 auch zusätzliche private Pflegeleistungen in Anspruch nehmen?
Welche Unterschiede gibt es zwischen Pflegegrad 1 und den höheren Pflegegraden?
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5 Kommentare zu „Pflegegrad 1 ▷ Unterstützung und Leistungen bei geringer Pflegebedürftigkeit“

  1. Scholz, Klaus-Dieter

    ICH HABE WÄHREND DER CORONA ZEIT EINE PFLEGESTUFE VERSUCHT ZU BEKOMMEN: ES WURDE EINE TELEFONISCHE ABFRAGE GEMACHT DIE GENAU 10 MINUTEN GEDAUERT HAT. GEFRAGT WURDE NACH NAMEN UND GEBURTSDATUM SOWIE NACH WOHLBEFINDEN. DIESES DAUERTE WIE OBEN ERWÄHNT 10 MIN ERGEBNIS. KEIN PFLEGEGRAD. DARAUFHIN EINSPRUCH EINGELEGT UND ABERMALS ABGELEHNT. SOMIT HABE ICH EINEN RECHTSANWALT EINGESCHALTET WOBEI DIE DAK DANN EINEN ARZT AUS DEM KREIS HOLZMINDEN VORBEI GESCHICKT HAT: DIESER KAM DANN ZU DEM ERGEBNIS DAS EINE PFLEGESTUFE 1 GERECHTFERTIG WÄRE. DABEI MÖCHTE ICH ERWÄHNEN DAS WÄHREND DER GANZEN ZEIT ICH DIE HILFE MEINER FRAU BENÖTIGT HABE. AB DEN 01.07.2023 HABE ICH DEN ENTLASTUNGSANTRAG EINGEREICHT ABER WIE SCHON ZWEI MAL ZUVOR NATÜRLICH ABGELEHNT: NUN ZU MEINER FRAGE: WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBTES NOCH???
    MfG

    1. So wie ich das herauslese wollten Sie den Entlastungsbetrag für Ihre Frau nutzen, sprich die Unterstützung durch Ihre Frau mit der Kasse verrechnen. Das ist nicht möglich. Den Entlastungsbetrag können nur vom Landesrecht anerkannte Diensthelfer (Nachbarschaftshilfen, Pflegedienste und Betreuungsdienste) nutzen. Prüfen Sie anhand eines Pflegegradrechners ob der Pflegegrad 1 bei Ihnen noch aktuell ist oder ob sich eine Höherstufung anbietet. Mit einem Höheren Pflegegrad stehen Ihnen auch mehr Leistungen zu. Beim Pflegegrad 1 sind die Leistungen sehr begrenzt.

  2. Gisela Mittermeier

    Ich lese den Newsletter schon seit längerer Zeit und warte immer auf den neuen Newsletter. Finde ihn sehr interessant und studiere ihn genau. Habe Pflegegrad 4. Vielen Dank für große Mühe und Arbeit die Sie sich hier machen.

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5 Kommentare zu „Pflegegrad 1 ▷ Unterstützung und Leistungen bei geringer Pflegebedürftigkeit“

  1. Scholz, Klaus-Dieter

    ICH HABE WÄHREND DER CORONA ZEIT EINE PFLEGESTUFE VERSUCHT ZU BEKOMMEN: ES WURDE EINE TELEFONISCHE ABFRAGE GEMACHT DIE GENAU 10 MINUTEN GEDAUERT HAT. GEFRAGT WURDE NACH NAMEN UND GEBURTSDATUM SOWIE NACH WOHLBEFINDEN. DIESES DAUERTE WIE OBEN ERWÄHNT 10 MIN ERGEBNIS. KEIN PFLEGEGRAD. DARAUFHIN EINSPRUCH EINGELEGT UND ABERMALS ABGELEHNT. SOMIT HABE ICH EINEN RECHTSANWALT EINGESCHALTET WOBEI DIE DAK DANN EINEN ARZT AUS DEM KREIS HOLZMINDEN VORBEI GESCHICKT HAT: DIESER KAM DANN ZU DEM ERGEBNIS DAS EINE PFLEGESTUFE 1 GERECHTFERTIG WÄRE. DABEI MÖCHTE ICH ERWÄHNEN DAS WÄHREND DER GANZEN ZEIT ICH DIE HILFE MEINER FRAU BENÖTIGT HABE. AB DEN 01.07.2023 HABE ICH DEN ENTLASTUNGSANTRAG EINGEREICHT ABER WIE SCHON ZWEI MAL ZUVOR NATÜRLICH ABGELEHNT: NUN ZU MEINER FRAGE: WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBTES NOCH???
    MfG

    1. So wie ich das herauslese wollten Sie den Entlastungsbetrag für Ihre Frau nutzen, sprich die Unterstützung durch Ihre Frau mit der Kasse verrechnen. Das ist nicht möglich. Den Entlastungsbetrag können nur vom Landesrecht anerkannte Diensthelfer (Nachbarschaftshilfen, Pflegedienste und Betreuungsdienste) nutzen. Prüfen Sie anhand eines Pflegegradrechners ob der Pflegegrad 1 bei Ihnen noch aktuell ist oder ob sich eine Höherstufung anbietet. Mit einem Höheren Pflegegrad stehen Ihnen auch mehr Leistungen zu. Beim Pflegegrad 1 sind die Leistungen sehr begrenzt.

  2. Gisela Mittermeier

    Ich lese den Newsletter schon seit längerer Zeit und warte immer auf den neuen Newsletter. Finde ihn sehr interessant und studiere ihn genau. Habe Pflegegrad 4. Vielen Dank für große Mühe und Arbeit die Sie sich hier machen.

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