
So verhilft ein unabhängiger Pflegesachverständiger zum richtigen Pflegegrad

Das Wichtigste in Kürze
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Unabhängige Pflegesachverständige helfen bei Pflegegrad-Anträgen, Widersprüchen und individuellen Pflegegutachten.
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Sie arbeiten unabhängig von Pflegekassen und unterstützen dabei, die bestmöglichen Leistungen durchzusetzen.
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Ihre Expertise ist besonders hilfreich, wenn Anträge abgelehnt oder Pflegegrade nicht korrekt eingestuft wurden.
So gehen Sie vor
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Entscheiden Sie, ob Sie Unterstützung benötigen.
Unabhängige Pflegesachverständige sind sinnvoll, wenn Sie unsicher sind oder eine Ablehnung erhalten haben. -
Wählen Sie den richtigen Sachverständigen.
Recherchieren Sie nach vertrauenswürdigen, unabhängigen Experten in Ihrer Region oder nutzen Sie unsere Empfehlungen. -
Bereiten Sie alle Unterlagen vor.
Stellen Sie alle relevanten Dokumente wie ärztliche Berichte, Pflegeprotokolle und Bescheide der Pflegekasse zusammen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Haben Sie den richtigen Pflegegrad?
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Ersteinschätzung zum Pflegegrad anfordern
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Warum der richtige Pflegegrad so wichtig ist
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Was kostet ein Pflegesachverständiger?
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Wie arbeitet der Pflegesachverständiger?
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FAQ
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Neueste Ratgeber
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Newsletter
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Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.
Haben Sie den richtigen Pflegegrad?
Ein unabhängiger Pflegesachverständiger prüft, ob Sie den richtigen Pflegegrad haben und hilft Ihnen beim Beantragen des Pflegegrades oder beim Widerspruch.
Für die Prüfung wird eine Gebühr berechnet; ein weiteres Honorar für die umfangreiche Unterstützung wird aber erst fällig, wenn der gewünschte Pflegegrad erreicht wurde. Sie haben also nur ein geringes finanzielles Risiko – aber die Chance auf 100 % Erfolg.
Das möchte ich Ihnen anhand von einigen Fakten zum Pflegegrad erläutern. Vielen pflegebedürftigen Menschen geht viel Geld verloren, weil:
- ein beachtlicher Teil der Pflegebedürftigen einen zu geringen Pflegegrad hat.
- viele keinen Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde.
- ein falsch formulierter Widerspruch meistens zur Ablehnung des Antrags führt.
- oft nur 1 Punkt fehlt, um in den nächst höheren Pflegegrad zu kommen.
- nur 10 % der selbst gestellten Widersprüche von der Pflegekasse anerkannt werden.
- Im Gegensatz dazu führen jedoch ca. 90 % der von Pflegesachverständigen gestellten Widersprüche zum Erfolg.
Ob Sie den richtigen Pflegegrad haben, kann Ihnen ein Sachverständiger sagen. Er prüft anhand Ihrer Arztberichte, Ihren körperlichen Einschränkungen und Ihren Defiziten, ob das Pflegegutachten, welches vom Medizinischen Dienst (MDK) erstellt wurde, richtig ist.
Lassen Sie sich deshalb bei den Anträgen und Widersprüchen helfen.
Ersteinschätzung zum Pflegegrad anfordern
Alleine einen Pflegegrad bzw. eine Höherstufung zu beantragen oder gar einen Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen, ist nicht ganz einfach. Uns Laien fehlt häufig das Wissen, was unbedingt beachtet werden muss, wie Pflegebegutachtungen stattfinden und wie ein erfolgversprechender Widerspruch formuliert werden muss.
Warum der richtige Pflegegrad so wichtig ist
Laut “ZDF Frontal 21” geht man davon aus, dass mindestens jede zweite Pflegegrad-Einstufung falsch ist. Mit einer falschen Einstufung verlieren Sie richtig viel Geld. Wie drastisch sich das tatsächlich auswirkt, möchte ich Ihnen anhand der unten stehenden Tabelle verdeutlichen.
Pflegegrad 1: Viele der Erstantragssteller bekommen den Pflegegrad 1. Mit Sicherheit bei einigen berechtigt, aber bei vielen wäre ein höherer Pflegegrad angemessen. Getreu dem Motto: “Besser Pflegegrad 1, anstatt gar kein Pflegegrad”, wird dann kein Widerspruch eingelegt. Und hier beginnt das Dilemma. Denn:
- Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie Pflegeleistungen von 2.076 Euro im Jahr.
- Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegeleistungen von 18.426 Euro im Jahr.
- Mit Pflegegrad 3 erhalten Sie dann schon 29.082 Euro Pflegeleistungen pro Jahr.
Anhand dieser Tabelle können Sie ersehen, welche Geld- und Sachleistungen Ihnen je Pflegegrad zustehen.
Leistungen der Pflegekasse | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Pflegeleistungen monatlich in €uro | |||||
Pflegegeld | 0 | 347 | 599 | 800 | 990 |
(Pflegesachleistungen)* | 0 | 796 | 1.497 | 1.859 | 2.299 |
Tages- und Nachtpflege | 0 | 721 | 1.357 | 1.685 | 2.285 |
Entlastungsbetrag | 131 | 131 | 131 | 131 | 131 |
Pflegehilfsmittel | 42 | 42 | 42 | 42 | 42 |
+ ant. Leistungen auf den Monat umgerechnet | |||||
Kurzzeitpflege | 0 | 154,50 | 154,50 | 154,50 | 154,50 |
Verhinderungspflege | 0 | 140 | 140 | 140 | 140 |
Gesamtanspruch Geld- und Sachleistungen im Monat* | 173 | 1.535,50 | 2.423,50 | 2.952,50 | 3.742,50 |
Gesamtanspruch Geld- und Sachleistungen im Jahr* Pflegegeld – OHNE Pflegesachleistungen | 2.076 | 18.426 | 29.082 | 35.430 | 44.910 |
* Die Berechnung erfolgte OHNE die Pflegesachleistungen, da Sie entweder Pflegegeld erhalten oder Pflegesachleistungen. Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
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Unterstützung beim Beantragen eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung bei der Höherstufung eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung beim Widerspruch gegen einen falschen Bescheid anfordern
Was kostet ein Pflegesachverständiger?
➊ Prüfung auf Erfolgsaussicht: Bevor Ihnen Kosten entstehen, prüft ein Experte in einem Telefonat, ob Ihr Antrag auf Pflegeleistungen, Ihre Höherstufung oder Ihr Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos. Somit ist Ihr Risiko gleich Null.
➋ Berechtigte Erfolgsaussicht: Besteht eine berechtigte Aussicht auf Erfolg, fallen folgende Kosten für Sie an:
➌ Analyse: In einem Termin bei Ihnen zuhause analysiert ein Pflegesachverständiger Ihre Pflegesituation, prüft bei einem Widerspruch auch das Gutachten vom MDK bzw. von Medicproof auf Fehler und kann Ihnen ganz genau sagen, welche Erfolgsaussicht besteht. Dafür wird eine Pauschalgebühr von 149,- Euro berechnet (inkl. MwSt., Fahrtkosten und Spesen).
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Sie vereinbaren über das Kontaktformular einen Rückruf und erhalten einen Nachlass von 50 Euro auf die Analysegebühr.
➍ Entscheidung weiteres Vorgehen: Danach entscheiden Sie, ob der Pflegesachverständige für die Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragt werden soll. Ein einmaliges Erfolgshonorar wird erst fällig, wenn der gewünschte Pflegegrad erreicht wurde. Die Höhe dieses Honorars ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell mit Ihnen vereinbart. In der Regel reicht schon ab Pflegegrad 2 die rückwirkende Erstattung der Kasse aus, das Honorar zu bezahlen.
Rechenbeispiel:
- Sie waren mit Pflegegrad 1 nicht einverstanden.
- Mit der Hilfe des beauftragten Pflegesachverständigen wurde Widerspruch eingelegt und Pflegegrad 2 erreicht.
- Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer – vom Datum des Antrags bis zum gewonnenen Widerspruch – von rund vier Monaten muss die Kasse Ihnen rückwirkend pro Monat 1.535,50 Euro (abzüglich der Pflegeleistungen aus Pflegegrad 1 von 173 Euro) 1.362,50 Euro erstatten. Bei 4 Monaten Nachzahlung wären das 5.450 Euro.
- Das zu zahlende Erfolgshonorar liegt in der Regel unter diesem Betrag.
- Und Sie haben für die Zukunft zusätzlich 4.164 Euro Pflegegeld oder 9.552 Euro Pflegesachleistung pro Jahr.
- Wichtig: Wenn der gewünschte Pflegegrad nicht erreicht wurde, müssen Sie auch kein Erfolgshonorar bezahlen! Sie haben also kein Risiko, wenn ein Widerspruch oder ein Antrag abgelehnt werden sollte.
- Übrigens: In deutlich mehr als 90 % der Verfahren kann der Pflegesachverständige erfolgreich sein.
Wie arbeitet der Pflegesachverständiger?
Wenn der Pflegesachverständige eine Erfolgsaussicht sieht, können Sie ihn mit der Begleitung des Widerspruchs- oder Antragsverfahrens beauftragen. Das beinhaltet, je nach Verfahren, die folgenden Leistungen:
- Unterstützung bei allen Formalitäten mit Kasse oder Versicherung.
- Erstellung eines Gegengutachtens als pflegefachliche Widerspruchsbegründung.
- Sozialrechtliche Begleitung des Verfahrens durch einen Anwalt.
- Persönliche Begleitung der MDK-/Medicproof-Begutachtung durch unseren Pflegesachverständigen.
- Prüfung des Widerspruchsbescheids und Beratung, ob akzeptiert oder abgelehnt werden sollte.
- Bei einem Erst- oder Höherstufungsantrag entfallen die ersten beiden Leistungen; dafür erhalten Sie die komplette Begleitung und Unterstützung im Antragsverfahren – vom Ausfüllen des Antrags bis zur persönlichen Begleitung der Begutachtung.
FAQ
Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man nicht mehr aufstehen kann und nur noch den ganzen Tag im Bett liegt. Das beginnt schon sehr viel früher.
· Zum Beispiel können Menschen mit einer psychischen Behinderung pflegebedürftig sein. Auf den ersten Blick würden Sie die Defizite dieser Person gar nicht ansehen.
· Nach einem schweren Unfall kann schnell eine Pflegebedürftigkeit auftreten, unabhängig vom Alter.
· Ältere Menschen sind häufig in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen.
· Auch schwere Erkrankungen wie ein Schlaganfall, Multiple Sklerose, Demenz usw. können zur Pflegebedürftigkeit führen – und das in jedem Alter.
· Selbst kleine Kinder können schon pflegebedürftig werden und einen Pflegegrad erhalten.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, kann bei Verschlechterung der Pflegesituation eine Höherstufung beantragen. Auch hier ist es so, dass die Höherstufung häufig viel zu spät beantragt wird,
· weil die Verschlechterung schleichend kam und niemand mehr daran dachte, den Pflegegrad erhöhen zu lassen.
· weil befürchtet wird, dass der Antrag auf Höherstufung sowieso abgelehnt wird.
Ein Widerspruch ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie das Gefühl haben, dass bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst nicht alle Faktoren berücksichtigt wurden.
Prüfen Sie anhand eines Pflegegradrechners, ob alle Punkte berücksichtigt wurden. Stellen Sie dabei größere Abweichungen fest, können Sie innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einreichen
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
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