
Oftmals ist eine Pflege zu Hause nicht realisierbar. Wer einen Angehörigen in ein Pflegeheim geben muss, möchte natürlich, dass es dem zu Pflegenden gut geht und das Pflegeheim auch gleichermaßen den Wünschen und Vorstellungen der Angehörigen und des Patienten entspricht.
Schnell kommt die Frage auf: Welches Seniorenheim ist das richtige? Mit welchen Kosten muss ich für das Pflegeheim rechnen? In welchem Altersheim ist mein Vater/meine Mutter oder mein Mann/meine Frau wirklich gut untergebracht? Eine Checkliste ist für solch einen Fall ein hilfreiches Mittel.
Zuallererst könnte man Bekannte oder Verwandte fragen, die vielleicht etwas über das von der Familie favorisiertes Pflegeheim wissen. Aber Empfehlungen sind immer nur subjektive Empfindungen eines Einzelnen. Idealer wäre es, die Pflegeeinrichtung selbst etwas besser kennen zu lernen, persönliche Eindrücke zu sammeln. Aber wie soll das gehen? Das Lösungswort lautet: PROBEWOHNEN!
Wußten Sie, dass sie das Recht haben, bis zu 14 Tage in einem Pflegeheim auf Probe zu wohnen. Der Gesetzgeber hat dies mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) möglich gemacht.
Warum sollte ein Probewohnen im Pflegeheim stattfinden?
Der erste Eindruck eines Altenheims/Pflegeheims kann täuschen. Um eine optimale Unterkunft und Betreuung zu bekommen, ist ein kurzer Besichtigungstermin deshalb meist nicht ausreichend. Nur wer mehrere Tage das Umfeld beobachten kann, hat auch die Möglichkeit, sich einen umfassenderen Eindruck zu verschaffen.
Während der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim zur Probe wohnt, können folgende Kriterien besser beurteilt werden
- Wie ist der Eindruck von der gesamten Einrichtung? Dies kann bei einem längeren Aufenthalt besser beurteilt werden als bei einem kurzen Besichtigungstermin
- Fühlt sich der Angehörige wohl in der Einrichtung?
- Schmeckt dem Angehörigen das Essen?
- Ist die Lage der Einrichtung für den Angehörigen optimal?
- Kommt der Patient mit dem Freizeit- und Beschäftigungsangebot zurecht?
- Ist das Zimmer groß und hell genug?
- Wie freundlich und zuvorkommend ist das Pflegepersonal?
- Wie gut ist die Pflege?
- Ist immer jemand von der Pflegedienstleitung oder der Heimleitung zu erreichen?
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Vorteile des Probewohnenes
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ermöglicht ein Probewohnen von bis zu 14 Tagen. Dafür ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Pflegeheim und dem Pflegebedürftigen (bzw. dessen Vertretungsberechtigten) notwendig. Innerhalb dieser Zeit ist es möglich, dass nur einseitig der Pflegebedürftige (oder dessen Vertretungsberechtigten) kurzfristig den Vertrag kündigen können.
Das bedeutet: Wenn dem Pflegebedürftigen oder dessen vertretungsberechtigten Angehörigen die Pflege-Einrichtung nicht zusagt, kann gekündigt werden um sich eine passendere Pflegeeinrichtung zu suchen. Daher liegen die Vorteile klar auf der Hand:
- Niemand muß sich im Vorfeld fest für ein Altenpflegeheim entscheiden.
- Kündigung und Wechsel in eine andere Einrichtung innerhalb der ersten 14 Tage ist möglich.
- Bei Nichtgefallen entstehen keine großen Umzugskosten und Umzugsarbeiten, da für die ersten 2 Wochen des Probewohnenes nur das Nötigste ins Altenheim mitgenommen werden sollte. Was beim Umzug in ein Seniorenheim zu beachten ist, erfahren Sie auch in meinem Beitrag „Checkliste: Umzug ins Pflegeheim – was ist zu tun und was muß in den Koffer„.
- Die Chance ist hoch, daß eine Pflegeeinrichtung gefunden wird, die sowohl dem zu Pflegenden als auch seinen Angehörigen angenehm ist.
Extra-TIPP
Die Angst, daß Kinder Haus und Hof verlieren, wenn Sie Ihre Eltern in ein Pflegeheim geben, ist unbegründet. Auch kann von niemandem verlangt werden, daß er seine Wohnung oder sein Haus in dem er wohnt verkauft, um die Pflegeheimkosten für einen Partner zu übernehmen. Lesen Sie dazu meinen Beitrag Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen.
📌 Lese-TiPP: Woran erkennt man ein gutes Pflegeheim.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia#165079868 © Photographee.eu

Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.