So summieren sich die Kosten im Pflegefall

Pflegekosten können die Betroffenen schnell in den finanziellen Ruin treiben
Pflegekosten können mitunter den Geldbeutel sehr stark belasten

Die Pflegekosten werden von der Bevölkerung stark unterschätzt.

4 von 10 Personen glauben, dass die Pflegekasse für alle Kosten aufkommt und keine Eigenleistungen erbracht werden müssen. Das ist ein fataler Irrtum. Darum sind die wenigsten auf einen Pflegefall finanziell richtig vorbereitet. Hinzu kommt, dass viele Angehörige zeitlich die Pflege eines Angehörigen zu Hause nicht mehr leisten können, da das Aufgeben des Jobs schon aus finanziellen Gründen nicht möglich ist.

Laut den aktuellen Statistiken belaufen sich die Eigenanteile für die Pflegeheimkosten auf monatlich ca. 2.400 Euro (Stand 01/2023) im Bundesdurchschnitt. Wohlgemerkt: EIGENANTEIL von 2.400 Euro. Von diesen Kosten übernimmt die Pflegekasse nichts mehr. Da muss jeder für sich selbst vorsorgen.

Aber nicht nur die Kosten für die Pflege im Heim werden stark unterschätzt, sondern auch die Kosten für die Pflege zu Hause.

Die Pflegekasse deckt nicht alle Pflegekosten.

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Über die Pflegeversicherung können nicht alle Pflegekosten abgedeckt werden. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse gewisse Pflegeleistungen je Pflegegrad.

Das Pflegegeld deckt oft nur einen Teil der Kosten für die Pflege ab, und wenn die Rente und das Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichend sind, wird geprüft, ob das Sozialamt oder die Kinder für die Pflege aufkommen müssen. Lesen Sie dazu meinen Beitrag: Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen.

Die Kosten im deutschen Pflegesystem sind schnell auf einen Nenner gebracht.

Entstandene Pflegekosten
./. abzüglich Leistungen Pflegekasse
= Pflegelücke

Diese Pflegelücke müssen die Betroffenen selbst bestreiten.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Kosten häusliche Pflege

Bei der ambulanten Pflege im häuslichen Umfeld sowie der stationären Pflege im Pflegeheim müssen sich die Angehörigen auf hohe Pflegekosten gefasst machen. Dies gilt vor allem, wenn sehr viel fremde Hilfe – wie zum Beispiel ein Pflegedienst – in Anspruch genommen werden muss.

Oftmals reichen Pflegegeld und Pflegesachleistungen dann nicht mehr aus und es muss dann selbst dazu bezahlt werden. Das bedeutet in der Regel: Je höher der Pflegeaufwand umso höher die Pflegekosten.

Mit welchen Kosten ist nun für die Pflege zu rechnen:

  • Kosten für den Pflegedienst, welche über die von der Pflegekasse bezahlten Pflegesachleistungen hinausgehen.
  • Kosten für Pflegehilfen aus Osteuropa oder Deutschland.
  • Wer seine Wohnung aufgibt und in ein barrierefreies, betreutes Wohnen umzieht, hat in der Regel höhere Kosten als vorher.
  • Wer einen erhöhten Bedarf an Inkontinenzmaterial hat, wird leider oft mit zur Kasse gebeten.
  • Zuzahlungen für Medikamente und Therapien.
  • Kosten für Medikamente und Therapien, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.
  • Kosten für Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.
  • Mehrkosten für Hilfsmittel, für die die Krankenkasse nicht den vollen Betrag übernimmt (zum Beispiel für höherwertigere Elektromobile, Rollstühle, Pflegebetten usw.).
  • Wenn pflegende Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen und ihren ihren Beruf aufgeben, fehlt ein weiteres Einkommen. Somit kommen zu den eigentlichen Pflegekosten noch hinzu, dass die Angehörigen nur noch in Teilzeit arbeiten oder für die Pflege den Job ganz aufgeben müssen und dann mit einem niedrigeren Gehalt/Lohn zurechtkommen müssen.
  • Wer nicht mehr arbeitet, bekommt von der Pflegekasse zwar Sozialleistungen wie z.B. Rentenbeiträge bezahlt, diese sind aber so gering, dass die pflegenden Angehörigen damit große finanzielle Einbußen erleiden. Lassen Sie hier Ihre Rente berechnen.
  • Einkommensverluste durch Krankheit, das heißt Einbußen beim Gehalt (Erwerbsausfälle).
  • Unter Umständen muss auch der eigene PKW behindertengerecht umgebaut werden.

Da eine Pflege zu Hause meist günstiger ist als die Pflege im Heim, muss dann oftmals noch die Wohnung oder das Haus umgebaut werden, um ein behindertengerechtes Wohnen für den Pflegebedürftigen zu ermöglichen.


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Kosten für Wohnraumanpassung:

Die Anschaffung und Installation von speziellen Hilfsmitteln, sowie die Renovierung der Wohnräume, können sehr teuer werden. Ich habe hier einmal die häufigsten Umbaumaßnahmen aufgelistet. Mit diesen Werten kann gerechnet werden:

  • Der Einbau eines Treppenlifts kostet – je nach Länge des Lifts und der zu überwindenden Etagen – zwischen 4.000 und 25.000 Euro.
  • Für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers (zum Beispiel Umbau Badewanne zur Dusche, ebenerdiger Zugang zur Dusche, usw.) können ab 3.000 Euro veranschlagt werden – nach oben keine Grenzen.
  • Eine Türverbreiterung für den Rollstuhl oder den Rollator kostet schnell mal 300 Euro pro Türe und mehr.
  • Wird eine neue, mit dem Rollstuhl unterfahrbare Küche benötigt, kommen auch hier schnell einige tausend Euro zusammen.
  • Meist werden von Rollstuhlfahrern auch Rampen benötigt, die mit einigen hundert Euro pro Rampe zu Buche schlagen.

Kostenübernahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wer einen Pflegegrad hat,

  • kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4.000 Euro pro Maßnahme und Person beantragen. Wie aus den zu erwartenden Kosten zu ersehen ist, reicht diese Summe jedoch oftmals nicht aus, und man muss für den Differenzbetrag selber aufkommen.
  • Unter Umständen kann ein zinsgünstiges Darlehen oder ein Zuschuss bei der KfW-Bank beantragt werden. Lassen Sie die Voraussetzungen dazu prüfen.
  • Bei größeren Umbaumaßnahmen sollten Sie sich nach einer soliden Baufinanzierung umschauen.

Da sind große Investitionen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder eines Fahrzeugs eine weitere Last, die große Sorgen bereiten kann.


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Kosten Pflegeheim

Auch hier geht ein hoher Prozentsatz der Bevölkerung davon aus, dass die Pflegeheimkosten von der Pflegeversicherung komplett übernommen werden. Das ist leider ein teurer Irrtum. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz (Stand 01/2023) ca. 2.400 Euro. Bei uns am Ort betragen im ersten Jahr die Eigenleistungen mittlerweile 3.600 Euro monatlich.

Geht man von dem durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil von 2.400 Euro aus, ist das eine jährliche Zusatzbelastung von 28.800 Euro. Bei 10 Jahren sind das – rein rechnerisch – 288.000 Euro nur für die Pflegeheimkosten. Hier sind noch keine privaten Nebenkosten wie Taschengeld, Friseurbesuch, Fußpflege, eine neue Brille, Geschenke für die Kinder oder Enkel dabei.

Bei diesen Kosten müssen die meisten auf ihr Erspartes zurückgreifen, weil die Rente in den wenigsten Fällen ausreicht, um diese Kosten zu decken.

Das bedeutet, Sie müssen Ihr Vermögen, Anlagewerte, Immobilien, Gold usw. aufbrauchen, bevor das Sozialamt für Sie die Kosten übernimmt. Ihnen bleibt lediglich ein Schonvermögen von 5.000 Euro.

Zu den Eigenanteilen gehören der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), Kost und Logis, Investitionskosten sowie Ausbildungskosten.

Hab und Gut vor dem Pflegeheim schützen

Wer soll für die Pflegeheimkosten aufkommen: Der Staat oder die Pflegebedürftigen? Eine schwierige Frage.

  • Soll der Staat für Menschen, die sich die Pflegeheimkosten leisten können, die Kosten übernehmen? Oftmals haben sie sich ihr ganzes Leben lang unter Entbehrungen alles zusammengespart, um im Alter einen finanziellen Grundstock zu haben und auch noch etwas an die Kinder vererben zu können. Müssen sie ins Heim, ist das Vermögen häufig schnell aufgebraucht und die Kinder gehen leer aus.
  • Andererseits zahlt der Staat für Menschen, die nie etwas zurückgelegt haben oder auch aus finanziellen Gründen gar nichts zurücklegen konnten, die Pflegeheimkosten.
  • Was ist gerecht? In Dänemark zum Beispiel ist die Pflege in staatlicher Hand. Pflegeheimbewohner müssen nichts bezahlen, da diese Kosten das Land Dänemark übernimmt.

Abgesehen von gerecht oder nicht, was auch immer eine subjektive Beurteilung ist, möchten wir Ihnen heute zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Vermögen „in Sicherheit“ zu bringen.

Wie können Sie nun Ihr Vermögen vor dem Pflegeheim schützen?

Zuerst die Fakten:

Wer als Single-Senior außer seinem eigenen Haus keine größeren Ersparnisse oder eine üppige Rente hat, wird sehr schnell sein Haus verkaufen müssen, um die Pflegeheimkosten bezahlen zu können. Die unterhaltspflichtigen Kinder sind erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro verpflichtet, die anfallenden Kosten für die pflegebedürftige Person ganz oder teilweise zu übernehmen.

Bei Ehepaaren ist das etwas anders: Gehen beide Partner ins Pflegeheim, ist es klar, dass auch hier das Haus verkauft werden muss, wenn die finanziellen Ressourcen aufgebraucht sind.


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Geht nur ein Partner ins Pflegeheim und der andere wohnt weiterhin im eigenen Haus, ist der zuhause wohnende Partner unterhaltspflichtig. Er muss also die Pflegeheimkosten bezahlen. Kann er das nicht mehr, muss das Haus jedoch vorerst nicht verkauft werden, da es unter das Schonvermögen fällt. Einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr. Das Sozialamt springt dann vorerst ein und übernimmt die anfallenden Pflegeheimkosten. ABER: Stirbt der unterhaltspflichtige Partner, muss in der Regel das Haus verkauft werden und das Sozialamt holt sich aus dem Verkaufserlös die entstandenen Kosten zurück.

Ihre Möglichkeiten:

Wenn Sie im Alter nicht selbst für Ihre Pflegeheimkosten aufkommen und lieber Ihr Vermögen sichern möchten, müssen Sie deshalb schon lange im Voraus die Weichen stellen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die private Pflegeversicherung:

Je früher Sie eine private Pflegeversicherung abschließen, umso geringer ist Ihr monatlicher Versicherungs-Beitrag.

Bei genauer Betrachtung ist es jedoch so, dass Sie mit diesem Modell Ihre Pflegekosten schon in jüngeren Jahren bezahlen, damit die Pflegeheimkosten im Bedarfsfall ganz oder teilweise gedeckelt sind.

Hier sollten Sie aber folgendes bedenken: Angenommen, Sie werden nie pflegebedürftig. Je nach Art der abgeschlossenen Pflegeversicherung ist dann auch das Geld ganz oder zumindest teilweise weg. Kein Versicherungsfall – keine Auszahlung.

Lassen Sie sich auf alle Fälle gut über die einzelnen Versicherungsvarianten beraten.

2. Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten „verschenken“

Wenn Sie möchten, dass Ihr Hab und Gut in der Familie bleibt und Ihre Kinder dann auch noch was davon haben, müssen Sie dies durch eine vorweggenommene Erbfolge regeln. Dabei ist aber einiges zu beachten und ich empfehle Ihnen, sich hier einen guten Rechtsanwalt, spezialisiert auf Erbrecht, zu nehmen. Das ist nicht ganz billig aber so können Sie Fehler vermeiden, die Sie hinterher vielleicht bereuen würden.  

dass Vermögenswerte Ihrem Verfügungs- und Nutzungsrecht entzogen werden.

Hier ein kleiner Überblick, worauf Sie achten sollten:

  • Um zu verhindern, dass Sie auf Ihr Vermögen kein Verfügungs- und Nutzungsrecht mehr haben, sollte die Schenkung so gestaltet sein, dass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Sie sollten sich auf Ihre Immobilien ein Nutzungsrecht und/oder Nießbrauchrecht auf Lebzeiten eintragen lassen. Sie sollten auch absichern, dass Sie die Immobilie zurückverlangen können, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung oder eines groben Undanks schuldig macht. Die Beschenkten haben dafür zu sorgen, dass Sie im Alters- oder Pflegefall abgesichert sind, usw.
  • Die Schenkung muss mindestens 10 Jahre zurückliegen. Ist das nicht der Fall, holt sich das Sozialamt das verschenkte Vermögen zurück.
  • Das Sozialamt prüft, ob in den vergangen 10 Jahren Schenkungen vorgenommen wurden. Ist dies der Fall, können Sie davon ausgehen, dass das Sozialamt die Schenkung rückgängig macht. Davon betroffen sind Grundstücke, Immobilien, Geldzahlungen, usw.
  • Wurden in den vergangen 10 Jahren größere Geldbeträge vom Bankkonto abgehoben, wird das Sozialamt skeptisch und lässt sich nachweisen, wofür die Gelder ausgegeben wurden. Ging der Betrag an die Erben, gilt auch das als Schenkung.
  • Abgesehen davon, dass Sie Ihr Vermögen vor dem Pflegeheim schützen, wirken sich solche Maßnahmen auch bei der Erbschaftssteuer positiv aus.

Die Vor- und Nachteile einer Schenkung kann Ihnen ein Rechtsanwalt klar aufzeigen.

Wann kann das Sozialamt eine Schenkung nicht zurückfordern?

Das Sozialamt kann die Schenkungen nicht zurückfordern, wenn

  • die Schenkung (Immobilie, Bargeld, Gold, Silber usw.) länger als 10 Jahre zurückliegt.
  • das erhaltene Geld schon ausgegeben ist oder der Beschenkte durch die Rückzahlung in finanzielle Nöte kommen würde.

Ob eine eventuelle Pflegelücke mit einer privaten Pflegeversicherung geschlossen, oder auf das angesparte Vermögen zurückgegriffen oder alternativ gar nichts angespart wird, um bei Pflegebedürftigkeit die Pflegekosten zu stemmen, muss jeder selbst wissen. Die Entscheidung ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten, den persönlichen Lebensumständen und Einstellungen.

Fazit zu den Pflegekosten

Leider müssen sich die Familien in Deutschland für die Pflege oftmals stark verschulden.

  • Deshalb sollten zuerst alle Möglichkeiten für Fördermittel und finanzielle Zuschüsse sorgfältig geprüft und ausgeschöpft werden. 
  • Auch die steuerlichen Abschreibungen für Krankheitskosten wie Medikamenten- und Therapiezuzahlungen, nötige Anschaffungen von Hilfsmitteln, dem Einbau eines Treppenlifts usw. dürfen nicht vergessen werden. Es lohnt sich, jede Rechnung aufzuheben und diese dann mit der Steuererklärung einzureichen. 
  • Leider können die selbst erbrachten Pflegeleistungen nicht von der Steuer abgesetzt werden.
  • Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie die selbst zu tragenden Kosten stark eindämmen.

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