Pflegelücke: Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur Grundversicherung

Pflege ist teuer und die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundversicherung
Pflege ist teuer und die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundversicherung

Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt – und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland. Allein aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Kosten für die Pflege schon jetzt nicht mehr zu bewältigen. Zwar bringt das neue Pflegestärkungsgesetz II Verbesserungen, die sogenannte Pflegelücke bleibt aber erheblich – und es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Beitragsentwicklung zur sozialen Pflegeversicherung

Durch das Ansteigen der Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt auch die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrages kontinuierlich. Mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 lag der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 1 % PLUS der Wegfall eines gesetzlichen Feiertags.

Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Beiträge zur Pflegeversicherung rasant, was die nachfolgende Tabelle zeigt:

JahrBeitragssatz
1995 – für Beitragszahler mit und ohne Kinder1,00 %
1996 bis 2004 – für Beitragszahler mit und ohne Kinder1,70 %
2005 bis 2007 – für Beitragszahler mit Kinder1,70 %
2005 bis 2007 – für Beitragszahler ohne Kinder*1,95 %
2008 bis 2012 – für Beitragszahler mit Kinder1,95 %
2008 bis 2012 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,20 %
2013 bis 2014 – für Beitragszahler mit Kinder2,05 %
2013 bis 2014 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,30 %
2015 bis 2016 – für Beitragszahler mit Kinder2,35 %
2015 bis 2016 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,60 %
2017 bis 2018 – für Beitragszahler mit Kinder2,55 %
2017 bis 2018 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,80 %
Ab 2018 – für Beitragszahler mit Kinder3,05 %
Ab 2018 für Beitragszahler ohne Kinder*3,30 %
Ab 2022 für Beitragszahler ohne Kinder*3,40 %

​*Gültig für Kinderlose ab 23 Jahren, die ab dem 1. Januar 1940 geboren wurden.

Diese Entwicklung der Beitragssteigerungen zeigt eindeutig, wie im Umkehrschluss dazu auch stark die Pflegekosten in die Höhe gehen.

 


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Finanzierung des Pflegeversicherungsbeitrags

  • Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab 01.01.2019 jeweils zu 50 % von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen.
  • Selbstständige und Rentner müssen den Pflegeversicherungsbeitrag in voller Höhe selbst bezahlen.
  • Der Kinderlosenzuschlag von 0,25 % ist von den Versicherten zu tragen, das bedeutet, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am ZUSCHLAG.
  • Gesetzliche Regelung zum Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung ist der § 55 SGB XI (Sozialgesetzbuch)
  • In Sachsen übernehmen die Arbeitgeber lediglich 1,025 %. Die Arbeitnehmer müssen selbst 2,025 % tragen. Grund dafür ist, dass in Sachsen KEIN Feiertag gestrichen wurde. In allen anderen Bundesländern wurde ein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen.

Neu ab 2019

Der Beitragssatz von 3,05 Prozent wird gemeinsam getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, jeweils zu 50 Prozent.

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus

Auf die klaffende Pflegelücke weisen auch zahlreiche mit der Materie vertraute Experten und Unternehmen hin. Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilleistungsversicherung handelt, ist von vornherein einkalkuliert, dass sie nicht die kompletten Kosten deckt. Laut einer Untersuchung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) liegt der durchschnittliche Eigenanteil in Deutschland bei 1.697 Euro im Monat. Der Eigenanteil ist die Summe, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen beisteuern müssen, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu decken.

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern sind dabei zum Teil beachtlich. In Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ist der Eigenanteil rund doppelt so hoch wie etwa in Mecklenburg-Vorpommern, wie dieser Überblick über den durchschnittlichen Eigenanteil je Bundesland zeigt:

Eigenanteil der Pflegeheimkosten als Tabelle
Eigenanteil der Pflegeheimkosten als Tabelle

Wie hoch sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Im Gegensatz zur Krankenversicherung, die auf eine nahezu volle Kostendeckung ausgelegt ist, ist die gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie deckt in Form von Zuschüssen nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten ab. Deshalb ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine soziale Grundversicherung.


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Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind abhängig vom Pflegegrad. Mit Einführung des neuen Pflegegesetzes 2017 gilt häusliche Pflege vor stationärer Pflege. Aus diesem Grund wurden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege auch umfassend angehoben. Das läßt sich auch aus dieser Tabelle gut ersehen: Pflegestärkungsgesetz – Die neuen Pflegeleistungen ab 2017 auf einen Blick als Tabelle.

Welche Kosten kommen auf die Pflegebedürftigen zu?

Wie bereits erwähnt, ist die gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Leider bleibt mit der momentanen gesetzlichen Regelung noch ein großer Eigenanteil an den Pflegekosten bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hängen.

  • Wird der Ernährer der Familie pflegebedürftig, fällt das Gehalt weg. Das Krankengeld entspricht nicht dem vollen Gehalt und wird auch nur zeitlich begrenzt bezahlt.
  • Gibt ein Angehöriger den Job ganz oder teilweise für die Pflege auf, fehlt auch hier das Gehalt. Mehr dazu lesen Sie auch hier „Pflegezeit und Familienpflegezeit: Freistellung vom Beruf für die Pflege„.
  • Viele ältere Menschen beschäftigen eine 24-Stunden-Pflegekraft, um den Angehörigen nicht in ein Pflegeheim geben zu müssen. Was ein Pflegeheim kostet, erfahren Sie hier: Was kostet ein Pflegeheim.
  • Wird eine Kurzzeitpflege oder Tagespflege in Anspruch genommen, entstehen in der vollstationären/teilstationären Einrichtung Kosten in Form von Kost und Logis sowie unter Umständen Investitionskosten.
  • Wird ein Pflegedienst benötigt, wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt bzw. kommt gar nicht mehr zum Tragen. Man spricht dann von Kombinationspflege. Mehr dazu lesen Sie bitte hier Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen.
  • Wer sich in einem Pflegeheim pflegen läßt, hat – je nach Pflegeheim und Region – eigene Zuzahlungen von schnell mal 2.000 oder 3.000 Euro.
  • Menschen mit geringer Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1), erhalten wesentlich weniger Pflegeleistungen als Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 4.
  • Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit muss das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Dafür können Sie zwar einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten, aber das reicht oft nicht aus.

Mehr über die Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen können, lesen Sie bitte hier Mit diesen Kosten ist bei Pflegebedürftigkeit zu rechnen.

Um drohende Pflegelücken zu schließen, empfehlen nicht nur die Versicherungsexperten von Swiss Life Select, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Was ist eine Pflegelücke?

Unter einer Pflegelücke bezeichnet man den Differenzbetrag zwischen den Leistungen, welche die Pflegekasse bezahlt und den Leistungen, die der Pflegebedürftige letztendlich selbst bezahlen muss.

Ein Beispiel:

Herr Maurer hat Pflegegrad 3 und lebt im Pflegeheim. Das Pflegeheim kostet monatlich 3.200 Euro. Daraus ergibt sich folgende Pflegelücke:

Kosten Pflegeheim bei Pflegegrad 3 monatlich3.200 Euro
Kostenerstattung vollstationäre Pflege durch Pflegekasse./. 1.262 Euro
= Pflegelücke1.938 Euro

Welche Zusatzversicherung ist die richtige?

Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit erhalten möchte, sollte prüfen, ob für ihn eine private Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll ist. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, sich für den Pflegefall zusätzlich abzusichern. Wie hoch Ihre persönliche Pflegelücke sein kann, können Sie auch mit meinem kostenlosen Pflegelückenrechner berechnen lassen.

  • Pflegetagegeldversicherung: Ähnlich wie beim Krankentagegeld erhalten Betroffene eine tägliche Zahlung. Die Höhe hängt im Wesentlichen vom Pflegegrad ab, aber auch davon, ob es sich um stationäre, ambulante oder häusliche Pflege handelt.
  • Pflegerentenversicherung: Die Beiträge sind erheblich höher als bei der Pflegetagegeldversicherung. Dafür wird im Pflegefall monatlich ein vertraglich festgelegter Rentenbetrag ausgezahlt – unabhängig vom ambulanten oder stationären Charakter der Pflege. Ein Nachweis über die tatsächlichen Pflegekosten muss nicht erbracht werden.
  • Pflegekostenversicherung: Die Zahlungen im Pflegefall richten sich nach den konkret anfallenden Pflegekosten, die Versicherung ist also bei professioneller Betreuung eines Pflegebedürftigen besonders geeignet.
  • Pflege-Bahr: Eine staatlich geförderte Zusatzversicherung ist über den Pflege-Bahr möglich. Die Zahlungen erhalten Versicherte, wenn sie von Angehörigen gepflegt werden, aber auch hier ist der Kostenvergleich wichtig. Ein Vorteil ist, dass diese Alternative ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann.

Die Höhe der Beitragskosten hängt zudem vom jeweiligen Alter bei Vertragsabschluss ab. Je jünger der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt ist, umso günstiger sind die Beiträge. Frauen müssen wegen ihrer höheren Lebenserwartung in der Regel höhere Beiträge zahlen als Männer. Um herauszufinden, welche Pflegezusatzversicherung am besten geeignet ist, sollte man sich unbedingt kompetent und unabhängig beraten lassen.

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